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Wohngebäudeversicherung erklärt: Schutz, Kosten und Kündigung

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 14 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz bei Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel – Hochwasser und Starkregen sind nur mit Zusatzbaustein versichert. Der Ratgeber erklärt Neuwertversicherung, Unterversicherungsverzicht, Kosten und Kündigungsfristen.

Ein Rohrbruch im Bad, ein Blitzeinschlag im Dachstuhl, ein Sturm, der Dachziegel abdeckt: Für Schäden an der Bausubstanz des eigenen Hauses ist die Wohngebäudeversicherung zuständig – nicht die Hausratversicherung, die nur die bewegliche Einrichtung schützt. Wer ein Haus besitzt oder gerade baut, kommt an dieser Police kaum vorbei. Dieser Ratgeber erklärt, was Standardschutz und Zusatzbausteine unterscheidet, wie Neuwertversicherung und Unterversicherungsverzicht funktionieren, was die Prämie treibt und wie ein Anbieterwechsel gelingt.

Wohngebäude- oder Hausratversicherung? Der zentrale Unterschied

Die beiden Versicherungen werden häufig verwechselt, sichern aber unterschiedliche Dinge ab:

  • Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst: Mauerwerk, Dach, fest verlegte Leitungen, eingebaute Küchen und Bäder, Garagen und andere fest mit dem Grundstück verbundene Bauteile. Abschlussberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Die Hausratversicherung schützt die bewegliche Einrichtung – Möbel, Elektronik, Kleidung. Sie brauchen sowohl Mieter als auch Eigentümer, unabhängig von der Wohngebäudeversicherung.

Brennt zum Beispiel die Küche aus, zahlt die Wohngebäudeversicherung für die eingebauten Schränke und die Beschädigung an Wänden und Böden, die Hausratversicherung für Geschirr, Kleinelektronik und lose Möbelstücke. Bei einem Rohrbruch teilen sich beide Policen den Schaden analog auf: fest Verbautes über die Gebäude-, bewegliche Gegenstände über die Hausratpolice. Wer beide Verträge hat, sollte im Schadenfall meist beide Versicherer informieren.

Was die Wohngebäudeversicherung im Standardschutz abdeckt

Die klassische Police heißt fachlich Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGV), weil sie mehrere Einzelgefahren in einem Vertrag bündelt. Der Basisschutz umfasst branchenweit drei Gefahrengruppen:

Feuer

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion – inklusive Folgeschäden wie Löschwasser oder Überspannungsschäden an fest installierter Elektrik durch einen Blitzeinschlag in der Nähe.

Leitungswasser

Abgedeckt sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung und -entsorgung, aus Heizungs-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie meist Frostschäden an diesen Leitungen. Ein geplatztes Rohr im Winter oder ein undichter Heizkörperanschluss fällt typischerweise darunter.

Sturm und Hagel

Sturmschäden sind in der Regel ab Windstärke 8 versichert, Hagelschäden unabhängig von der Windstärke. Mitversichert sind meist auch Folgeschäden, etwa wenn durch ein vom Sturm beschädigtes Dach Regenwasser eindringt.

Diese drei Gefahrengruppen bilden den Kern nahezu jeder Wohngebäudeversicherung. Die genaue Formulierung – etwa ab welcher Windstärke gezahlt wird oder welche Anlagen zur „Leitungswasser"-Gefahr zählen – variiert zwischen den Anbietern und steht im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen.

Was standardmäßig NICHT mitversichert ist: Elementarschäden

Hochwasser, Starkregen mit Kanalrückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Erdbeben zählen zu den Elementarschäden – und sind im Basisschutz der Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Dafür braucht es einen separaten Zusatzbaustein, die Elementarschadenversicherung.

