Effektiver Jahreszins erklärt: Sollzins, Rechenbeispiel und Fallen
2. August 2026 · Lesezeit ca. 14 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Sollzins und effektiver Jahreszins werden oft verwechselt – dabei ist nur Letzterer für den Kreditvergleich verlässlich. Mit Rechenbeispiel, gesetzlicher Grundlage und den größten Tricks.
Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins ist die gesetzlich vorgeschriebene Kennzahl, mit der Kreditinstitute in Deutschland die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Darlehens ausweisen müssen – nicht nur die reinen Zinsen, sondern grundsätzlich alle Kosten, die mit der Vergabe des Kredits verbunden sind, umgerechnet auf einen einzigen Prozentsatz pro Jahr. Er ist deshalb die einzige Zahl, mit der sich zwei unterschiedliche Kreditangebote seriös vergleichen lassen.
Wer online nach einem Ratenkredit sucht, sieht meist zuerst einen groß hervorgehobenen Zinssatz, oft mit dem Zusatz „ab". In aller Regel ist das bereits der effektive Jahreszins, denn Banken sind per Verordnung verpflichtet, ihn in der Werbung mindestens genauso auffällig darzustellen wie jeden anderen Zinssatz. Trotzdem tauchen im Kleingedruckten oder im Vertrag weitere Zinsangaben auf – allen voran der Sollzins. Wer beide Werte verwechselt oder den falschen zum Vergleich heranzieht, kann bei zwei auf den ersten Blick ähnlichen Angeboten spürbar draufzahlen.
Dieser Artikel erklärt, was gesetzlich in den effektiven Jahreszins einfließen muss, wie die Berechnung im Prinzip funktioniert, wo Anbieter legale Gestaltungsspielräume nutzen – und wie du Angebote trotzdem fair vergleichst. Für die Frage, ob eine Umschuldung sich lohnt, oder ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist, verweisen wir am Ende auf die passenden RenditeRadar-Artikel.
Sollzins und effektiver Jahreszins: der entscheidende Unterschied
Der Sollzins (auch nominaler Zinssatz oder Nominalzins genannt) ist der reine Zinssatz, den die Bank für die Überlassung des Kapitals berechnet. Er sagt aus, wie hoch die Zinsen auf die (Rest-)Schuld sind – mehr nicht. Bearbeitungsgebühren, Kontoführungskosten für das Kreditkonto, verpflichtende Versicherungen oder der Effekt der Zins- und Tilgungsverrechnung während der Laufzeit tauchen im Sollzins nicht auf.
Der effektive Jahreszins (in der Fachsprache auch Effektivzins) rechnet zusätzlich ein, wie und wann genau Zinsen verrechnet werden, welche Gebühren obligatorisch anfallen, und wie sich das alles auf die Gesamtkosten des Kredits auswirkt – ausgedrückt als ein einziger jährlicher Prozentsatz auf den Nettodarlehensbetrag (also auf die Summe, die tatsächlich ausgezahlt wird, nicht zwingend auf die Summe, die im Vertrag als Kreditbetrag steht).
Deshalb liegt der effektive Jahreszins in der Praxis fast immer auf oder über dem Sollzins – niemals darunter. Nur wenn ein Kredit wirklich keinerlei Zusatzkosten hat und die Zinsen exakt einmal jährlich nachträglich berechnet werden, können beide Werte identisch sein. Bei den allermeisten Ratenkrediten mit monatlicher Tilgung und mindestens einer Nebenkostenposition liegt der effektive Jahreszins spürbar über dem Sollzins.
Die gesetzliche Grundlage: Preisangabenverordnung (PAngV)
Die Pflicht, Kreditkosten als effektiven Jahreszins auszuweisen, steht in der Preisangabenverordnung (PAngV). Bis zur Reform der PAngV am 28. Mai 2022 war das in § 6 PAngV geregelt; seither finden sich die Vorgaben in den §§ 16 und 17 der reformierten PAngV.
§ 16 PAngV (Verbraucherdarlehen) verpflichtet jeden, der Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig ein Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 BGB anbietet, die Gesamtkosten des Darlehens für den Verbraucher als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags anzugeben und als „effektiven Jahreszins" zu bezeichnen. Die Berechnung muss nach der mathematischen Formel erfolgen, die im Anhang der Verordnung festgelegt ist – diese Formel basiert auf der sogenannten ICMA-Methode (International Capital Market Association), die die EU bereits im Jahr 2000 europaweit einheitlich vorgeschrieben hat (Richtlinie 98/7/EG).
