Festgeld-Betrug: Warum die BaFin 2026 immer wieder vor Fake-Zinsportalen warnt
21. August 2026 · Aktualisiert: 20. August 2026 · Lesezeit ca. 15 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Die BaFin warnte 2026 mehrfach vor gefälschten Festgeld-Portalen mit gestohlener Firmenidentität. So erkennst du die Masche, prüfst ein Angebot sicher und weißt, was nach einer Überweisung zu tun ist.
Kurz gesagt
Seit dem Frühsommer 2026 warnt die BaFin auffällig oft vor derselben Betrugsmasche: gefälschte Festgeld- und Zinsportale, die mit dem Namen, dem Impressum und dem Logo echter Finanzunternehmen werben, aber mit diesen Unternehmen nichts zu tun haben. Anleger überweisen Geld auf ausländische Konten – und sehen weder Kapital noch die versprochenen Zinsen wieder. Dieser Beitrag erklärt, wie die Masche funktioniert, welche Fälle die BaFin 2026 öffentlich gemacht hat und mit welcher Checkliste du ein Angebot vor der Überweisung prüfen kannst.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Verbraucherinformation zur Einordnung einer aktuellen Betrugsmasche – keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung und keine Vermittlung. Prüfe jedes konkrete Angebot zusätzlich selbst über die offiziellen Quellen der BaFin, bevor du eine Entscheidung triffst.
Warum das Thema gerade jetzt relevant ist
Hohe Leitzinsen haben Festgeld in den letzten Jahren wieder attraktiv gemacht – und genau das nutzen Betrüger aus. Wer im Netz nach möglichst hohen Festgeldzinsen sucht, landet leicht auf professionell gestalteten Seiten, die deutlich über dem liegen, was seriöse Banken und Zinsplattformen wie WeltSparen und Raisin aktuell bieten. Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Seite „News & Warnungen" fortlaufend Verbrauchermitteilungen zu genau solchen Angeboten. Allein zwischen Juli und Mitte August 2026 kamen mehrere neue Fälle mit demselben Muster hinzu – das ist kein Einzelfall, sondern ein wiederkehrendes Betrugsschema, das strukturell immer gleich abläuft.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich nicht um einen einzelnen spektakulären Vorfall, sondern um eine seit Monaten laufende Serie ähnlich aufgebauter Fake-Angebote. Die BaFin selbst schreibt in ihrem Bereich „Finanzbetrug erkennen", dass Kriminelle zunehmend die Namen tatsächlich existierender Unternehmen, deren Logos, Impressumsangaben und Firmendaten übernehmen, um professionell wirkende Webseiten zu bauen und den Eindruck zu erzeugen, Anleger würden ihr Geld bei einem seriösen Finanzdienstleister oder einer bekannten Bank anlegen.
Für Leserinnen und Leser, die selbst kein Festgeld anlegen wollen, ist das Thema trotzdem relevant: Betroffen sind oft nicht nur Erstanleger, sondern auch erfahrene Sparerinnen und Sparer, die gezielt nach den höchsten verfügbaren Zinsen suchen und dabei auf eine der professionell gestalteten Fake-Seiten stoßen. Gerade weil die Seiten optisch hochwertig wirken und mit echten Firmennamen arbeiten, versagen hier viele der Faustregeln, die früher vor Betrug schützten – etwa „schlechtes Design" oder „Rechtschreibfehler" als Warnsignal. Diese offensichtlichen Fehler fehlen bei den aktuellen Fällen häufig komplett.
Was eine BaFin-Warnung ist – und was sie nicht ist
Damit die folgenden Fallbeispiele richtig eingeordnet werden, lohnt ein kurzer Blick darauf, was eine BaFin-Verbrauchermitteilung rechtlich bedeutet. Die BaFin beaufsichtigt Banken, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und weitere Finanzdienstleister in Deutschland. Wer ohne die dafür nötige Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, betreibt sogenannte „unerlaubte Geschäfte" – ein eigener Themenbereich, den die BaFin auf ihrer Website unter „Bekämpfung unerlaubter Geschäfte" führt. Stellt die Behörde einen solchen Fall fest, kann sie die Öffentlichkeit warnen und in bestimmten Fällen Verwaltungsmaßnahmen gegen den Betreiber einleiten, soweit dieser identifizierbar und erreichbar ist.
