PSD3 und PSR: Was die EU-Einigung beim Zahlungsdiensterecht für dein Konto bedeutet
20. September 2026 · Lesezeit ca. 5 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Rat und Parlament haben sich im Mai 2026 auf einen gemeinsamen PSD3/PSR-Text geeinigt – mit breiterem Namensabgleich, Bargeld-Cashback ohne Einkauf und mehr Betrugsschutz. Rechtsverbindlich ist davon noch nichts: Die förmliche Verabschiedung steht laut EU-Parlament erst gegen Ende 2026 an.
Verpflichtender Namensabgleich bei mehr Überweisungsarten, Bargeld ohne Einkauf im Supermarkt, schärfere Regeln gegen Zahlungsbetrug: Die EU verhandelt seit 2023 an einer grundlegenden Überarbeitung ihres Zahlungsdiensterechts – bekannt als PSD3 (dritte Zahlungsdiensterichtlinie) und PSR (Payment Services Regulation, eine neue, EU-weit unmittelbar geltende Verordnung). Im Mai 2026 haben sich Rat und Europäisches Parlament auf einen gemeinsamen Text geeinigt. Was noch fehlt, ist die förmliche Verabschiedung – und die wird nach dem aktuellen Zeitplan des Europäischen Parlaments erst deutlich später erwartet, als viele Kommentatoren zunächst annahmen.
*Hinweis: Dieser Artikel beschreibt ein laufendes EU-Gesetzgebungsverfahren. Die beschriebenen Inhalte beziehen sich auf den politisch vereinbarten Verhandlungstext; bis zur förmlichen Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU können sich Details noch ändern. Es gilt noch kein neues Recht. Stand: 20. September 2026.*
Wo das Verfahren aktuell steht
PSD3 und PSR gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 zurück (Verfahren 2023/0210(COD)). Das Europäische Parlament stimmte bereits am 23. April 2024 mit großer Mehrheit (511 zu 22 Stimmen, 75 Enthaltungen) über seine erste Lesungsposition ab – das war noch nicht die Einigung auf den endgültigen Text, sondern die Verhandlungsposition des Parlaments für die anschließenden Trilog-Verhandlungen mit dem Rat.
Diese Trilog-Verhandlungen führten laut dem Gesetzgebungs-Tracker des Europäischen Parlaments (Legislative Observatory) am 5. Mai 2026 zu einer politischen Einigung auf einen gemeinsamen Kompromisstext, die der zuständige Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) am selben Tag bestätigte. Damit ist der Inhalt der Reform im Kern ausverhandelt – rechtsverbindlich ist er aber noch nicht. Laut dem offiziellen Tracker steht die förmliche Positionierung des Rates noch aus, und eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU hat bislang nicht stattgefunden. Der Tracker nennt aktuell einen indikativen Termin für die abschließende Abstimmung im Parlamentsplenum um Mitte Dezember 2026 – später, als mehrere Kanzleien im Sommer 2026 noch vermutet hatten. Erst nach dieser förmlichen Verabschiedung und der Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt die eigentliche Umsetzungsfrist: Die PSR soll rund 18 Monate nach Inkrafttreten unmittelbar gelten, PSD3 muss zusätzlich von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Realistisch dürfte das Gros der neuen Pflichten damit nicht vor 2028 für Bankkunden spürbar werden.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen
Verpflichtender Namensabgleich für mehr Überweisungsarten
Für SEPA-Echtzeitüberweisungen gilt seit Oktober 2025 bereits ein verpflichtender Namensabgleich (Verification of Payee) – Details dazu erklärt unser Beitrag zur Instant-Payments-Verordnung. PSD3/PSR sollen einen vergleichbaren Schutzmechanismus auf ein breiteres Spektrum an Überweisungsarten ausdehnen, über die bisherige SEPA-Echtzeitüberweisung hinaus – mit dem Ziel, sogenannte Social-Engineering-Betrugsmaschen zu erschweren, bei denen Opfer dazu gebracht werden, Geld an ein vermeintlich vertrauenswürdiges, tatsächlich aber falsches Konto zu überweisen. Die genaue Reichweite hängt vom endgültig verabschiedeten Text ab.
Bargeldzugang im Einzelhandel ohne Einkauf
Nach dem im November 2025 politisch vereinbarten Text sollen Einzelhändler künftig Barauszahlungen zwischen 100 und 150 Euro anbieten dürfen, ohne dass dafür ein Einkauf getätigt werden muss – bislang war Cashback in der Regel an einen Kartenzahlungsvorgang gekoppelt. Voraussetzung ist eine Authentifizierung per Chip und PIN; die Händler benötigen dafür keine eigene Zahlungsinstitutslizenz. Ziel ist es, den Bargeldzugang insbesondere in ländlichen Regionen mit ausgedünntem Bankfilial- und Geldautomatennetz zu verbessern.
