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Risikolebensversicherung erklärt: Wer sie braucht und wie die Versicherungssumme berechnet wird
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 19 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Risikolebensversicherung einfach erklärt: für wen sie sinnvoll sein kann, wie sich die Versicherungssumme berechnen lässt, was sie kostet, worauf bei Gesundheitsfragen und Laufzeit zu achten ist – und wie sie sich von Kapitallebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung (kurz: RLV) zahlt eine vorher vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist eine reine Todesfallabsicherung: Es gibt keinen Sparanteil, keine Beteiligung an Überschüssen und – anders als bei einer Kapitallebensversicherung – am Ende der Laufzeit in der Regel keine Auszahlung, wenn die versicherte Person die Vertragszeit überlebt. Genau deshalb ist sie im Vergleich zu kapitalbildenden Policen sehr günstig: Der Beitrag finanziert ausschließlich das Todesfallrisiko, nicht den Vermögensaufbau.
Der Zweck ist immer derselbe: Menschen absichern, die finanziell von der versicherten Person abhängen – etwa, weil sie einen Teil des Haushaltseinkommens beisteuert oder weil gemeinsame Kredite laufen, die im Todesfall weiterbedient werden müssten. Die Risikolebensversicherung ersetzt kein Einkommen bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit – dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht, die ein anderes Risiko abdeckt (Abgrenzung weiter unten im Abschnitt „Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung").
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung. Er ersetzt keine individuelle Beratung und keine Vermittlung – ob und in welcher Höhe eine Risikolebensversicherung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab und sollte im Zweifel mit einer unabhängigen Versicherungsberatung besprochen werden.
Wer eine Risikolebensversicherung wirklich braucht – und wer nicht
Eine Risikolebensversicherung kann sinnvoll sein, wenn andere Menschen im Todesfall finanziell in eine schwierige Lage geraten würden. Typische Situationen:
- Familien mit Kindern und einem oder zwei Einkommen. Fällt ein Einkommen durch den Tod eines Elternteils weg, muss der Alltag trotzdem finanziert werden – Miete, Kita, Schule, Lebenshaltung. Das gilt besonders, wenn ein Partner in Teilzeit arbeitet oder die Kinderbetreuung übernimmt und dadurch selbst weniger Einkommen und geringere Rentenansprüche hat.
- Baufinanzierer. Wer eine Immobilie gemeinsam oder mit einem Partner finanziert, sollte klären, ob die Restschuld im Todesfall von den Hinterbliebenen allein getragen werden könnte. Eine Risikolebensversicherung kann hier als Alternative oder Ergänzung zu einer bankeigenen Restschuldversicherung dienen (siehe unten).
- Alleinverdiener-Haushalte. Trägt eine Person den Großteil des Haushaltseinkommens, ist das finanzielle Risiko für die übrigen Haushaltsmitglieder im Todesfall besonders hoch.
- Unverheiratete Paare mit gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen. Ohne Trauschein gibt es keinen automatischen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Risikolebensversicherung kann diese Lücke schließen.
- Selbstständige und Geschäftspartner. Fällt ein Gesellschafter oder eine zentrale Person im Unternehmen aus, kann eine Risikolebensversicherung helfen, Kredite abzulösen oder Anteile auszuzahlen (sogenannte Gesellschafter- oder Betriebsabsicherung).
In folgenden Situationen ist der Bedarf in der Regel gering oder nicht vorhanden:
- Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kredite, für die im Todesfall niemand finanziell abhängig ist.
- Haushalte mit ausreichendem Vermögen, das eine Absicherung durch vorhandenes Kapital ersetzen kann.
- Rentner ohne unterhaltsberechtigte Angehörige und ohne offene Kredite, bei denen der ursprüngliche Absicherungszweck (Einkommensersatz, Restschuld) meist entfallen ist.
Wichtig: Eine pauschale Aussage wie „jeder braucht eine Risikolebensversicherung" ist nicht seriös. Der Bedarf ergibt sich aus einer konkreten Rechnung: Wer wäre im Todesfall wovon finanziell betroffen, und wie lange?
Wie die Versicherungssumme berechnet wird
Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Todesfall ausgezahlt wird. Sie sollte so bemessen sein, dass sie die finanzielle Lücke schließt, die durch den Wegfall des Einkommens oder durch offene Verbindlichkeiten entsteht. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formel, aber zwei gängige Ansätze, die sich in der Praxis ergänzen lassen.
