Studienfinanzierung: BAföG, Studienkredit oder KfW-Studienkredit im Vergleich

14. Juli 2026 · Lesezeit ca. 14 Min. · Redaktion: RenditeRadar

BAföG, KfW-Studienkredit, private Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich: wie die staatliche Förderung wirklich funktioniert, was die Rückzahlung kostet und wann sich ein zusätzliches Darlehen lohnt.

Studienfinanzierung im Überblick: Vier Wege, ein Ziel

Wer ein Studium beginnt, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie wird das Ganze eigentlich bezahlt? Miete, Semesterbeitrag, Lebenshaltung, vielleicht ein Auslandssemester – für viele Studierende reicht das Geld der Eltern oder ein Nebenjob allein nicht aus. Es gibt in Deutschland im Wesentlichen vier Bausteine, die sich auch kombinieren lassen:

  • BAföG – die staatliche Ausbildungsförderung, teils Zuschuss, teils zinsloses Darlehen
  • KfW-Studienkredit – ein zinsvariables Ergänzungsdarlehen der staatlichen Förderbank
  • Private Studienkredite – Angebote von Banken und Studierendenwerken, meist verzinst und bonitätsabhängig
  • Bildungsfonds – eine seltenere Variante, bei der die Rückzahlung an das spätere Einkommen gekoppelt ist

Dieser Artikel ordnet die vier Wege ein, zeigt anhand eines illustrativen Rechenbeispiels, was eine Kombination am Ende kosten kann, und gibt einen Entscheidungsrahmen an die Hand: Wann reicht BAföG allein, wann lohnt sich ein Zusatzdarlehen – und wie hängt die spätere Rückzahlungspflicht mit dem Berufseinstieg und dem ersten eigenen Sparplan zusammen.

Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch das BAföG-Amt, die KfW, eine Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Finanzberatung. Fördersätze, Zinssätze und Freibeträge ändern sich regelmäßig – die hier genannten Werte sind der Stand zum Redaktionsdatum und sollten vor einer Entscheidung tagesaktuell auf bafög.de bzw. kfw.de geprüft werden.

BAföG: Wie die staatliche Förderung wirklich funktioniert

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die zentrale staatliche Förderung für Studierende. Anders als oft angenommen ist BAföG für Studierende an Hochschulen kein reiner Zuschuss und kein reines Darlehen, sondern ein Mix: Die Förderung wird zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen ausgezahlt. Nur die Darlehenshälfte muss später zurückgezahlt werden – und das zinslos, was BAföG von jeder Form privater Kreditfinanzierung unterscheidet. (Für Schüler-BAföG gilt eine andere Regel: Dort wird die gesamte Förderung als Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht gewährt – dieser Artikel behandelt jedoch die Studierenden-Variante.)

Wie hoch ist der Bedarfssatz aktuell?

Die Höhe des BAföG richtet sich nach dem individuellen "Bedarfssatz", der sich aus Grundbedarf, einem Wohnkostenzuschlag und – bei eigener Krankenversicherung – einem Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung zusammensetzt. Für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und sich selbst krankenversichern müssen, liegt der Höchstsatz aktuell bei rund 992 Euro im Monat (Stand 2026). Wer noch bei den Eltern wohnt oder familienversichert ist, erhält einen entsprechend niedrigeren Satz. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt zusätzlich vom Einkommen und Vermögen der Eltern (und der eigenen Ersparnisse) ab – pauschale Aussagen dazu sind nicht seriös möglich, eine individuelle Prüfung über den BAföG-Rechner oder das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist notwendig.

Für das Wintersemester 2026/27 ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine weitere BAföG-Erhöhung vorgesehen, insbesondere beim Wohnkostenzuschlag. Ob und wann diese Reform tatsächlich umgesetzt wird, war zum Redaktionszeitpunkt politisch noch nicht endgültig geklärt – wer aktuell plant, sollte sich nicht auf eine bestimmte Erhöhung verlassen, sondern die jeweils gültigen Sätze auf bafög.de prüfen.

