MiCA-Lizenzpflicht 2026: Ist deine Krypto-Börse noch legal in der EU?
4. Juli 2026 · Lesezeit ca. 12 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Deutschland beendete die MiCA-Übergangsfrist zum 31.12.2025, die EU zum 1.7.2026. So prüfst du, ob deine Krypto-Börse noch eine gültige Zulassung hat – und was eine MiCA-Lizenz wirklich schützt.
Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) grundsätzlich für alle Krypto-Dienstleister in Europa. Für Bestandsanbieter gab es jedoch Übergangsfristen – und genau diese Fristen sind jetzt ausgelaufen: Deutschland hat seine Übergangsfrist bereits zum 31.12.2025 beendet, die EU-weite Übergangsfrist ist zum 1.7.2026 gefallen. Für dich als Nutzer:in einer Krypto-Börse heißt das: Es lohnt sich jetzt konkret zu prüfen, ob die Plattform, bei der dein Geld liegt, überhaupt noch legal in der EU aktiv sein darf.
Dieser Artikel erklärt, was MiCA ist, was zu den beiden Stichtagen passiert ist, was eine MiCA-Lizenz tatsächlich schützt – und was nicht –, und wie du in wenigen Minuten selbst nachprüfst, ob deine Börse lizenziert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- MiCA ist die EU-weite Regulierung für Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, CASP) – vergleichbar mit der Bankenaufsicht für klassische Finanzinstitute.
- Deutschland hat die Übergangsfrist für Bestandsanbieter über das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) auf 12 statt der von der EU maximal erlaubten 18 Monate verkürzt. Diese Frist endete am 31.12.2025.
- Die EU-weite allgemeine Übergangsfrist ist am 1.7.2026 ausgelaufen. Anbieter ohne MiCA-Lizenz dürfen ab diesem Datum keine neuen EU-Kund:innen mehr aufnehmen oder bewerben und müssen ihr Geschäft geordnet abwickeln.
- Eine MiCA-Lizenz regelt organisatorische Anforderungen, Verwahrung von Kundenvermögen und Beschwerdemanagement – sie ist kein Ersatz für die Einlagensicherung und kein Schutz vor Kursverlusten.
- Ob eine Börse tatsächlich lizenziert ist, kannst du selbst im öffentlichen ESMA-Register nachschauen – Listen in Artikeln (auch in diesem) können veraltet sein.
- Zu einzelnen Anbietern wie Binance, Bitget oder MEXC gibt es Presseberichte über fehlende oder noch nicht erteilte Lizenzen – RenditeRadar gibt diese Berichte hier eingeordnet wieder, bestätigt sie aber nicht als eigene Rechercheleistung.
> Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zur Rechtslage und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung, eine bestimmte Krypto-Börse zu nutzen oder zu meiden. RenditeRadar betreibt keine Vermittlung von Krypto-Dienstleistungen. Der Lizenzstatus von Anbietern kann sich kurzfristig ändern – prüfe vor jeder Entscheidung selbst das aktuelle, öffentliche ESMA-Register.
Was ist MiCA überhaupt?
MiCA steht für Markets in Crypto-Assets Regulation – die erste umfassende EU-weite Regulierung für Krypto-Dienstleistungen. Statt eines Flickenteppichs aus nationalen Regeln gilt seit Ende 2024 ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle 27 EU-Mitgliedstaaten (plus EWR).
MiCA verpflichtet Anbieter, die in der EU Krypto-Dienstleistungen erbringen wollen – also insbesondere Handelsplattformen (Börsen), Verwahrer von Krypto-Assets und Betreiber von Handels- und Zahlungsdiensten mit Kryptowerten –, eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP) bei einer nationalen Aufsichtsbehörde zu beantragen. In Deutschland ist das die BaFin. Die Zulassung ist danach in der gesamten EU gültig (sogenanntes „Passporting“), ähnlich wie bei Banklizenzen.
