Ratgeber

Freistellungsauftrag & Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei nutzen

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 2 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Wie du mit dem Freistellungsauftrag Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei stellst – und ihn clever auf mehrere Banken verteilst.

Wer investiert, zahlt auf Gewinne grundsätzlich Abgeltungssteuer. Aber ein Teil deiner Kapitalerträge bleibt jedes Jahr steuerfrei – wenn du den Freistellungsauftrag richtig nutzt.

Der Sparerpauschbetrag

Pro Jahr bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei:

  • 1.000 € für Einzelpersonen
  • 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner

Erst auf Erträge darüber fällt die Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen (z. B. vom Tagesgeld), Dividenden und realisierte Kursgewinne.

Was ist der Freistellungsauftrag?

Damit deine Bank den Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne ihn behält die Bank die Steuer auch auf kleine Erträge ein – du müsstest sie dir später über die Steuererklärung zurückholen. Mit Freistellungsauftrag passiert das gar nicht erst.

Den Auftrag richtest du direkt im Online-Banking oder bei der Depoteröffnung ein. Du gibst dabei nur den Betrag an, bis zu dem die Bank deine Erträge steuerfrei stellen soll.

Auf mehrere Banken aufteilen

Hast du Konten und Depots bei verschiedenen Banken, kannst du den Sparerpauschbetrag aufteilen. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten.

Ein Beispiel: Du hast ein Tagesgeldkonto bei Bank A und ein Depot bei Bank B. Erwartest du bei Bank A rund 400 € Zinsen und bei Bank B etwa 600 € Dividenden, stellst du 400 € bei A und 600 € bei B frei. So nutzt du den Pauschbetrag optimal, ohne ihn zu überschreiten.

Was, wenn du zu viel Steuer gezahlt hast?

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt und Steuer gezahlt, obwohl du unter dem Pauschbetrag liegst, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.

Tipp für Geringverdiener: die NV-Bescheinigung

Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit bleiben Kapitalerträge auch über dem Sparerpauschbetrag steuerfrei.

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist schnell eingerichtet und sorgt dafür, dass dir bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 €) Kapitalerträge pro Jahr ohne Steuerabzug bleiben. Prüfe einmal jährlich, ob die Aufteilung noch zu deinen Erträgen passt. Mehr zur Besteuerung im Ratgeber Steuern beim Investieren. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Rechenbeispiel für Ehepaare und Kinderkonten findest du im Beitrag Freistellungsauftrag einrichten & aufteilen. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja – wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 € (bzw. 2.000 € für Paare) nicht überschreitet.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen – damit bleiben Kapitalerträge auch über dem Sparerpauschbetrag steuerfrei.

Freistellungsauftrag & Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei nutzen | Renditeradar