Was eine BaFin-Warnung ausdrücklich nicht leistet: Sie ist keine Garantie, dass bereits überwiesenes Geld zurückgeholt wird, und sie ersetzt keine Strafanzeige. Die strafrechtliche Verfolgung liegt bei Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht bei der BaFin. Die Warnungen dienen in erster Linie der Prävention – sie sollen verhindern, dass weitere Personen auf dieselbe Masche hereinfallen, nachdem die Behörde durch Verbraucherhinweise oder eigene Marktbeobachtung auf ein Angebot aufmerksam geworden ist.
Drei aktuelle Fälle, die die BaFin öffentlich gemacht hat
Die folgenden drei Fälle stammen direkt von den offiziellen Verbrauchermitteilungen der BaFin (bafin.de, Rubrik „News & Warnungen"). Wir geben ausschließlich wieder, was die BaFin selbst veröffentlicht hat.
novumcapital.org – Warnung vom 10.07.2026. Die BaFin warnte öffentlich davor, dass die Betreiber der Website novumcapital.org ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeldanlagen anbieten. Nach Feststellung der BaFin besteht keinerlei Zusammenhang zwischen dieser Website und der tatsächlich existierenden, bei der BaFin registrierten Novum Capital Management GmbH & Co. KG. Die BaFin ordnet dies ausdrücklich als Identitätsmissbrauch ein: Der echte Firmenname wurde ohne Wissen und Zustimmung des Unternehmens verwendet.
eurowerte.de – Warnung vom 03.08.2026. Die BaFin warnte öffentlich vor Festgeldangeboten auf eurowerte.de und wies auf Identitätsmissbrauch hin. Die auf der Seite genannte DESPA Capital Verwaltungsgesellschaft mbH ist zwar tatsächlich als Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der BaFin registriert – nach Feststellung der BaFin steht sie aber in keinerlei Zusammenhang mit den Angeboten auf eurowerte.de. Auch hier: ein real existierendes, reguliertes Unternehmen, dessen Name missbraucht wurde.
zinsanlageprofi.net – Warnung vom 04.08.2026. Die BaFin warnte öffentlich vor Festgeldangeboten auf zinsanlageprofi.net und stellte fest, dass die Website nicht von der BaFin beaufsichtigt wird. Nach aktuellem Kenntnisstand der BaFin besteht keine Verbindung zwischen der Website und der MOS Finanzmakler GmbH aus Bad Kreuznach – ein weiterer Fall von Identitätsmissbrauch zulasten eines real existierenden Unternehmens.
Auffällig: In allen drei von der BaFin veröffentlichten Fällen ist es nicht die frei erfundene Fantasiefirma, die als Köder dient, sondern der Name eines real existierenden, teils sogar regulierten Unternehmens. Das macht die Fake-Seiten auf den ersten Blick glaubwürdiger als plumpe Phishing-Versuche.
Die BaFin warnte im selben Zeitraum außerdem vor einer verwandten Variante: gefälschten Festgeld- und Tagesgeldangeboten, die per E-Mail von Adressen mit Domains wie „@check24gruppe.com.de" oder „@backoffice-raisin.de" verschickt wurden – also unter Verwendung von Absenderadressen, die an bekannte Vergleichs- und Zinsplattformen erinnern sollen, ohne von diesen zu stammen. Auch hier gilt: Diese Zuordnung stammt direkt aus den öffentlichen BaFin-Verbrauchermitteilungen, nicht von uns.
Wichtiger Hinweis zur Einordnung: Diese Warnungen bedeuten nicht, dass novumcapital.org, eurowerte.de oder zinsanlageprofi.net selbst Bankinstitute oder je zugelassene Finanzdienstleister waren – die BaFin stuft sie als unerlaubt betriebene Angebote ein, die zusätzlich fremde, echte Firmennamen missbrauchen. Wer diese Domains heute aufruft, kann auf eine bereits abgeschaltete Seite treffen; entscheidend ist das Muster, nicht der Einzelfall.
So funktioniert die Masche
Die BaFin und mehrere Verbraucherzentralen beschreiben ein sich wiederholendes Grundmuster, das sich in vier Phasen gliedern lässt.
