Steuern

Vorabpauschale

Vorgezogene Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag thesaurierender Fonds.

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds laufend besteuert werden und nicht erst beim Verkauf. Sie greift auf einen fiktiven Mindestertrag.

Der Basisertrag berechnet sich als Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %. Die Vorabpauschale ist der niedrigere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung, abzüglich Ausschüttungen. Liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag vor, fällt oft keine Steuer an. Mehr im Ratgeber Steuern beim Investieren.

← Alle Begriffe