Reiserücktrittsversicherung: Wann sie sich lohnt – und was sie wirklich zahlt
17. August 2026 · Aktualisiert: 16. August 2026 · Lesezeit ca. 11 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Reiserücktritt oder Reiseabbruch? Der Guide erklärt, was eine Reiserücktrittsversicherung vor Reiseantritt zahlt, welche Ausschlüsse bei Vorerkrankungen gelten und wann Jahres- oder Einzelschutz sinnvoll ist.
Kurz vor der Reisebuchung im Spätsommer stellen sich viele dieselbe Frage: Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung – oder ist sie nur ein weiterer Zusatzverkauf im Buchungsprozess? Die Antwort hängt vom Reisepreis, der Familiensituation und davon ab, wie gut die eigentliche Deckung wirklich ist. Dieser Beitrag ordnet ein, was eine Reiserücktrittsversicherung tatsächlich zahlt, wie sie sich von der Reiseabbruchversicherung unterscheidet und worauf es beim Vertrag ankommt.
RenditeRadar bietet keine Versicherungsberatung und vermittelt keine Verträge. Die folgenden Informationen sind eine allgemeine, redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Verbraucherschutz- und Testquellen. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen und keine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Versicherungsvermittlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten, wenn eine Reise vor Reiseantritt wegen eines unerwarteten, schweren Ereignisses – etwa einer plötzlichen Erkrankung – nicht angetreten werden kann.
- Die Reiseabbruchversicherung greift erst während der Reise: Sie erstattet die Kosten für einen vorzeitigen Rückflug, eine ungeplante Verlängerung oder nicht genutzte Leistungen.
- Beide Policen sind etwas anderes als eine Auslandskrankenversicherung, die Behandlungskosten im Ausland deckt – dazu gibt es den separaten Beitrag Auslandskrankenversicherung erklärt.
- Vorerkrankungen und vorhersehbare Ereignisse (etwa ein bei Buchung bereits absehbares Gesundheitsrisiko) sind typische Ausschlüsse – der Rücktrittsgrund muss in der Regel unerwartet und schwerwiegend sein.
- Verbraucherschützer stufen Reiserücktrittsschutz vor allem bei teuren, langfristig gebuchten Reisen und bei Familien mit Kindern als sinnvoll ein, raten aber vom Abschluss direkt beim Buchungsportal ab.
- Jahrespolicen können sich lohnen, wer mehrmals im Jahr reist – dafür lohnt sich ein Blick auf Höchstreisepreise, Mitreisende-Klauseln und automatische Vertragsverlängerung.
Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung: drei unterschiedliche Risiken
Die drei Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedliche Phasen einer Reise und unterschiedliche Risiken absichern. Die folgende Tabelle fasst zusammen, wofür welche Police zuständig ist – eine ausführliche Einordnung zur Krankenversicherungs-Seite liefert der Beitrag Auslandskrankenversicherung erklärt.
| Police | Greift wann? | Typische Leistung | Typischer Ausschluss |
|---|---|---|---|
| Reiserücktrittsversicherung | Vor Reiseantritt | Erstattung der Stornokosten (Reisepreis abzüglich vertraglicher Rückerstattung durch Veranstalter) | Vorerkrankungen, bei Buchung bereits absehbare Ereignisse |
| Reiseabbruchversicherung | Während der Reise | Rückreisekosten, Mehrkosten durch vorzeitige Rückkehr, nicht genutzte Leistungen | Ereignisse, die schon vor Reisebeginn absehbar waren |
| Auslandskrankenversicherung | Während der Reise, bei Krankheit/Unfall vor Ort | Behandlungskosten, ärztlich notwendiger Rücktransport | Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse, teils Vorerkrankungen je nach Tarif |
Wichtig: Eine Auslandskrankenversicherung zahlt keine Stornokosten, wenn die Reise gar nicht erst angetreten wird – dafür ist ausschließlich die Reiserücktrittsversicherung zuständig. Umgekehrt zahlt eine Reiserücktrittsversicherung keine Behandlungskosten, wenn während der Reise etwas passiert. Wer beide Risiken absichern möchte, braucht in der Regel zwei unterschiedliche Bausteine – häufig werden sie aber im selben Reiseversicherungspaket gebündelt angeboten.