1. Der Köder: überdurchschnittliche Zinsen. Die Fake-Seiten werben mit Festgeldzinsen, die spürbar über dem liegen, was am Markt für vergleichbare Laufzeiten realistisch ist. Wer aktuelle Konditionen kennt, etwa über den Festgeld-Rechner oder den RenditeRadar-Festgeldvergleich, erkennt solche Ausreißer schneller.
2. Die geliehene Glaubwürdigkeit. Statt eine komplett neue Marke zu erfinden, übernehmen die Betreiber Name, Logo und teils sogar echte Registernummern oder Impressumsdaten eines real existierenden – oft sogar regulierten – Unternehmens. Die Website wirkt dadurch professionell und die Suche nach dem Firmennamen liefert zunächst unauffällige Treffer.
3. Der digitale Abschluss ohne Rückfragen. Kontakt läuft praktisch ausschließlich über Formular, E-Mail oder Chat; ein persönliches Gespräch mit einem festen Ansprechpartner findet nicht statt. Unterlagen wirken formal korrekt, enthalten aber oft unvollständige oder widersprüchliche Angaben. Häufig wird Zeitdruck aufgebaut – etwa mit befristeten „Sonderkonditionen", die nur für kurze Zeit gültig sein sollen.
4. Die Zahlung ins Ausland – und das Ende der Erreichbarkeit. Statt eines Kontos bei der angeblichen Bank selbst wird die Einzahlung auf ein Konto bei einer anderen, oft ausländischen Bank verlangt, die mit dem beworbenen Institut nichts zu tun hat. Nach der Überweisung werden Rückfragen ignoriert, Auszahlungswünsche verzögert oder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt – bis die Website irgendwann offline geht.
Wie die Betrüger überhaupt Kontakt aufnehmen
Die BaFin und Rechtstipps zu den oben genannten Fällen beschreiben unterschiedliche Anbahnungswege, die sich in der Praxis auch kombinieren lassen:
- Direkte Google-Suche. Wer nach „hohe Festgeldzinsen" oder ähnlichen Begriffen sucht, kann über Suchmaschinenwerbung oder gute organische Platzierung auf einer Fake-Seite landen, ohne dass ein persönlicher Kontakt vorausgegangen ist.
- E-Mails mit gefälschten Absenderdomains. Wie die BaFin-Warnungen zu Domains wie „@check24gruppe.com.de" oder „@backoffice-raisin.de" zeigen, werden auch E-Mails verschickt, deren Absenderadresse an bekannte Vergleichsportale oder Zinsplattformen erinnern soll.
- Unaufgeforderte Anrufe (Cold Calls). Ein angeblicher „Kundenberater" meldet sich telefonisch, oft mit personalisierten Angaben, die Seriosität vortäuschen sollen, tatsächlich aber aus gekauften oder gestohlenen Datensätzen stammen können.
- Werbung in sozialen Netzwerken. Anzeigen mit auffällig hohen Zinsversprechen, die auf eine Landingpage außerhalb der eigentlichen Unternehmenswebsite führen, sind ein wiederkehrendes Element bei mehreren der von der BaFin dokumentierten Fälle.
In allen vier Varianten gilt derselbe Grundsatz: Der Erstkontakt sagt nichts über die Seriosität aus. Ob eine Seite über eine Suchmaschine, eine E-Mail, einen Anruf oder eine Werbeanzeige gefunden wurde – geprüft werden muss in jedem Fall auf demselben Weg: über die unabhängige BaFin-Datenbank und einen eigenständigen Abgleich der Firmendaten.
Checkliste: So prüfst du ein Festgeld-Angebot, bevor du überweist
Bevor Geld fließt, lohnen sich wenige Minuten Prüfung. Die folgenden Punkte lassen sich unabhängig von der Assistenz eines Beraters selbst durchführen:
- BaFin-Unternehmensdatenbank nutzen. Prüfe über die offizielle BaFin-Unternehmensdatenbank, ob das Unternehmen mit genau diesem Namen und für genau diese Tätigkeit (Einlagengeschäft) eine Erlaubnis hat.
