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Zusatzbeitrag 2027: Schätzerkreis sieht durchschnittlich 2,9 % – was das für deine Krankenkasse bedeutet

30. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 5 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Der GKV-Schätzerkreis ermittelt für 2027 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 %, unverändert zum Vorjahr. Was der Rechenwert bedeutet, was eine Erhöhung kostet und wann das Sonderkündigungsrecht gilt.

Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 für 2027 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 % ermittelt, unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das ist ein Rechenwert, kein Beitragssatz deiner Krankenkasse: Welchen Zusatzbeitrag deine Kasse 2027 verlangt, entscheidet sie selbst. Das Bundesgesundheitsministerium muss den durchschnittlichen Satz bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schätzerkreis tagte am 13. und 14. Oktober 2026 und kommt für 2027 auf einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 %, unverändert gegenüber dem Vorjahr.
  • Der Wert berücksichtigt Veränderungen der Finanzreserven der Kassen nicht. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt.
  • Das Bundesgesundheitsministerium legt den durchschnittlichen Satz für 2027 bis zum 1. November 2026 fest und macht ihn im Bundesanzeiger bekannt. Es kann dabei auch Informationen berücksichtigen, die nach der Schätzung bekannt werden. Zum Redaktionsstand (30. Oktober 2026) lag die Bekanntmachung noch nicht vor.
  • Der erwartete Ausgabenanstieg sinkt laut Ministerium auf unter 3 % im Jahr 2027, nach fast 7 % im laufenden Jahr. Als Hauptgrund nennt das Ministerium das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
  • Erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Was der Schätzerkreis ermittelt hat

Der GKV-Schätzerkreis ist ein Expertengremium aus Bundesamt für Soziale Sicherung, GKV-Spitzenverband und Bundesgesundheitsministerium. Er schätzt jährlich die Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Ausgaben der Krankenkassen. Aus der Lücke zwischen beiden ergibt sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der nötig wäre, damit die Kassen ihre Ausgaben im Schnitt decken.

Größe20262027
Einnahmen des Gesundheitsfonds312,2 Mrd. €320,7 Mrd. €
Ausgaben der Krankenkassen370,1 Mrd. €378,1 Mrd. €
Rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz2,9 %2,9 %

Für 2027 sind in den Zuweisungen außerdem 2,4 Mrd. € eingeplant, um die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds auf das gesetzliche Mindestniveau aufzufüllen. Im Bundeszuschuss sind 13,15 Mrd. € für 2027 enthalten (abzüglich des Anteils der landwirtschaftlichen Krankenkasse). Die Zahlen stammen vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Die Ausgaben der Kassen sind nach Angaben des Ministeriums seit 2024 um fast 8 % pro Jahr gewachsen, in diesem Jahr um fast 7 %. Für 2027 erwartet der Schätzerkreis einen Anstieg von unter 3 %, passend zum Einnahmenwachstum. Den Rückgang führt das Ministerium vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das die Ausgabenseite 2027 um bis zu 15 Mrd. € entlasten soll. Was das Gesetz im Einzelnen regelt, steht im Beitrag zum Beschluss vom 10. Juli 2026.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag und dein Zusatzbeitrag: der Unterschied

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen:

1. Allgemeiner Beitragssatz: Er beträgt nach § 241 SGB V 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. 2. Zusatzbeitrag: Ihn erhebt jede Kasse nach § 242 SGB V als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen, wenn ihr Finanzbedarf nicht durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt ist.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Bezugsgröße. Er bestimmt, wie viel die Kassen pro Mitglied aus dem Gesundheitsfonds erhalten, und gilt unmittelbar nur für bestimmte Gruppen, etwa Bezieher von Verletztengeld. Dein tatsächlicher Zusatzbeitrag kann darüber oder darunter liegen. Die Beiträge werden bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen (§ 249 SGB V).

Rechenbeispiel: Was eine Erhöhung kostet

Angenommen, du verdienst 4.000 € brutto im Monat (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) und deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte. Das Beispiel ist rein rechnerisch.

