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Hausratversicherung erklärt: Schutz, Kosten und Versicherungssumme

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 15 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Die Hausratversicherung schützt die eigene Einrichtung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Der Ratgeber erklärt Versicherungssumme, Wertsachen-Grenzen, Kosten und Kündigung verständlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Einrichtung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch.
  • Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Erdrutsch sind standardmäßig NICHT mitversichert – dafür braucht es eine separate Elementarschadenversicherung.
  • Als Faustformel für die Versicherungssumme gilt bei vielen Anbietern ein Richtwert von etwa 650 bis 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – bei gehobener Ausstattung entsprechend mehr. Wer nach der Formel des Versicherers rechnet, profitiert meist vom Unterversicherungsverzicht.
  • Wertsachen und Bargeld sind in den meisten Tarifen nur bis zu einem Teilbetrag der Versicherungssumme abgedeckt – die genauen Grenzen unterscheiden sich stark von Tarif zu Tarif.
  • Die Außenversicherung schützt Hausrat, der vorübergehend außerhalb der Wohnung ist (z. B. Koffer auf Reisen, Fahrrad), meist zeitlich und der Höhe nach begrenzt.
  • Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt grob zwischen 60 und 200 Euro im Jahr, abhängig von Wohnfläche, Wohnort, Sicherheitseinrichtungen und Selbstbeteiligung.
  • Sowohl Mieter als auch Eigentümer benötigen eine Hausratversicherung – sie ist unabhängig von der Wohngebäudeversicherung, die nur Eigentümer für das Gebäude selbst abschließen.

*Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Versicherungsberatung. Er ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen unabhängigen Versicherungsberater.*

Was die Hausratversicherung abdeckt

Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus – also alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde: Möbel, Elektronik, Kleidung, Geschirr, Bücher, Teppiche und Ähnliches. Grundlage ist meist der Neuwert: Im Schadenfall wird der Preis ersetzt, der nötig ist, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen – ein Alterswertabzug findet in der Regel nicht statt, solange der Vertrag als Neuwertversicherung geführt wird.

Der Basisschutz umfasst typischerweise vier Gefahrengruppen:

  • Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion.
  • Leitungswasser – austretendes Wasser aus Rohren, Heizungs- oder Klimaanlagen, häufig inklusive Frostschäden an mitversicherten Rohren.
  • Sturm und Hagel – meist ab einer bestimmten Windstärke (häufig ab Windstärke 8), samt Folgeschäden.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch – gestohlene oder mutwillig beschädigte Gegenstände nach nachgewiesenem Einbruch; einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren ist meist ausgeschlossen.

Viele Tarife bieten zusätzlich optionale Bausteine wie Fahrraddiebstahl auch ohne Einbruch, Glasbruch, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder eben den Elementarschutz. Ob und in welchem Umfang solche Bausteine enthalten sind, hängt stark vom gewählten Tarif ab – ein Blick in die Versicherungsbedingungen (VVB) lohnt sich vor Vertragsschluss immer.

Was genau zählt als „Hausrat"?

Als Hausrat gelten grundsätzlich alle beweglichen Sachen, die der Einrichtung, dem Gebrauch oder dem Verbrauch in einem Privathaushalt dienen. Dazu zählen unter anderem:

  • Möbel, Teppiche, Vorhänge und Lampen.
  • Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Computer und Smartphones.
  • Kleidung, Wäsche und persönliche Gegenstände.
  • Geschirr, Bücher, Spielzeug und Sportgeräte.
  • Gegenstände auf Balkon oder Terrasse, etwa Gartenmöbel oder Markisen, sowie Fahrräder im Keller – hier lohnt ein Blick in die Bedingungen, da manche Tarife für Außenbereiche eigene Klauseln vorsehen.
  • Mitversicherte Räume wie Keller, Dachboden oder Garage, sofern sie zur Wohnung gehören.