Was zahlt eine Reiserücktrittsversicherung tatsächlich?
Wird eine Reise storniert, verlangt der Reiseveranstalter oder das Hotel meist eine Stornogebühr, die mit der Nähe zum Reisetermin steigt und kurz vor Abreise häufig den vollen Reisepreis erreicht. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese vertraglich vereinbarten Stornokosten – vorausgesetzt, der Rücktritt erfolgt aus einem versicherten Grund.
Nach den (unverbindlichen) Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt eine Erkrankung als versicherter Rücktrittsgrund, wenn sie unerwartet und schwerwiegend ist – etwa, wenn ein Arzt Reiseunfähigkeit attestiert oder die Beschwerden eine Reise unzumutbar machen. Auch eine bereits bekannte, chronische Erkrankung kann versichert sein, wenn sie sich unerwartet verschlechtert (das vom GDV genannte Beispiel ist eine plötzliche, heftige allergische Reaktion nach langer beschwerdefreier Zeit). Der Schutz umfasst außerdem in der Regel:
- den Tod oder eine unerwartete schwere Erkrankung von Mitreisenden oder engen Angehörigen, wenn dadurch die Reise storniert werden muss,
- Schwangerschaftskomplikationen,
- teils unerwarteten Jobverlust oder eine neue Arbeitsstelle, die den Urlaub unmöglich macht,
- teils erhebliche Sachschäden am Zuhause (z. B. Wohnungsbrand, Einbruch) kurz vor Reiseantritt.
Welche dieser Gründe konkret mitversichert sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif erheblich – das ist einer der Punkte, an denen sich günstige und umfassendere Policen am deutlichsten unterscheiden.
Bei der Erstattung wird in der Regel nicht der volle Reisepreis ausgezahlt, sondern die vertraglich vereinbarte Stornokostenpauschale, die der Reiseveranstalter beim Rücktritt einbehält. Diese Staffel steigt üblicherweise, je näher der Rücktritt am Reisetermin liegt – ein Rücktritt drei Monate vorher verursacht deutlich geringere Kosten als ein Rücktritt zwei Tage vor Abflug. Die Versicherung übernimmt also nicht automatisch „den Urlaub", sondern genau den finanziellen Schaden, der durch die Stornierung beim Veranstalter entsteht, abzüglich einer im Vertrag festgelegten Selbstbeteiligung.
Typische Ausschlüsse: Vorerkrankungen und vorhersehbare Ereignisse
Zwei Formulierungen entscheiden in der Praxis über die meisten abgelehnten Anträge:
Die Vorerkrankungen-Klausel
Viele Tarife schließen Stornokosten aus, wenn die zum Rücktritt führende Erkrankung zum Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt war oder in Behandlung stand – auch wenn sie sich erst kurz vor Reiseantritt akut verschlimmert. Die Grenze zwischen „bekannte Vorerkrankung, die sich vorhersehbar verschlechtert" und „unerwartete Verschlechterung einer bekannten Erkrankung" ist in der Praxis eine der häufigsten Streitfragen bei der Schadenregulierung. Manche Anbieter verzichten gegen einen Aufpreis auf diesen Einwand (Verzicht auf die Einrede der Vorerkrankung) – ein Detail, das sich vor Abschluss lohnt zu prüfen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen in der Familie.
Vorhersehbare Ereignisse
Ein Rücktrittsgrund muss zum Zeitpunkt der Buchung unvorhersehbar gewesen sein. War etwa bei Buchung bereits eine Reisewarnung für das Zielland ausgesprochen, zählt eine spätere Stornierung deswegen in der Regel nicht als versicherter Fall. Nach Angaben von test.de sind zudem Rücktritte wegen einer während der Reisezeit ausgesprochenen Reisewarnung aufgrund von Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien im Reiseland bei den meisten Tarifen nicht versichert – das betrifft ein Risiko, das viele Reisende intuitiv für abgedeckt halten.