Ansatz 1: Einkommensfaktor
Eine häufig verwendete Faustregel orientiert sich am Bruttojahreseinkommen der abzusichernden Person:
- Ohne Kinder: etwa das Drei- bis Vierfache des Bruttojahreseinkommens
- Mit Kindern: etwa das Vier- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens
Diese Spannen sind grobe Orientierungswerte aus Verbraucherratgebern und keine feste Berechnungsvorschrift. Sie sollen die Zeit überbrücken, die Hinterbliebene brauchen, um sich finanziell neu aufzustellen (z. B. Rückkehr in Vollzeit, Ausbildung abschließen, Wohnsituation anpassen).
Ansatz 2: Bedarfsrechnung (genauer)
Eine genauere Methode addiert konkrete finanzielle Verpflichtungen und zieht vorhandene Absicherung ab:
``` + Offene Kreditsumme (Restschuld Immobilie, Konsumkredite) + Gewünschte Einkommensersatzzeit × jährlicher Fehlbetrag + Ausbildungskosten der Kinder (falls relevant) + Bestattungskosten / kurzfristiger Liquiditätsbedarf – Vorhandenes Vermögen (Ersparnisse, Depot, ggf. bereits vorhandene Absicherung) – Bereits abgesicherte Ansprüche (z. B. Hinterbliebenenrente, Betriebsrente) = Empfohlene Versicherungssumme ```
Rechenbeispiel (illustrativ, keine Empfehlung)
Ein Paar mit zwei Kindern, ein Elternteil verdient 55.000 Euro brutto im Jahr, das Paar hat eine Restschuld von 180.000 Euro aus der Immobilienfinanzierung und rund 15.000 Euro Ersparnisse.
Nach Einkommensfaktor: 55.000 € × 4 (mit Kindern) = 220.000 €
Nach Bedarfsrechnung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Restschuld Immobilie | 180.000 € |
| Einkommensersatz (angenommen: 5 Jahre × 20.000 € Fehlbetrag/Jahr) | 100.000 € |
| Bestattungs-/Liquiditätspuffer | 10.000 € |
| Zwischensumme | 290.000 € |
| abzüglich vorhandenes Vermögen | – 15.000 € |
| Empfohlene Versicherungssumme | ≈ 275.000 € |
Die beiden Ansätze liefern unterschiedliche Ergebnisse (220.000 € vs. 275.000 €), weil die Faustregel die konkrete Restschuld nicht separat berücksichtigt. In der Praxis kann es sinnvoll sein, beide Werte zu vergleichen und die höhere, genauer hergeleitete Zahl als Ausgangspunkt zu nehmen – oder die Summe in eine Restschuld-Komponente (fallend) und eine Einkommensersatz-Komponente (konstant) aufzuteilen. Diese Beispielrechnung dient nur der Illustration der Methodik; sie ersetzt keine individuelle Bedarfsermittlung.
Zweites Rechenbeispiel: Einzelperson mit Baufinanzierung
Ein Beispiel für einen anderen typischen Fall: Eine alleinstehende Person kauft gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner eine Wohnung. Der Kredit beläuft sich auf 240.000 Euro, geplante Volltilgung in 25 Jahren. Beide Partner tragen die Finanzierung gemeinsam, sind aber nicht verheiratet.
Hier steht nicht der Einkommensersatz im Vordergrund, sondern die Frage: Könnte die überlebende Person die Finanzierung allein stemmen? Falls nicht, sollte die Versicherungssumme mindestens die Restschuld zum jeweiligen Zeitpunkt abdecken. Da die Restschuld über die Laufzeit sinkt, bietet sich hier eine fallende Versicherungssumme an, die dem Tilgungsplan folgt – die Anfangssumme von rund 240.000 Euro nimmt dann parallel zur tatsächlichen Restschuld ab. Das senkt den Beitrag gegenüber einer konstanten Summe in gleicher Anfangshöhe spürbar, weil das versicherte Risiko mit der Zeit kleiner wird. Da die Partner nicht verheiratet sind, ist zusätzlich die Gestaltung des Bezugsrechts wichtig (siehe Abschnitt „Verbundene Police vs. zwei Einzelverträge" und Abschnitt „Steuerliche Behandlung").
