Quellensteuer
Steuer, die ein Staat direkt an der Ertragsquelle einbehält – etwa auf Dividenden aus dem Ausland.
Die Quellensteuer wird direkt dort einbehalten, wo ein Ertrag entsteht – zum Beispiel auf ausländische Dividenden im Herkunftsland. Sie kann sich mit der deutschen Abgeltungssteuer überschneiden.
Über Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich ausländische Quellensteuer teils anrechnen oder zurückholen. Für viele Welt-ETFs regelt der Fonds das automatisch. Grundlagen im Ratgeber Steuern.