Nicht zum Hausrat zählen fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie eingebaute Sanitäranlagen oder eine fest verlegte Fußbodenheizung – diese fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung, die nur Eigentümer betrifft.

Was nicht abgedeckt ist: Elementarschäden und weitere Ausschlüsse

Ein häufiges Missverständnis: Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Hochwasser, Starkregen oder Rückstau automatisch mitversichert sind. Das ist bei einer klassischen Hausratversicherung ohne Zusatzbaustein nicht der Fall. Diese sogenannten Elementarschäden – dazu zählen unter anderem Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbruch – müssen über einen separaten Baustein oder eine eigene Police abgesichert werden. Wie diese Absicherung im Detail funktioniert, welche Gefahren sie umfasst und worauf bei der Auswahl zu achten ist, erklärt der Artikel zur Elementarschadenversicherung ausführlich.

Weitere typische Ausschlüsse, die je nach Tarif variieren können:

  • Normaler Verschleiß, Abnutzung oder Materialermüdung.
  • Schäden durch vorsätzliches Verhalten der versicherten Person.
  • Diebstahl ohne erkennbare Einbruchspuren (z. B. wenn Gäste etwas mitnehmen).
  • Kriegs- oder Kernenergieschäden (branchenüblicher Ausschluss).

Ob Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind, regelt der jeweilige Tarif unterschiedlich – viele moderne Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit zumindest teilweise ein, ein Blick in die Bedingungen ist aber in jedem Fall sinnvoll.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zur Glasversicherung: Zerbrochene Fensterscheiben, Duschkabinen oder Glaskeramik-Kochfelder sind in der klassischen Hausratversicherung meist nicht automatisch enthalten, sondern erfordern häufig einen eigenen Glasbruch-Baustein. Wer viele Glasflächen im Haushalt hat (große Fensterfronten, Glastische, Vitrinen), sollte diesen Punkt beim Vergleich der Tarife gezielt berücksichtigen.

Die richtige Versicherungssumme berechnen

Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung im Schadenfall maximal zahlt. Sie sollte dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen – wird sie zu niedrig angesetzt, droht eine Unterversicherung (dazu mehr im Abschnitt zu typischen Fehlern).

Als Orientierung nutzen viele Versicherer eine Faustformel auf Basis der Wohnfläche: In der Breite kursiert ein Richtwert von rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt, wobei einzelne Anbieter je nach Tarifstufe auch höhere Werte (teils 800 bis 1.300 Euro pro Quadratmeter in gehobenen Tarifen) ansetzen. Bei überdurchschnittlicher Ausstattung, hochwertigen Möbeln, umfangreicher Technik oder vielen Sammlerstücken empfiehlt es sich, die eigene Einrichtung grob zu überschlagen oder den Faktor nach oben zu korrigieren, statt sich blind auf die Pauschale zu verlassen.

Rechenbeispiel: Eine 75-Quadratmeter-Wohnung mit durchschnittlicher Ausstattung ergibt bei 650 Euro pro Quadratmeter eine Versicherungssumme von rund 48.750 Euro (aufgerundet häufig 49.000 Euro).

Neuwert oder Zeitwert?

Klassische Hausratversicherungen sind als Neuwertversicherung konzipiert: Ein zehn Jahre alter Fernseher wird im Totalschadenfall zum Preis eines vergleichbaren neuen Geräts ersetzt, nicht zum niedrigeren Zeitwert nach Abnutzung. Das unterscheidet die Hausratversicherung von manchen anderen Sachversicherungen, bei denen ein Alterswertabzug üblich ist. Diese Neuwertregelung ist einer der Hauptgründe, warum eine realistische Versicherungssumme so wichtig ist – wird der Neuwert der gesamten Einrichtung systematisch unterschätzt, wirkt sich das im Schadenfall unmittelbar auf die Auszahlung aus.