Fallende vs. gleichbleibende Versicherungssumme
Bei der Risikolebensversicherung lässt sich wählen, ob die Versicherungssumme über die Laufzeit konstant bleibt oder sinkt.
Gleichbleibende (konstante) Versicherungssumme: Die vereinbarte Summe bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert. Das ist die übliche Wahl, wenn es primär um Einkommensersatz für Angehörige geht – der Bedarf ändert sich hier nicht automatisch mit der Zeit.
Fallende Versicherungssumme: Die Summe sinkt über die Laufzeit, meist linear (gleichbleibende jährliche Reduktion) oder angelehnt an einen Tilgungsplan (Annuitäten-Modell, das dem Restschuldverlauf eines Darlehens folgt). Fallende Policen sind bei gleicher Anfangssumme günstiger als konstante, weil das versicherte Risiko im Zeitverlauf abnimmt. Sie eignen sich vor allem, wenn der Absicherungsbedarf selbst sinkt – etwa weil eine Immobilienfinanzierung planmäßig getilgt wird.
Restschuldversicherung ist nicht dasselbe wie eine fallende Risikolebensversicherung. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet, es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Bei einer klassischen, oft von der finanzierenden Bank angebotenen Restschuldversicherung ist in der Regel die Bank selbst Bezugsberechtigte – die Auszahlung tilgt direkt den Kredit, die Familie hat keinen Gestaltungsspielraum. Bei einer frei am Markt abgeschlossenen Risikolebensversicherung mit fallender Summe bestimmen die Versicherungsnehmer selbst, wer das Geld erhält – die Hinterbliebenen können damit den Kredit ablösen, müssen es aber nicht zwingend so verwenden. Zudem sind bankeigene Restschuldversicherungen im Vergleich häufig teurer als frei gewählte Risikolebensversicherungen mit vergleichbarer Leistung.
Verbundene Police vs. zwei Einzelverträge
Paare können eine Risikolebensversicherung entweder gemeinsam in einem Vertrag („verbundene Leben" bzw. „Partner-Police") oder als zwei getrennte Einzelverträge über Kreuz abschließen.
Verbundene Police: Beide Partner sind gemeinsam in einem Vertrag versichert, die Auszahlung erfolgt beim Tod der ersten versicherten Person. Danach endet der Vertrag – der überlebende Partner ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abgesichert und müsste ggf. neu (und mit höherem Eintrittsalter) eine Anschlussversicherung abschließen. Verbundene Policen sind oft etwas günstiger als zwei Einzelverträge, haben aber diesen strukturellen Nachteil.
Zwei Einzelverträge (Über-Kreuz-Versicherung): Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, bei dem er selbst Versicherungsnehmer ist und der andere Partner als versicherte Person sowie Bezugsberechtigte eingetragen wird (oder umgekehrt, je nach Gestaltung). Beide Verträge bleiben unabhängig voneinander bestehen – stirbt eine Person, bleibt der zweite Vertrag für die überlebende Person weiterhin aktiv. Dieses Modell wird von Verbraucherorganisationen für Paare mit Kindern häufig empfohlen, unter anderem weil es bei Trennung einfacher aufzulösen ist und – je nach Gestaltung des Bezugsrechts – erbschaftsteuerliche Vorteile bieten kann (siehe Abschnitt Steuern).
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie ist eine häufig eingeschlossene Zusatzoption: Sie erlaubt es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltssprung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das ist relevant, weil sich der Gesundheitszustand über die Jahre verschlechtern kann – eine spätere Nachversicherung ohne neue Gesundheitsfragen sichert dann günstigere Konditionen, die man beim ursprünglichen Abschluss hatte. Ob eine Nachversicherungsgarantie im gewählten Tarif automatisch enthalten ist oder gesondert vereinbart werden muss, unterscheidet sich je nach Tarif und Anbieter.
Was eine Risikolebensversicherung kostet
Die Kosten hängen im Wesentlichen von vier Faktoren ab: Alter bei Vertragsabschluss, Gesundheitszustand (inkl. Raucherstatus), Höhe der Versicherungssumme und Laufzeit. Auch der Beruf und riskante Hobbys können den Beitrag beeinflussen.