Das ist keine Randlücke: Nach Zahlen des GDV lag die Versicherungsquote gegen Elementargefahren bei Wohngebäuden zuletzt bei rund 57 Prozent bundesweit – mit erheblichen regionalen Unterschieden. Wie diese Zusatzversicherung genau funktioniert, welche Gefahren sie konkret umfasst, wie ZÜRS-Gefährdungsklassen den Preis bestimmen und wie weit die politische Debatte um eine mögliche Pflichtversicherung ist, erklärt der separate Ratgeber Elementarschadenversicherung: Was sie abdeckt, was sie kostet im Detail. An dieser Stelle nur so viel: Wer sein Haus grundlegend gegen Naturgefahren absichern will, sollte den Elementarbaustein aktiv mitbuchen – er wird nicht automatisch mitversichert.

Überblick: Was ist Standard, was ist Zusatzbaustein?

GefahrIm Standardschutz enthaltenNur mit Zusatzbaustein
Feuer, Blitzschlag, ExplosionJa
Leitungswasser (inkl. Frost an Rohren)Ja
Sturm/Hagel (i. d. R. ab Windstärke 8)Ja
Überschwemmung, Starkregen, RückstauNeinElementarschadenversicherung
Erdbeben, Erdrutsch, ErdsenkungNeinElementarschadenversicherung
Schneedruck, LawinenNeinElementarschadenversicherung
Schäden durch grobe FahrlässigkeitMeist nein bzw. gekürztBaustein „Grobe Fahrlässigkeit"
Glasbruch an Fenstern/WintergartenNeinGlasversicherung
Photovoltaikanlage auf dem DachTeils bei manuellen Anbietern inkludiertSonst separate PV-Versicherung

Die genaue Einteilung unterscheidet sich je nach Tarif und Versicherer – ein Blick in die Versicherungsbedingungen vor Vertragsschluss ersetzt diese Übersicht nicht.

Neuwertversicherung und gleitender Neuwertfaktor

Eine Wohngebäudeversicherung wird in aller Regel als Neuwertversicherung abgeschlossen: Im Totalschadenfall zahlt sie so viel, wie der Wiederaufbau des Hauses in gleicher Art und Güte am gleichen Ort kostet – unabhängig vom Alter des Gebäudes. Ein Abzug „neu für alt", wie ihn andere Sachversicherungen kennen, findet bei intaktem Vertrag nicht statt.

Damit die Versicherungssumme auch nach Jahrzehnten noch zum tatsächlichen Wiederaufbauwert passt, arbeiten die meisten Verträge mit dem Modell des gleitenden Neuwerts:

  • Ausgangspunkt ist der fiktive Wert 1914 – der Preis, den der Bau des Hauses 1914 in Goldmark gekostet hätte. Dieser Wert wird bei Vertragsschluss anhand von Wohnfläche, Bauart und Ausstattung ermittelt und bleibt danach als feste Rechengröße bestehen.
  • Jährlich veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Anpassungsfaktor, der sich zu rund 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu rund 20 Prozent aus dem Tariflohnindex des Baugewerbes zusammensetzt – beide Indizes stammen vom Statistischen Bundesamt.
  • Wert 1914 × Anpassungsfaktor = aktuelle Versicherungssumme. Diese wird automatisch jedes Jahr aktualisiert, und mit ihr steigt auch die Prämie leicht an – ohne dass Sie aktiv etwas tun müssen.

Der Vorteil: Die Versicherungssumme wächst automatisch mit den Baukosten mit, sodass sie auch nach 20 oder 30 Jahren realistisch bleibt. In Jahren mit stark steigenden Baupreisen – wie zuletzt beobachtet – fällt die jährliche Prämienanpassung entsprechend spürbarer aus.

Unterversicherungsverzicht: Warum er wichtig ist

Ohne Unterversicherungsverzicht drohte bei jedem Schaden eine unangenehme Kürzung: Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Neubauwert, zahlt eine Sachversicherung im Schadenfall nur anteilig – der klassische Fall der Unterversicherung.

Wurde die Versicherungssumme jedoch nach dem beschriebenen Wert-1914-Verfahren beziehungsweise nach einem vergleichbaren, vom Versicherer vorgegebenen Wohnflächenmodell korrekt ermittelt, verzichten die Anbieter vertraglich auf die Einrede der Unterversicherung. Das bedeutet: Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Versicherungssumme zu niedrig war, wird im Schadenfall trotzdem voll reguliert – solange die Angaben bei Vertragsschluss korrekt waren. Wichtig ist deshalb vor allem, dass die Wohnfläche und die Gebäudedaten bei Abschluss wahrheitsgemäß angegeben werden; spätere An- oder Umbauten sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit der Unterversicherungsverzicht erhalten bleibt.