Förderungshöchstdauer

BAföG wird grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs gezahlt – die sogenannte Förderungshöchstdauer. Eine Verlängerung über die Regelstudienzeit hinaus ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (etwa Krankheit, Schwangerschaft, Gremientätigkeit oder Behinderung) und muss gesondert beantragt werden. Wer ohne einen solchen Grund länger studiert, verliert für die zusätzliche Zeit in der Regel den BAföG-Anspruch.

Rückzahlung: Wann sie beginnt und wie hoch die Raten sind

Die Rückzahlungspflicht betrifft ausschließlich die Darlehenshälfte. Sie beginnt nicht sofort nach dem Studium, sondern erst nach einer Karenzzeit von fünf Jahren ab dem Ende der Förderungshöchstdauer. Erst danach fordert das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Rückzahlung auf.

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in vierteljährlichen Raten von derzeit 390 Euro (entspricht rund 130 Euro pro Monat). Wichtig ist eine Besonderheit, die viele Studierende nicht kennen: Das rückzahlbare Darlehen ist der Höhe nach gedeckelt. Unabhängig davon, wie viele Jahre BAföG bezogen wurden und wie hoch die Darlehenssumme rechnerisch aufgelaufen ist, muss aktuell maximal ein Betrag von 10.010 Euro zurückgezahlt werden (diese Deckelung gilt in dieser Form für Studierende, die ab dem 1. September 2019 gefördert wurden; für frühere Jahrgänge gelten leicht abweichende, im Ergebnis ähnliche Regelungen). Wer über Jahre hinweg deutlich mehr Darlehen erhalten hat, profitiert also von einer gesetzlichen Kappung nach oben – ein Punkt, der BAföG gegenüber verzinsten Krediten strukturell attraktiv macht.

Zusätzlich gibt es zwei Entlastungsmechanismen:

  • Freistellung bei geringem Einkommen: Wer nach dem Studium wenig verdient, kann sich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen. Maßgeblich ist ein monatlicher Freibetrag (aktuell rund 1.690 Euro, mit Erhöhungen etwa für Ehepartner oder Kinder). Liegt das anrechenbare Einkommen darunter, muss – zumindest für den beantragten Zeitraum – nicht gezahlt werden. Die Freistellung ist keine automatische Leistung, sondern muss aktiv beim BVA beantragt werden.
  • Schnellzahler-Rabatt bei vorzeitiger Rückzahlung: Wer das Darlehen ganz oder in größeren Teilbeträgen vorzeitig zurückzahlt, erhält einen Nachlass auf die Restschuld. Bei vollständiger Rückzahlung des gedeckelten Höchstbetrags kann der Nachlass rund 20 Prozent betragen; bei kleineren Teilbeträgen fällt der Rabattsatz gestaffelt niedriger aus. Die genaue Staffelung ist komplex und hängt vom individuell noch offenen Betrag ab – eine verbindliche Berechnung liefert nur das BVA beziehungsweise der offizielle BAföG-Rückzahlungsrechner.

Wichtig für die Einordnung: BAföG-Darlehen sind zinslos. Das unterscheidet sie fundamental von jedem Bankkredit, bei dem zur Rückzahlung immer auch Zinskosten hinzukommen. Wer BAföG-berechtigt ist, sollte diesen Anspruch daher in aller Regel zuerst ausschöpfen, bevor ein zusätzliches, verzinstes Darlehen infrage kommt.