Weitere häufige Ausschlussgründe
- Rücktritt ohne nachvollziehbaren, dokumentierten Grund (etwa reine „Unlust" oder ein günstigeres Konkurrenzangebot),
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Ereignisse,
- bei manchen Tarifen: psychische Erkrankungen oder bestimmte ambulant behandelbare Beschwerden, je nach Klausel.
Jahres- oder Einzelreiseversicherung: was passt wann?
Grundsätzlich gibt es zwei Vertragsformen:
Einzelreiseversicherung: Deckt genau eine gebuchte Reise ab, meist bezogen auf den konkreten Reisepreis. Sie eignet sich für Personen, die selten und unregelmäßig verreisen, sowie für einzelne, besonders teure Reisen (Fernreisen, Hochzeitsreisen, mehrwöchige Auslandsaufenthalte).
Jahres-Reiserücktrittsversicherung: Deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab – häufig bis zu einem im Vertrag festgelegten Höchstreisepreis pro Reise. Sie kann sich lohnen, wer mehrmals pro Jahr verreist, weil der Jahresbeitrag oft günstiger ausfällt als mehrere Einzelpolicen zusammen. Wichtig ist dabei:
- Höchstreisepreis pro Reise prüfen: Übersteigt eine geplante Reise diese Grenze, ist der übersteigende Betrag nicht versichert.
- Automatische Verlängerung: Jahrespolicen verlängern sich häufig automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird – ein Punkt, den Verbraucherschützer regelmäßig als Kostenfalle nennen.
- Mitreisende-Klausel: Manche Jahrestarife gelten nur für die versicherte Person allein, andere lassen sich auf den ganzen Haushalt oder auf beliebige Mitreisende ausweiten – das ist tarifabhängig und sollte vor Abschluss verglichen werden.
Für Personen, die nur gelegentlich und mit überschaubarem Reisepreis verreisen, kann es laut Verbraucherzentrale wirtschaftlicher sein, kein Rücktrittsrisiko zu versichern, sondern im Ernstfall die Stornokosten aus einer eigenen Rücklage zu tragen. Wie groß ein solcher finanzieller Puffer sein sollte, erklärt der Beitrag Notgroschen aufbauen.
Rechenbeispiel (illustrativ)
Das folgende Beispiel ist frei erfunden und dient ausschließlich der Veranschaulichung der Mechanik – es ist keine reale Tarifkalkulation und keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter oder Tarif.
Eine vierköpfige Familie bucht im Februar eine Pauschalreise für 3.200 Euro, Reiseantritt im August. Der Reiseveranstalter sieht folgende Stornostaffel vor: bis 30 Tage vor Abreise 20 % des Reisepreises, ab 14 Tagen 50 %, ab 3 Tagen 90 %.
Eine Woche vor Abreise erkrankt ein Kind unerwartet schwer und ist laut ärztlichem Attest reiseunfähig. Die Familie storniert die Reise.
- Stornokosten laut Veranstalter (90 % von 3.200 €): 2.880 Euro
- Angenommener Jahresbeitrag für eine Familien-Jahrespolice mit Reiserücktritt und Reiseabbruch: niedriger bis mittlerer zweistelliger Euro-Betrag
- Erstattung durch die Reiserücktrittsversicherung (abzüglich einer angenommenen Selbstbeteiligung von 25 Euro): 2.855 Euro
- Eigenanteil der Familie: 25 Euro Selbstbeteiligung plus der bereits gezahlte Versicherungsbeitrag
Ohne Versicherung hätte die Familie die vollen 2.880 Euro selbst tragen müssen. Das Beispiel zeigt, warum Verbraucherschützer den Nutzen einer Reiserücktrittsversicherung vor allem bei teuren Reisen und Familien mit Kindern höher einschätzen als bei günstigen Einzelreisen ohne Kinder – das Verhältnis von Beitrag zu potenziellem Schaden fällt hier deutlicher zugunsten der Versicherung aus.