Checkliste für den Vertragsabschluss

Vor dem Abschluss oder einem Wechsel lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:

  • Wohnfläche korrekt und vollständig angeben, inklusive Keller, Dachboden oder Garage, falls diese mitversichert werden sollen.
  • Vorhandene Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitstür, Alarmanlage, Tresor) dokumentieren – das kann sich positiv auf den Beitrag auswirken.
  • Sublimits für Wertsachen und Bargeld mit dem tatsächlichen Bestand abgleichen.
  • Prüfen, ob ein Elementarschutz sinnvoll ist (siehe Elementarschadenversicherung).
  • Selbstbeteiligung bewusst wählen: niedriger Beitrag gegen höhere Eigenbeteiligung im Schadenfall abwägen.
  • Bei Wohngemeinschaften klären, ob eine gemeinsame Police oder separate Verträge pro Person sinnvoller sind – viele Anbieter bieten inzwischen WG-taugliche Tarife an, die Bedingungen unterscheiden sich hier aber deutlich.

Der Unterversicherungsverzicht

Ein wichtiges Detail vieler moderner Tarife: der Unterversicherungsverzicht. Er bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf die sonst übliche Prüfung verzichtet, ob die Versicherungssumme überhaupt ausreichend war – vorausgesetzt, die Summe wurde nach der vom Versicherer vorgegebenen Berechnungsmethode (meist der Wohnflächen-Faustformel im hauseigenen Rechner) ermittelt und die Wohnflächenangabe war korrekt. Wichtig: Der Verzicht gilt in der Regel nur, wenn tatsächlich nach dieser Methode gerechnet wurde – wer eine Summe frei „schätzt" oder bewusst niedrig ansetzt, verliert diesen Schutz. Bei Umzug, Renovierung oder größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme ohnehin regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Wertsachen und Bargeld: Die Grenzen kennen

Innerhalb der Gesamt-Versicherungssumme gelten für bestimmte Objektgruppen häufig eigene, niedrigere Grenzen – sogenannte Entschädigungsgrenzen oder Sublimits. Das betrifft vor allem Wertsachen wie Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände sowie Bargeld, Sparbücher und Urkunden. Die konkreten Beträge unterscheiden sich spürbar zwischen Anbietern und Tarifstufen, daher lässt sich hier nur eine grobe Orientierung geben:

KategorieTypische Größenordnung (variiert stark je nach Tarif)
Wertsachen gesamt (Schmuck, Pelze, Kunst)häufig auf einen Anteil von rund 20 bis 50 % der Versicherungssumme begrenzt
Bargeld, Sparbücher, Urkunden außerhalb eines Tresorsoft nur ein niedriger Betrag im Bereich von einigen Hundert bis rund 1.000 bis 2.000 Euro
Bargeld/Wertsachen in einem geprüften Tresor oder Wertschutzschrankteils deutlich höher, in manchen Tarifen bis zu einem größeren Anteil der Versicherungssumme
Wertpapiere, Sparbücher, Urkundenoft im Bereich von rund 3.500 bis 5.000 Euro gedeckelt

Diese Werte sind als grobe Richtwerte zu verstehen, keine verbindlichen Zusagen – die tatsächlichen Grenzen stehen in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Wer regelmäßig größere Bargeldsummen oder Wertsachen zuhause aufbewahrt, sollte die entsprechenden Klauseln vor Vertragsschluss gezielt prüfen und gegebenenfalls eine höhere Wertsachen-Deckung oder einen zertifizierten Tresor in Betracht ziehen. Grundsätzliche Überlegungen dazu, wie viel Bargeld zuhause überhaupt sinnvoll ist und wie es sicher aufbewahrt wird, ordnet der Beitrag Bargeld zuhause aufbewahren ein.