§ 17 PAngV (Werbung für Verbraucherdarlehen) regelt zusätzlich, wie der effektive Jahreszins beworben werden muss: Er ist in der Werbung mindestens genauso hervorzuheben wie jeder andere Zinssatz. Wird mit einem besonders günstigen Zins geworben, muss zusätzlich ein repräsentatives Beispiel angegeben werden, das auf einem effektiven Jahreszins beruht, den mindestens zwei Drittel der auf Basis dieser Werbung tatsächlich abgeschlossenen Verträge erreichen oder unterschreiten – die sogenannte „Zwei-Drittel-Regel". Das ist der Grund, warum unter jedem beworbenen „ab"-Zins meist ein Beispielsatz mit „2/3-Zins" oder „repräsentatives Beispiel" steht: Rechtlich garantiert ist dieser Zins nicht für dich persönlich, sondern nur dafür, dass ihn statistisch mindestens zwei von drei Kundinnen und Kunden tatsächlich bekommen.
Der Zweck der ganzen Regelung ist eindeutig: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kreditangebote unterschiedlicher Anbieter anhand einer einzigen, vergleichbaren Zahl objektiv gegenüberstellen können, statt sich von unterschiedlich zusammengesetzten Zinsangaben in die Irre führen zu lassen.
Eine Besonderheit steckt im Wortlaut von § 16 PAngV selbst: Ist eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vertraglich vorbehalten – etwa bei variabel verzinsten Krediten oder bei nur kurzer Zinsbindung –, muss der Wert nicht als „effektiver Jahreszins", sondern als „anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen werden. Das ist ein Hinweis darauf, dass sich die tatsächlichen Kosten über die Laufzeit noch ändern können, weil sich der zugrunde liegende Referenzzins ändern kann. Bei klassischen Ratenkrediten mit fester Zinsbindung über die gesamte Laufzeit – dem in Deutschland üblichen Modell – spielt diese Unterscheidung meist keine Rolle, bei Dispokrediten oder variabel verzinsten Finanzierungen aber durchaus.
Was gesetzlich in die Gesamtkosten eingerechnet werden muss
In die Berechnung der Gesamtkosten – und damit in den effektiven Jahreszins – müssen unter anderem folgende Positionen einfließen, sofern sie anfallen:
- der Sollzins selbst
- Bearbeitungsgebühren der Bank für die Kreditvergabe
- Vermittlungsprovisionen, wenn der Kredit über einen Vermittler abgeschlossen wird und die Bank von dieser Provision weiß
- Kosten für ein zur Kreditvergabe verpflichtend vorgeschriebenes Konto, über das Zahlungen abgewickelt werden
- Kosten für Zahlungsvorgänge und Inanspruchnahmen, die im Kreditvertrag vorgesehen sind
- Kosten einer Immobilienbewertung, wenn die Bank sie zur Bedingung für die Kreditvergabe macht
- Kosten einer Versicherung (etwa einer Restschuldversicherung), wenn die Bank den Abschluss zur Bedingung für die Kreditvergabe oder für die beworbenen Konditionen macht
Was üblicherweise nicht im effektiven Jahreszins steckt
Genauso wichtig ist die Kehrseite: Einige Kosten, die real anfallen können, fließen nach geltendem Recht nicht automatisch in den effektiven Jahreszins ein:
- Kontoführungsgebühren für ein ohnehin vorhandenes, nicht speziell für den Kredit vorgeschriebenes Girokonto
- Kosten, die bei Vertragsverletzungen entstehen, etwa Mahngebühren oder Verzugszinsen
- freiwillig abgeschlossene Versicherungen und Zusatzleistungen, wenn die Bank den Kredit nachweislich auch ohne sie zu denselben Konditionen vergeben hätte
- Notar-, Grundbuch- oder sonstige Kosten, die nicht mit dem Kredit selbst, sondern mit dem finanzierten Geschäft zusammenhängen (etwa beim Immobilienkauf)
- Schätz- oder Taxkosten, wenn sie nicht Bedingung der Kreditvergabe sind
Genau an dieser Grenze zwischen „verpflichtend" und „freiwillig" setzen viele der Tricks an, die weiter unten beschrieben werden – vor allem bei der Restschuldversicherung.