Als grobe Orientierung – diese Zahlen sind illustrativ und keine Tarifempfehlung, tatsächliche Beiträge hängen stark vom Einzelfall und vom gewählten Anbieter ab:
- Für junge, gesunde Nichtraucher mit vergleichsweise niedriger Versicherungssumme können Beiträge im niedrigen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Monat anfallen.
- Bei höheren Versicherungssummen (z. B. mehrere Hunderttausend Euro zur Absicherung einer Baufinanzierung), längeren Laufzeiten oder ungünstigeren Gesundheits-/Risikomerkmalen können die Beiträge auf mehrere Zehn-Euro-Beträge pro Monat oder mehr steigen.
Auffällig ist laut mehreren Verbraucherportalen die teils erhebliche Preisspanne zwischen Anbietern für ansonsten identische Leistungen – in Einzeluntersuchungen wurde beim teuersten Anbieter ein Vielfaches des günstigsten Beitrags für dieselbe Absicherung verlangt. Ein Vergleich mehrerer Angebote kann sich deshalb finanziell deutlich auszahlen. Wichtig ist dabei, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Bedingungen zu achten (siehe unten).
Warum die Beiträge zwischen Anbietern so stark variieren
Jeder Versicherer kalkuliert Sterblichkeits- und Risikoannahmen leicht unterschiedlich, gewichtet Berufsgruppen, Vorerkrankungen und Hobbys unterschiedlich stark und hat eigene Annahmefristen (also ab welchem Alter oder bei welchen Vorerkrankungen ein Antrag noch angenommen wird). Dadurch kann derselbe Mensch bei Anbieter A einen sehr günstigen Beitrag bekommen und bei Anbieter B einen deutlich teureren – ohne dass sich am versicherten Risiko objektiv etwas geändert hätte. Das ist der Hauptgrund, warum ein Vergleich mehrerer Angebote bei der Risikolebensversicherung besonders lohnenswert sein kann, mehr noch als bei vielen anderen Versicherungsarten.
Zusatzbausteine: Sinnvoll oder verzichtbar?
Viele Tarife bieten optionale Zusatzbausteine an, die den Beitrag erhöhen:
- Vorzeitige Kapitalauszahlung bei schwerer Krankheit (Dread-Disease-Baustein): Ein Teil der Versicherungssumme wird bereits bei Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen ausgezahlt, nicht erst im Todesfall. Kann in Einzelfällen hilfreich sein, ist aber oft enger gefasst und teurer, als es zunächst wirkt.
- Verlängerungsoption: Erlaubt eine Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung. Kann sinnvoll sein, wenn der Absicherungsbedarf absehbar länger bestehen bleibt als ursprünglich geplant.
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: Übernimmt die RLV-Beiträge, falls die versicherte Person berufsunfähig wird. Das deckt eine echte Lücke ab, überschneidet sich aber inhaltlich mit einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Doppelabsicherung sollte bewusst abgewogen werden, nicht automatisch mitgekauft werden.
Ob sich ein Zusatzbaustein lohnt, hängt stark von der individuellen Situation ab. Als Grundprinzip gilt: Je näher ein Zusatzbaustein am ursprünglichen Zweck der Risikolebensversicherung (Todesfallabsicherung) liegt, desto eher lohnt sich eine genauere Betrachtung; reine Komfortbausteine ohne klaren Bedarf verteuern den Vertrag oft unnötig.
Gesundheitsfragen und vorvertragliche Anzeigepflicht
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung stellt der Versicherer schriftliche Gesundheitsfragen – etwa zu Vorerkrankungen, Behandlungen der letzten Jahre, Rauchverhalten, Gewicht/Größe, Beruf und teils zu Hobbys. Diese Fragen müssen laut § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – das gilt als sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht.
Warum das wichtig ist: Der Versicherer kalkuliert den Beitrag und die Annahme des Risikos auf Basis dieser Angaben. Werden Fragen falsch oder unvollständig beantwortet, kann das im Leistungsfall gravierende Folgen haben:
- Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anpassen (höherer Beitrag, Ausschlüsse) – im schlimmsten Fall verweigert er die Leistung ganz.