- Name im Impressum mit dem Namen auf der Startseite abgleichen. Betrügerische Seiten verwenden teils leicht abweichende Schreibweisen oder ein Impressum, das nicht zur beworbenen Marke passt. Stimmen Firmenname, Anschrift und Registereintrag exakt überein?
- Direkt bei der echten Firma nachfragen. Ruf die im Handelsregister oder auf der BaFin-Seite hinterlegte, unabhängig recherchierte Telefonnummer des angeblich anbietenden Unternehmens an – nicht die Nummer von der verdächtigen Website – und frage nach, ob das Angebot tatsächlich von ihm stammt.
- IBAN und Kontoinhaber prüfen. Die Empfänger-IBAN der Einzahlung sollte auf die Bank lauten, bei der das Festgeld angelegt wird – nicht auf eine dritte Person, eine andere Firma oder ein Konto im Ausland ohne erkennbaren Bezug zum Anbieter.
- Zinshöhe mit dem Marktumfeld abgleichen. Liegt der angebotene Zins deutlich über dem, was aktuell am Markt für vergleichbare Laufzeiten üblich ist, ist Skepsis angebracht – ein Blick in einen unabhängigen Festgeldvergleich hilft bei der Einordnung.
- Unaufgeforderten Kontakt kritisch sehen. Kaltakquise per Telefon, unaufgeforderte E-Mails oder Werbung in sozialen Netzwerken mit angeblichen Geheimtipp-Zinsen sind ein typisches Einfallstor – seriöse Anbieter werben nicht auf diesem Weg um Festgeldkunden.
- Zeitdruck als Warnsignal werten. Befristete Sonderkonditionen, die „nur noch heute" gelten, sind ein klassisches Element der Betrugsmasche, um eine gründliche Prüfung zu verhindern.
- Keine Fernwartungssoftware installieren. Wird verlangt, ein Tool für Fernzugriff auf den eigenen Rechner zu installieren, um „die Einzahlung zu bestätigen" oder „das Konto freizuschalten", handelt es sich praktisch immer um Betrug.
- Einlagensicherung konkret nachvollziehen. Frage dich, welches konkrete Institut haftet und ob es tatsächlich einem anerkannten Einlagensicherungssystem angehört (siehe Abschnitt unten) – nicht nur, ob irgendwo „Einlagensicherung" als Wort auf der Seite steht.
Fake-Angebot vs. reguliertes Angebot im Vergleich
| Merkmal | Typisches Fake-Festgeld-Portal | Reguliertes Festgeld-Angebot |
|---|---|---|
| Zinshöhe | Deutlich über Marktniveau, oft mit Zeitdruck beworben | Im Rahmen dessen, was am Markt für die Laufzeit üblich ist |
| Kontakt | Nur Formular/E-Mail/Chat, kein fester Ansprechpartner | Erreichbarkeit über offizielle, verifizierbare Kanäle der Bank |
| Empfängerkonto der Einzahlung | Konto einer anderen Person/Firma, oft im Ausland, ohne erkennbaren Bezug zum Anbieter | Konto lautet erkennbar auf das kontoführende, zugelassene Institut |
| Impressum/Firmenname | Name eines real existierenden Unternehmens ohne dessen Wissen übernommen | Firmenname stimmt mit Handelsregister- und BaFin-Eintrag überein |
| BaFin-Erlaubnis | In der Unternehmensdatenbank nicht auffindbar bzw. Name passt nicht zur Tätigkeit | Institut mit passender Erlaubnis in der BaFin-Datenbank gelistet |
| Einlagensicherung | Nicht nachvollziehbar oder nur als Textbaustein behauptet | Konkretem Einlagensicherungssystem zuordenbar und nachprüfbar |
Was die gesetzliche Einlagensicherung tatsächlich schützt – und was nicht
Ein zentraler Punkt, den Betrüger bewusst ausnutzen: Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU schützt Einlagen bis 100.000 Euro pro Kundin bzw. Kunde und Bank. Dieser Schutz gilt ausschließlich für Einlagen bei einem tatsächlich zugelassenen, der Einlagensicherung angeschlossenen Institut – er entsteht nicht dadurch, dass eine Website den Begriff „Einlagensicherung" erwähnt oder mit ihm wirbt. Zahlt jemand Geld auf ein Konto ein, das gar nicht zu einem regulierten Institut gehört, greift keine Einlagensicherung, unabhängig davon, was auf der Website behauptet wird. Mehr zu den Mechanismen und Grenzen dieses Schutzes erklärt unser Beitrag Einlagensicherung erklärt: Wie sicher sind 100.000 € auf dem Konto? sowie der ausführlichere Tagesgeld-Ratgeber.