KfW-Studienkredit: Das zinsvariable Ergänzungsdarlehen

Reicht BAföG nicht aus – etwa weil kein oder nur ein geringer Anspruch besteht, weil die Eltern zu viel verdienen oder weil zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht (Auslandssemester, längere Studienzeit) –, ist der KfW-Studienkredit häufig die erste Anlaufstelle. Er wird von der staatlichen Förderbank KfW vergeben und unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich von privaten Bankkrediten:

  • Unabhängig vom Einkommen der Eltern und ohne klassische Bonitätsprüfung im banküblichen Sinn – der Zugang ist bewusst niedrigschwellig gehalten.
  • Monatliche Auszahlung wählbar zwischen 100 und 650 Euro, flexibel anpassbar während der Laufzeit.
  • Altersgrenzen gestaffelt nach Studienbeginn: Wer das Studium bis 24 Jahre beginnt, kann bis zu 14 Fördersemester erhalten; bis 34 Jahre sind es bis zu 10, bis 44 Jahre bis zu 6 Fördersemester; darüber hinaus ist in der Regel keine Förderung mehr möglich.
  • Beantragung jederzeit im Studienverlauf möglich, spätestens jedoch bis zum 10. Fachsemester.

Der entscheidende Unterschied zu BAföG: Der KfW-Studienkredit ist kein zinsloses Darlehen, sondern ein variabel verzinstes Bankdarlehen. Der Zinssatz orientiert sich am Sechs-Monats-Euribor und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres neu festgesetzt – er kann also während der Auszahlungs- und Rückzahlungsphase sowohl steigen als auch fallen. Zum 1. April 2026 lag der effektive Jahreszins nach verfügbaren Informationen bei rund 6,5 Prozent, nach einem vorherigen Wert von etwa 6,0 Prozent. Diese Zahl ist ausdrücklich als Momentaufnahme zu verstehen – sie kann zum Zeitpunkt einer konkreten Kreditentscheidung höher oder niedriger liegen. Vor einer Antragstellung sollte der aktuell gültige Zinssatz direkt bei der KfW nachgeschlagen werden.

Strukturell gliedert sich der Kredit in eine Auszahlungsphase (während des Studiums), üblicherweise eine anschließende Karenzphase ohne Tilgung und eine Rückzahlungsphase, in der Zins und Tilgung fällig werden. Die genaue Dauer dieser Phasen sowie die konkrete Ratenhöhe hängen vom gewählten Rückzahlungsmodell und der Darlehenssumme ab und sollten individuell mit der KfW oder einer unabhängigen Beratungsstelle geklärt werden. Wichtig: Weil sich der Kredit im Zeitverlauf verteuern kann, ist er kein "kostenloses Geld" – wer ihn aufnimmt, geht eine echte Zinsverpflichtung ein, die je nach Zinsentwicklung am Ende deutlich höher ausfallen kann als ursprünglich kalkuliert.

Private Studienkredite von Banken und Studierendenwerken

Neben dem KfW-Studienkredit gibt es eine Reihe privater Studienkredite, angeboten von Geschäftsbanken sowie – in vielen Regionen – von den örtlichen Studierendenwerken selbst. Konkrete Anbieter und deren Konditionen werden hier bewusst nicht genannt oder verglichen, da sich Zinssätze, Bonitätsanforderungen und Vertragsdetails häufig ändern und stark von Einzelfall und Region abhängen; ein aktueller, unabhängiger Vergleich (etwa über eine Verbraucherzentrale) ist vor einer Entscheidung unerlässlich.

Grundsätzlich gilt für diese Kategorie:

  • Bonitätsabhängig: Anders als der KfW-Studienkredit prüfen private Anbieter in der Regel Bonität und teils eine Bürgschaft oder Mitverpflichtung Dritter.
  • Zinskonditionen variieren stark zwischen Anbietern, Laufzeiten und Marktphasen – pauschale Zinsangaben wären hier irreführend.
  • Studierendenwerks-Darlehen (teils "Studienabschlussdarlehen" oder kurzfristige Überbrückungsdarlehen genannt) sind oft zinslos oder sehr günstig verzinst, dafür aber betragsmäßig meist deutlich begrenzt (je nach Studierendenwerk und Bundesland unterschiedlich, häufig im Bereich weniger hundert bis niedriger tausend Euro) und primär für kurzfristige Engpässe oder die Studienabschlussphase gedacht – nicht für eine durchgehende Vollfinanzierung des Studiums.

