Covered-Call-ETFs: Optionsprämien, Ausschüttung und Steuer in Deutschland
5. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 13 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Wie ein Covered-Call-ETF funktioniert, warum hohe Ausschüttungen keine Zusatzrendite sind und wann die 30-%-Teilfreistellung nach InvStG greift – mit Rechenbeispielen.
*Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Funktionsweise und die Besteuerung von Covered-Call-ETFs allgemein. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und empfiehlt kein Produkt. Die steuerrechtlichen Aussagen stützen sich auf den Gesetzestext des Investmentsteuergesetzes (§§ 2, 16, 18, 20 InvStG auf gesetze-im-internet.de) und das BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins. Die Berechnungen sind vereinfachte Rechenbeispiele mit angenommenen Zahlen, keine Prognosen. Stand: 05.10.2026.*
Covered-Call-ETFs (auch „Optionsprämien-ETFs“ oder „Premium-Income-ETFs“) werben mit hohen Ausschüttungsquoten. Das klingt nach einem Einkommensstrom ohne Gegenleistung. Tatsächlich ist die Ausschüttung hier die sichtbare Seite eines Tauschgeschäfts: Der Fonds verkauft einen Teil der möglichen Kursgewinne und erhält dafür Optionsprämien. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie das funktioniert, wo die Grenzen liegen und – der Schwerpunkt für deutsche Anleger – wie solche Fonds nach dem Investmentsteuergesetz behandelt werden: Ausschüttung, Vorabpauschale und die Frage, ob die 30-%-Teilfreistellung überhaupt greift.
Kurz & knapp
- Ein Covered-Call-Fonds hält ein Aktienportfolio oder einen Index und verkauft darauf Kaufoptionen (Calls). Die Prämie fließt ins Fondsvermögen und wird häufig ausgeschüttet.
- Im Gegenzug sind die Kursgewinne nach oben begrenzt; Kursverluste fängt die Prämie nur zu einem kleinen Teil ab.
- Eine hohe Ausschüttung ist keine zusätzliche Rendite: Am Ausschüttungstag sinkt der Fondspreis um den Betrag.
- Steuerlich zählt für Privatanleger nur, was auf Anlegerebene ankommt: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne (§ 16 Abs. 1 InvStG). Optionsgeschäfte im Fonds selbst werden nicht einzeln in der Steuererklärung erfasst.
- Ob die Teilfreistellung von 30 % gilt, hängt davon ab, ob der Fonds nach seinen Anlagebedingungen ein „Aktienfonds“ im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG ist (fortlaufend mehr als 50 % Kapitalbeteiligungen). Das lässt sich nicht aus dem Namen ableiten, sondern nur aus Fondsdokumenten und der Steuerkategorie beim Broker.
Wie funktioniert ein Covered Call?
Eine Kaufoption (Call) gibt ihrem Käufer das Recht, einen Basiswert (hier: einen Aktienindex oder einen Aktienkorb) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis, dem Basispreis (Strike), zu kaufen. Der Verkäufer der Option – im Fall des Covered-Call-Fonds der Fonds selbst – erhält dafür sofort eine Prämie. „Covered“ (gedeckt) heißt: Der Fonds hält die Aktien bereits, auf die er die Option verkauft. Er kann also liefern, falls die Option ausgeübt wird, und geht kein unbegrenztes Verlustrisiko wie bei einem „nackten“ Call ein.
Was dem Fonds dadurch passiert, lässt sich an einem vereinfachten Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen zeigen. Der Index steht bei 100 Punkten, der Fonds verkauft eine Call-Option mit einer Laufzeit von einem Monat, Basispreis 102, Prämie 1,2 Punkte:
| Indexstand nach einem Monat | Ergebnis ohne Option (Index pur) | Ergebnis mit Covered Call | Erklärung |
|---|---|---|---|
| 90 | −10,0 | −8,8 | Prämie mildert den Verlust nur um 1,2 |
| 98 | −2,0 | −0,8 | Prämie bleibt, Option verfällt wertlos |
| 100 | 0,0 | +1,2 | Seitwärtsmarkt: Prämie ist der Gewinn |
| 102 | +2,0 | +3,2 | Maximaler Gewinn wird gerade erreicht |
| 110 | +10,0 | +3,2 | Gewinn bei 102 + Prämie gedeckelt |
(Vereinfacht: ohne Handelskosten, ohne Dividenden, ohne Differenzen aus Auf- und Abbau der Optionen.)