Zu den Anforderungen zählen unter anderem: ausreichendes Eigenkapital, IT-Sicherheitsvorgaben, ein funktionierendes Beschwerdemanagement, Regeln zur Trennung von Kunden- und Unternehmensvermögen sowie Vorgaben gegen Marktmissbrauch. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt oder keine Zulassung beantragt hat, darf die entsprechenden Dienstleistungen in der EU nicht (mehr) anbieten.
Für Bestandsanbieter, die bereits vor Inkrafttreten von MiCA am Markt aktiv waren, sah die Verordnung eine Übergangsfrist vor, in der sie ihr Geschäft unter den bisherigen nationalen Regeln fortführen durften, während sie parallel die MiCA-Zulassung beantragen. Genau diese Übergangsfrist ist jetzt an zwei unterschiedlichen Stichtagen ausgelaufen – einmal in Deutschland, einmal EU-weit.
Der 31.12.2025: Deutschlands verkürzte Übergangsfrist
Die MiCA-Verordnung erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, die Übergangsfrist für Bestandsanbieter auf bis zu 18 Monate festzulegen. Deutschland hat sich dagegen entschieden, die volle Frist auszuschöpfen: Über das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) wurde die deutsche Übergangsfrist auf 12 Monate verkürzt. Sie endete damit bereits am 31. Dezember 2025 – ein halbes Jahr vor dem EU-weiten Stichtag.
Das bedeutet konkret: Crypto-Asset Service Provider, die bis zu diesem Datum keine MiCA-Zulassung bei der BaFin erhalten hatten, haben ab dem 1. Januar 2026 das Recht verloren, ihre Krypto-Dienstleistungen in Deutschland weiter unter den alten (nationalen) Regeln anzubieten. Laut einer Rechtsanalyse von SBS Legal (Stand 16.06.2026) betraf das eine ganze Reihe von Anbietern, die zuvor beispielsweise nach dem Kreditwesengesetz (KWG) reguliert waren oder auf Basis anderer nationaler Erlaubnisse operiert hatten.
Für Nutzer:innen in Deutschland war der 31.12.2025 damit der erste – und strengere – der beiden relevanten Stichtage. Wer ein Konto bei einem Anbieter hatte, der die deutsche Frist verpasst hat, nutzt seit Jahresbeginn 2026 formal einen Dienst, der in Deutschland keine gültige Zulassung mehr hat.
Der 1.7.2026: Das EU-weite Ende der Übergangsfrist
Während Deutschland vorgeprescht ist, galt für die übrigen EU-Staaten – und für die „lange“ Variante der Übergangsregelung – ein späterer Stichtag: der 1. Juli 2026. Ab diesem Datum ist die allgemeine MiCA-Übergangsfrist EU-weit ausgelaufen.
Laut Berichten von BTC-ECHO (1.7.2026) und der Rechtsanalyse von SBS Legal (16.06.2026) bedeutet das: Anbieter, die bis zu diesem Stichtag in keinem EU-Mitgliedstaat eine MiCA-Zulassung erhalten haben, dürfen ab sofort keine neuen Kund:innen aus der EU mehr aufnehmen und keine Werbung mehr an EU-Bürger:innen richten. Bestehende Geschäftsbeziehungen müssen geordnet abgewickelt werden – also insbesondere so, dass Kund:innen ihre Krypto-Assets und Guthaben weiterhin abziehen können, auch wenn keine neuen Dienstleistungen mehr hinzukommen dürfen.
Der 1.7.2026 ist damit der Stichtag, an dem die MiCA-Regulierung ihre volle EU-weite Wirkung entfaltet: Ohne Lizenz kein Neugeschäft, egal in welchem Mitgliedstaat der Anbieter registriert ist oder aus welchem Land er operiert.
Was eine MiCA-Lizenz tatsächlich bedeutet – und was nicht
Eine MiCA-Zulassung ist ein sinnvoller erster Anhaltspunkt für die Seriosität einer Krypto-Börse, aber sie ist kein Rundum-Schutz. Es lohnt sich, genau zu unterscheiden, wofür die Lizenz tatsächlich steht.