Private Studienkredite sind meist dann relevant, wenn KfW-Studienkredit und BAföG zusammen nicht ausreichen oder die Altersgrenzen des KfW-Kredits bereits überschritten sind. Wegen der im Vergleich zu BAföG fehlenden Zinsfreiheit und der oft geringeren Transparenz über die Gesamtlaufzeit sollten sie erst nach Ausschöpfung der staatlichen Optionen und mit genauem Blick auf den effektiven Jahreszins geprüft werden (siehe dazu auch die Erklärung im Glossar zum effektiven Jahreszins und zum Sollzins).

Bildungsfonds: Rückzahlung als Einkommensanteil

Eine deutlich seltenere, aber existierende Alternative sind Bildungsfonds. Das Prinzip unterscheidet sich grundlegend von einem klassischen Darlehen: Investoren stellen Kapital bereit, aus dem Studierende während des Studiums eine monatliche Förderung erhalten. Zurückgezahlt wird nicht ein fester Darlehensbetrag mit Zins, sondern ein vertraglich vereinbarter Prozentsatz des späteren Bruttoeinkommens über einen festgelegten Zeitraum – ein Modell, das an eine Einkommensbeteiligung (im Englischen "Income Share Agreement") erinnert.

Typische Eckpunkte solcher Modelle:

  • Der vereinbarte Einkommensanteil bewegt sich nach verfügbaren Informationen häufig in einer Bandbreite von etwa 7 bis 13 Prozent des Bruttoeinkommens, abhängig von individuellen Vertragsbedingungen.
  • Es wird meist eine feste Anzahl an Beitragsmonaten sowie eine Kappungsgrenze (maximale Gesamtrückzahlung) vereinbart.
  • Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst nach dem Berufseinstieg und passt sich automatisch an das tatsächliche Einkommen an – bei sehr niedrigem oder keinem Einkommen sinkt die Zahlung entsprechend oder pausiert.

Der Vorteil liegt im eingebauten Ausfallschutz: Wer nach dem Studium wenig verdient, zahlt auch wenig zurück. Der Nachteil: Bei einem überdurchschnittlich hohen späteren Einkommen kann die Gesamtrückzahlung am Ende deutlich über dem entsprechen, was ein vergleichbarer Kredit gekostet hätte – die Kalkulierbarkeit ist geringer als bei einem festen Zinssatz. Bildungsfonds sind zudem nicht für jeden Studiengang und jede Hochschule verfügbar und richten sich oft an ein enger definiertes Bewerberprofil. Wegen der Komplexität und der eingeschränkten Verfügbarkeit sind sie eher eine Nischenoption als ein Standardweg der Studienfinanzierung – konkrete Vertragsbedingungen sollten in jedem Einzelfall genau geprüft werden, bevor unterschrieben wird.

Vergleichstabelle: BAföG, KfW-Studienkredit, privater Studienkredit, Bildungsfonds

KriteriumBAföG (Darlehensanteil)KfW-StudienkreditPrivater StudienkreditBildungsfonds
MechanikHälftig Zuschuss, hälftig StaatsdarlehenBankdarlehen der Förderbank KfWBankdarlehen eines privaten AnbietersKapital gegen künftigen Einkommensanteil
ZinsZinslosVariabel (Euribor-gekoppelt, ändert sich halbjährlich)Meist fest oder variabel, anbieterabhängigKein klassischer Zins, stattdessen Einkommensanteil
Abhängig von Elterneinkommen?Ja, entscheidend für Anspruch und HöheNeinIn der Regel nein, aber Bonität zähltMeist nein, oft Auswahlverfahren
Rückzahlung beginnt5 Jahre nach Ende der FörderungshöchstdauerNach Auszahlungs- und KarenzphaseNach individuell vereinbarter KarenzzeitNach Berufseinstieg
Rückzahlungshöhe gedeckelt?Ja, aktuell max. rund 10.010 € GesamtrückzahlungNein, richtet sich nach Summe + ZinsNein, richtet sich nach Summe + ZinsJa, meist über Kappungsgrenze
Wichtigstes RisikoKaum Risiko (zinslos, gedeckelt)Zinsänderungsrisiko über die LaufzeitZins- und Bonitätsrisiko, AnbietervielfaltGeringe Kalkulierbarkeit bei hohem späteren Einkommen

*Diese Tabelle bildet die grundsätzliche Mechanik ab, keine tagesaktuellen Konditionen einzelner Anbieter. Vor jeder Entscheidung sollten die aktuell gültigen Zahlen bei den jeweiligen Stellen geprüft werden.*

Wann reicht BAföG allein – und wann lohnt sich mehr?