Wer eine Wohngebäudeversicherung braucht

Eine gesetzliche Pflicht zur Wohngebäudeversicherung gibt es in Deutschland nicht. In der Praxis ist sie aber kaum verhandelbar, sobald eine Bank im Spiel ist:

  • Bei einer Baufinanzierung sichert die Bank das Darlehen über eine Grundschuld am Grundstück ab. Damit im Schadenfall genug Substanz für die Rückzahlung übrig bleibt, verlangen Banken vor Auszahlung praktisch immer den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung – häufig zunächst als Feuer- beziehungsweise Feuerrohbauversicherung während der Bauphase, danach als vollwertige Police.
  • Wer ein Haus ohne Kredit kauft oder geerbt hat, ist rechtlich nicht zum Abschluss verpflichtet – aus finanzieller Sicht ist der Verzicht wegen der hohen möglichen Schäden trotzdem riskant.
  • Bei Eigentumswohnungen schließt in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine gemeinsame Gebäudeversicherung für das gesamte Haus ab; einzelne Eigentümer zahlen ihren Anteil über das Hausgeld.

Feuerrohbauversicherung und Sicherungsschein während der Bauphase

Wer neu baut, braucht Versicherungsschutz schon vor dem Einzug: Während der Rohbauphase übernimmt die Feuerrohbauversicherung das Brandrisiko am noch unfertigen Gebäude – oft beitragsfrei, wenn die spätere Wohngebäudeversicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen wird. Sie sollte idealerweise schon vor dem ersten Spatenstich laufen, damit auch während der Bauzeit durchgehend Schutz besteht. Sobald das Haus fertiggestellt und bezogen ist, endet die Feuerrohbauversicherung automatisch, und die reguläre Wohngebäudeversicherung übernimmt den vollen Schutz.

Banken lassen sich die Versicherung dabei zusätzlich absichern: Über einen Sicherungsschein wird der Versicherungsvertrag an die finanzierende Bank abgetreten beziehungsweise verpfändet. Im Schadenfall stellt das sicher, dass die Versicherungsleistung vorrangig für den Wiederaufbau des beliehenen Objekts verwendet wird und nicht ohne Weiteres frei an die Eigentümerin oder den Eigentümer ausgezahlt wird. Der Nachweis eines solchen Sicherungsscheins gehört bei den meisten Baufinanzierungen zu den Unterlagen, die vor der ersten Kreditauszahlung vorliegen müssen.

Was die Prämie beeinflusst

Die Jahresprämie ergibt sich aus einer Kombination mehrerer Faktoren, die Versicherer bei der Kalkulation heranziehen:

  • Wohnfläche: der wichtigste Einzelfaktor – je größer das Haus, desto höher die Prämie, meist annähernd proportional.
  • Bauart: massive Bauweise aus Stein oder Beton gilt als deutlich günstiger einzustufen als Holz- oder Fachwerkbauweise, wegen des höheren Brandrisikos bei Letzteren.
  • Baujahr und Sanierungsstand: ältere, unsanierte Häuser mit veralteter Elektrik oder alten Wasserleitungen gelten als risikoreicher; energetisch sanierte oder neu gebaute Häuser werden oft günstiger eingestuft.
  • Postleitzahl / ZÜRS-Zone: Für den Elementarbaustein nutzen Versicherer die ZÜRS-Geo-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), die das Hochwasserrisiko am Standort in vier Klassen einteilen. Ein Standort in der höchsten Gefährdungsklasse kann ein Vielfaches der Prämie eines Standorts in der niedrigsten Klasse kosten – im Extremfall wird der Elementarbaustein dort gar nicht mehr angeboten.
  • Dacheindeckung und Dachform: bestimmte Materialien und Konstruktionen gelten als sturm- oder brandanfälliger und wirken sich auf den Beitrag aus.
  • Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine: eine vereinbarte Selbstbeteiligung senkt die Prämie, zusätzliche Bausteine wie Elementarschutz, grobe Fahrlässigkeit oder Glasversicherung erhöhen sie.