Eine MiCA-Lizenz bestätigt insbesondere, dass ein Anbieter organisatorische und aufsichtsrechtliche Mindeststandards erfüllt: ausreichende Eigenkapitalausstattung, Vorgaben zur sicheren Verwahrung von Kundengeldern und Krypto-Assets (Safeguarding), ein funktionierendes Beschwerdemanagement, Regeln gegen Marktmissbrauch sowie eine laufende Aufsicht durch die zuständige Behörde. Das reduziert bestimmte operationelle und Betrugsrisiken, etwa dass ein Anbieter Kundengelder mit dem eigenen Firmenvermögen vermischt oder ohne Aufsicht agiert.
Was die Lizenz nicht bedeutet: Sie ist kein Äquivalent zur deutschen Einlagensicherung, die Bankguthaben bis 100.000 € pro Kund:in und Institut absichert. Krypto-Assets fallen nicht unter diesen Schutzmechanismus – auch nicht bei einer MiCA-lizenzierten Börse. Geht ein lizenzierter Anbieter insolvent, greifen andere (schwächere) Mechanismen als bei einer Bank, und es gibt keine gesetzliche Garantie, dass du dein Guthaben in voller Höhe zurückbekommst. Ebenso wenig schützt eine Lizenz vor Kursrisiko: Der Wert von Bitcoin, Ethereum & Co. kann unabhängig vom Lizenzstatus der Börse stark schwanken – eine MiCA-Zulassung sagt nichts über die Werthaltigkeit oder das Risiko der gehandelten Vermögenswerte selbst aus.
| Das schützt eine MiCA-Lizenz | Das schützt sie NICHT |
|---|---|
| Organisatorische Mindeststandards (Eigenkapital, IT-Sicherheit) | Einlagensicherung wie bei Bankguthaben (kein Schutz bis 100.000 €) |
| Trennung von Kunden- und Unternehmensvermögen (Safeguarding) | Verluste durch Kursschwankungen von Kryptowerten |
| Beschwerdemanagement und Aufsicht durch eine Behörde | Vollständigen Schutz im Insolvenzfall des Anbieters |
| Regeln gegen Marktmissbrauch auf der Plattform | Technische Risiken wie Hacks, Bugs oder Verlust von Zugangsdaten |
| EU-weite, einheitliche Mindestregulierung statt Rechtsunsicherheit | Eine Garantie, dass der Anbieter dauerhaft seriös bleibt |
Kurz gesagt: Eine MiCA-Lizenz ist ein Mindeststandard, kein Gütesiegel für „risikolos“. Wer in Kryptowerte investiert, trägt weiterhin das volle Marktrisiko – lizenziert oder nicht.
So prüfst du selbst, ob deine Börse lizenziert ist
Statt dich auf Listen in Artikeln zu verlassen, die schnell veralten, kannst du den Lizenzstatus einer Krypto-Börse direkt selbst nachschlagen:
1. ESMA-Register nutzen: Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) führt ein öffentliches, EU-weites Register aller nach MiCA zugelassenen Crypto-Asset Service Provider. Dort kannst du nach dem Namen des Anbieters oder des Mutterunternehmens suchen. 2. Name genau prüfen: Achte darauf, unter welchem Rechtsträger (Legal Entity) dein Anbieter im Register auftaucht – oft weicht die im Impressum genannte Firma vom Marketingnamen der App ab. 3. Datum der Zulassung beachten: Das Register zeigt, seit wann eine Zulassung besteht und für welche Dienstleistungen (z. B. Betrieb einer Handelsplattform, Verwahrung, Tausch gegen Fiat-Geld) sie gilt – nicht jede Lizenz deckt automatisch alle Services eines Anbieters ab. 4. Regelmäßig erneut prüfen: Da sich der Lizenzstatus ändern kann (Anträge werden erteilt, zurückgezogen oder abgelehnt), ist eine einmalige Prüfung kein Freibrief für alle Zeit.
Diese Selbstprüfung ist der zuverlässigste Weg, aktuelle und verlässliche Informationen zu erhalten – zuverlässiger als jede Momentaufnahme in einem Artikel, auch in diesem.
