CO2-Preis 2027 eingefroren: Was die BEHG-Reform für Heizen und Tanken bedeutet

29. August 2026 · Aktualisiert: 28. August 2026 · Lesezeit ca. 12 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Das Bundeskabinett hat den CO2-Preis für 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne eingefroren, weil die EU ihren Emissionshandel ETS2 auf 2028 verschoben hat. Was das für dein Heiz- und Tankbudget bedeutet, wie sicher die Entscheidung wirklich ist und warum ein Klimageld weiterhin nicht in Sicht ist.

Kurz zusammengefasst: Was gerade passiert

Wenn du in den letzten Monaten mit einem weiteren CO2-Preis-Sprung fürs Heizen und Tanken 2027 gerechnet hast, kannst du erst mal durchatmen: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den nationalen CO2-Preis auch 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne hält – also auf dem Niveau von 2026. Möglich wird das, weil die EU den Start ihres eigenen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2) von 2027 auf 2028 verschoben hat.

Das klingt erst mal nach guter Nachricht für den Geldbeutel – und ist es für 2027 auch, zumindest vorläufig. Aber es ist eben nur eine Verschiebung, kein Verzicht. Und: Der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz. In diesem Artikel ordnen wir ein, was genau entschieden wurde, wie sicher das schon ist, was das für dein Heiz- und Tankbudget 2027 bedeutet – und warum du trotzdem nicht aufhören solltest, für die Zeit ab 2028 vorzusorgen.

So funktioniert der CO2-Preis nach dem BEHG

Der nationale CO2-Preis ist keine Steuer, die du direkt zahlst, sondern eine Abgabe, die beim Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ansetzt. Wer Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas in Verkehr bringt – also Mineralölkonzerne und Energieversorger –, muss für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung dieser Stoffe entsteht, ein Zertifikat vorweisen. Diese Zertifikate kauft der Staat nicht kostenlos her, sondern verkauft sie im nationalen Emissionshandel (nEHS).

Die Unternehmen geben diese Kosten praktisch vollständig an dich als Verbraucher weiter – über den Preis an der Zapfsäule, auf der Heizöl-Rechnung oder im Gaspreis. Deshalb merkst du den CO2-Preis nicht als separaten Posten auf deiner Abrechnung, sondern als Teil des Literpreises oder Arbeitspreises.

Seit der Einführung 2021 ist der Preis in festen Schritten gestiegen: von 25 Euro pro Tonne (2021) über 30, 35 und 45 Euro bis auf 55 Euro (2025). 2026 wurde erstmals nicht mehr ein fester Preis vorgegeben, sondern ein Korridor von 55 bis 65 Euro, innerhalb dessen sich der Preis über eine Versteigerung von Zertifikaten bildet. Genau dieser Korridor soll jetzt auch 2027 weitergelten.

Warum 2027 eigentlich teurer werden sollte

Um zu verstehen, warum die aktuelle Entscheidung überhaupt nötig war, lohnt sich ein Blick auf das, was ohne sie passiert wäre. Das ursprüngliche BEHG sah für 2027 eine Übergangsregel vor: Der nationale Preis sollte sich in diesem Jahr an den europäischen Zertifikatepreis des neuen EU-Emissionshandels ETS2 angleichen – und der galt als potenziell deutlich volatiler und teurer als der bisherige, gedeckelte nationale Korridor.

Berichten zufolge hätten Verbraucherinnen und Verbraucher 2027 ohne die jetzige Stabilisierung mit einem CO2-Preis von rund 80 Euro pro Tonne rechnen müssen, mit weiter steigender Tendenz auf über 100 Euro bis 2030. Das hätte spürbar höhere Aufschläge auf Heizöl, Gas und Kraftstoffe bedeutet – zusätzlich zu allem, was ohnehin an Energiepreisschwankungen passiert.

Weil die EU ihren eigenen Emissionshandel ETS2 aber erst 2028 statt 2027 startet, hätte diese Übergangsregel ins Leere gegriffen oder zu einem unnötigen Preissprung für ein einzelnes Jahr geführt, bevor das europäische System überhaupt läuft. Genau das will die Bundesregierung mit der BEHG-Reform vermeiden – indem sie den bewährten Korridor von 55 bis 65 Euro einfach ein weiteres Jahr fortschreibt.