Für den Schadenfall ist zudem der Nachweis von Wert und Vorhandensein entscheidend: Kaufbelege, Fotos der Gegenstände, gegebenenfalls ein Wertgutachten bei Schmuck oder Kunstgegenständen sowie eine grobe Inventarliste erleichtern die Schadenregulierung erheblich. Ohne Nachweis kann es im Streitfall schwerfallen, den behaupteten Wert gegenüber dem Versicherer zu belegen – gerade bei hochwertigem Schmuck oder Sammlerstücken lohnt es sich, Belege digital zu sichern und getrennt von der Wohnung aufzubewahren, etwa in einer Cloud oder bei Angehörigen.

Außenversicherung: Schutz auch unterwegs

Die sogenannte Außenversicherung erweitert den Schutz der Hausratversicherung auf Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befinden – etwa Gepäck auf Reisen, ein gestohlenes Fahrrad unterwegs oder Hausrat im Hotelzimmer. Dieser Schutz ist branchenüblich sowohl zeitlich als auch der Höhe nach begrenzt:

  • Zeitlich: Häufig gilt die Außenversicherung für einen Zeitraum von rund drei Monaten am Stück außerhalb der Wohnung, manche Tarife bieten inzwischen auch sechs oder zwölf Monate.
  • Der Höhe nach: Üblich sind Entschädigungsgrenzen im Bereich von etwa 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme, teils mit einer zusätzlichen absoluten Obergrenze im vierstelligen Bereich.

Auch hier gilt: Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer deutlich, sodass sich ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen lohnt – insbesondere vor längeren Auslandsaufenthalten, Studiensemestern oder Umzügen.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Beiträge für eine Hausratversicherung hängen von mehreren Faktoren ab und lassen sich daher nur als Spannbreite angeben. Für einen durchschnittlichen Haushalt bewegen sich die Jahresbeiträge grob zwischen 60 und 200 Euro, wobei die konkrete Höhe je nach Wohnfläche, Wohnort und Tarifumfang schwankt. Ein Beispiel: Für ein Paar in einer rund 75 Quadratmeter großen Wohnung in mittlerer Lage mit einer Versicherungssumme von etwa 49.000 Euro liegt der Grundschutz häufig in einer Größenordnung von rund 90 bis 120 Euro im Jahr – Zusatzbausteine wie Elementarschutz oder Fahrraddiebstahl kommen preislich noch obendrauf.

Folgende Faktoren beeinflussen die Prämie maßgeblich:

FaktorAuswirkung auf den Beitrag
Wohnfläche / Versicherungssummehöhere Fläche bzw. Summe → höherer Beitrag
Wohnort (Regionalklasse)städtische Lagen mit höherem Einbruchsrisiko sind meist teurer als ländliche Regionen
SicherheitseinrichtungenSicherheitstüren, Alarmanlagen oder ein geprüfter Tresor können den Beitrag senken
Selbstbeteiligungeine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall senkt in der Regel den Jahresbeitrag
ZusatzbausteineElementarschutz, Glasbruch, Fahrraddiebstahl oder erhöhte Wertsachen-Deckung erhöhen den Beitrag
Vorschäden / Schadenfreiheiteine schadenfreie Vorversicherung wirkt sich in vielen Tarifen positiv aus

Ein Preisvergleich zwischen mehreren Anbietern lohnt sich in der Regel, weil die Beitragsunterschiede bei vergleichbarem Leistungsumfang teils erheblich ausfallen können.

Selbstbeteiligung: sinnvoll oder nicht?

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung (häufig zwischen 100 und 500 Euro je Schadenfall) senkt in der Regel den Jahresbeitrag spürbar, da kleinere Schäden nicht mehr gemeldet werden müssen und der Verwaltungsaufwand für den Versicherer sinkt. Ob sich das lohnt, hängt vom individuellen Risiko und der eigenen finanziellen Reserve ab: Wer ohnehin einen finanziellen Puffer für kleinere Schäden hat, kann mit einer höheren Selbstbeteiligung oft langfristig sparen. Wer lieber jeden Schaden vollständig ersetzt bekommt, sollte eine niedrige oder keine Selbstbeteiligung wählen und akzeptiert dafür einen etwas höheren Beitrag.