Konkrete Beispiele aus der Berichterstattung
Die folgenden Angaben stammen aus externer Berichterstattung und werden hier eingeordnet wiedergegeben – RenditeRadar hat sie nicht unabhängig gegen ein Primärregister verifiziert. Bitte prüfe den aktuellen Stand für jeden genannten Anbieter selbst im ESMA-Register, bevor du eine Entscheidung triffst.
Binance: Laut Berichten von Handelsblatt und BTC-ECHO (Stand 01.07.2026) verfügte Binance zum EU-weiten Stichtag am 1. Juli 2026 über keine gültige MiCA-Lizenz. Den Berichten zufolge hat Binance seinen Antrag auf eine griechische MiCA-Lizenz kurz vor dem Stichtag zurückgezogen und plant stattdessen offenbar, einen Antrag in Frankreich zu stellen. Ob und wann eine Zulassung erfolgt, ist damit zum Zeitpunkt dieses Artikels offen.
Bitget: Presseberichten zufolge hat Bitget eine MiCA-Lizenz in Österreich beantragt, diese war aber bis zu dem in der Berichterstattung genannten Stichtag am 30. Juni 2026 noch nicht erteilt worden. Auch hier gilt: Der Status kann sich seither geändert haben.
MEXC: Berichten zufolge operiert MEXC weiterhin ohne MiCA-Lizenz. Die niederländische Finanzaufsicht AFM hatte bereits im September 2025 öffentlich vor MEXC gewarnt – ein Hinweis, der unabhängig vom aktuellen MiCA-Status Beachtung verdient.
Zu anderen am Markt aktiven Anbietern – etwa Bitpanda, BISON, Trade Republic oder Kraken – kursieren ebenfalls Angaben zum Lizenzstatus. Da die Quellenlage dazu für diesen Artikel nicht ausreichend belastbar war, verzichten wir hier bewusst auf konkrete Aussagen. Anbieter wie diese werben teils mit einer MiCA-Lizenz – vor der Nutzung lohnt sich trotzdem der eigene Blick ins öffentliche ESMA-Register, statt sich allein auf Werbeaussagen zu verlassen.
Was du jetzt tun solltest, wenn du ein Bestandskonto hast
Wenn du bereits ein Konto bei einer Krypto-Börse hast, deren Lizenzstatus unklar ist, kannst du in aller Ruhe strukturiert vorgehen:
- Anbieter im ESMA-Register nachschlagen. Das ist der wichtigste erste Schritt – siehe Abschnitt oben.
- Kommunikation deines Anbieters prüfen. MiCA-lizenzierte Unternehmen sind verpflichtet, transparent über ihren Zulassungsstatus zu informieren, häufig im Impressum, in den AGB oder in einer eigenen Rechtshinweis-Sektion.
- Nicht in Panik verkaufen. Ein fehlender Lizenzstatus bedeutet nicht automatisch, dass dein Guthaben sofort in Gefahr ist – er bedeutet vor allem, dass der Anbieter (Stand jetzt) kein Neugeschäft mit EU-Kund:innen mehr machen darf und sein Geschäft ordnungsgemäß abwickeln muss.
- Auszahlungs- und Abhebungsmöglichkeiten testen. Bevor du weiter handelst, kannst du prüfen, ob Ein- und Auszahlungen bei deinem Anbieter weiterhin reibungslos funktionieren.
- Verwahrung außerhalb der Börse erwägen. Unabhängig vom Lizenzstatus einer Börse ist es generell üblich, Krypto-Assets, die man nicht aktiv handelt, in eine eigene Wallet zu verschieben. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zu Hot- und Cold-Wallets.
- Alternativen vergleichen. Falls du über einen Wechsel nachdenkst, findest du in unserem Krypto-Börsen-Vergleich und im Beitrag Krypto-Börse im Vergleich eine Übersicht, worauf es bei der Anbieterwahl ankommt.
- Steuerliche Seite nicht vergessen. Ein Anbieterwechsel kann steuerlich relevante Vorgänge auslösen (z. B. wenn Assets verkauft statt nur transferiert werden). Details dazu findest du in unserem Beitrag zur Krypto-Steuer 2026.