Ein pragmatischer Entscheidungsrahmen, ohne dass dies eine individuelle Beratung ersetzt:

1. BAföG-Anspruch zuerst klären und voll ausschöpfen. Da die Darlehenshälfte zinslos und der Höchstbetrag gedeckelt ist, ist BAföG in aller Regel die günstigste verfügbare Finanzierungsform. Ein Antrag lohnt sich fast immer, auch wenn der Anspruch unklar erscheint – die Prüfung selbst kostet nichts. 2. Deckt BAföG die monatlichen Kosten nicht vollständig, prüfen viele Studierende zunächst einen Nebenjob, bevor sie ein verzinstes Darlehen aufnehmen – ein Nebenjob verursacht keine Rückzahlungsverpflichtung und kein Zinsrisiko. 3. Bleibt trotzdem eine Finanzierungslücke (etwa weil kein BAföG-Anspruch besteht, ein Auslandssemester ansteht oder sich das Studium verlängert), ist der KfW-Studienkredit meist die nächste Option – gerade weil er unabhängig vom Elterneinkommen und ohne klassische Bonitätsprüfung zugänglich ist. Wichtig: Nur so viel aufnehmen, wie tatsächlich benötigt wird, da hier – anders als bei BAföG – echte, variable Zinskosten anfallen. 4. Private Studienkredite oder Bildungsfonds kommen typischerweise erst dann ins Spiel, wenn BAföG und KfW-Studienkredit nicht ausreichen oder aufgrund von Altersgrenzen nicht mehr infrage kommen. Hier lohnt sich ein besonders genauer Blick auf den effektiven Jahreszins beziehungsweise die Höhe des vereinbarten Einkommensanteils, da die Unterschiede zwischen Anbietern erheblich sein können.

Grundsätzlich gilt: Jeder zusätzliche Euro Kredit ist eine Wette auf das eigene künftige Einkommen. Wer nach dem Studium in einen gut bezahlten Beruf einsteigt, wird eine Kreditsumme in der Regel gut verkraften – wer länger sucht, in Teilzeit startet oder einen Berufsweg mit niedrigerem Einstiegsgehalt wählt, sollte Kreditaufnahmen entsprechend vorsichtiger kalkulieren.

Rechenbeispiel (illustrativ): Was eine Kombination am Ende kosten kann

Das folgende Beispiel ist rein illustrativ, nutzt vereinfachte Annahmen und ersetzt keine individuelle Berechnung.

Ausgangslage: Eine Studentin erhält während eines fünfjährigen Studiums (inklusive Master) monatlich 500 Euro BAföG, davon die Hälfte als Darlehen (250 Euro/Monat). Zusätzlich nimmt sie über drei Jahre einen KfW-Studienkredit mit 300 Euro monatlicher Auszahlung in Anspruch.

BAföG-Darlehen: Über 5 Jahre (60 Monate) ergäbe sich rechnerisch ein Darlehensanteil von 250 € × 60 = 15.000 Euro. Wegen der gesetzlichen Deckelung wird bei der Rückzahlung jedoch maximal der gedeckelte Höchstbetrag von aktuell rund 10.010 Euro fällig – unabhängig von der höheren rechnerischen Summe. Bei vollständiger vorzeitiger Rückzahlung könnte zusätzlich ein Nachlass in Höhe von grob geschätzt einem Fünftel anfallen, sodass real ein Betrag im Bereich von rund 8.000 Euro zu zahlen wäre. Zinsen fallen in keinem Fall an.