Wie wird der effektive Jahreszins berechnet? Die Intuition
Die vollständige Formel aus dem PAngV-Anhang ist eine Gleichung, die alle Ein- und Auszahlungen über die Laufzeit mit einem einzigen Zinssatz abzinst, bis Summe der Auszahlungen (das, was die Bank dir tatsächlich auszahlt) und Barwert der Rückzahlungen (das, was du inklusive aller Pflichtkosten zurückzahlst) übereinstimmen. Das ist im Kern nichts anderes als eine interne Zinsfußberechnung: Der effektive Jahreszins ist der Zinssatz, bei dem sich für die Bank – unter Einbeziehung aller Pflichtkosten – genau die Rendite ergibt, die sie mit deinem Kredit tatsächlich erzielt.
Für die Praxis reicht folgendes Bild: Stell dir vor, du bekommst nicht den vollen Kreditbetrag ausgezahlt, weil eine Bearbeitungsgebühr vorab abgezogen wird oder weil du zusätzlich eine verpflichtende Versicherungsprämie zahlen musst – aber du zahlst trotzdem die volle Kreditsumme plus Zinsen zurück. Damit bekommst du weniger Geld, zahlst aber gleich viel oder mehr zurück. Damit dieser Effekt in einem einzigen Jahreszins ausgedrückt werden kann, muss dieser zwangsläufig höher liegen als der reine Sollzins, denn er muss die geringere Auszahlung gegenüber der gleichbleibenden Rückzahlung „einpreisen".
Wie stark der Effekt ausfällt, hängt von drei Stellschrauben ab:
- Höhe der Zusatzkosten im Verhältnis zur Kreditsumme
- Laufzeit des Kredits – bei kurzen Laufzeiten wirkt sich eine einmalige Gebühr prozentual pro Jahr stärker aus als bei langen Laufzeiten, weil sich dieselbe absolute Kostenlast auf weniger Jahre verteilt
- Zeitpunkt der Kostenbelastung – Kosten, die gleich zu Beginn anfallen, verzerren den Effektivzins stärker als Kosten, die über die Laufzeit verteilt anfallen
Rechenbeispiel: Wie eine Gebühr den effektiven Jahreszins nach oben treibt
Um den Mechanismus konkret zu zeigen, folgt eine vereinfachte Beispielrechnung mit drei Varianten desselben fiktiven Kredits über 10.000 Euro und 48 Monate Laufzeit. Die Werte sind bewusst rund gewählt und dienen der Veranschaulichung des Prinzips – sie bilden kein echtes Marktangebot ab und ersetzen keine Berechnung mit einem Kreditrechner.
Variante A – reiner Vergleichsfall: Sollzins 5,00 % p. a., keine Zusatzkosten, Auszahlung des vollen Betrags, 48 gleich hohe Monatsraten. Hier bleibt der effektive Jahreszins praktisch identisch mit dem Sollzins.
Variante B – mit Bearbeitungsgebühr: Gleicher Sollzins von 5,00 % p. a., aber die Bank zieht einmalig 200 Euro (2 % der Kreditsumme) als Bearbeitungsgebühr direkt bei Auszahlung ab. Du bekommst also nur 9.800 Euro ausgezahlt, zahlst aber weiterhin die für 10.000 Euro berechnete Monatsrate von rund 230 Euro zurück. Rechnet man das auf die tatsächliche Auszahlung um, ergibt sich ein effektiver Jahreszins von rund 6,2 % – gut 1,2 Prozentpunkte über dem Sollzins, obwohl „nur" eine einmalige Gebühr von 200 Euro dazukam.
Variante C – niedriger Lockzins plus Pflichtversicherung: Ein niedrigerer, werblich attraktiver Sollzins von 4,50 % p. a., aber die Bank vergibt den Kredit nur in Kombination mit einer verpflichtenden Restschuldversicherung, die monatlich 15 Euro zusätzlich kostet. Der beworbene Zins wirkt günstiger als in Variante A und B – tatsächlich ergibt sich unter Einbeziehung der Pflichtprämie aber ein effektiver Jahreszins von rund 8,1 %, deutlich mehr als in beiden anderen Varianten.