Wichtig: Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Handlungsübersicht, keine individuelle Empfehlung. Ob und wie du handelst, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Häufige Fragen zur MiCA-Lizenzpflicht
Was passiert, wenn meine Krypto-Börse keine MiCA-Lizenz hat?
Der Anbieter darf ab dem jeweils gültigen Stichtag (31.12.2025 in Deutschland, 1.7.2026 EU-weit) keine neuen Kund:innen mehr aufnehmen und nicht mehr aktiv um EU-Kund:innen werben. Bestehende Geschäfte müssen geordnet abgewickelt werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Konto sofort geschlossen wird, aber es ist ein klares Warnsignal, das eigene Prüfung verdient.
Ist mein Krypto-Guthaben durch die Einlagensicherung geschützt, wenn die Börse eine MiCA-Lizenz hat?
Nein. Die deutsche Einlagensicherung, die Bankeinlagen bis 100.000 € absichert, gilt nicht für Krypto-Assets – auch nicht bei einer MiCA-lizenzierten Börse. Eine MiCA-Lizenz regelt organisatorische Standards, ersetzt aber keinen vergleichbaren Einlagenschutz.
Wo finde ich eine verlässliche Liste MiCA-lizenzierter Krypto-Börsen?
Die verlässlichste Quelle ist das öffentliche Register der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA. Listen in Artikeln – auch in diesem – können zum Zeitpunkt deiner Lektüre bereits veraltet sein, weil laufend neue Zulassungen erteilt und teils auch entzogen werden.
Warum hat Deutschland eine kürzere Übergangsfrist als andere EU-Länder?
Deutschland hat über das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die von der EU maximal erlaubte 18-monatige Übergangsfrist auf 12 Monate zu verkürzen. Das führte dazu, dass die deutsche Frist bereits am 31.12.2025 endete, während die allgemeine EU-weite Frist erst am 1.7.2026 auslief.
Bedeutet eine MiCA-Lizenz, dass eine Krypto-Anlage sicher oder risikofrei ist?
Nein. Eine Lizenz betrifft ausschließlich die organisatorische und aufsichtsrechtliche Seite des Anbieters – etwa Kapitalausstattung, Verwahrung und Beschwerdemanagement. Das Marktrisiko von Kryptowerten (Kursschwankungen) bleibt davon vollständig unberührt.
Muss ich mein Konto bei einer möglicherweise unlizenzierten Börse sofort kündigen?
Das musst du selbst für deine Situation entscheiden – dieser Artikel gibt keine individuelle Empfehlung. Sinnvoll ist in jedem Fall, den aktuellen Lizenzstatus im ESMA-Register zu prüfen, die Informationen deines Anbieters zu lesen und bei Unsicherheit die eigenen Auszahlungsmöglichkeiten zu testen.
Gilt MiCA auch für Anbieter außerhalb der EU, die Kund:innen in Deutschland haben?
Ja. Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern ob ein Anbieter Kryptodienstleistungen aktiv an Kund:innen in der EU richtet oder bewirbt. Auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU benötigen für dieses Geschäft grundsätzlich eine MiCA-Zulassung oder eine entsprechende rechtliche Grundlage.
Was ist der Unterschied zwischen der deutschen und der EU-weiten Übergangsfrist?
Die deutsche Frist (Ende 31.12.2025) betraf Bestandsanbieter, die zuvor unter deutschem Recht reguliert waren oder in Deutschland aktiv waren. Die EU-weite Frist (Ende 1.7.2026) betraf die allgemeine, längere Übergangsregelung der MiCA-Verordnung für Anbieter in der gesamten EU. Beide Fristen liefen unabhängig voneinander, mit Deutschland als Vorreiter bei der Verkürzung.