Ergänzend gilt: Bei einem Gemeinschaftskonto – etwa zwischen Ehe- oder Lebenspartnern – wird der Schutz pro Kontoinhaber gerechnet, bei zwei Inhabern also bis zu 200.000 Euro. Für bestimmte, besonders schutzwürdige Einlagen, etwa aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, kann der Schutz für einen befristeten Zeitraum sogar höher ausfallen. All das setzt aber immer voraus, dass das Geld tatsächlich bei einem zugelassenen, der Einlagensicherung angeschlossenen Institut liegt – bei einem Fake-Angebot ohne echte Banklizenz greift keine dieser Regelungen, selbst wenn die Website das Gegenteil behauptet.
Das unterscheidet diese Betrugsmasche grundlegend von legitimen Zinsplattformen, die reale Partnerbanken vermitteln, oder von Fällen, in denen ein bestehendes, echtes Konto durch Phishing oder Datendiebstahl kompromittiert wird. Wer wissen möchte, wie im Fall eines gehackten, aber ursprünglich echten Kontos die Haftung zwischen Bank und Kunde verteilt ist, findet das in unserem separaten Beitrag Kontobetrug und Identitätsdiebstahl: Wer haftet bei unautorisierten Überweisungen? – hier geht es um eine andere Ausgangslage: nicht um ein gehacktes reales Konto, sondern um ein von vornherein nie existierendes Angebot.
Was tun, wenn schon Geld überwiesen wurde
Wer bereits Geld auf ein verdächtiges Konto überwiesen hat, sollte zügig handeln – auch wenn eine Rückholung nicht garantiert ist:
- Sofort die eigene Bank kontaktieren. Melde die Überweisung als mutmaßlich betrügerisch und frage nach einem SWIFT-Recall bzw. einer Rückrufbitte für die Zahlung. Je schneller das geschieht, desto höher die – nicht garantierte – Chance, dass das Geld noch nicht weitergeleitet wurde.
- Keine weiteren Zahlungen leisten. Wird nach der ersten Einzahlung eine „Freischaltgebühr", „Steuer" oder „Kaution" für die Auszahlung verlangt, handelt es sich um eine bekannte Folgemasche – nicht zahlen.
- Alle Unterlagen sichern. E-Mails, Chatverläufe, Screenshots der Website, Vertragsunterlagen und Überweisungsbelege vollständig archivieren, bevor die Website offline geht.
- Anzeige bei der Polizei erstatten. Betrug lässt sich bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Anzeigenportale der Landeskriminalämter anzeigen. Für die Anzeige sind die gesicherten Unterlagen wichtig.
- BaFin informieren. Die BaFin nimmt Hinweise auf unerlaubte Geschäfte und mutmaßlichen Identitätsmissbrauch über ihre Kontaktwege im Bereich „Verbraucherinnen & Verbraucher" entgegen – das hilft auch, weitere Betroffene vor derselben Seite zu warnen.
- Verbraucherzentrale einschalten. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer beraten zu Anlagebetrug und unterstützen bei den nächsten Schritten, auch wenn sie selbst keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen.
- Bei größeren Summen anwaltlichen Rat einholen. Für die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen – etwa gegen die empfangende Bank im Ausland – ist im Regelfall eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll, die dieser Artikel nicht ersetzen kann.
Realistisch einzuordnen ist dabei: Sobald Geld auf ein Konto im Ausland überwiesen und von dort weitergeleitet wurde, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Rückholung erheblich. Das ist einer der Gründe, warum die Prüfung vor der ersten Zahlung so viel wirksamer ist als jeder Versuch, im Nachhinein zu reagieren. Wer unsicher ist, ob eine bereits erfolgte Zahlung noch gestoppt werden kann, sollte trotzdem nicht abwarten – jede Stunde zählt, bis die eigene Bank informiert ist.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, den Vorfall bei der Zentralen Meldestelle für Finanzmarktdelikte der jeweiligen Landespolizei oder über die Online-Wache zu melden, falls die zuständige Dienststelle das anbietet, und den Fall parallel bei der Schlichtungsstelle der Verbraucherzentrale zu schildern – auch wenn eine Rückzahlung dadurch nicht garantiert wird, entstehen so zusätzliche Spuren, die im Ernstfall bei der strafrechtlichen Aufklärung helfen können.