Das Muster ist immer dasselbe: Der Covered Call tauscht Aufwärtspotenzial gegen laufende Einnahmen. In Seitwärts- oder leicht steigenden Märkten kann die Strategie dem Index davonlaufen. In starken Aufwärtsphasen bleibt sie zurück, in starken Abwärtsphasen verliert sie fast so viel wie der Basiswert. Das Verlustrisiko des Aktienportfolios bleibt bestehen; die Prämie ist ein Puffer, kein Schutz.
Warum Fonds die Prämie auszahlen
Die meisten Covered-Call-ETFs sind ausschüttend konzipiert: Die Optionsprämien und häufig auch Dividenden werden regelmäßig, oft monatlich, ausgeschüttet. Wichtig ist, was das ökonomisch bedeutet. Nehmen wir an, ein Fondsanteil steht bei 100 Euro und der Fonds schüttet 0,80 Euro aus. Am Ex-Tag fällt der Anteilspreis um etwa diesen Betrag auf rund 99,20 Euro; das Gesamtvermögen des Anlegers (Anteil + Bargeld) bleibt unverändert. Die Ausschüttung ist also eine Umbuchung vom Fondsvermögen auf das Verrechnungskonto, kein zusätzlicher Ertrag. Entscheidend für den Anleger ist die Gesamtrendite (Kursentwicklung plus Ausschüttungen nach Kosten und Steuern) im Vergleich zum Basisindex, nicht die Ausschüttungsrendite allein.
Der Unterschied zwischen ausschüttender und thesaurierender Variante ist daher vor allem ein Steuer- und Liquiditätsthema. Die Grundlagen dazu finden Sie in unseren Beiträgen Thesaurierend oder ausschüttend? und Thesaurierend vs. ausschüttend im Vergleich.
Abgrenzung: Dividenden-ETFs und Covered-Call-ETFs
Dividenden-ETFs kaufen Aktien mit hoher oder stabiler Dividendenrendite und geben die erhaltenen Dividenden weiter (mehr dazu in Dividendenstrategie mit ETFs und Aktien). Die Ausschüttung stammt dort aus Unternehmensgewinnen. Beim Covered-Call-Fonds stammt ein zusätzlicher Teil aus Optionsprämien, die der Fonds am Terminmarkt verdient und für die er Kursgewinne opfert. Beides kann in einer Kennzahl „Ausschüttungsrendite“ münden, die Risikostruktur ist aber verschieden:
| Merkmal | Dividenden-ETF | Covered-Call-ETF |
|---|---|---|
| Quelle der Ausschüttung | Dividenden der Unternehmen | Dividenden (falls Aktien gehalten) + Optionsprämien |
| Kursgewinn nach oben | grundsätzlich unbegrenzt | durch verkaufte Calls begrenzt |
| Verhalten im Seitwärtsmarkt | folgt dem Kurs | Prämie kann Rendite stützen |
| Verhalten im starken Aufschwung | folgt dem Index/Segment | bleibt typischerweise zurück |
| Komplexität | gering | höher (Derivate, Strategie-Regeln) |
| Steuerliche Einordnung | meist klar als Aktienfonds | muss im Einzelfall geprüft werden |
Wie wird ein Covered-Call-ETF in Deutschland besteuert?
Was beim Anleger ankommt: § 16 InvStG
Für Privatanleger kennt das Gesetz drei Arten von Investmenterträgen (§ 16 Abs. 1 InvStG): Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen. Die einzelnen Geschäfte im Fonds – also auch der Verkauf von Optionen und die vereinnahmten Prämien – erscheinen nicht einzeln in Ihrer Steuererklärung. Für Sie zählt, was der Fonds ausschüttet, welche Vorabpauschale anfällt und was Sie beim Verkauf gewinnen oder verlieren. Das Gesetz sieht für diese Erträge die übliche Abgeltungsteuer vor: 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer, insgesamt also 26,375 % ohne Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) wird zuerst verrechnet; Details in Freistellungsauftrag einrichten und aufteilen.
Die Teilfreistellung: 30 % – aber nur für „Aktienfonds“
§ 20 Abs. 1 InvStG bestimmt: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (bei Anteilen im Privatvermögen). Bei Mischfonds ist es die Hälfte davon, also 15 % (§ 20 Abs. 2). Ein Aktienfonds ist nach § 2 Abs. 6 InvStG ein Investmentfonds, der gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt. Was als Kapitalbeteiligung zählt, regelt § 2 Abs. 8 InvStG: im Kern börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften und bestimmte nicht börsennotierte Kapitalgesellschaftsanteile unter Voraussetzungen zur Besteuerung der Gesellschaft sowie anteilig Investmentanteile an Aktien- und Mischfonds.