Fazit
Mit dem 31.12.2025 in Deutschland und dem 1.7.2026 EU-weit sind zwei wichtige MiCA-Stichtage verstrichen, die die Krypto-Landschaft in Europa sichtbar verändern: Anbieter ohne Zulassung dürfen kein Neugeschäft mit EU-Kund:innen mehr machen. Für dich als Nutzer:in ist die wichtigste Konsequenz nicht, in Panik zu geraten, sondern gezielt nachzuprüfen: Ist mein Anbieter im ESMA-Register gelistet? Und selbst wenn ja – eine Lizenz ersetzt weder die Einlagensicherung noch schützt sie vor Kursschwankungen. MiCA schafft einen einheitlichen Mindeststandard für die organisatorische Seriosität von Krypto-Börsen in der EU, aber die Entscheidung, ob und wie du in Kryptowerte investierst, bleibt – wie immer – deine eigene, gut informierte Abwägung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn meine Krypto-Börse keine MiCA-Lizenz hat?
Der Anbieter darf ab dem jeweils gültigen Stichtag (31.12.2025 in Deutschland, 1.7.2026 EU-weit) keine neuen Kund:innen mehr aufnehmen und nicht mehr aktiv um EU-Kund:innen werben. Bestehende Geschäfte müssen geordnet abgewickelt werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Konto sofort geschlossen wird, aber es ist ein klares Warnsignal, das eigene Prüfung verdient.
Ist mein Krypto-Guthaben durch die Einlagensicherung geschützt, wenn die Börse eine MiCA-Lizenz hat?
Nein. Die deutsche Einlagensicherung, die Bankeinlagen bis 100.000 € absichert, gilt nicht für Krypto-Assets – auch nicht bei einer MiCA-lizenzierten Börse. Eine MiCA-Lizenz regelt organisatorische Standards, ersetzt aber keinen vergleichbaren Einlagenschutz.
Wo finde ich eine verlässliche Liste MiCA-lizenzierter Krypto-Börsen?
Die verlässlichste Quelle ist das öffentliche Register der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA. Listen in Artikeln – auch in diesem – können zum Zeitpunkt deiner Lektüre bereits veraltet sein, weil laufend neue Zulassungen erteilt und teils auch entzogen werden.
Warum hat Deutschland eine kürzere Übergangsfrist als andere EU-Länder?
Deutschland hat über das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die von der EU maximal erlaubte 18-monatige Übergangsfrist auf 12 Monate zu verkürzen. Das führte dazu, dass die deutsche Frist bereits am 31.12.2025 endete, während die allgemeine EU-weite Frist erst am 1.7.2026 auslief.
Bedeutet eine MiCA-Lizenz, dass eine Krypto-Anlage sicher oder risikofrei ist?
Nein. Eine Lizenz betrifft ausschließlich die organisatorische und aufsichtsrechtliche Seite des Anbieters – etwa Kapitalausstattung, Verwahrung und Beschwerdemanagement. Das Marktrisiko von Kryptowerten (Kursschwankungen) bleibt davon vollständig unberührt.
Muss ich mein Konto bei einer möglicherweise unlizenzierten Börse sofort kündigen?
Das musst du selbst für deine Situation entscheiden – dieser Artikel gibt keine individuelle Empfehlung. Sinnvoll ist in jedem Fall, den aktuellen Lizenzstatus im ESMA-Register zu prüfen, die Informationen deines Anbieters zu lesen und bei Unsicherheit die eigenen Auszahlungsmöglichkeiten zu testen.
Gilt MiCA auch für Anbieter außerhalb der EU, die Kund:innen in Deutschland haben?
Ja. Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern ob ein Anbieter Kryptodienstleistungen aktiv an Kund:innen in der EU richtet oder bewirbt. Auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU benötigen für dieses Geschäft grundsätzlich eine MiCA-Zulassung oder eine entsprechende rechtliche Grundlage.
Was ist der Unterschied zwischen der deutschen und der EU-weiten Übergangsfrist?
Die deutsche Frist (Ende 31.12.2025) betraf Bestandsanbieter, die zuvor unter deutschem Recht reguliert waren oder in Deutschland aktiv waren. Die EU-weite Frist (Ende 1.7.2026) betraf die allgemeine, längere Übergangsregelung der MiCA-Verordnung für Anbieter in der gesamten EU. Beide Fristen liefen unabhängig voneinander, mit Deutschland als Vorreiter bei der Verkürzung.