KfW-Studienkredit: 300 € über 36 Monate ergeben eine ausgezahlte Summe von 10.800 Euro. Da der Kredit variabel verzinst ist, lässt sich die tatsächliche Rückzahlungssumme nicht seriös auf Jahre im Voraus beziffern – bei einem beispielhaft angenommenen (nicht garantierten) effektiven Jahreszins im mittleren einstelligen Prozentbereich über die gesamte Rückzahlungsphase könnten je nach Tilgungsdauer mehrere tausend Euro an Zinsen zusätzlich zur ausgezahlten Summe anfallen. Die genaue Höhe hängt entscheidend davon ab, wie sich der Euribor in den kommenden Jahren entwickelt – eine Größe, die grundsätzlich nicht vorhersehbar ist.

Fazit des Beispiels: Allein am BAföG-Anteil zeigt sich der strukturelle Vorteil der staatlichen Förderung: Trotz einer rechnerisch höheren Darlehenssumme sorgt die gesetzliche Deckelung dafür, dass am Ende deutlich weniger zurückgezahlt werden muss als aufgenommen wurde – und das zinsfrei. Beim KfW-Studienkredit dagegen wächst die Rückzahlungslast mit der Zinsentwicklung, weshalb dieser Baustein bewusst so klein wie nötig gehalten werden sollte.

Häufige Fehler bei der Studienfinanzierung

  • BAföG-Antrag aus Bequemlichkeit gar nicht erst stellen. Viele Studierende gehen fälschlich davon aus, "wegen der Eltern" ohnehin keinen Anspruch zu haben, und verzichten auf die – kostenlose – Antragsprüfung.
  • Mehr KfW-Studienkredit aufnehmen als nötig, nur weil die monatliche Auszahlung flexibel wählbar ist. Da variable Zinsen anfallen, vergrößert jeder zusätzliche Euro das spätere Zinsrisiko.
  • Den variablen Zins des KfW-Studienkredits mit einem festen Zins verwechseln und die Rückzahlung auf Basis des heutigen Zinssatzes kalkulieren, obwohl er sich bis zum Rückzahlungsbeginn mehrfach ändern kann.
  • Die Förderungshöchstdauer beim BAföG unterschätzen und ein zusätzliches Fachsemester ohne triftigen Grund einplanen, wodurch der BAföG-Anspruch für diese Zeit entfällt.
  • Freistellungsmöglichkeiten bei geringem Einkommen nach dem Studium nicht kennen oder nicht beantragen – die Freistellung erfolgt nicht automatisch.
  • Private Studienkredite ungeprüft mit BAföG oder dem KfW-Studienkredit gleichsetzen, obwohl sich Zinsniveau, Bonitätsanforderungen und Flexibilität teils erheblich unterscheiden.
  • Nach dem Studium sofort mit hohen Konsumausgaben beginnen, ohne vorher einen Überblick über die tatsächliche monatliche Rückzahlungslast zu haben.

Nach dem Studium: Rückzahlung, Berufseinstieg und der erste Notgroschen

Der Übergang vom Studium in den Beruf ist finanziell ein Umbruch: Das erste eigene Gehalt kommt, gleichzeitig beginnen nach einigen Jahren die Rückzahlungsverpflichtungen aus BAföG-Darlehen und gegebenenfalls KfW-Studienkredit. Wer hier von Anfang an eine klare Reihenfolge einhält, vermeidet Stress:

1. Überblick verschaffen: Wie hoch ist die tatsächliche monatliche Rückzahlungslast aus allen aufgenommenen Krediten zusammen? 2. Ein erstes finanzielles Polster aufbauen, bevor größere zusätzliche Ausgaben oder Anlageentscheidungen anstehen – ein solcher Notgroschen federt unerwartete Ausgaben ab, ohne dass dafür neue Schulden aufgenommen werden müssen. 3. Ein eigenes Girokonto für den Berufsstart einrichten, falls das bisherige Studierendenkonto nicht mehr passt – ein Vergleich aktueller Girokonto-Angebote sowie der Girokonto-Ratgeber helfen bei der Auswahl. Eine vollständige Übersicht aller Schritte bietet die Finanz-Checkliste für den Berufsstart. 4. Erst danach systematisch Vermögen aufbauen, etwa über einen ersten ETF-Sparplan – dazu mehr im Ratgeber für den ETF-Einstieg.