Für Covered-Call-Konstruktionen folgen daraus zwei praktische Fragen:
1. Wie viel des Fondsvermögens steckt tatsächlich in Aktien? Hält der Fonds das Aktienportfolio direkt, ist die Aktienquote in der Regel hoch. Setzt er stattdessen auf Konstruktionen, bei denen er die Aktienrendite über Derivate oder strukturierte Produkte nachbildet, ist nicht ohne Weiteres erkennbar, ob die Quote von mehr als 50 % an Kapitalbeteiligungen im Sinne des Gesetzes erreicht wird. Die Aufzählung in § 2 Abs. 8 InvStG nennt Anteile an Kapitalgesellschaften und bestimmte Investmentanteile, keine Optionen oder sonstigen Derivate. Maßgeblich ist der Einzelfall. 2. Was steht in den Anlagebedingungen? Das Gesetz stellt auf die *Anlagebedingungen* ab. Die Mindestquote muss dort festgelegt sein, nicht nur zufällig erreicht werden.
Ein Praxishinweis: Der Anleger muss die Einstufung nicht selbst vornehmen. Die depotführende Stelle wendet die Teilfreistellung nach den ihr gemeldeten Fondsdaten an. Wer sichergehen will, prüft in der Steuerabrechnung oder im Depot, welche Kategorie (Aktienfonds, Mischfonds, Sonstiger Fonds) für den Fonds hinterlegt ist. § 20 Abs. 4 InvStG sieht für Fälle, in denen die Teilfreistellung beim Abzug nicht berücksichtigt wurde, einen Nachweis in der Veranlagung vor; er setzt voraus, dass der Anleger belegen kann, dass der Fonds die Quote das ganze Jahr über tatsächlich überschritten hat.
Warum der Unterschied größer ist, als er klingt
Bei einem ausschüttungsstarken Fonds ist die Teilfreistellung der wichtigste Steuerhebel. Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen (Privatanleger, ohne Kirchensteuer, ohne Sparer-Pauschbetrag): Ein Fonds schüttet im Jahr 800 Euro aus.
| Aktienfonds (30 % Teilfreistellung) | Fonds ohne Teilfreistellung | |
|---|---|---|
| Ausschüttung | 800,00 € | 800,00 € |
| Steuerfreier Anteil | 240,00 € | 0,00 € |
| Steuerpflichtiger Betrag | 560,00 € | 800,00 € |
| Steuer (26,375 %) | 147,70 € | 211,00 € |
| Netto nach Steuer | 652,30 € | 589,00 € |
Die Differenz von rund 63 Euro pro Jahr entspricht etwa 8 % der Ausschüttung. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, ob und in welcher Höhe der Pauschbetrag noch nicht aufgebraucht ist.
Vorabpauschale: bei Ausschütter oft null, bei Thesaurierer relevant
Die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) ist die Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag. Sie ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Kalenderjahres den Basisertrag unterschreiten. Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 % des Basiszinses (§ 18 Abs. 1 InvStG). Der Basiszins für 2026 beträgt laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 3,20 % (Bundesbank-Wert auf den 2. Januar 2026). Der Basisertrag ist zudem auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres zuzüglich Ausschüttungen begrenzt, und im Erwerbsjahr wird er pro vollem Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt (§ 18 Abs. 2).
Beispiel mit angenommenen Zahlen: Anteilswert zu Jahresbeginn 10.000 Euro, Basiszins 3,20 %.
- Basisertrag = 10.000 € × 3,20 % × 70 % = 224 €
- Ausschütter mit 800 € Ausschüttung: Die Ausschüttung liegt über dem Basisertrag, die Vorabpauschale beträgt 0 €. Es wird nur die Ausschüttung besteuert.
- Thesaurierer (keine Ausschüttung), Wertzuwachs über 224 € vorausgesetzt: Vorabpauschale 224 €, davon bei Aktienfonds 30 % steuerfrei = 156,80 € steuerpflichtig, Steuer rund 41,36 € (26,375 %).
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3) – für 2026 also am 4. Januar 2027. Wie die spätere Anrechnung beim Verkauf funktioniert, steht in Vorabpauschale berechnen: Beispiel. Bei einem Covered-Call-ETF mit hoher laufender Ausschüttung spielt die Vorabpauschale in der Regel keine große Rolle, weil die Ausschüttungen den Basisertrag meist übersteigen. Ob das für einen konkreten Fonds zutrifft, hängt von dessen tatsächlicher Ausschüttung ab.