| Szenario | Sollzins (nominal) | Zusatzkosten | Auszahlung bei 10.000 € Kreditsumme | Effektiver Jahreszins (gerundet) |
|---|---|---|---|---|
| A – ohne Zusatzkosten | 5,00 % p. a. | keine | 10.000 € | ≈ 5,0 % |
| B – mit Bearbeitungsgebühr | 5,00 % p. a. | 200 € einmalig (2 %) | 9.800 € | ≈ 6,2 % |
| C – Lockzins + Pflicht-RSV | 4,50 % p. a. | 15 €/Monat (verpflichtend) | 10.000 € | ≈ 8,1 % |
Der zentrale Lerneffekt: Variante C hat den niedrigsten beworbenen Sollzins – und trotzdem mit Abstand den höchsten effektiven Jahreszins. Wer nur auf den großen, fett gedruckten Prozentwert vor dem Wort „Sollzins" schaut, würde hier die teuerste Variante für die günstigste halten. Erst der effektive Jahreszins macht den tatsächlichen Unterschied sichtbar.
Die häufigsten Tricks und Fallen beim effektiven Jahreszins
Lockzinsen und die Zwei-Drittel-Regel
Der große „ab"-Zins in der Werbung ist rechtlich nur ein repräsentatives Beispiel, das mindestens zwei Drittel der tatsächlich abgeschlossenen Verträge erreichen müssen. Für das restliche Drittel – häufig Kundinnen und Kunden mit durchschnittlicher oder schwächerer Bonität – kann der tatsächlich angebotene effektive Jahreszins spürbar höher liegen. Wie gut deine eigene Bonität eingeschätzt wird, hängt unter anderem von deinem Schufa-Score ab; wie der zustande kommt und was ihn verbessert, erklärt der Artikel Schufa-Score verstehen und verbessern.
Restschuldversicherung: freiwillig auf dem Papier, faktisch erwartet
Eine Restschuldversicherung (RSV) übernimmt die Ratenzahlung oder die Restschuld bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod. Rechtlich muss ihre Prämie nur dann in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, wenn die Bank den Kredit ohne die Versicherung nicht oder nicht zu denselben Konditionen vergibt. Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren, dass Banken die RSV in der Praxis oft formal als „freiwillig" deklarieren, sie aber im Beratungsgespräch so anbieten, dass Kundinnen und Kunden sie faktisch kaum ablehnen – mit der Folge, dass die teils erheblichen Prämien nirgends im ausgewiesenen effektiven Jahreszins auftauchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband dokumentiert Fälle, in denen RSV-Prämien einzelner Anbieter rund ein Fünftel bis fast ein Drittel der gesamten Kreditsumme ausmachten. Mehr zur Frage, wann sich eine Restschuldversicherung wirklich lohnt, findest du im Artikel Restschuldversicherung beim Ratenkredit: sinnvoll oder teure Falle?
Bonitätsabhängige Zinsen
Viele Anbieter arbeiten mit einer Zinsspanne („ab X % bis Y %"), die erst nach einer vollständigen Bonitätsprüfung – also nach Schufa-Abfrage und Angabe von Einkommen, Beruf und bestehenden Verbindlichkeiten – konkret wird. Der beworbene effektive Jahreszins ist also grundsätzlich eine Orientierungsgröße, kein bindendes Angebot, solange kein individuelles, verbindliches Angebot vorliegt.
Kurze Laufzeiten verstärken jeden Gebühreneffekt
Wie im Rechenbeispiel gezeigt, wirkt sich eine feste Gebühr bei kurzen Laufzeiten stärker auf den effektiven Jahreszins aus als bei langen. Wer zwei Angebote mit unterschiedlicher Laufzeit vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf die Monatsrate, sondern konsequent auf den effektiven Jahreszins bei vergleichbarer Laufzeit schauen – oder direkt prüfen, ob eine bestehende Finanzierung umgeschuldet werden sollte. Details dazu liefert der Artikel Kredit ablösen oder neu aufnehmen: Wann sich eine Umschuldung lohnt.
Kosten außerhalb des effektiven Jahreszins
Wie im Abschnitt zu den gesetzlichen Ausnahmen beschrieben, bleiben manche real anfallenden Kosten außen vor – etwa freiwillige Zusatzleistungen, Mahn- oder Verzugskosten oder Gebühren, die nicht unmittelbar mit dem Kredit, sondern mit dem finanzierten Geschäft zusammenhängen. Es lohnt sich, den vollständigen Vertrag zu lesen und nicht ausschließlich auf die eine Kennzahl zu vertrauen.