Warum gerade Festgeld ein beliebtes Ziel ist
Festgeld gilt gemeinhin als eines der einfachsten und „langweiligsten" Finanzprodukte – genau das machen sich Betrüger zunutze. Anders als bei Aktien oder Kryptowerten erwarten viele Sparerinnen und Sparer bei Festgeld keine komplexen Prüfungen, sondern verlassen sich auf den Ruf der Bank und die Aussicht auf einen festen, planbaren Zins. Wer sich zusätzlich mit legitimen Strategien wie der Festgeld-Leiter beschäftigt oder Festgeld im Vergleich zu Tagesgeld einordnet, bewegt sich ohnehin schon in einem Umfeld, in dem realistische Zinsniveaus bekannt sind – das schützt zusätzlich vor auffällig überhöhten Lockangeboten.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zu legitimen Zinsplattformen mit Partnerbank-Modell: Anbieter wie WeltSparen oder Raisin leiten Festgeldanlagen an reale, europaweit regulierte Partnerbanken weiter und legen offen, bei welchem Institut das Geld tatsächlich landet. Das ist etwas anderes als eine Plattform, die selbst als „Bank" auftritt, ohne dass sich diese Rolle über die BaFin-Datenbank nachvollziehen lässt. Wer den Unterschied zwischen diesen Modellen verstehen möchte, findet Hintergründe in unserem Beitrag zu Zinsplattformen wie WeltSparen und Raisin.
Impressum, Register und Kontaktweg konkret nachvollziehen
Die BaFin-Datenbank ist der wichtigste Baustein, aber nicht der einzige. In der Praxis hilft ein einfacher Dreischritt, der sich auf jede Website anwenden lässt, die für Festgeld wirbt:
Zuerst wird der im Impressum genannte Firmenname wortgleich in die BaFin-Unternehmensdatenbank eingegeben. Weicht der angezeigte Name auch nur leicht ab – ein anderes Rechtsformkürzel, ein zusätzliches Wort, eine andere Schreibweise – ist das ein Anlass für weitere Prüfung, kein Beweis für Betrug an sich, aber ein Punkt, der aufgeklärt werden muss, bevor Geld überwiesen wird. Danach wird geprüft, ob die im Impressum angegebene Handelsregisternummer beim zuständigen Amtsgericht tatsächlich zu genau diesem Unternehmen und genau diesem Sitz passt; die Register der Amtsgerichte sind über das gemeinsame Registerportal der Länder öffentlich einsehbar. Zuletzt lohnt sich ein Anruf bei einer selbst recherchierten – nicht der auf der Website angegebenen – Telefonnummer der echten Firma, um zu erfragen, ob das konkrete Festgeldangebot tatsächlich von ihr stammt. Genau dieser dritte Schritt hätte in allen drei oben beschriebenen BaFin-Fällen sofort Klarheit gebracht, da die jeweils genannten realen Unternehmen nach BaFin-Angaben von den Angeboten nichts wussten.
Einordnung: Kein Grund, Festgeld generell zu meiden
Die BaFin-Warnungen der letzten Wochen sind kein Argument gegen Festgeld als Anlageform – im Gegenteil, sie zeigen vor allem, dass Festgeld als Produkt gerade wegen seines Rufs als „sicher und langweilig" von Kriminellen als Deckmantel missbraucht wird. Ein bei einem tatsächlich zugelassenen, regulierten Institut abgeschlossenes Festgeldkonto bleibt durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt und unterscheidet sich strukturell nicht von den Fake-Angeboten, die in diesem Artikel beschrieben werden – der einzige, aber entscheidende Unterschied liegt darin, ob das Institut hinter dem Angebot real und zugelassen ist oder nicht. Genau diese eine Frage lässt sich mit der oben beschriebenen Checkliste in wenigen Minuten beantworten, bevor überhaupt ein Betrag überwiesen wird.