Kostenbeispiel

Ein Vergleich von Stiftung Warentest für ein Modellhaus mit 150 Quadratmetern, Baujahr 2005, zeigte je nach Standort und Tarifqualität eine erhebliche Spannbreite: In einer risikoärmeren Lage (Regensburg) lagen die günstigsten Angebote mit sehr guter Bewertung bei rund 568 Euro im Jahr, in einer risikoreicheren Lage (Bremen) bei rund 605 Euro – die teuersten getesteten Tarife kosteten drei- bis viermal so viel wie die günstigsten, bei vergleichbarem Objekt. Über alle Marktangebote hinweg bewegen sich die Jahresbeiträge für Einfamilienhäuser grob zwischen etwa 300 und 900 Euro, abhängig von Wohnfläche, Bauart, Alter, Lage und gewähltem Leistungsumfang; kleinere oder einfacher ausgestattete Objekte können auch darunter liegen.

Beispielhafte KonstellationGrobe Jahresprämie (Basisschutz)
100 m², massiv, saniert, geringes Risikorund 90–150 €
150 m², massiv, Baujahr 2005, mittleres Risikorund 400–600 €
200 m², älter, unsaniert, hohes ZÜRS-Risikorund 600–900 €+

Diese Werte sind grobe Orientierungswerte aus Marktbeobachtungen, keine verbindliche Kalkulation – die tatsächliche Prämie hängt vom individuellen Objekt und Tarif ab und sollte über einen Vergleich mehrerer Angebote ermittelt werden.

Wie eine Selbstbeteiligung die Prämie senkt

Viele Anbieter erlauben es, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren – meist zwischen 150 und 500 Euro pro Schadenfall. Im Gegenzug sinkt die Jahresprämie um mehrere Prozentpunkte, oft im niedrigen zweistelligen Bereich. Das lohnt sich vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer, die kleinere Schäden ohnehin aus eigener Tasche zahlen würden und die Versicherung bewusst nur für größere Schadenfälle vorhalten wollen. Wer dagegen jede Schadenmeldung nutzen möchte, sollte eine niedrige oder keine Selbstbeteiligung wählen – dann liegt die Prämie tendenziell höher.

Wohnflächenmodell als Alternative zum Wert-1914-Verfahren

Nicht alle Versicherer rechnen über das historische Wert-1914-Modell. Ein wachsender Teil der Anbieter kalkuliert stattdessen über einen Wohnflächentarif: Die Versicherungssumme ergibt sich direkt aus einem pauschalen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, gestaffelt nach Ausstattungsklasse (einfach, mittel, gehoben). Auch hier greift in der Regel ein Unterversicherungsverzicht, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben wurde. Der praktische Unterschied für Verbraucherinnen und Verbraucher ist gering – wichtig ist in beiden Modellen vor allem, dass die bei Vertragsschluss gemeldete Wohnfläche stimmt und spätere Anbauten oder ein ausgebautes Dachgeschoss nachgemeldet werden. Eine Tücke des Wohnflächenmodells: Was genau als Wohnfläche zählt – etwa ein überdachter Balkon oder ein ausgebauter Keller – wird nicht einheitlich gehandhabt und sollte vor Vertragsschluss geklärt werden.

Der Schadensfall: Was jetzt zu tun ist

Tritt ein versicherter Schaden ein, entscheidet oft das eigene Verhalten in den ersten Stunden mit darüber, wie reibungslos die Regulierung läuft:

  • Sofortmaßnahmen ergreifen: Bei einem Rohrbruch zuerst die Hauptwasserzufuhr abstellen, bei einem Sturmschaden das Dach notdürftig abdecken. Versicherte haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht – wer zumutbare Maßnahmen unterlässt und den Schaden dadurch vergrößert, riskiert eine Kürzung der Leistung.
  • Beweise sichern: Fotos und Videos vom Schaden machen, bevor aufgeräumt oder repariert wird. Beschädigte Bauteile möglichst aufbewahren, bis der Versicherer oder ein Gutachter sie begutachtet hat.
  • Schaden zeitnah melden: Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung, üblicherweise innerhalb weniger Tage. Bei gravierenden Schäden wie Sturm oder Leitungswasser lohnt sich der Anruf noch am selben Tag.
  • Bei Verdacht auf Straftat die Polizei einschalten: Etwa bei Vandalismus oder wenn ein Rohrbruch durch mutwillige Beschädigung Dritter entstanden sein könnte.
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge sammeln: Handwerkerrechnungen, Gutachterkosten und Belege für Notmaßnahmen sollten vollständig aufbewahrt und beim Versicherer eingereicht werden.

Wird der Schaden anerkannt, zahlt die Wohngebäudeversicherung als Neuwertversicherung in der Regel die vollen Wiederherstellungskosten – bei größeren Schäden oft in Etappen, gekoppelt an den Baufortschritt.

Checkliste vor Vertragsabschluss

Bevor Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen oder wechseln, lohnt sich der Blick auf folgende Punkte:

  • Ist ein Unterversicherungsverzicht vertraglich vereinbart, und wurde die Wohnfläche korrekt gemeldet?
  • Ist ein Elementarschadenbaustein enthalten oder zubuchbar – und passt der Umfang zur ZÜRS-Zone des Grundstücks?
  • Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert oder nur einfache Fahrlässigkeit?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und passt sie zum eigenen Risikoprofil?
  • Sind Nebengebäude wie Garage, Gartenhaus oder Carport in der Versicherungssumme enthalten?
  • Gilt eine Photovoltaikanlage automatisch als mitversichert oder braucht es einen separaten Baustein?
  • Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit, und wann verlängert sich der Vertrag automatisch?

Wie und wann Sie den Anbieter wechseln können

Wohngebäudeversicherungen laufen meist mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird. Für den Wechsel gelten unterschiedliche Fristen, je nach Anlass:

Ordentliche Kündigung zum Vertragsende

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren erlaubt § 11 Abs. 4 VVG eine Kündigung zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres, ebenfalls mit dreimonatiger Frist. Die Kündigung muss in Textform (Brief, teils E-Mail) erfolgen.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Nach einem gemeldeten Versicherungsfall haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer nach § 92 VVG ein außerordentliches Kündigungsrecht – unabhängig davon, ob der Schaden reguliert oder abgelehnt wurde. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich, die Kündigungsfrist selbst beträgt einen Monat. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Schaden von vornherein gar nicht versichert war – etwa ein Hochwasserschaden ohne gebuchten Elementarbaustein.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer die Prämie über die vereinbarte Anpassungsklausel, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend verbessert, greift § 40 VVG: Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Keine Sonderkündigung besteht dagegen für die reguläre, automatische Anpassung der Versicherungssumme über den gleitenden Neuwertfaktor – das ist keine Prämienerhöhung im Sinne der Vorschrift, sondern die vertraglich vorgesehene Wertanpassung.

Sonderkündigungsrecht nach Immobilienkauf

Beim Kauf eines Hauses geht die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Wer die Police nicht übernehmen, sondern wechseln möchte, kann laut § 96 VVG innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch außerordentlich kündigen.

Praktischer Hinweis zum Wechsel

Unabhängig vom Kündigungsgrund gilt: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen – idealerweise mit lückenlosem Übergang zum gleichen Stichtag. Eine Versicherungslücke beim Gebäudeschutz sollten Eigentümerinnen und Eigentümer auf keinen Fall riskieren, insbesondere wenn eine finanzierende Bank die durchgehende Deckung zur Bedingung gemacht hat.