Für wen ist die Hausratversicherung sinnvoll?

Die Hausratversicherung richtet sich sowohl an Mieter als auch an Eigentümer – sie schützt in beiden Fällen die bewegliche Einrichtung, unabhängig davon, wem die Wohnung oder das Haus gehört. Das unterscheidet sie deutlich von der Wohngebäudeversicherung, die ausschließlich Eigentümer benötigen und die das Gebäude selbst (Mauerwerk, fest verbaute Bestandteile, Dach) gegen Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm absichert – dieses Thema wird im verlinkten Artikel vertieft.

Wer zur Miete wohnt, trägt im Schadenfall (z. B. Wasserschaden, Einbruch) das volle finanzielle Risiko für die eigene Einrichtung selbst, wenn keine Hausratversicherung besteht – ein Vermieter haftet dafür grundsätzlich nicht. Auch für Eigentümer ist die Absicherung des Hausrats sinnvoll, da die Wohngebäudeversicherung nur das Gebäude, nicht aber Möbel, Elektronik oder Kleidung abdeckt.

In der Praxis wird die Hausratversicherung häufig zusammen mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen oder zumindest im selben Zuge verglichen – beide Policen ergänzen sich, decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die Hausratversicherung schützt das eigene Eigentum, die Privathaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Wer noch unentschlossen ist, ob Miete oder Eigentum grundsätzlich die passendere Wohnform ist, findet im Beitrag Miete oder Kaufen eine Einordnung dieser übergeordneten Entscheidung.

Auch bei Studierenden, Berufseinsteigern oder Personen in einer Wohngemeinschaft stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich der Abschluss schon „für so wenig Hausrat" lohnt. Da die Beiträge für kleinere Wohnungen meist überschaubar ausfallen, das finanzielle Risiko bei einem Totalschaden (etwa durch Brand) aber schnell existenzbedrohend werden kann, ist die Hausratversicherung auch für kleine Haushalte in der Regel eine sinnvolle Absicherung – eine pauschale Aussage, ob sie sich „lohnt", lässt sich dennoch nicht seriös treffen, da dies von der individuellen Situation abhängt.

Typische Schadenbeispiele aus der Praxis

Um die abstrakten Gefahrengruppen greifbarer zu machen, helfen ein paar typische Beispiele, wie ein Hausratschaden in der Praxis aussehen kann:

  • Leitungswasserschaden: Ein geplatzter Schlauch der Waschmaschine überflutet das Badezimmer und beschädigt Bodenbelag, Möbel und Elektronik im angrenzenden Zimmer.
  • Einbruchdiebstahl: Während eines Urlaubs wird die Wohnungstür aufgehebelt, Laptop, Schmuck und eine Spielekonsole werden gestohlen.
  • Feuer: Ein Kabelbrand in der Küche beschädigt Einrichtung und Elektrogeräte in mehreren Räumen durch Ruß und Löschwasser.
  • Sturmschaden: Ein Sturm deckt Dachziegel ab, Regenwasser dringt ein und beschädigt Möbel und Bodenbeläge im Dachgeschoss.
  • Fahrraddiebstahl unterwegs: Das im Bahnhof angeschlossene Fahrrad wird gestohlen – abgedeckt nur, wenn der entsprechende Baustein bzw. die Außenversicherung das vorsieht.

In all diesen Fällen zeigt sich, warum eine realistische Versicherungssumme und die richtigen Zusatzbausteine mehr sind als reine Formalitäten: Sie entscheiden im Ernstfall darüber, ob der Schaden vollständig oder nur anteilig ersetzt wird.

Kündigung und Wechsel

Hausratversicherungen laufen in der Regel zunächst ein Jahr und verlängern sich automatisch, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Nach der gesetzlichen Regelung in § 11 VVG gilt für die ordentliche Kündigung meist eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bei Mehrjahresverträgen (häufig mit Rabatt verbunden) besteht nach § 11 Abs. 4 VVG ein ordentliches Kündigungsrecht spätestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres.