So vergleichst du Kreditangebote richtig
- Vergleiche ausschließlich effektive Jahreszinsen, niemals Sollzinsen unterschiedlicher Angebote gegeneinander.
- Achte darauf, dass Kreditsumme, Laufzeit und Auszahlungsbetrag bei den verglichenen Angeboten identisch sind – schon kleine Unterschiede in der Laufzeit verschieben den effektiven Jahreszins.
- Prüfe, ob eine Restschuldversicherung im Angebot enthalten und ob sie verpflichtend oder freiwillig ist – und ob ihre Kosten überhaupt im ausgewiesenen effektiven Jahreszins stecken.
- Hol dir ein individuelles, verbindliches Angebot ein, statt dich allein auf den beworbenen „ab"-Zins zu verlassen – er gilt laut Zwei-Drittel-Regel nicht automatisch für dich.
- Nutze einen Kreditrechner, um verschiedene Kombinationen aus Laufzeit, Kreditsumme und Zins durchzurechnen, bevor du dich festlegst – zum Beispiel den RenditeRadar-Kreditrechner.
- Lies bei sehr niedrigen Lockangeboten das Kleingedruckte zum repräsentativen Beispiel – es zeigt dir, mit welchem tatsächlichen effektiven Jahreszins die Mehrheit der Kundinnen und Kunden rechnen muss.
- Vergleiche den effektiven Jahreszins auch über Kreditarten hinweg, etwa wenn du kurzfristig Geld brauchst und zwischen einem Ratenkredit mit fester Rate und einem teureren, aber flexibleren Dispokredit abwägst – dazu findest du eine Einordnung im Artikel Ratenkredit oder Dispokredit: Was ist bei kurzfristigem Geldbedarf günstiger?
Zur Einordnung, wie sich das aktuelle Zinsumfeld auf Ratenkredite auswirkt: Laut der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank lag der effektive Jahreszins im Neugeschäft mit Konsumentenkrediten an private Haushalte zuletzt – je nach anfänglicher Zinsbindung – bei rund 6,7 % (Zinsbindung über ein bis fünf Jahre) beziehungsweise rund 8,6 % (Zinsbindung über fünf Jahre). Das sind offizielle Durchschnittswerte über das gesamte Neugeschäft aller meldenden Banken, keine Prognose und kein Versprechen für ein einzelnes Angebot: Je nach Bonität, Kreditsumme und Laufzeit liegen einzelne Angebote spürbar darüber oder darunter. Wer ein konkretes Angebot einschätzen will, sollte es daher immer mit mehreren aktuellen, individuellen Vergleichsangeboten gegenrechnen statt sich allein an einem historischen Durchschnittswert zu orientieren – und dabei prüfen, ob der jeweilige Kredittyp überhaupt zur eigenen Situation passt. Einen Überblick über Zinsen, Bonität und Umschuldung bei klassischen Ratenkrediten bietet der Ratenkredit-Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Ist der effektive Jahreszins immer höher als der Sollzins?
In der Praxis ja, sobald irgendeine Zusatzkosten- oder Verrechnungskomponente ins Spiel kommt – etwa eine Bearbeitungsgebühr, eine verpflichtende Versicherung oder eine unterjährige statt jährliche Zinsverrechnung. Nur bei einem Kredit ganz ohne Nebenkosten und mit exakt jährlicher Zinsberechnung können beide Werte praktisch gleich sein.
Welche Kosten muss die Bank in den effektiven Jahreszins einrechnen?
Grundsätzlich alle Kosten, die verpflichtend mit der Kreditvergabe verbunden sind: den Sollzins, Bearbeitungsgebühren, verpflichtende Vermittlungsprovisionen, für die Kreditvergabe vorgeschriebene Kontoführungskosten sowie verpflichtende Versicherungen, wenn die Bank den Kredit ohne sie nicht oder nicht zu denselben Konditionen vergibt. Grundlage dafür ist § 16 PAngV.
Muss eine Restschuldversicherung immer im effektiven Jahreszins stecken?
Nein. Nur wenn die Bank den Vertragsabschluss zur Bedingung für die Kreditvergabe macht, muss die Prämie eingerechnet werden. Wird die Versicherung formal freiwillig angeboten, taucht ihre Prämie oft nicht im effektiven Jahreszins auf, obwohl sie real anfällt – deshalb lohnt sich hier ein besonders genauer Blick.