Weitere Zusatzbausteine im Überblick

Neben dem Elementarschutz bieten viele Anbieter optionale Erweiterungen an, die je nach Gebäude sinnvoll sein können:

  • Grobe Fahrlässigkeit: ohne diesen Baustein kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – etwa ein vergessener, laufender Wasserhahn über Nacht.
  • Glasversicherung: deckt Glasbruch an Fenstern, Terrassentüren oder Wintergärten ab, der im Standardschutz meist nicht enthalten ist.
  • Photovoltaik-Baustein: Solaranlagen auf dem Dach sind bei manchen Tarifen automatisch mitversichert, bei anderen nur gegen Aufpreis oder über eine separate Police – gerade bei größeren Dachanlagen mit Speicher lohnt sich ein genauer Blick auf die Versicherungssumme für die Anlage selbst.
  • Überspannungsschäden ohne direkten Blitzeinschlag: je nach Tarif nur eingeschränkt oder gegen Aufpreis mitversichert – relevant etwa für empfindliche Haustechnik wie Wärmepumpen oder Smart-Home-Steuerungen.
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen: übernimmt zusätzliche Kosten, wenn nach einem Schaden aufgrund aktueller Bauvorschriften teurer gebaut werden muss als beim ursprünglichen Gebäude.
  • Aufräum- und Abbruchkosten: deckt Kosten für das Beseitigen von Trümmern und Schutt nach einem Totalschaden, die bei größeren Schäden schnell einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen können.

Wer sein Haus zusätzlich gegen Einbruch oder Haftungsschäden Dritter absichern will, findet die relevanten Informationen in den Ratgebern zur Hausratversicherung sowie zur Privathaftpflichtversicherung, die beide unabhängig von der Gebäudepolice abgeschlossen werden.

Fazit

Die Wohngebäudeversicherung sichert die Bausubstanz gegen die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel ab – als Neuwertversicherung mit gleitendem Neuwertfaktor und Unterversicherungsverzicht, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben wurde. Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen sind dagegen nur mit einem separaten Zusatzbaustein versichert, den nach GDV-Zahlen noch immer nicht einmal zwei von drei Wohngebäuden bundesweit haben. Wer baut oder finanziert, kommt an der Police kaum vorbei, da Banken sie praktisch immer voraussetzen. Bei der Prämie zählen vor allem Wohnfläche, Bauart, Baujahr, Postleitzahl und Dacheindeckung. Für einen Wechsel gilt: reguläre Kündigung drei Monate vor Vertragsende, nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung jeweils ein Monat außerordentliches Kündigungsrecht – aber immer erst den neuen Vertrag sichern, bevor der alte endet.

*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Versicherungsberatung. Er ersetzt keine individuelle Prüfung der Versicherungsbedingungen im Einzelfall. Stand: Juli 2026.*

Häufige Fragen

Brauche ich neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung?

Ja, wenn Sie in Ihrem Haus wohnen. Die Wohngebäudeversicherung schützt nur die Bausubstanz – Mauerwerk, Dach, fest verbaute Anlagen. Möbel, Elektronik und andere bewegliche Gegenstände sind nur über eine separate Hausratversicherung abgesichert. Vermieten Sie das Haus, benötigen die Mieter ihrerseits eine eigene Hausratpolice für ihr Inventar.

Sind Hochwasser und Starkregen in der Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert?

Nein. Der Standardschutz einer Wohngebäudeversicherung deckt nur Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Hochwasser, Starkregen mit Kanalrückstau, Erdrutsch oder Erdbeben zählen zu den Elementarschäden und müssen als separater Zusatzbaustein mitversichert werden. Details dazu erklärt der Ratgeber Elementarschadenversicherung.

Muss ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen, wenn ich mein Haus finanziere?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber Banken verlangen den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung bei einer Baufinanzierung praktisch immer, bevor sie das Darlehen auszahlen. Grund ist die Grundschuld: Die Bank will sicherstellen, dass das finanzierte Objekt im Schadenfall repariert oder wiederaufgebaut werden kann.

Wie schnell kann ich die Wohngebäudeversicherung nach einem Wasserschaden kündigen?

Nach einem gemeldeten Versicherungsfall besteht laut § 92 VVG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach Abschluss der Schadensregulierung – unabhängig davon, ob der Schaden bezahlt oder abgelehnt wurde. Wichtig: Schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet, damit keine Versicherungslücke entsteht.

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