Der Auslöser: ETS2 verschiebt sich von 2027 auf 2028

Die Entscheidung in Berlin ist eine direkte Reaktion auf eine Entscheidung in Brüssel. Der Rat der EU-Umweltminister hatte sich im November 2025 darauf verständigt, den Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2) um ein Jahr zu verschieben. Im Zuge der Verhandlungen von Rat und Europäischem Parlament über das neue EU-Klimaziel für 2040 wurde diese Verschiebung anschließend endgültig festgeschrieben: ETS2 soll nun zum 1. Januar 2028 an den Start gehen, ursprünglich war der 1. Januar 2027 vorgesehen.

Als Begründung nannten mehrere Mitgliedstaaten die anhaltend hohen Energiepreise in Europa und die Sorge, dass ein zu schneller ETS2-Start vor allem einkommensschwache Haushalte zusätzlich belasten würde. Ziel der Verschiebung ist laut EU-Angaben, die Preisentwicklung im neuen System zu stabilisieren und Zeit für Investitionen in emissionsarme Heiz- und Mobilitätslösungen zu schaffen, bevor der volle Preisdruck einsetzt.

Für Deutschland bedeutet das: Weil es 2027 noch kein europäisches System gibt, an das sich der nationale Preis koppeln könnte, bleibt es beim bekannten deutschen Modell – nur eben ohne den ursprünglich vorgesehenen Bezug zum (noch gar nicht existierenden) ETS2-Preis.

Wichtig: Kabinettsbeschluss ist kein fertiges Gesetz

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil in vielen Schlagzeilen der Eindruck entsteht, die Sache sei bereits durch. Tatsächlich hat der Prozess mehrere Stufen, und aktuell (Stand: Ende August 2026) befindet sich die Reform in folgendem Stadium:

  • Das Bundesumweltministerium (BMUKN) legte am 3. Juli 2026 einen Referentenentwurf für das „Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes" vor.
  • Länder und Verbände konnten bis zum 15. Juli 2026 dazu Stellung nehmen.
  • Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett diesen Entwurf – nach Medienberichten ohne weitere Aussprache – beschlossen und ihn damit zum offiziellen Regierungsentwurf gemacht.

Das ist ein wichtiger, aber eben noch kein letzter Schritt. Der Regierungsentwurf muss jetzt noch den Bundestag durchlaufen, bevor er zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Erst mit der Verabschiedung durch das Parlament – rechtzeitig vor Jahresende, damit die Regelung pünktlich greift – wäre der stabile Preiskorridor für 2027 tatsächlich final. Aus heutiger Sicht gilt daher: Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Bundestag einen stabilen CO2-Preis für 2027 vorzuschlagen – nicht, dass dieser bereits gesetzlich verankert ist. Angesichts der breiten politischen Unterstützung für die Grundidee (Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hatte sich bereits im Mai 2026 darauf verständigt) gilt eine Verabschiedung zwar als wahrscheinlich, ist aber eben noch nicht vollzogen.

Zeitplan im Überblick: 2026 bis 2028

JahrCO2-Preis-MechanismusETS2-StatusKlimageld
2026Korridor 55–65 €/Tonne (nationaler Emissionshandel)noch nicht gestartetwird nicht ausgezahlt
2027Korridor 55–65 €/Tonne soll fortgeschrieben werden (Kabinettsbeschluss 12.8.2026, Bundestag steht noch aus)Start auf 2028 verschobenaktuell nicht geplant
2028Ablösung/Ergänzung durch europäischen ETS2 für Gebäude & Verkehr, Preisniveau noch offengeplanter Startoffen

Was heißt das konkret für Sprit, Heizöl und Gas?

Für dein Alltagsbudget ist vor allem eines relevant: Der CO2-Preis-Anteil an Kraft- und Heizstoffen bleibt 2027 in etwa dort, wo er 2026 schon liegt – es kommt also kein zusätzlicher CO2-preisbedingter Sprung, mit dem viele gerechnet hatten. Zur Einordnung, was der Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne aktuell an der Zapfsäule und beim Heizen ausmacht:

  • Benzin: rund 15,5 bis 18,3 Cent pro Liter (inklusive Mehrwertsteuer), je nachdem, wo innerhalb des Korridors der Preis liegt.
  • Diesel: wegen des höheren CO2-Ausstoßes pro Liter tendenziell etwas mehr als bei Benzin.
  • Heizöl: rund 17 bis knapp 21 Cent pro Liter.
  • Erdgas: ein niedrigerer, aber ebenfalls spürbarer Aufschlag pro Kilowattstunde.