Der Steuerstundungseffekt entfällt
Ein Argument für thesaurierende Fonds ist der Zinseszinseffekt vor Steuern: Es wird nicht jährlich in voller Höhe besteuert, sondern erst beim Verkauf (abgesehen von der Vorabpauschale). Wer einen ausschüttenden Covered-Call-ETF kauft, versteuert dagegen jede Ausschüttung sofort. Bei Ausschüttungsquoten im hohen einstelligen Prozentbereich wird ein erheblicher Teil des Vermögens jährlich der Besteuerung unterworfen, soweit der Sparer-Pauschbetrag nicht reicht. Das ist kein Argument gegen die Strategie, aber ein Kostenfaktor, der in Vergleichen mit thesaurierenden Indexfonds oft fehlt.
Fünf typische Missverständnisse
1. „Hohe Ausschüttungsrendite = hohe Rendite.“ Die Ausschüttung mindert den Anteilspreis. Verglichen werden muss die Gesamtrendite nach Kosten und Steuern. 2. „Die Prämie schützt vor Verlusten.“ Sie federt nur einen kleinen Teil ab. Das Aktienrisiko bleibt vollständig bestehen. 3. „Alle ETFs auf Aktien bekommen 30 % Teilfreistellung.“ Entscheidend sind die Anlagebedingungen und die Einstufung nach § 2 Abs. 6 InvStG, nicht die Marketingbeschreibung. 4. „Die Ausschüttung ist garantiert.“ Prämien hängen von der Marktschwankung (Volatilität) und den Optionspreisen ab; Fonds können ihre Ausschüttung ändern oder reduzieren. 5. „Der Fonds verdient mit Optionen ohne Gegenleistung.“ Die Gegenleistung ist das aufgegebene Kurspotenzial oberhalb des Basispreises.
Kosten und Struktur: worauf zu achten ist
Neben der Steuer lohnt der Blick in die Fondsdokumente (Basisinformationsblatt/KID, Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht). Folgende Punkte sollten dort nachprüfbar sein:
- Strategie und Basiswert: Welcher Index oder welcher Korb liegt zugrunde? Wird der Call auf den gesamten Index oder nur auf einen Teil des Portfolios verkauft?
- Direkte Aktien oder strukturierte Produkte: Wie wird die Aktienrendite erzielt, und wie wird die Aktienquote in den Anlagebedingungen definiert?
- Laufende Kosten und Handelskosten: Wie hoch ist die laufende Kostenquote (TER), und welche zusätzlichen Kosten entstehen durch das Optionsgeschäft? Hintergrund in ETF-Kosten verstehen und TER und Tracking Difference.
- Ausschüttungspolitik: Wie häufig und aus welchen Quellen wird ausgeschüttet? Ist die Höhe festgelegt oder variabel?
- Steuerliche Einstufung: Welche Teilfreistellungskategorie hinterlegt der Broker?
Einzelne Produkte nennen wir hier bewusst nicht. Kosten, Strategie und Steuerkategorie ändern sich, und eine belastbare Einordnung braucht den aktuellen Dokumentenstand des jeweiligen Fonds.
Für wen wird die Strategie typischerweise diskutiert – und mit welchen Grenzen?
Ohne Empfehlung lässt sich sachlich beschreiben, wofür Covered-Call-Strategien konstruiert sind: Sie sollen regelmäßige Auszahlungen erzeugen und in ruhigen Märkten gegenüber dem reinen Index Vorteile haben. Die Kehrseite ist ein strukturell begrenztes Aufwärtspotenzial. Für das Gesamtbild gehören mindestens drei Prüffragen dazu: Wird das Geld laufend gebraucht, oder wäre ein Verkauf einzelner Anteile (Teilverkauf) eine Alternative zu einer Ausschüttung? Passt die Steuerwirkung zur persönlichen Situation (Sparer-Pauschbetrag, Steuersatz)? Und ist das Produkt in seiner Konstruktion so verständlich, dass man die Auswirkungen auf das eigene Depot beurteilen kann? Eine individuelle Antwort darauf können nur eine qualifizierte Beratung oder eine eigene, sorgfältige Prüfung liefern.
Checkliste vor dem Kauf eines Optionsprämien-Fonds
- [ ] Strategie im Basisinformationsblatt und Prospekt verstanden (verkaufte Calls, Anteil des Portfolios, Laufzeit)
- [ ] Gesamtrendite-Vergleich mit dem Basisindex (nicht nur Ausschüttungsrendite)
- [ ] Laufende Kosten und mögliche Zusatzkosten geprüft
- [ ] Steuerkategorie beim Broker geprüft (Aktienfonds, Mischfonds, Sonstiger Fonds)
- [ ] Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuer in die Nettorechnung einbezogen
- [ ] Ausschüttung nicht als garantierter Ertrag betrachtet
- [ ] Anteil am Gesamtdepot bewusst gewählt (Klumpenrisiko, Strategieabhängigkeit)
FAQ
Was ist ein Covered-Call-ETF in einem Satz? Ein Fonds, der Aktien hält und darauf Kaufoptionen verkauft, um Prämieneinnahmen zu erzielen, und dafür auf Kursgewinne oberhalb des Basispreises verzichtet.
