Sondervermögen
Fondsvermögen, das getrennt verwahrt wird und bei einer Pleite der Fondsgesellschaft geschützt ist.
Als Sondervermögen wird das Vermögen eines Fonds bezeichnet, das rechtlich getrennt von der Fondsgesellschaft verwahrt wird. Geht der Anbieter oder die depotführende Bank pleite, bleibt dein Anteil dein Eigentum und fällt nicht in die Insolvenzmasse.
Deshalb sind ETFs und Fonds anders geschützt als reine Bankeinlagen, für die die Einlagensicherung gilt. Dieser Schutz ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal beim Investieren über einen Broker.