Ratgeber
Steuern beim Investieren: ETFs richtig versteuern
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 1 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale – verständlich erklärt, damit du weißt, was bei ETFs auf dich zukommt.
Die Abgeltungssteuer
Auf Kapitalerträge fällt die Abgeltungssteuer an: 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das rund 26,375 %. Bei einem Depot bei einer deutschen Bank wird die Steuer automatisch einbehalten.
Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag
Pro Jahr bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei: 1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Paare. Damit deine Bank das berücksichtigt, richtest du einen Freistellungsauftrag ein.
Teilfreistellung: 30 % geschenkt
Bei Aktien-ETFs bleiben dank der Teilfreistellung 30 % der Erträge automatisch steuerfrei. Dadurch sinkt die effektive Belastung auf etwa 18,46 %. Deutsche Banken wenden das automatisch an.
Die Vorabpauschale
Bei thesaurierenden ETFs sorgt die Vorabpauschale dafür, dass schon während der Haltedauer eine kleine Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag anfällt.
- Basisertrag = Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %.
- Der Basiszins wird jährlich neu festgelegt (2026: 3,20 %; 2025: 2,53 %).
- Die Vorabpauschale ist der niedrigere Wert aus Basisertrag und Wertsteigerung, abzüglich Ausschüttungen.
Liegt ein Freistellungsauftrag vor und ist dein Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft, wird keine Steuer abgezogen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Zurück zu den Grundlagen: ETF für Anfänger und Sparplan einrichten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge?
25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – ohne Kirchensteuer ergibt das rund 26,375 %.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Pro Jahr bleiben Kapitalerträge bis 1.000 € für Einzelpersonen bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Paare steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Was bewirkt die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?
Bei Aktien-ETFs bleiben dank der Teilfreistellung 30 % der Erträge automatisch steuerfrei, wodurch die effektive Belastung auf etwa 18,46 % sinkt.