Fazit
Die BaFin-Warnungen der vergangenen Wochen – von novumcapital.org über eurowerte.de bis zinsanlageprofi.net – zeigen ein wiederkehrendes Muster: Kriminelle missbrauchen die Namen real existierender, teils regulierter Unternehmen, um mit überdurchschnittlichen Festgeldzinsen zur Überweisung auf ein fremdes Konto zu bewegen. Ein paar Minuten Prüfung – BaFin-Datenbank, Impressumsabgleich, kritischer Blick auf IBAN und Zinshöhe – schützen zuverlässiger als der optische Eindruck einer professionellen Website. Wer eine echte, planbare Anlage sucht, findet einen redaktionell sortierten Überblick über reguläre Anbieter in unserem Festgeldvergleich – als Ausgangspunkt für die eigene, unabhängige Prüfung, nicht als Empfehlung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich ein gefälschtes Festgeld-Angebot im Internet?
Typische Warnsignale sind Zinsen deutlich über dem Marktniveau, Kontakt ausschließlich per Formular oder E-Mail ohne festen Ansprechpartner, Zeitdruck durch befristete „Sonderkonditionen“ sowie eine Empfänger-IBAN, die nicht erkennbar zum angeblichen Anbieter passt. Die BaFin warnte 2026 mehrfach vor Fällen, in denen zusätzlich der Name eines real existierenden Unternehmens missbraucht wurde – etwa bei novumcapital.org, eurowerte.de und zinsanlageprofi.net.
Wie kann ich prüfen, ob ein Festgeld-Anbieter tatsächlich eine BaFin-Erlaubnis hat?
Über die öffentlich zugängliche BaFin-Unternehmensdatenbank lässt sich nachsehen, ob ein Unternehmen unter genau diesem Namen für das Einlagengeschäft zugelassen ist. Zusätzlich lohnt der Abgleich von Impressum, Handelsregisternummer und ein Anruf bei einer selbst recherchierten, nicht der auf der Website angegebenen Telefonnummer der echten Firma.
Was tue ich, wenn ich bereits Geld auf ein verdächtiges Festgeld-Konto überwiesen habe?
Kontaktiere umgehend deine eigene Bank und bitte um einen Rückruf bzw. SWIFT-Recall der Überweisung, leiste keine weiteren Zahlungen (etwa angebliche „Freischaltgebühren“), sichere alle Unterlagen und erstatte Anzeige bei der Polizei. Zusätzlich kannst du die BaFin und die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes informieren. Eine vollständige Rückholung des Geldes ist dabei nicht garantiert.
Schützt die gesetzliche Einlagensicherung auch bei betrügerischen Festgeld-Portalen?
Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gilt ausschließlich für Einlagen bei einem tatsächlich zugelassenen, der Einlagensicherung angeschlossenen Institut. Wird Geld auf ein Konto überwiesen, das gar nicht zu einer echten, regulierten Bank gehört, greift kein gesetzlicher Schutz – unabhängig davon, was die Website behauptet.
Warum nutzen Betrüger die Namen echter, teils regulierter Unternehmen?
Ein bekannter oder zumindest im Handelsregister und bei der BaFin auffindbarer Firmenname erhöht die Glaubwürdigkeit einer Fake-Seite erheblich. In allen drei von der BaFin 2026 öffentlich gemachten Fällen – novumcapital.org, eurowerte.de und zinsanlageprofi.net – handelte es sich laut BaFin um Identitätsmissbrauch zulasten real existierender Unternehmen, die selbst nichts von den Angeboten wussten.
Sind Zinsplattformen wie WeltSparen oder Raisin von diesen Betrugsfällen betroffen?
Die BaFin warnte 2026 zusätzlich vor E-Mails, deren Absenderdomain an bekannte Plattformen wie Check24 oder Raisin erinnern sollte (etwa @backoffice-raisin.de), ohne tatsächlich von diesen Unternehmen zu stammen. Die legitimen Plattformen selbst vermitteln Festgeld nachvollziehbar an reale, regulierte Partnerbanken – entscheidend ist, genau zu prüfen, ob eine E-Mail oder Website wirklich vom angegebenen Anbieter stammt.