Diese Reihenfolge ist keine starre Regel, aber ein sinnvoller Ausgangspunkt: Solange unklar ist, wie hoch die monatliche Belastung durch Rückzahlungen tatsächlich ausfällt, sollte niemand zusätzliche finanzielle Verpflichtungen eingehen, die sich später kaum wieder rückgängig machen lassen. Wer BAföG-Darlehen frühzeitig und in einer Summe zurückzahlen kann, sollte den Schnellzahler-Rabatt im Einzelfall gegenrechnen – ob eine vorzeitige Rückzahlung sinnvoller ist als etwa ein paralleler Vermögensaufbau, hängt von der individuellen Zins- und Lebenssituation ab und ist eine Abwägung, die jeder für sich treffen muss.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu BAföG, KfW-Studienkredit und Studienfinanzierung.

Häufige Fragen

Muss ich das komplette BAföG zurückzahlen?

Nein. Bei Studierenden-BAföG wird nur die Darlehenshälfte zurückgezahlt, der Zuschussanteil bleibt geschenkt. Zusätzlich ist die Rückzahlungssumme gesetzlich gedeckelt (aktuell auf rund 10.010 Euro), unabhängig davon, wie hoch der rechnerische Darlehensanteil über die Studienjahre tatsächlich war.

Wann muss ich mit der BAföG-Rückzahlung beginnen?

Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der individuellen Förderungshöchstdauer, nicht sofort nach Studienabschluss. Das Bundesverwaltungsamt fordert rechtzeitig vorher zur Rückzahlung auf.

Ist der KfW-Studienkredit zinslos wie BAföG?

Nein. Der KfW-Studienkredit ist ein variabel verzinstes Bankdarlehen, dessen Zinssatz sich am Euribor orientiert und sich halbjährlich ändern kann. Er ist damit strukturell teurer und weniger planbar als der BAföG-Darlehensanteil und sollte erst nach Ausschöpfung des BAföG-Anspruchs in Betracht gezogen werden.

Was passiert, wenn ich nach dem Studium wenig verdiene?

Bei der BAföG-Rückzahlung kann bei geringem Einkommen eine Freistellung beantragt werden, sofern das anrechenbare Einkommen unter dem persönlichen Freibetrag liegt. Beim KfW-Studienkredit und bei privaten Studienkrediten gelten individuelle Stundungs- oder Anpassungsmöglichkeiten, die direkt mit dem jeweiligen Anbieter geklärt werden müssen. Bildungsfonds passen die Rückzahlung dagegen automatisch an das tatsächliche Einkommen an.

Lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung des BAföG-Darlehens?

Bei vollständiger vorzeitiger Rückzahlung des gedeckelten Höchstbetrags gewährt das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass, der in der Größenordnung von etwa einem Fünftel liegen kann; bei Teilbeträgen fällt der Rabatt gestaffelt niedriger aus. Ob sich das im Einzelfall lohnt oder ob das Geld besser in einen Notgroschen beziehungsweise einen ETF-Sparplan fließt, hängt von der persönlichen Zins- und Lebenssituation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Kann ich BAföG, KfW-Studienkredit und einen Nebenjob gleichzeitig nutzen?

Grundsätzlich ja – viele Studierende kombinieren mehrere Bausteine. Wichtig ist dabei, eigenes Einkommen (etwa aus einem Nebenjob) im Blick zu behalten, da es sich auf die Höhe des BAföG-Anspruchs auswirken kann. Eine Kombination sollte so gewählt werden, dass möglichst wenig verzinstes Fremdkapital (KfW-Studienkredit, private Kredite) benötigt wird.

Ähnliche Artikel

← Alle Beiträge