- Bei arglistiger Täuschung (bewusst falsche Angabe in der Absicht, den Versicherer zu täuschen) kann der Vertrag angefochten werden – die Hinterbliebenen gehen dann trotz jahrelanger Beitragszahlung leer aus.
- Bereits gezahlte Beiträge werden bei Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung durch den Versicherer in der Regel nicht vollständig erstattet.
Praktische Konsequenz: Gesundheitsfragen sollten immer vollständig und sorgfältig beantwortet werden, auch wenn das kurzfristig zu einem höheren Beitrag oder einem Risikozuschlag führt. Bei Unsicherheit, ob eine bestimmte Erkrankung oder Behandlung angabepflichtig ist, ist es sinnvoller, im Zweifel mehr statt weniger anzugeben oder gezielt nachzufragen, als im Nachhinein den Versicherungsschutz zu riskieren. Bei Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage über einen Vermittler helfen, vorab einzuschätzen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande kommt, ohne dass die Anfrage bei anderen Versicherern sichtbar wird.
Steuerliche Behandlung
Die Besteuerung einer Risikolebensversicherung betrifft zwei getrennte Ebenen: die laufenden Beiträge und die spätere Auszahlung.
Beiträge (Sonderausgaben): Beiträge zu einer Risikolebensversicherung zählen zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. In der Praxis ist der Effekt für die meisten Angestellten jedoch gering bis nicht vorhanden: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist gedeckelt, und Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden vorrangig angerechnet. Da diese Pflichtbeiträge den Höchstbetrag bei den meisten Angestellten bereits ausschöpfen, bleibt oft kein zusätzlicher steuerlicher Spielraum für die RLV-Beiträge übrig. Bei Selbstständigen mit geringeren Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen kann sich eher ein Effekt ergeben. Wer das im Detail für die eigene Situation prüfen möchte, sollte das mit der individuellen Steuererklärung bzw. einer Steuerberatung abgleichen – pauschale Aussagen sind hier nicht seriös.
Auszahlung (Einkommensteuer): Die Auszahlung im Todesfall ist für die Bezugsberechtigten einkommensteuerfrei, unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme.
Auszahlung (Erbschaftsteuer) – der häufig missverstandene Punkt: Ob auf die Auszahlung Erbschaftsteuer anfällt, hängt entscheidend davon ab, wie der Vertrag gestaltet ist:
- Ist der Versicherungsnehmer (die Person, die den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt) nicht identisch mit der versicherten Person, und wird eine dritte Person als Bezugsberechtigte benannt (z. B. Ehepartner A schließt den Vertrag ab, versichert ist Ehepartner B, bezugsberechtigt ist Ehepartner A selbst), dann erhält die bezugsberechtigte Person im Todesfall der versicherten Person eine Leistung außerhalb des Nachlasses – dies kann erbschaftsteuerlich günstiger sein, da kein klassischer Erbfall zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigtem vorliegt.
- Ist dagegen die versicherte Person selbst Versicherungsnehmerin und werden Hinterbliebene als Bezugsberechtigte eingesetzt, gilt die Auszahlung erbschaftsteuerlich in der Regel als Erwerb von Todes wegen – hier greifen die persönlichen Freibeträge (die je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser unterschiedlich hoch ausfallen) und ggf. Erbschaftsteuer auf den übersteigenden Betrag.
- Insbesondere für unverheiratete Paare ist das relevant, weil ihnen nur ein sehr geringer persönlicher Freibetrag zusteht. Eine sogenannte Über-Kreuz-Gestaltung (jeder Partner versichert den anderen und ist selbst Versicherungsnehmer sowie Bezugsberechtigter des eigenen Vertrags) kann hier helfen, Erbschaftsteuer auf die Auszahlung zu vermeiden.
Die konkrete Gestaltung von Versicherungsnehmer, versicherter Person und Bezugsrecht hat damit spürbare steuerliche Auswirkungen. Das ist ein Punkt, den man beim Abschluss aktiv mitgestalten kann und sollte – im Zweifel mit steuerlicher oder unabhängiger Versicherungsberatung, da die individuelle Familien- und Vermögenssituation entscheidend ist. Wer sich generell mit Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Geldvermögen beschäftigen möchte, findet ergänzende Informationen im Artikel Erbschaft, Schenkung und Geldvermögen.
Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese drei Versicherungen werden häufig verwechselt, decken aber unterschiedliche Risiken ab und funktionieren grundlegend verschieden.
| Merkmal | Risikolebensversicherung | Kapitallebensversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|---|
| Abgesichertes Risiko | Tod der versicherten Person während der Laufzeit | Tod ODER Erleben des Vertragsendes | Verlust der Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben |
| Sparanteil | Nein – reine Risikoabsicherung | Ja – Beiträge enthalten einen Anlage-/Sparanteil | Nein – reine Risikoabsicherung |
| Auszahlung bei „Überleben" der Laufzeit | In der Regel keine | Ja, Ablaufleistung inkl. Überschussbeteiligung | Nicht zutreffend (zahlt bei Berufsunfähigkeit, nicht bei Vertragsende) |
| Typischer Zweck | Absicherung von Angehörigen/Krediten im Todesfall | Vermögensaufbau kombiniert mit Todesfallschutz | Ersatz des Erwerbseinkommens bei gesundheitlich bedingtem Berufsausfall |
| Monatlicher Beitrag (typische Größenordnung) | Niedrig (abhängig von Summe/Laufzeit/Gesundheit) | Deutlich höher, da Sparanteil enthalten | Mittel bis hoch, abhängig von Beruf und Gesundheit |
| Renditeerwartung | Keine – reiner Versicherungsschutz | In den letzten Jahren häufig sehr gering nach Kosten | Nicht zutreffend |
Kapitallebensversicherungen kombinieren Todesfallschutz mit einem Sparanteil, der in der Vergangenheit als Altersvorsorge beworben wurde. In den vergangenen Jahren ist die Rendite kapitalbildender Lebensversicherungen nach Abzug von Kosten und angesichts gesunkener Garantiezinsen für viele Verträge gering ausgefallen – Versicherungsschutz und Vermögensaufbau in einem Produkt zu bündeln, gilt bei vielen unabhängigen Verbraucherquellen inzwischen als wenig effizient im Vergleich dazu, beides getrennt zu organisieren (z. B. reine Risikolebensversicherung plus separater, breit gestreuter Vermögensaufbau).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt ein anderes Risiko ab als die Risikolebensversicherung: das Risiko, durch Krankheit oder Unfall den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können – ohne dass die betroffene Person deshalb stirbt. Beide Risiken sind unabhängig voneinander: Wer beruflich auf sein Einkommen angewiesen ist, kann sowohl eine Risikolebensversicherung (Absicherung der Angehörigen im Todesfall) als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Absicherung des eigenen Einkommens bei Erwerbsunfähigkeit) sinnvoll finden – abhängig von der individuellen Situation. Mehr zu diesem Thema im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt.
Wie der Abschluss typischerweise abläuft
1. Bedarf ermitteln. Versicherungssumme und Laufzeit anhand der eigenen Situation herleiten (siehe Rechenbeispiele oben), statt sich allein auf eine Empfehlung eines Vermittlers zu verlassen. 2. Angebote vergleichen. Angesichts der teils großen Preisunterschiede zwischen Anbietern lohnt sich ein Vergleich mehrerer Angebote mit identischer Versicherungssumme, Laufzeit und Summenverlauf (konstant oder fallend), damit die Angebote wirklich vergleichbar sind. 3. Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten. Bei relevanten Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein, um vorab die Annahmefähigkeit zu klären, ohne dass ein späterer offizieller Antrag mit ungünstigem Ausgang bei anderen Versicherern sichtbar wird. 4. Bezugsrecht festlegen. Wer erhält im Todesfall die Auszahlung – und mit welcher Konstellation von Versicherungsnehmer und versicherter Person (siehe Steuerabschnitt)? 5. Antrag stellen und Wartezeit auf Annahme. Bei umfangreicheren Gesundheitsfragen oder Vorerkrankungen kann die Prüfung durch den Versicherer (Risikoprüfung) einige Wochen dauern. 6. Widerrufsrecht beachten. Nach Vertragsabschluss besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von in der Regel 14 Tagen ab Erhalt der Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung – innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
Kündigung und Wechsel des Vertrags
Eine bestehende Risikolebensversicherung kann in der Regel mit einer im Vertrag genannten Frist zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode gekündigt werden. Wichtig dabei: Wer einen bestehenden Vertrag kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, muss beim neuen Vertrag erneut Gesundheitsfragen beantworten und wird zum dann aktuellen (in der Regel höheren) Eintrittsalter neu eingestuft. Ein Wechsel kann also trotz eines auf den ersten Blick günstigeren neuen Tarifs am Ende teurer werden, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand seit Erstabschluss verändert hat. Vor einer Kündigung lohnt sich deshalb ein genauer Vergleich der Gesamtkosten über die Restlaufzeit, nicht nur der monatlichen Beiträge.