Daneben gibt es zwei praktisch wichtige Sonderkündigungsrechte:

  • Nach einer Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, kann der Vertrag nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  • Nach einem Schadenfall: Nach § 92 VVG steht sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung ein Sonderkündigungsrecht zu.

Bei einem Wechsel empfiehlt es sich, den neuen Vertrag erst dann zu kündigen zu lassen, wenn eine lückenlose Anschlussdeckung beim neuen Anbieter feststeht, um keine ungewollte Versicherungslücke zu riskieren.

Ablauf beim Wechsel

Ein Wechsel läuft in der Praxis meist in wenigen Schritten ab:

  • Aktuellen Vertrag samt Kündigungsfrist und Versicherungsjahresende prüfen.
  • Neuen Tarif mit vergleichbarem oder besserem Leistungsumfang auswählen und Versicherungssumme neu berechnen (nicht einfach die alte Summe übernehmen, falls sich Wohnfläche oder Ausstattung geändert haben).
  • Kündigung fristgerecht schriftlich einreichen, idealerweise mit Nachweis (Einschreiben oder Bestätigung per E-Mail).
  • Neuen Vertrag erst mit nahtlosem Beginn zum Ende des alten Vertrags abschließen, um keine Deckungslücke zu riskieren.
  • Bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit besteht häufig ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht, da sich mit der neuen Adresse auch die Risikoeinstufung ändert – die genaue Regelung steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Typische Fehler und das Unterversicherungsrisiko

Der häufigste und finanziell folgenreichste Fehler ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme. Das passiert oft schleichend: Der Vertrag wurde vor Jahren mit einer bestimmten Summe abgeschlossen, seitdem wurde renoviert, neue Möbel oder hochwertige Technik angeschafft – die Versicherungssumme aber nie angepasst. Liegt sie deutlich unter dem tatsächlichen Neuwert des Hausrats, spricht man von Unterversicherung. Die Folge: Im Schadenfall kürzt der Versicherer die Auszahlung anteilig, und zwar unabhängig davon, wie hoch der einzelne Schaden ausfällt.

Rechenbeispiel: Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt die Faustformel (650 Euro/m²) eine angemessene Versicherungssumme von 52.000 Euro. Tatsächlich versichert sind aber nur 30.000 Euro – ein klassischer Fall veralteter Verträge. Der Unterversicherungsgrad liegt damit bei rund 57,7 Prozent (30.000 / 52.000).

SchadenhöheAuszahlung ohne UnterversicherungAuszahlung bei 57,7 % Deckungsgrad
5.000 Euro5.000 Eurorund 2.885 Euro
10.000 Euro10.000 Eurorund 5.770 Euro
20.000 Euro20.000 Eurorund 11.540 Euro

Weitere typische Fehler:

  • Wertsachen-Sublimits unterschätzen: Wer teuren Schmuck oder größere Bargeldbeträge besitzt, ohne die Sublimits zu kennen, ist im Schadenfall oft nur teilweise abgesichert.
  • Sicherheitsangaben nicht aktualisieren: Wurde nachträglich eine Alarmanlage oder Sicherheitstür eingebaut, kann sich das positiv auf den Beitrag auswirken – dafür muss der Versicherer aber informiert werden.
  • Elementarschutz vergessen: Wer glaubt, mit der Standard-Hausratversicherung automatisch gegen Starkregen oder Hochwasser abgesichert zu sein, erlebt im Schadenfall eine böse Überraschung (siehe Elementarschadenversicherung).
  • Nach einem Umzug nicht informieren: Die Prämie hängt auch von der Wohnfläche und Regionalklasse ab – ein Umzug sollte dem Versicherer zeitnah mitgeteilt werden.