Wichtig ist die Einordnung: Das sind die CO2-Preis-Anteile, nicht die gesamten Kraftstoff- oder Heizkosten. Rohölpreis, Raffineriemargen, Netzentgelte, Beschaffungskosten der Versorger und Mehrwertsteuer bewegen sich unabhängig davon weiter – Benzin- und Gaspreise können 2027 also trotzdem steigen oder fallen, nur eben nicht zusätzlich getrieben durch einen höheren CO2-Preis. Das unterscheidet diese Entscheidung von einer echten Entlastung: Sie verhindert einen zusätzlichen Kostentreiber, senkt aber nichts ab, was schon da ist.

Mieter oder Eigentümer: Wen trifft der CO2-Preis wie?

Ein Detail geht in der Debatte oft unter, ist für dein Budget aber relevant: Wie stark dich der CO2-Preis über die Heizkosten trifft, hängt auch davon ab, ob du zur Miete wohnst oder Eigentümer bist – und in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet.

Seit 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass die CO2-Kosten bei vermieteten Wohnungen nicht mehr automatisch vollständig auf die Mieterschaft umgelegt werden. Stattdessen teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto größer der Anteil, den der Vermieter trägt – der Gedanke dahinter ist, einen Anreiz für energetische Sanierungen zu setzen, weil sich schlecht gedämmte Gebäude für Vermieter sonst nicht nur über den Nebenkostenausgleich, sondern jetzt auch über die CO2-Kosten stärker bemerkbar machen.

Für dich heißt das: Wohnst du zur Miete in einem unsanierten Altbau, trägt dein Vermieter automatisch einen größeren Teil der CO2-Kosten. Bist du selbst Eigentümer, trägst du den vollen CO2-Preis-Anteil deiner Heizkosten – ein zusätzliches Argument dafür, warum sich energetische Sanierungen für Eigentümer langfristig doppelt auszahlen: über niedrigere Verbrauchskosten und über einen sinkenden CO2-Preis-Anteil an der Rechnung.

Kritik: „Verschoben, nicht gelöst"

Die Entscheidung ist politisch nicht unumstritten, und als Vergleichsportal ordnen wir die Positionen bewusst neutral ein, statt eine Seite zu bewerten.

Befürworter der Stabilisierung – dazu zählen Teile der Wohnungswirtschaft und der schwarz-roten Koalition selbst – argumentieren mit Planungssicherheit: Vermieter, Mieter und Unternehmen könnten sich auf stabile Rahmenbedingungen verlassen, statt kurzfristig mit stark schwankenden Heiz- und Energiekosten kalkulieren zu müssen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist ein verlässlicher Preis ein Signal für mehr Planbarkeit bei Sanierungsentscheidungen.

Kritiker sehen das anders. Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Badum, warf der Koalition vor, mit dem Einfrieren des CO2-Preises Probleme nur zu verschieben statt zu lösen, und forderte stattdessen ein sozial gestaffeltes Klimageld als „echte Entlastung für Geringverdiener" bei gleichzeitigem Anreiz für klimafreundliches Verhalten. Aus Umweltverbänden kam noch deutlichere Kritik: Ein Vertreter von Greenpeace bezeichnete die Entscheidung als „Skandal", weil sie den notwendigen Preisanreiz zum Umstieg auf klimafreundlichere Heiz- und Mobilitätslösungen ausbremse.

Auch aus der Energiewirtschaft gab es Kritik – allerdings eher am Verfahren als am Inhalt: Verbände bemängelten die kurze Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf und forderten frühzeitigere Klarheit über die Regeln für 2027, weil Energieversorger ihre Preise und Beschaffung schon Monate im Voraus kalkulieren müssen.

Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente: Stabilität entlastet kurzfristig Haushalte und Unternehmen, kann aber – wenn sie zu lange anhält – den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen verlangsamen, den der steigende CO2-Preis eigentlich anschieben soll.

Klimageld: weiterhin nicht in Sicht

Ein Punkt, der in der Debatte um steigende oder eben nicht steigende CO2-Preise immer wieder auftaucht, ist das sogenannte Klimageld – eine Rückerstattung der CO2-Preis-Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger, gedacht vor allem als Ausgleich für Haushalte mit geringerem Einkommen, die anteilig stärker durch Energiepreise belastet werden.