PostenBetrag
Mehrbeitrag insgesamt (0,5 % von 4.000 €)20 € pro Monat
Davon dein Anteil (die Hälfte)10 € pro Monat
Dein Mehrbeitrag pro Jahr120 €

Bei einer Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte wären es 2 € pro Monat, davon 1 € zu deinen Lasten. Ob sich ein Kassenwechsel lohnt, hängt auch von Leistungen und Service der Kasse ab, nicht allein vom Prozentsatz.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Nach § 175 Abs. 4 SGB V bist du normalerweise mindestens zwölf Monate an deine Kasse gebunden. Danach kannst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Erhebt oder erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, gilt eine Ausnahme: Du kannst die Kündigung abweichend von der Bindungsfrist bis zum Ablauf des Monats erklären, für den der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt.

  • Die Kündigung wird wirksam, sobald du nachweist, dass du anderweitig versichert bist, zum Beispiel durch die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse.
  • Die Kasse muss die Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang, bestätigen.
  • Seit der Einführung des elektronischen Meldeverfahrens meldet in der Regel die neue Kasse den Wechsel, du musst nicht selbst bei der alten kündigen. Die Fristen und Abläufe im Detail erklärt der Beitrag Krankenkasse wechseln: Fristen und Sonderkündigungsrecht.

Konkret: Gilt ein höherer Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2027, läuft die Sonderkündigungsfrist bis zum 31. Januar 2027. Welche Kasse welchen Satz verlangt, steht auf den Seiten der Kassen. Eine Empfehlung für eine bestimmte Kasse geben wir nicht.

Was noch offen ist

  • Formale Festsetzung: Bis 1. November ist die Bekanntgabe im Bundesanzeiger vorgesehen. Das Ministerium kann vom Schätzerkreis-Wert abweichen.
  • Kassenindividuelle Sätze: Viele Kassen entscheiden im Herbst über ihre Sätze. Der Durchschnitt sagt nichts darüber, wie sich einzelne Kassen entscheiden. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass Reserven nicht in den Wert eingerechnet sind.
  • Wirkung des Spargesetzes: Die erwartete Entlastung ist eine Prognose. Ob sie so eintritt, zeigen erst die Ausgaben des Jahres 2027.

Was du jetzt prüfen kannst

  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag deiner Kasse heute, und gibt es eine Mitteilung über 2027?
  • Wie viel würde eine Erhöhung um 0,2 oder 0,5 Prozentpunkte bei deinem Einkommen ausmachen?
  • Bis wann müsstest du bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 kündigen?
  • Brauchst du Leistungen deiner Kasse (Zusatzangebote, Bonusprogramme), die bei einem Wechsel wegfielen?
  • Wie wirkt sich der Beitrag auf dein Netto aus? Mit dem Blick auf Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialabgaben kannst du deinen Anteil einordnen.

Das sind Prüffragen und keine Empfehlung. RenditeRadar bietet keine Beratung zur Krankenversicherung und keine Vermittlung von Kassen.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027?

Der GKV-Schätzerkreis hat für 2027 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 % ermittelt, unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Satz bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt geben.

Ist der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse auch 2,9 %?

Nicht zwingend. Der Durchschnitt ist eine Rechengröße. Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, er kann höher oder niedriger sein. Reserven der Kassen sind in den Durchschnittswert nicht eingerechnet.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Beschäftigte den Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag in der Regel je zur Hälfte (§ 249 SGB V). Der allgemeine Beitragssatz beträgt nach § 241 SGB V 14,6 %.

Kann ich bei einer Erhöhung außerplanmäßig kündigen?

Ja. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du nach § 175 Abs. 4 SGB V abweichend von der zwölfmonatigen Bindungsfrist bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt. Die Kündigung wird wirksam, wenn du eine andere Absicherung nachweist.

Warum bleibt der Durchschnitt stabil?

Das Bundesgesundheitsministerium erwartet für 2027 einen Ausgabenanstieg von unter 3 % und führt das hauptsächlich auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das die Ausgabenseite um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten soll. Das ist eine Prognose.

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