Risikolebensversicherung über den Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber bieten eine Risikolebensversicherung als Gruppenversicherung im Rahmen der betrieblichen Vorsorge an, teils zu vereinfachten Gesundheitsfragen und günstigeren Gruppenkonditionen. Ein Nachteil: Der Versicherungsschutz ist in der Regel an das Arbeitsverhältnis gekoppelt und endet häufig mit dem Jobwechsel oder muss dann zu neuen, individuellen Konditionen fortgeführt werden. Wer sich langfristig und unabhängig vom Arbeitgeber absichern möchte, sollte diesen Aspekt bei der Entscheidung zwischen einer betrieblichen Gruppenlösung und einem privaten, selbst abgeschlossenen Vertrag berücksichtigen.
Worauf beim Abschluss zu achten ist
- Versicherungssumme realistisch herleiten, statt eine runde Zahl zu raten – siehe Rechenbeispiel oben. Zu niedrige Summen verfehlen den Zweck, zu hohe kosten unnötig Beitrag.
- Laufzeit an den tatsächlichen Bedarf koppeln, z. B. bis zur voraussichtlichen wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder oder bis zur geplanten Volltilgung der Immobilie – nicht länger als nötig, aber auch nicht zu kurz.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (siehe Abschnitt oben) – das ist der wichtigste Punkt, um im Ernstfall tatsächlich abgesichert zu sein.
- Nachversicherungsgarantie prüfen, falls sich die Lebenssituation absehbar ändern könnte (weitere Kinder, größere Anschlussfinanzierung).
- Bezugsrecht bewusst gestalten, insbesondere bei unverheirateten Paaren oder wenn erbschaftsteuerliche Aspekte relevant sind (siehe Steuerabschnitt).
- Vertragsbedingungen vergleichen, nicht nur den Preis – etwa Regelungen zu grober Fahrlässigkeit, vereinfachte Wiedereinsetzung bei fristgerechter Nachzahlung, sowie ob und wie flexibel sich die Summe später anpassen lässt.
- Bankeigene Restschuldversicherungen mit frei gewähltem RLV vergleichen, bevor eine Baufinanzierung unterschrieben wird – oft ist eine unabhängig abgeschlossene Risikolebensversicherung für vergleichbaren Schutz günstiger und flexibler in der Bezugsrechtsgestaltung.
- Nicht auf teure Zusatzbausteine verzichten wollen, ohne sie zu hinterfragen – manche Zusatzleistungen (z. B. Kapitalauszahlung bei schwerer Erkrankung, Verlängerungsoptionen) erhöhen den Beitrag spürbar, ohne dass der Mehrwert für jede Situation gegeben ist. Das sollte im Einzelfall abgewogen werden.
Häufige Fehler
1. Versicherungssumme zu niedrig ansetzen. Häufig wird nur ein Bauchgefühl-Betrag versichert, der weder Restschuld noch Einkommensersatzbedarf tatsächlich abdeckt. 2. Gesundheitsfragen ungenau beantworten, etwa aus Sorge vor einem höheren Beitrag – mit dem Risiko, dass der Versicherungsschutz im Todesfall komplett entfällt. 3. Verbundene Police wählen, ohne die Konsequenz zu kennen, dass der Vertrag nach dem ersten Todesfall endet und der überlebende Partner ggf. neu und zu schlechteren Konditionen versichern muss. 4. Bezugsrecht nicht aktiv gestalten und dadurch unnötig Erbschaftsteuer auf die Auszahlung riskieren, obwohl eine andere Vertragsgestaltung dies hätte vermeiden können. 5. Nur den günstigsten Beitrag vergleichen, ohne auf Vertragsbedingungen (z. B. Umgang mit grober Fahrlässigkeit, Nachversicherungsgarantie) zu achten. 6. Risikolebensversicherung mit Kapitallebensversicherung verwechseln und einen deutlich teureren Vertrag mit Sparanteil abschließen, obwohl eigentlich nur Todesfallschutz gewünscht war. 7. Laufzeit falsch bemessen – entweder zu kurz (Schutz endet, bevor der Bedarf entfällt) oder unnötig lang (Beitrag wird länger als nötig gezahlt).