Schadenfall: wie eine Meldung im Ernstfall abläuft
Damit ein Anspruch nicht an formalen Hürden scheitert, lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen, sobald der Rücktrittsgrund feststeht:
1. Reise so früh wie möglich stornieren. Je später der Rücktritt erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten aus – ein früher Rücktritt reduziert den Schaden unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht. 2. Ärztliches Attest einholen, das die Reiseunfähigkeit und den Zeitpunkt der Diagnose dokumentiert – Versicherer prüfen hier besonders genau, ob das Ereignis tatsächlich unerwartet war. 3. Versicherer zeitnah informieren und die im Vertrag genannte Meldefrist einhalten; viele Tarife verlangen eine Meldung innerhalb weniger Tage nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds. 4. Unterlagen vollständig einreichen: Buchungsbestätigung, Stornorechnung des Veranstalters, ärztliches Attest und ggf. weitere Nachweise (etwa eine Sterbeurkunde bei einem Todesfall im engen Familienkreis). 5. Bei Ablehnung nicht sofort aufgeben: Verbraucherzentralen und Ombudsstellen der Versicherungswirtschaft können bei Streitfällen zur Klärung beitragen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
Kreditkarten- und Buchungsportal-Policen: besondere Vorsicht
Viele Buchungsportale bieten die Reiserücktrittsversicherung direkt im Buchungsprozess an, oft als vorausgewählte Checkbox. Verbraucherzentralen raten davon ab, Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz in derselben Transaktion wie die Buchung abzuschließen, und empfehlen stattdessen einen unabhängigen Vergleich verschiedener Anbieter.
Auch gebührenpflichtige Kreditkarten enthalten häufig eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung als Nebenleistung – Details dazu, worauf bei einer Reisekreditkarte allgemein zu achten ist, liefert der Beitrag Kreditkarte ohne Auslandsgebühren. Bei kartengebundenen Reiseversicherungen berichten Verbraucherzentralen wiederholt von Einschränkungen, die im Ernstfall auffallen:
- Der Schutz gilt oft nur für den Karteninhaber; mitreisende Partner oder Kinder sind teils nur eingeschränkt oder nur bei gemeinsamem Haushalt mitversichert.
- Es gelten häufig niedrigere Höchstreisepreise als bei eigenständigen Tarifen.
- Die Reise muss teils vollständig mit der Karte bezahlt worden sein, damit der Schutz überhaupt greift.
Diese Einschränkungen sind rechtlich zulässig, solange sie transparent kommuniziert werden – in der Praxis werden sie aber häufig erst im Schadenfall bemerkt. Ein Blick in die konkreten Kartenbedingungen vor der Reise ersetzt hier keine pauschale Annahme.
Was vor Vertragsabschluss zu prüfen ist
- Ausschlussklauseln vollständig lesen: Welche Ereignisse sind explizit ausgeschlossen (Krieg, Pandemie, psychische Erkrankungen, bestimmte Sportarten)?
- Vorerkrankungen-Klausel: Gilt ein Ausschluss für bekannte Vorerkrankungen, und bietet der Tarif optional einen Verzicht auf diese Einrede an?
- Mindest- und Höchstreisepreis: Ab welchem Reisepreis greift der Schutz, und gibt es eine Deckungsobergrenze pro Reise oder pro Jahr?
- Familientarif vs. Einzeltarif: Sind alle Mitreisenden automatisch mitversichert, oder muss jede Person einzeln angemeldet werden?
- Selbstbeteiligung: Wie hoch ist der Eigenanteil im Schadenfall, und wird er pauschal oder prozentual berechnet?
- Kombination Rücktritt + Abbruch: Deckt der Tarif beide Phasen der Reise ab, oder nur eine davon?
- Kündigungsfrist bei Jahrespolicen: Wie und bis wann muss gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden?
- Meldefristen im Schadenfall: Innerhalb welcher Frist muss der Rücktritt der Versicherung gemeldet werden, damit der Anspruch nicht verfällt?