Fazit

Die Hausratversicherung ist ein vergleichsweise günstiger Baustein der privaten Absicherung, der bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch vor teils erheblichen finanziellen Schäden schützt. Entscheidend für einen verlässlichen Schutz ist eine realistisch berechnete Versicherungssumme – die gängige Faustformel von rund 650 bis 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liefert dafür einen brauchbaren Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Prüfung der eigenen Einrichtung. Wer zusätzlich die Sublimits für Wertsachen und Bargeld kennt, die Grenzen der Außenversicherung im Blick hat und bei Bedarf einen Elementarschutz ergänzt, minimiert die Wahrscheinlichkeit böser Überraschungen im Schadenfall spürbar. Ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem unabhängigen Versicherungsberater bleiben dabei unverzichtbar.

Häufige Fragen

Brauche ich als Mieter eine Hausratversicherung?

Ja, die Hausratversicherung richtet sich sowohl an Mieter als auch an Eigentümer, da sie die bewegliche Einrichtung unabhängig vom Eigentum an der Wohnung schützt. Ohne eigene Police trägt ein Mieter im Schadenfall (z. B. Einbruch oder Leitungswasserschaden) das volle finanzielle Risiko für die eigene Einrichtung selbst. Häufig wird sie zusammen mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Gegenstände in der Wohnung, etwa Möbel, Elektronik und Kleidung. Die Wohngebäudeversicherung schützt dagegen das Gebäude selbst – Mauerwerk, Dach und fest verbaute Bestandteile – und wird nur von Eigentümern benötigt. Beide Versicherungen ergänzen sich, decken aber unterschiedliche Risiken ab.

Sind Hochwasser und Starkregen über die Hausratversicherung mitversichert?

Nein, diese sogenannten Elementarschäden sind in einer klassischen Hausratversicherung standardmäßig nicht enthalten. Dafür ist ein separater Elementarschutz-Baustein oder eine eigene Police nötig – Details dazu erklärt der Artikel zur Elementarschadenversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Als Orientierung nutzen viele Versicherer eine Faustformel von rund 650 bis 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, bei gehobener Ausstattung entsprechend mehr. Wer die Summe nach der vom Versicherer vorgegebenen Berechnungsmethode ermittelt, profitiert bei vielen Tarifen zusätzlich vom Unterversicherungsverzicht. Bei größeren Anschaffungen oder Renovierungen sollte die Summe regelmäßig überprüft werden.

Was passiert bei Unterversicherung?

Liegt die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Neuwert des Hausrats, kürzt der Versicherer die Auszahlung im Schadenfall anteilig – unabhängig von der Höhe des einzelnen Schadens. Bei einem Unterversicherungsgrad von beispielsweise rund 58 Prozent würde auch nur rund 58 Prozent eines Schadens erstattet. Deshalb lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme.

Wie viel Bargeld ist über die Hausratversicherung abgesichert?

Für Bargeld gelten in den meisten Tarifen eigene, vergleichsweise niedrige Sublimits – oft nur ein Betrag im Bereich von einigen Hundert bis rund 1.000 bis 2.000 Euro außerhalb eines geprüften Tresors. Die genauen Grenzen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich und sollten vor Vertragsschluss geprüft werden. Grundsätzliche Überlegungen zur sicheren Aufbewahrung von Bargeld ordnet der Beitrag Bargeld zuhause aufbewahren ein.

Was deckt die Außenversicherung ab?

Die Außenversicherung erweitert den Schutz auf Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, etwa Reisegepäck oder ein unterwegs gestohlenes Fahrrad. Sie ist meist zeitlich (häufig rund drei Monate) und der Höhe nach (oft 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme) begrenzt. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer deutlich.

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Die ordentliche Kündigung ist nach § 11 VVG meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, nach einem Schadenfall nach § 92 VVG ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung.

Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab – viele moderne Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit zumindest teilweise ein, während ältere oder einfache Tarife sie ausschließen können. Ein Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen vor Vertragsschluss ist hier in jedem Fall sinnvoll.

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