Die Idee stammt aus dem Koalitionsvertrag der früheren Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und sollte ursprünglich schon deutlich früher kommen. Passiert ist das bislang nicht: Ein Klimageld wird in Deutschland bis heute nicht ausgezahlt. Die notwendige technische und administrative Infrastruktur für eine direkte Auszahlung an alle Bürger wurde nie vollständig aufgebaut, und mit dem Regierungswechsel nach der Bundestagswahl 2025 hat die neue schwarz-rote Koalition andere Prioritäten gesetzt.

Im März 2026 lehnte der Bundestag konkret einen Antrag der Linksfraktion ab, der ein jährliches Klimageld von 320 Euro pro Person gefordert hatte. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf andere Entlastungsmaßnahmen – etwa sinkende Strompreise durch reduzierte Netzentgelte und den Wegfall der Gasspeicherumlage – statt auf eine direkte Auszahlung.

Für dich als Leser heißt das ganz konkret: Plane nicht mit einem Klimageld als Einnahmequelle. Es ist aktuell weder in Auszahlung noch für 2027 fest eingeplant. Sollte sich das ändern, informieren wir an dieser Stelle aktuell.

Was bedeutet das konkret für dich?

Übersetzt in dein Haushaltsbudget heißt die aktuelle Lage:

Für 2027 kannst du vorerst mit stabilen CO2-Preis-Anteilen bei Heizöl, Gas und Kraftstoffen rechnen – vergleichbar mit dem, was du 2026 schon zahlst. Der vielfach erwartete zusätzliche Sprung fällt damit erst einmal aus. Das ist eine gute Nachricht für die kurzfristige Budgetplanung, aber kein Grund, das Thema komplett abzuhaken.

Ab 2028 mit dem ETS2-Start solltest du wieder mit steigenden Kosten rechnen. Wie stark, ist heute noch nicht seriös zu beziffern – das hängt vom europäischen Zertifikatepreis ab, der sich erst am Markt bilden muss. Realistisch ist aber, dass der Trend über die kommenden Jahre eher nach oben zeigt, gerade wenn ETS2 und nationaler Preis zusammenwachsen.

Wenn du ohnehin einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planst, ergibt sich daraus ein pragmatischer Fahrplan:

1. Die „ruhige" Zeit bis Ende 2027 zum Sparen nutzen. Ohne akuten CO2-Preis-Schock hast du ein Jahr mehr Planungssicherheit, um eine Rücklage für den Umstieg aufzubauen. Mit einem Sparziel-Rechner kannst du grob durchrechnen, wie viel du monatlich zurücklegen musst, um zu einem gewünschten Zeitpunkt eine bestimmte Summe zusammenzuhaben. 2. Die Rücklage nicht unverzinst auf dem Girokonto liegen lassen. Für Geld, das du in ein bis drei Jahren für Handwerker, Wärmepumpe oder Dämmung brauchst, ist ein Tagesgeldkonto meist sinnvoller als das Girokonto – du kommst jederzeit an dein Geld, es liegt aber nicht komplett zinslos herum. Einen Überblick über aktuelle Konditionen liefert unser Tagesgeld-Vergleich. 3. Fördermöglichkeiten prüfen, bevor du sanierst. Unabhängig vom CO2-Preis gibt es für energetische Sanierungen staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Einen Einstieg dazu findest du in unserem Beitrag zur KfW-Förderung für energetische Sanierung. 4. Realistisch bleiben, was den Zeitdruck angeht. Die Stabilisierung 2027 ist kein Grund, eine ohnehin nötige Sanierung endlos aufzuschieben – sie verschafft dir nur ein Jahr mehr Zeit, das Vorhaben finanziell sauber vorzubereiten, statt es unter Preisdruck überstürzt anzugehen.

Und ganz grundsätzlich gilt: Wer noch keinen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben hat – seien es steigende Energiekosten ab 2028 oder ein spontan nötiger Heizungsaustausch –, findet in unserem Beitrag zum Notgroschen aufbauen eine Einordnung, wie groß diese Reserve sinnvollerweise sein sollte.