Häufige Fehler
Reiserücktritt und Auslandskrankenversicherung verwechseln. Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließt, ist damit nicht gegen Stornokosten abgesichert, wenn die Reise gar nicht erst angetreten wird – und umgekehrt zahlt eine reine Reiserücktrittsversicherung keine Behandlungskosten im Ausland. Beide Risiken erfordern getrennte Bausteine, mehr dazu im Beitrag Auslandskrankenversicherung erklärt.
Die Vorerkrankungen-Klausel übersehen. Wer eine chronische Erkrankung in der Familie hat, sollte gezielt nach einem Tarif mit Verzicht auf die Vorerkrankungs-Einrede suchen – sonst droht im Schadenfall eine Ablehnung, gerade weil die betroffene Person die Erkrankung schon bei Buchung kannte.
Nur Rücktritt, nicht Abbruch versichern. Wer sich ausschließlich gegen Stornokosten vor der Reise absichert, ist während der Reise selbst nicht geschützt, falls ein Ereignis eine vorzeitige Rückreise nötig macht.
Die Police direkt beim Buchungsportal mitbestellen, ohne zu vergleichen. Ein vorausgewähltes Häkchen im Buchungsprozess ist bequem, aber selten der günstigste oder umfangreichste Schutz – ein unabhängiger Vergleich lohnt sich, gerade bei teuren Reisen.
Sich auf eine Kreditkarten-Reiseversicherung verlassen, ohne die Bedingungen zu prüfen. Kartengebundene Policen decken oft nur den Karteninhaber, verlangen die vollständige Kartenzahlung der Reise oder haben niedrigere Höchstgrenzen als eigenständige Tarife.
Eine günstige Reise über Jahresschutz absichern, ohne den Bedarf zu prüfen. Bei niedrigen Reisepreisen und ohne Kinder kann laut Verbraucherzentrale eine eigene Rücklage wirtschaftlicher sein als ein laufender Versicherungsbeitrag – dazu mehr im Beitrag Notgroschen aufbauen.
Meldefristen im Schadenfall verpassen. Ein Rücktrittsgrund muss meist zeitnah der Versicherung gemeldet und mit ärztlichem Attest belegt werden – wer zu lange wartet, riskiert die Ablehnung eines an sich berechtigten Anspruchs.
Einordnung: für wen lohnt sich der Schutz?
Nach der Einschätzung von Verbraucherzentralen ist eine Reiserücktrittsversicherung vor allem bei zwei Konstellationen sinnvoll: bei teuren, langfristig im Voraus gebuchten Reisen, bei denen die Stornostaffel des Veranstalters hohe Kosten verursachen kann, und bei Familien mit Kindern, weil das Risiko einer kurzfristigen, unerwarteten Erkrankung mit mehr Personen steigt. Bei günstigen, kurzfristig gebuchten Reisen ohne Kinder fällt die Kosten-Nutzen-Abwägung oft anders aus – gerade wenn ohnehin eine finanzielle Reserve vorhanden ist, aus der sich ein seltener Stornofall auffangen ließe.
Wer sich grundsätzlich fragt, welche Versicherungen im Alltag wirklich notwendig sind und welche eher optional, findet eine allgemeine Einordnung im Beitrag Private Haftpflichtversicherung erklärt – ein anderer Baustein der privaten Absicherung, der mit dem Reiserücktritt nichts zu tun hat, aber zeigt, wie eine strukturierte Prüfung „brauche ich das wirklich" grundsätzlich abläuft.
Am Ende bleibt die konkrete Entscheidung individuell: Reisepreis, familiäre Situation, bestehende Vorerkrankungen und die genauen Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs bestimmen, ob sich der Beitrag lohnt. Ein Vergleich mehrerer unabhängiger Anbieter – statt der ersten Checkbox im Buchungsprozess – ist dabei in jedem Fall sinnvoll.
*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Stand: August 2026.*
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reiseantritt und übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise wegen eines versicherten Ereignisses – etwa einer plötzlichen schweren Erkrankung – gar nicht erst angetreten werden kann. Die Reiseabbruchversicherung greift dagegen während der Reise: Sie erstattet die Kosten für eine vorzeitige Rückreise, eine ungeplante Verlängerung oder nicht genutzte Leistungen. Viele Anbieter bündeln beide Bausteine in einem Tarif, sie sind aber rechtlich zwei unterschiedliche Leistungen.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch Behandlungskosten im Ausland?