Fazit
Eine Risikolebensversicherung ist kein Produkt für alle, sondern eine gezielte Absicherung für Situationen, in denen andere Menschen finanziell von der versicherten Person abhängen – klassischerweise Familien mit Kindern, Baufinanzierer und Alleinverdiener-Haushalte. Der Nutzen entsteht durch eine realistisch hergeleitete Versicherungssumme, eine zum Bedarf passende Laufzeit, vollständig beantwortete Gesundheitsfragen und ein bewusst gestaltetes Bezugsrecht. Wer unsicher ist, ob und in welcher Höhe eine Absicherung sinnvoll ist, sollte die eigene Situation konkret durchrechnen (siehe Rechenbeispiel oben) und im Zweifel eine unabhängige Versicherungsberatung hinzuziehen, die – anders als ein Vermittler mit Provisionsinteresse – ausschließlich der eigenen Situation verpflichtet ist.
Auch der Aufbau eines finanziellen Polsters ist ein sinnvoller ergänzender Baustein zur Absicherung von Angehörigen und reduziert im Ernstfall die Abhängigkeit von einer schnellen Auszahlung – mehr dazu im Artikel Notgroschen aufbauen. Wer die eigene langfristige finanzielle Situation strukturiert durchrechnen möchte, findet dafür ergänzend den Rechner für finanzielle Freiheit.
*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.*
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall der versicherten Person während der Laufzeit und enthält keinen Sparanteil. Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparanteil und zahlt auch dann aus, wenn die versicherte Person das Vertragsende erlebt – dafür ist sie deutlich teurer und die Rendite des Sparanteils ist in den letzten Jahren oft gering ausgefallen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
Eine grobe Orientierung sind das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens (ohne Kinder eher niedriger, mit Kindern eher höher), zuzüglich offener Kredite wie einer Restschuld aus der Baufinanzierung. Eine genauere Bedarfsrechnung addiert konkrete Verpflichtungen und zieht vorhandenes Vermögen ab. Die Beispielrechnungen im Artikel zeigen die Methodik – die konkrete Summe hängt immer von der individuellen Situation ab.
Was passiert, wenn ich Gesundheitsfragen falsch beantworte?
Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können nach § 19 VVG zum Rücktritt, zur Vertragsanpassung oder – bei arglistiger Täuschung – zur Anfechtung des Vertrags durch den Versicherer führen. Im schlimmsten Fall verlieren die Hinterbliebenen den kompletten Versicherungsschutz, obwohl jahrelang Beiträge gezahlt wurden. Gesundheitsfragen sollten deshalb immer vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung steuerfrei?
Die Auszahlung ist für die Bezugsberechtigten einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer kann jedoch anfallen, wenn die versicherte Person selbst Versicherungsnehmerin war und Angehörige als Bezugsberechtigte eingesetzt sind – dann gilt die Auszahlung erbschaftsteuerlich meist als Erwerb von Todes wegen. Bei einer Über-Kreuz-Gestaltung (jeder Partner versichert den anderen und ist selbst Bezugsberechtigter des eigenen Vertrags) kann Erbschaftsteuer vermieden werden. Die genaue Einordnung hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich keine Kinder habe?
Nicht zwingend. Sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung vor allem dann, wenn andere Menschen im Todesfall finanziell von der versicherten Person abhängen würden – etwa ein Partner, gemeinsame Kredite oder unterhaltsberechtigte Personen. Alleinstehende ohne Kinder, Kredite oder unterhaltsberechtigte Angehörige haben in der Regel einen geringeren oder keinen Bedarf.
Was ist der Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall an Hinterbliebene. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das eigene Erwerbseinkommen, wenn man gesundheitsbedingt den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann – die versicherte Person selbst bleibt am Leben. Beide Risiken sind unabhängig voneinander und schließen sich nicht aus; mehr dazu im Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung.