Ratenkredit nicht mehr bezahlen können: Was jetzt passiert

16. August 2026 · Lesezeit ca. 10 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Ab wann darf die Bank einen Ratenkredit wegen Zahlungsverzugs kündigen, was bedeutet das für Kontopfändung und SCHUFA-Eintrag, und was sollten Sie vor einer Kündigung tun? Der Ablauf nach §§ 497, 498 BGB Schritt für Schritt.

Ein Jobverlust, eine unerwartete Krankheit, eine geplatzte Beziehung mit gemeinsamen Verpflichtungen – die Gründe, warum eine Ratenzahlung plötzlich nicht mehr wie geplant funktioniert, sind vielfältig. Was in diesem Moment oft fehlt, ist ein klarer Überblick darüber, was tatsächlich als Nächstes passiert: Wie viele Mahnungen gibt es? Wann darf die Bank den Kredit kündigen? Und was bedeutet das für die Kontopfändung, das Gehalt und den SCHUFA-Score? Dieser Beitrag ordnet den rechtlichen Ablauf Schritt für Schritt ein – und zeigt, an welchen Punkten frühzeitiges Handeln den größten Unterschied macht.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Schuldnerberatung. Bei konkreten Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie sich frühzeitig an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt wenden.

Der erste Schritt: Zahlungsverzug beginnt meist unauffällig

Rechtlich befinden Sie sich in Zahlungsverzug, sobald eine fällige Rate nicht fristgerecht bezahlt wird (§ 286 BGB). Bei den meisten Ratenkrediten reicht dafür bereits das bloße Verstreichen des vereinbarten Fälligkeitstermins – eine gesonderte Mahnung ist rechtlich oft gar nicht zwingend erforderlich, wird in der Praxis aber von den meisten Banken trotzdem verschickt, bevor weitere Schritte folgen.

Ab dem Verzug fallen zusätzlich Verzugszinsen an. Bei Verbraucherdarlehensverträgen richtet sich die Höhe nach § 497 BGB in Verbindung mit § 288 BGB – der Basiszinssatz zuzüglich eines gesetzlich festgelegten Aufschlags, wobei für Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine eigene Regelung mit 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gilt. Wichtig: Der Gesetzgeber begrenzt hier auch die Bank – sie darf grundsätzlich nicht mehr an Verzugsschaden geltend machen, als der gesetzliche Zinssatz hergibt, auch wenn im Vertrag ursprünglich andere Zinssätze vereinbart waren. Zahlt der Kreditnehmer nur einen Teilbetrag, der nicht die gesamte offene Forderung deckt, wird diese Zahlung nach § 497 Abs. 3 BGB in einer bestimmten gesetzlichen Reihenfolge verrechnet: zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf die Hauptforderung und erst zuletzt auf die Zinsen – abweichend von der sonst üblichen Tilgungsreihenfolge.

Wann die Bank den Kredit tatsächlich kündigen darf

Eine weit verbreitete Sorge ist, dass schon eine einzige verpasste Rate zur sofortigen Kündigung des gesamten Kredits führt. Das ist bei Verbraucherdarlehen so nicht richtig: § 498 BGB setzt für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs zwei kumulative Voraussetzungen voraus.

Erstens, ein bestimmter Rückstand. Der Kreditnehmer muss mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein, und dieser Rückstand muss zusätzlich eine Mindestschwelle erreichen:

  • 10 % der Nettodarlehenssumme bei einer Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren,
  • 5 % der Nettodarlehenssumme bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren,
  • 2,5 % bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen – eine eigene, niedrigere Schwelle für Baufinanzierungen.

Zweitens, eine formale Nachfristsetzung. Die Bank muss dem Kreditnehmer eine mindestens zweiwöchige Frist setzen, um den Rückstand auszugleichen, und dabei schriftlich darauf hinweisen, dass bei fruchtlosem Fristablauf die gesamte Restschuld fällig gestellt wird. Zusätzlich soll die Bank – spätestens mit dieser Fristsetzung – ein Gespräch über eine mögliche einvernehmliche Regelung anbieten.

Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachfrist erfolglos verstrichen ist, darf die Bank tatsächlich kündigen. Das bedeutet in der Praxis: Zwischen der ersten verpassten Rate und einer rechtswirksamen Kündigung liegen in aller Regel mehrere Wochen bis Monate – Zeit, die Sie aktiv nutzen sollten, statt Mahnschreiben ungeöffnet liegen zu lassen.

Rechenbeispiel: Ab wann darf gekündigt werden?

Um die gesetzliche Schwelle aus § 498 BGB greifbarer zu machen, ein illustratives Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Ein Ratenkredit über eine Nettodarlehenssumme von 12.000 Euro läuft über 48 Monate (also mehr als drei Jahre) mit einer monatlichen Rate von 280 Euro. Da die Laufzeit drei Jahre übersteigt, gilt die niedrigere Schwelle von 5 % der Nettodarlehenssumme – hier also 600 Euro. Bleiben zwei aufeinanderfolgende Raten unbezahlt, ist der Rückstand mit 560 Euro (2 × 280 Euro) zunächst noch unter dieser Schwelle; erst mit einer dritten ausgebliebenen Rate übersteigt der Rückstand (840 Euro) die 600-Euro-Grenze, und die Bank darf – nach Ablauf einer zusätzlichen zweiwöchigen Nachfrist – kündigen. Bei einem kürzeren Vertrag (Laufzeit unter drei Jahre) würde stattdessen die höhere 10-%-Schwelle gelten, wodurch der Rückstand entsprechend größer sein müsste, bevor eine Kündigung überhaupt rechtlich zulässig wäre. Diese Zahlen sind frei gewählt und dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Berechnungslogik – die tatsächliche Schwelle hängt immer vom individuellen Vertrag ab.

Nach der Kündigung: Die gesamte Restschuld wird fällig

Ist der Kredit wirksam gekündigt, ändert sich die Ausgangslage grundlegend: Statt der ursprünglich vereinbarten monatlichen Raten wird die komplette Restschuld auf einen Schlag fällig – inklusive der bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen und etwaiger Mahn- und Inkassokosten. Zahlt der Kreditnehmer diesen Gesamtbetrag nicht, kann die Bank die Forderung gerichtlich geltend machen.

Gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid

In der Praxis läuft das oft über das gerichtliche Mahnverfahren: Die Bank beantragt einen Mahnbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Wird kein Widerspruch eingelegt, folgt auf Antrag der Bank ein Vollstreckungsbescheid – dieser wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil und ist Grundlage für die Zwangsvollstreckung. Ein Vollstreckungstitel aus einem gerichtlichen Verfahren ist zudem über einen deutlich längeren Zeitraum vollstreckbar als die ursprüngliche vertragliche Forderung – ein Grund mehr, einen Mahnbescheid nicht einfach zu ignorieren, selbst wenn die zugrunde liegende Forderung aus Ihrer Sicht strittig ist.

Zwangsvollstreckung: Konto- und Lohnpfändung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, kann die Bank verschiedene Vollstreckungswege nutzen:

  • Kontopfändung. Ihr Girokonto kann gepfändet werden. Ohne besonderen Schutz wäre in diesem Fall zunächst das gesamte Guthaben betroffen – deshalb ist die rechtzeitige Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) entscheidend, das einen gesetzlichen Grundfreibetrag automatisch schützt. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag P-Konto: Das Pfändungsschutzkonto erklärt. Bei einem gemeinsam geführten Konto gelten zusätzliche Besonderheiten, die wir im Beitrag Kontopfändung beim Gemeinschaftskonto einordnen.
  • Lohn- bzw. Gehaltspfändung. Der Arbeitgeber wird angewiesen, den pfändbaren Teil des Nettoeinkommens direkt an den Gläubiger abzuführen. Wie viel davon geschützt bleibt, hängt von Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten ab – die aktuellen Pfändungsfreigrenzen haben wir im Beitrag Pfändungsfreigrenzen 2026 zusammengefasst.
  • Sachpfändung. Theoretisch möglich, in der Praxis bei Konsumentenkrediten seltener der erste Schritt, da Konto- und Lohnpfändung meist einfacher durchzusetzen sind.

Die Rolle von Inkassobüros

Statt die Forderung selbst gerichtlich durchzusetzen, geben viele Banken notleidende Kreditforderungen ganz oder teilweise an ein Inkassobüro ab oder verkaufen die Forderung an einen Forderungskäufer. Für Sie als Kreditnehmer ändert das an der rechtlichen Höhe der ursprünglichen Forderung grundsätzlich nichts – wohl aber kommen oft zusätzliche Inkassokosten hinzu, deren Höhe gesetzlich reguliert ist und sich unter anderem nach der Höhe der Forderung richtet. Wichtig: Ein Schreiben eines Inkassobüros ist noch kein gerichtlicher Titel und begründet für sich genommen keine Zwangsvollstreckung. Trotzdem sollten Sie solche Schreiben ernst nehmen, den Absender auf Seriosität prüfen (z. B. Registrierung beim Bundesamt für Justiz) und bei Zweifeln an der Forderungshöhe schriftlich Stellung nehmen, statt zu zahlen, ohne die Forderung geprüft zu haben.

Verjährung: Verschwindet die Schuld irgendwann von selbst?

Kreditforderungen verjähren nicht automatisch kurzfristig. Für die meisten vertraglichen Ansprüche – auch aus Verbraucherdarlehen – gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB, die grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB). Wichtig: Ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel – etwa ein Vollstreckungsbescheid nach einem Mahnverfahren – verjährt nicht in drei, sondern in deutlich längerer Frist. Wer also einen Mahnbescheid ignoriert und dadurch einen Vollstreckungsbescheid entstehen lässt, verlängert die Zeit, in der die Forderung durchsetzbar bleibt, erheblich. Zudem wird die Verjährung durch bestimmte Handlungen – etwa eine Klage, einen Mahnbescheid oder unter Umständen auch ein ernsthaftes Verhandeln über die Forderung – gehemmt oder neu in Gang gesetzt. Auf eine „automatische" Verjährung sollte man sich bei offenen Kreditschulden also nicht verlassen.

Der SCHUFA-Eintrag: Was er bedeutet und wie lange er bleibt

Eine Kreditkündigung wegen Zahlungsverzugs wird in aller Regel an die SCHUFA gemeldet und dort als sogenanntes Negativmerkmal gespeichert. Das senkt den Score spürbar und erschwert in der gespeicherten Zeit den Abschluss neuer Kredite, Mobilfunkverträge auf Rechnung oder Mietverträge, bei denen eine Bonitätsprüfung erfolgt. Negativeinträge werden üblicherweise für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Jahr der Erledigung gespeichert, bevor sie automatisch gelöscht werden. Auch bereits erledigte, also beglichene Forderungen bleiben für diesen Zeitraum sichtbar – ein weiterer Grund, eine Kündigung möglichst zu vermeiden, statt erst nach der Kündigung um eine Lösung zu ringen.

Restschuldversicherung: Greift sie im Ernstfall?

Wurde beim Vertragsabschluss eine Restschuldversicherung mitverkauft, lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen: Solche Policen decken je nach Tarif bestimmte Ereignisse wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod ab – oft jedoch mit Wartezeiten, Karenzzeiten und zahlreichen Ausschlüssen, die im Ernstfall dazu führen können, dass die Versicherung gerade dann nicht zahlt, wenn sie gebraucht wird. Eine ausführliche Einordnung, wann sich eine Restschuldversicherung überhaupt lohnt und worauf beim Abschluss zu achten ist, finden Sie im Beitrag Restschuldversicherung beim Kredit.

Was Sie tun sollten, bevor es eskaliert

Der wirkungsvollste Hebel liegt vor der Kündigung, nicht danach:

1. Frühzeitig und aktiv mit der Bank sprechen. Banken sind an einer außergerichtlichen Lösung häufig selbst interessiert, weil ein gekündigter, notleidender Kredit auch für sie mit Aufwand und Ausfallrisiko verbunden ist. Eine Ratenpause, eine vorübergehende Reduzierung der monatlichen Rate oder eine Umschuldung mit gestreckter Laufzeit sind mögliche Ansatzpunkte für ein Gespräch.

2. Prüfen, ob eine Umschuldung sinnvoll ist. Ist die grundsätzliche Zahlungsfähigkeit gegeben, aber die aktuelle Rate zu hoch, kann eine Ablösung durch einen neuen Kredit mit längerer Laufzeit und niedrigerer Monatsrate helfen. Die Vor- und Nachteile einer solchen Umschuldung – inklusive möglicher Vorfälligkeitsentschädigung beim alten Vertrag – haben wir im Beitrag Kredit ablösen oder neu aufnehmen im Detail erklärt.

3. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kontaktieren. Kostenlose, unabhängige Beratung bieten unter anderem kommunale und kirchliche Schuldnerberatungsstellen sowie die Verbraucherzentralen. Wie eine solche Beratung abläuft und was sie kostet, erklären wir im Ratgeber Schuldnerberatung: Ablauf und Kosten.

4. Kein Geld für teure „Kredite für jedermann" ausgeben. In der akuten Situation locken teils Anbieter, die trotz schlechter Bonität schnelle Kredite versprechen – häufig zu sehr ungünstigen Konditionen oder gekoppelt an kostenpflichtige Zusatzleistungen. Solche Angebote lösen das eigentliche Problem selten, sondern verschärfen es meist.

5. Privatinsolvenz als letzten Ausweg kennen, aber nicht überstürzen. Wenn eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit vorliegt und außergerichtliche Lösungen nicht greifen, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach einigen Jahren zur Restschuldbefreiung führen. Ablauf, Dauer und Voraussetzungen erklären wir im Ratgeber Privatinsolvenz: Ablauf der Verbraucherinsolvenz.

Wenn Arbeitslosigkeit oder Grundsicherung die Ursache sind

Ein häufiger Auslöser für Zahlungsschwierigkeiten bei laufenden Krediten ist der Verlust des Arbeitsplatzes. Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, sollte wissen: Bestehende Kreditverpflichtungen werden bei der Berechnung dieser Leistungen grundsätzlich nicht automatisch berücksichtigt – die Rate muss also aus dem laufenden Einkommen beziehungsweise den Leistungen bestritten werden, was in vielen Fällen genau die Situation ist, die zum Zahlungsverzug führt. Umso wichtiger ist in dieser Lage das frühzeitige Gespräch mit der Bank über eine vorübergehende Ratenpause oder -reduzierung, kombiniert mit einer Beratung bei der Schuldnerberatung, die auch bei der Kommunikation mit Gläubigern unterstützen kann.

Zeitlicher Ablauf im Überblick (vereinfachtes Beispiel)

Der folgende Ablauf ist ein vereinfachtes, illustratives Beispiel – die tatsächliche Dauer der einzelnen Schritte hängt vom individuellen Vertrag, der Bank und dem konkreten Fall ab:

PhaseTypische zeitliche Einordnung
Erste Rate nicht gezahlt, Verzug beginntSofort ab Fälligkeitstermin
Mahnungen, Verzugszinsen laufen aufErste Wochen nach Verzugsbeginn
Voraussetzungen für Kündigung erfüllt (2 Raten + 5–10 % Rückstand)Meist nach 2–3 ausgebliebenen Raten
Zweiwöchige Nachfrist mit GesprächsangebotVor der eigentlichen Kündigung
Kündigung, gesamte Restschuld fälligNach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
Gerichtliches Mahnverfahren / KlageWenn die Restschuld weiterhin nicht beglichen wird
Zwangsvollstreckung (Konto-/Lohnpfändung)Nach rechtskräftigem Vollstreckungstitel
SCHUFA-Eintrag (Speicherdauer ca. 3 Jahre)Ab Meldung durch die Bank

Häufige Fehler

Mahnungen ignorieren. Wer Schreiben ungeöffnet liegen lässt, verpasst die Chance, innerhalb der Nachfrist noch eine Lösung zu finden, und riskiert, dass sich Verzugszinsen und Kosten weiter aufsummieren.