Nein. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sichern ausschließlich das finanzielle Risiko rund um Stornierung, vorzeitige Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen ab. Ärztliche Behandlungskosten und ein medizinisch notwendiger Rücktransport während der Reise sind Sache der Auslandskrankenversicherung – dazu mehr im Beitrag Auslandskrankenversicherung erklärt.
Welche Gründe erkennt eine Reiserücktrittsversicherung typischerweise an?
Nach den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen zählen dazu vor allem eine unerwartete, schwere eigene Erkrankung oder ein Unfall, der Tod oder eine unerwartete schwere Erkrankung von Mitreisenden oder engen Angehörigen, Schwangerschaftskomplikationen sowie – je nach Tarif – unerwarteter Jobverlust oder erhebliche Sachschäden am Zuhause kurz vor Reiseantritt. Welche Gründe konkret mitversichert sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif.
Was bedeutet die Vorerkrankungen-Klausel bei der Reiserücktrittsversicherung?
Viele Tarife schließen einen Rücktritt aus, wenn die zum Rücktritt führende Erkrankung schon bei Buchung bekannt war oder in Behandlung stand. Eine unerwartete Verschlechterung einer bekannten, chronischen Erkrankung kann dagegen versichert sein. Manche Anbieter bieten gegen Aufpreis einen Verzicht auf diese Vorerkrankungs-Einrede an – ein Punkt, der sich besonders bei chronischen Erkrankungen in der Familie zu prüfen lohnt.
Lohnt sich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung oder eine Einzelreiseversicherung mehr?
Wer nur selten und mit überschaubarem Reisepreis verreist, ist mit einer Einzelreiseversicherung für die konkrete Buchung meist besser bedient. Wer mehrmals im Jahr reist, kann mit einer Jahrespolice sparen – dabei aber unbedingt den vertraglichen Höchstreisepreis pro Reise, die Mitreisende-Klausel und eine mögliche automatische Vertragsverlängerung prüfen.
Reicht die im Buchungsportal angebotene Reiserücktrittsversicherung aus?
Verbraucherzentralen raten davon ab, den Reiserücktrittsschutz direkt und unverglichen beim Buchungsportal mitzubestellen. Diese Policen sind bequem, aber selten die günstigste oder umfangreichste Option. Ein unabhängiger Vergleich mehrerer Anbieter vor der Buchung ist meist sinnvoller.
Deckt eine Kreditkarte mit Reiseversicherung den Reiserücktritt ausreichend ab?
Nur eingeschränkt. Kartengebundene Reiserücktrittsversicherungen gelten häufig nur für den Karteninhaber, verlangen teils die vollständige Bezahlung der Reise mit der Karte und haben oft niedrigere Höchstreisepreise als eigenständige Tarife. Vor der Reise lohnt sich ein Blick in die konkreten Kartenbedingungen statt einer pauschalen Annahme.
Sind Rücktritte wegen einer Reisewarnung durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?
In der Regel nicht vollständig. War eine Reisewarnung schon bei Buchung bekannt, gilt ein späterer Rücktritt deswegen meist nicht als versicherter Fall, weil das Ereignis nicht mehr unvorhersehbar war. Auch Rücktritte wegen Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien im Reiseland sind bei vielen Tarifen ausgeschlossen – ein Punkt, den Reisende oft unterschätzen.
Was sollte ich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung unbedingt prüfen?
Wichtig sind vor allem die konkreten Ausschlussklauseln, die Vorerkrankungen-Regelung, der Mindest- und Höchstreisepreis, ob ein Familientarif alle Mitreisenden automatisch mitversichert, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie Melde- und Kündigungsfristen. Ein Tarif, der sowohl Rücktritt als auch Abbruch abdeckt, schützt beide Phasen der Reise.