Fazit

Die Bundesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 einen wichtigen Schritt gemacht, um den CO2-Preis auch 2027 im bekannten Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne zu halten – möglich gemacht durch die Verschiebung des europäischen ETS2-Starts von 2027 auf 2028. Für dein Heiz- und Tankbudget heißt das vorerst: keine zusätzliche CO2-preisbedingte Kostensteigerung im kommenden Jahr. Endgültig beschlossen ist die Regelung aber noch nicht – der Bundestag muss noch zustimmen. Und ab 2028, wenn ETS2 tatsächlich startet, dürfte das Thema steigende CO2-Kosten mit voller Wucht zurückkommen. Die gewonnene Zeit lässt sich am besten nutzen, um Rücklagen aufzubauen und anstehende energetische Maßnahmen finanziell vorzubereiten, statt sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Ein Klimageld als Ausgleich gibt es weiterhin nicht – und ist auch für 2027 nicht in Sicht.

*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zu einer aktuellen politischen Entscheidung und ist keine Finanz- oder Anlageberatung. Stand: August 2026.*

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027 in Deutschland?

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 soll der nationale CO2-Preis 2027 im selben Korridor wie 2026 bleiben: 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Endgültig beschlossen ist das aber erst, wenn der Bundestag der BEHG-Reform zugestimmt hat.

Ist die Einigung zum CO2-Preis 2027 schon final beschlossen?

Nein, noch nicht vollständig. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf zur dritten BEHG-Änderung beschlossen. Damit ist die Reform auf dem Weg, muss aber noch den Bundestag durchlaufen, bevor sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Warum wird der CO2-Preis 2027 nicht wie ursprünglich geplant erhöht?

Das ursprüngliche BEHG sah für 2027 eine Kopplung des nationalen Preises an den europäischen Emissionshandel ETS2 vor. Weil die EU den Start von ETS2 von 2027 auf 2028 verschoben hat, würde diese Kopplung ins Leere laufen oder zu unnötigen Preissprüngen führen – deshalb wird der bisherige Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne stattdessen ein weiteres Jahr fortgeschrieben.

Was ist ETS2 und warum wurde es auf 2028 verschoben?

ETS2 ist der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, der ursprünglich zum 1. Januar 2027 starten sollte. Der Rat der EU-Umweltminister einigte sich im November 2025 auf eine Verschiebung um ein Jahr auf 2028, unter anderem wegen der Sorge vor zusätzlicher Belastung durch hohe Energiepreise, insbesondere für einkommensschwächere Haushalte.

Bekomme ich 2026 oder 2027 Klimageld ausgezahlt?

Nein. Ein Klimageld wird in Deutschland bis heute nicht ausgezahlt. Im März 2026 lehnte der Bundestag zudem einen Antrag auf ein einmaliges Klimageld von 320 Euro pro Person ab. Für 2027 ist aktuell keine Auszahlung geplant.

Werden Heizöl, Gas und Benzin 2027 trotzdem teurer?

Der CO2-Preis-Anteil an diesen Kosten soll 2027 stabil bleiben. Die Gesamtpreise können trotzdem schwanken, weil Rohölpreis, Beschaffungskosten der Versorger und Mehrwertsteuer unabhängig vom CO2-Preis wirken. Nur der zusätzliche CO2-preisbedingte Kostentreiber fällt für 2027 voraussichtlich weg.

Was passiert mit dem CO2-Preis ab 2028?

Ab 2028 soll ETS2 tatsächlich starten und den europäischen Rahmen für die CO2-Bepreisung im Gebäude- und Verkehrssektor setzen. Wie sich das genau mit dem nationalen System verzahnt und welches Preisniveau sich am europäischen Zertifikatemarkt bildet, ist noch offen – ein weiterer Kostenanstieg gilt aber als wahrscheinlich.

Sollte ich einen geplanten Heizungstausch wegen der CO2-Preis-Stabilisierung verschieben?

Das ist keine Frage, die diese Entscheidung beantwortet, sondern eine individuelle Abwägung aus Zustand der bestehenden Heizung, Fördermöglichkeiten und eigener finanzieller Situation. Die stabileren CO2-Preise 2027 verschaffen dir aber ein weiteres Jahr, um eine Rücklage aufzubauen und Förderprogramme wie die KfW-Förderung für energetische Sanierung in Ruhe zu prüfen, statt unter akutem Preisdruck zu entscheiden.

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