Sind Optionsprämien beim Anleger steuerpflichtig? Die Prämien entstehen im Fonds. Beim Privatanleger sind Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne steuerpflichtige Investmenterträge (§ 16 Abs. 1 InvStG). Die Prämie selbst wird nicht separat versteuert.
Gilt für Covered-Call-ETFs die 30-%-Teilfreistellung? Nur, wenn der Fonds ein Aktienfonds im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG ist, also nach seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % in Kapitalbeteiligungen investiert. Das ist bei jedem Fonds einzeln zu prüfen.
Fällt bei ausschüttenden Covered-Call-ETFs eine Vorabpauschale an? Sie fällt nur an, soweit die Ausschüttungen eines Jahres unter dem Basisertrag liegen (§ 18 Abs. 1 InvStG). Bei hohen Ausschüttungen ist sie häufig null; maßgeblich ist der konkrete Fonds.
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026? 3,20 % laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Der Basisertrag wird mit 70 % dieses Wertes berechnet.
Ist eine hohe Ausschüttung ein Qualitätsmerkmal? Nein. Sie sagt nichts über die Gesamtrendite. Die Ausschüttung mindert den Anteilspreis; entscheidend sind Kursentwicklung, Ausschüttung, Kosten und Steuern zusammen.
Wo sehe ich die Teilfreistellungskategorie meines Fonds? In der Steuerabrechnung des Brokers und in den Fondsinformationen der Depotbank. Bei Zweifeln den Anbieter oder einen Steuerberater fragen.
Fazit
Ein Covered-Call-ETF ist ein Tausch: laufende Prämien gegen begrenztes Aufwärtspotenzial. Steuerlich bleibt es für Privatanleger bei den bekannten Bausteinen des Investmentsteuergesetzes – Ausschüttung, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinn – und der entscheidenden Frage, ob die 30-%-Teilfreistellung greift. Das ist keine Formalie, sondern eine Rechengröße, die die Nettoausschüttung spürbar verändert. Wer solche Produkte betrachtet, sollte Gesamtrendite statt Ausschüttungsrendite vergleichen, die Steuerkategorie im Depot prüfen und die Strategie so weit verstehen, dass die Folgen für das eigene Depot nachvollziehbar sind. Rechenhilfen finden Sie in den Rechnern und den Vergleichen auf RenditeRadar; eine individuelle Anlage- oder Steuerberatung ersetzen sie nicht.
*RenditeRadar ist eine Informations- und Vergleichsseite. Es erfolgt keine Anlageberatung und keine Vermittlung von Finanzprodukten.*
Häufige Fragen
Was ist ein Covered-Call-ETF in einem Satz?
Ein Fonds, der Aktien hält und darauf Kaufoptionen verkauft, um Prämieneinnahmen zu erzielen, und dafür auf Kursgewinne oberhalb des Basispreises verzichtet.
Sind Optionsprämien beim Anleger steuerpflichtig?
Die Prämien entstehen im Fonds. Beim Privatanleger sind Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne steuerpflichtige Investmenterträge (§ 16 Abs. 1 InvStG). Die Prämie selbst wird nicht separat versteuert.
Gilt für Covered-Call-ETFs die 30-%-Teilfreistellung?
Nur, wenn der Fonds ein Aktienfonds im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG ist, also nach seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % in Kapitalbeteiligungen investiert. Das ist bei jedem Fonds einzeln zu prüfen.
Fällt bei ausschüttenden Covered-Call-ETFs eine Vorabpauschale an?
Nur soweit die Ausschüttungen eines Jahres unter dem Basisertrag liegen (§ 18 Abs. 1 InvStG). Bei hohen Ausschüttungen ist sie häufig null; maßgeblich ist der konkrete Fonds.
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
3,20 % laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Der Basisertrag wird mit 70 % dieses Wertes berechnet.
Ist eine hohe Ausschüttung ein Qualitätsmerkmal?
Nein. Sie sagt nichts über die Gesamtrendite. Die Ausschüttung mindert den Anteilspreis; entscheidend sind Kursentwicklung, Ausschüttung, Kosten und Steuern zusammen.