Sparerpauschbetrag
Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung.
Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze steuerfrei: 1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammen veranlagten Paaren. Erst darüber fällt Abgeltungssteuer an.
Damit deine Bank den Freibetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Bei mehreren Banken verteilst du den Betrag sinnvoll auf die Institute. Mehr im Ratgeber Steuern beim Investieren.