Erst nach der Kündigung aktiv werden. Die Verhandlungsposition vor einer Kündigung ist deutlich besser als danach – ist die gesamte Restschuld erst einmal fällig gestellt, sind Banken zu einer neuen Ratenvereinbarung oft nur noch eingeschränkt bereit.

Sich auf mündliche Zusagen verlassen. Vereinbarungen mit der Bank – etwa eine Ratenpause oder eine reduzierte Monatsrate – sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen.

Neue Schulden aufnehmen, um alte zu bedienen. Ein weiterer, teurer Kredit zur Deckung der laufenden Rate verschiebt das Problem meist nur und vergrößert es.

Häufige Fragen

Kann die Bank meinen Kredit schon nach einer einzigen verpassten Rate kündigen?

Nein. Nach § 498 BGB setzt eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten im Rückstand voraus, zusätzlich muss der Rückstand eine gesetzliche Mindestschwelle (10 % bzw. 5 % der Nettodarlehenssumme je nach Laufzeit) erreichen, und die Bank muss vorher eine mindestens zweiwöchige Nachfrist mit Gesprächsangebot setzen.

Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag wegen einer Kreditkündigung sichtbar?

Üblicherweise werden solche Negativmerkmale für drei Jahre ab dem Jahr der Erledigung gespeichert, bevor sie automatisch gelöscht werden – auch wenn die Forderung zwischenzeitlich beglichen wurde.

Was passiert mit meinem Gehaltskonto, wenn der Kredit gekündigt wurde?

Ohne besonderen Schutz kann ein Konto bei einer Pfändung vollständig gesperrt werden. Die Umwandlung in ein P-Konto sichert einen gesetzlichen Grundfreibetrag, der auch bei einer Pfändung geschützt bleibt.

Muss ich bei einem Mahnbescheid sofort zahlen?

Nein, aber Sie sollten schnell reagieren: Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise für unberechtigt halten. Ohne Widerspruch wird auf Antrag der Bank ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt.

Hilft eine Restschuldversicherung in jedem Fall?

Nein. Restschuldversicherungen decken meist nur bestimmte Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod ab, oft mit Wartezeiten und Ausschlüssen. Ob und in welchem Umfang sie im konkreten Fall greift, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Ist eine Schuldnerberatung kostenlos?

Kommunale und kirchliche Schuldnerberatungsstellen sowie die Verbraucherzentralen bieten in der Regel eine kostenlose oder stark vergünstigte Erstberatung an. Details zu Ablauf und möglichen Kosten finden Sie im verlinkten Ratgeber oben.

Verjähren Kreditschulden irgendwann automatisch?

Nicht kurzfristig. Für die meisten vertraglichen Ansprüche gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195, § 199 BGB), die aber durch gerichtliche Schritte wie einen Mahnbescheid unterbrochen oder gehemmt werden kann. Ein bereits rechtskräftiger Vollstreckungstitel ist zudem deutlich länger durchsetzbar als die ursprüngliche vertragliche Forderung.

Was mache ich, wenn ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht, die ich für falsch halte?

Prüfen Sie die Forderung sorgfältig, kontrollieren Sie die Seriosität des Inkassounternehmens und nehmen Sie schriftlich Stellung, statt vorschnell zu zahlen. Ein Inkassoschreiben allein ist kein gerichtlicher Titel und begründet keine Zwangsvollstreckung.

Ersetzt dieser Beitrag eine rechtliche Beratung zu meinem konkreten Kredit?

Nein. Dieser Beitrag ordnet die allgemeine Rechtslage ein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Schuldnerberatung. RenditeRadar berät nicht individuell zu Kreditverträgen und vermittelt keine Kredite oder Rechtsdienstleistungen. Bei konkreten Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt.

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