Warum unterscheidet sich der beworbene effektive Jahreszins von meinem tatsächlichen Angebot?
Der beworbene Zins ist laut § 17 PAngV ein repräsentatives Beispiel, das mindestens zwei Drittel der tatsächlich abgeschlossenen Verträge erreichen oder unterschreiten müssen. Dein individueller effektiver Jahreszins hängt von deiner Bonität, deinem Einkommen und der konkreten Kreditsumme sowie Laufzeit ab und kann daher höher ausfallen.
Wie berechne ich den effektiven Jahreszins selbst?
Für den Alltag reicht in der Regel ein Kreditrechner, der Kreditsumme, Laufzeit, Sollzins und alle bekannten Zusatzkosten berücksichtigt und daraus den effektiven Jahreszins ermittelt – die vollständige Formel aus dem PAngV-Anhang von Hand nachzurechnen, ist für die meisten Vergleichszwecke nicht notwendig.
Ist ein niedriger effektiver Jahreszins automatisch die beste Wahl?
Der effektive Jahreszins ist die wichtigste Vergleichsgröße für die Kosten, sagt aber nichts über Vertragsflexibilität wie kostenlose Sondertilgungen oder Ratenpausen aus. Es lohnt sich, neben dem effektiven Jahreszins auch diese Vertragsbedingungen zu vergleichen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Finanzberatung. Er ersetzt keine individuelle Beratung und keine rechtliche Prüfung deines konkreten Kreditvertrags. Stand: August 2026.
Häufige Fragen
Ist der effektive Jahreszins immer höher als der Sollzins?
In der Praxis ja, sobald irgendeine Zusatzkosten- oder Verrechnungskomponente ins Spiel kommt – etwa eine Bearbeitungsgebühr, eine verpflichtende Versicherung oder eine unterjährige statt jährliche Zinsverrechnung. Nur bei einem Kredit ganz ohne Nebenkosten und mit exakt jährlicher Zinsberechnung können beide Werte praktisch gleich sein.
Welche Kosten muss die Bank in den effektiven Jahreszins einrechnen?
Grundsätzlich alle Kosten, die verpflichtend mit der Kreditvergabe verbunden sind: den Sollzins, Bearbeitungsgebühren, verpflichtende Vermittlungsprovisionen, für die Kreditvergabe vorgeschriebene Kontoführungskosten sowie verpflichtende Versicherungen, wenn die Bank den Kredit ohne sie nicht oder nicht zu denselben Konditionen vergibt. Grundlage dafür ist § 16 PAngV.
Muss eine Restschuldversicherung immer im effektiven Jahreszins stecken?
Nein. Nur wenn die Bank den Vertragsabschluss zur Bedingung für die Kreditvergabe macht, muss die Prämie eingerechnet werden. Wird die Versicherung formal freiwillig angeboten, taucht ihre Prämie oft nicht im effektiven Jahreszins auf, obwohl sie real anfällt – deshalb lohnt sich hier ein besonders genauer Blick.
Warum unterscheidet sich der beworbene effektive Jahreszins von meinem tatsächlichen Angebot?
Der beworbene Zins ist laut § 17 PAngV ein repräsentatives Beispiel, das mindestens zwei Drittel der tatsächlich abgeschlossenen Verträge erreichen oder unterschreiten müssen. Dein individueller effektiver Jahreszins hängt von deiner Bonität, deinem Einkommen und der konkreten Kreditsumme sowie Laufzeit ab und kann daher höher ausfallen.
Wie berechne ich den effektiven Jahreszins selbst?
Für den Alltag reicht in der Regel ein Kreditrechner, der Kreditsumme, Laufzeit, Sollzins und alle bekannten Zusatzkosten berücksichtigt und daraus den effektiven Jahreszins ermittelt – die vollständige Formel aus dem PAngV-Anhang von Hand nachzurechnen, ist für die meisten Vergleichszwecke nicht notwendig.
Ist ein niedriger effektiver Jahreszins automatisch die beste Wahl?
Der effektive Jahreszins ist die wichtigste Vergleichsgröße für die Kosten, sagt aber nichts über Vertragsflexibilität wie kostenlose Sondertilgungen oder Ratenpausen aus. Es lohnt sich, neben dem effektiven Jahreszins auch diese Vertragsbedingungen zu vergleichen.