Mehr Betrugsschutz und Haftungsfragen
Die Reform sieht zudem einen verstärkten Austausch von Betrugsdaten zwischen Zahlungsdienstleistern sowie erweiterte Auslöser für die starke Kundenauthentifizierung (SCA) vor. Ziel ist es, verdächtige Transaktionsmuster früher über Institutsgrenzen hinweg zu erkennen. Wie Banken schon heute bei nicht autorisierten Überweisungen haften, erklärt unser Beitrag Kontobetrug und Identitätsdiebstahl – ob und wie sich diese Haftungsregeln durch PSD3/PSR im Detail verschieben, lässt sich erst nach der endgültigen Textfassung seriös beurteilen.
Werbebeschränkungen für unlizenzierte Anbieter
Große Online-Plattformen und Suchmaschinen sollen nach dem Verhandlungsergebnis keine Werbung mehr für nicht lizenzierte Zahlungsdienstleister schalten dürfen – ein Baustein im Kampf gegen betrügerische Fake-Anbieter, die sich als reguläre Zahlungsdienste ausgeben.
Vom PSD2-Nachfolger zum eigenständigen Verordnungsteil
PSD2 aus dem Jahr 2015 hatte bereits Open Banking, Drittanbieterzugriff auf Kontodaten und die verpflichtende starke Kundenauthentifizierung eingeführt. Der zentrale Kritikpunkt an PSD2 aus Verbrauchersicht war seine uneinheitliche Umsetzung: Als Richtlinie musste sie erst von jedem Mitgliedstaat einzeln in nationales Recht gegossen werden, was zu unterschiedlichem Verbraucherschutzniveau innerhalb der EU führte. Die neue PSR ist deshalb bewusst als unmittelbar geltende Verordnung konzipiert, nicht als Richtlinie – sie soll EU-weit einheitlich und ohne nationalen Umsetzungsspielraum gelten, sobald sie in Kraft tritt. PSD3 selbst bleibt für die verbleibenden, eher aufsichtsrechtlichen Aspekte (etwa Zulassung und Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten) eine Richtlinie.
Warum die Unterscheidung zwischen „politisch geeinigt" und „geltendes Recht" wichtig ist
Medienberichte sprechen bei EU-Gesetzgebungsverfahren oft schon von einer „Einigung", sobald Rat und Parlament sich im Trilog auf einen Text verständigt haben – das ist bei PSD3/PSR im Mai 2026 passiert. Rechtlich bindend wird ein solcher Text aber erst durch die förmliche Verabschiedung in beiden Organen und die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Bis dahin sind auch am politisch vereinbarten Text technisch noch Anpassungen möglich, auch wenn substanzielle inhaltliche Änderungen nach einer Trilog-Einigung eher unüblich sind. Für Verbraucher heißt das ganz praktisch: Aktuell ändert sich am eigenen Konto noch nichts – weder der Namensabgleich für mehr Überweisungsarten noch das Bargeld-Cashback-Recht ohne Einkauf sind heute bereits geltendes Recht.
Zeitplan im Überblick
| Meilenstein | Datum |
|---|---|
| Kommissionsvorschlag | 2023 |
| Erste Lesung, Parlamentsabstimmung | 23. April 2024 |
| Politische Trilog-Einigung (Kompromisstext) | 5. Mai 2026 |
| ECON-Ausschuss bestätigt Kompromisstext | 5. Mai 2026 |
| Formelle Ratsposition | laut Tracker noch ausstehend |
| Indikative Plenarabstimmung Parlament | Mitte Dezember 2026 (indikativ, Stand heute) |
| Veröffentlichung im Amtsblatt der EU | noch nicht erfolgt |
| PSR unmittelbar anwendbar | ca. 18 Monate nach Inkrafttreten (nicht vor Verabschiedung) |
| PSD3 nationale Umsetzung | zusätzliche Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten |
*Quelle: Legislative Observatory des Europäischen Parlaments, Verfahren 2023/0210(COD), abgerufen am 20. September 2026. Termine können sich noch verschieben.*
Fazit
PSD3 und PSR sind auf dem Weg zu einer der umfassendsten Reformen des europäischen Zahlungsverkehrsrechts seit der ursprünglichen PSD2 – mit einem breiteren Namensabgleich, mehr Bargeldzugang im Einzelhandel und schärferem Betrugsschutz als zentralen Verbraucherthemen. Politisch ist der Text seit Mai 2026 ausverhandelt, rechtsverbindlich ist er aber noch nicht: Die förmliche Verabschiedung durch Parlament und Rat sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen nach dem aktuellen Zeitplan des Europäischen Parlaments frühestens gegen Ende 2026 an, die praktische Wirkung für Bankkunden dürfte noch länger auf sich warten lassen. Wer heute schon wissen möchte, was bereits gilt, findet die bereits verbindlichen Regeln zum Namensabgleich bei Echtzeitüberweisungen in unserem separaten Beitrag zur Instant-Payments-Verordnung.
*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über ein laufendes Gesetzgebungsverfahren und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 20. September 2026.*
Häufige Fragen
Sind PSD3 und PSR bereits geltendes Recht?
Nein. Rat und Parlament haben sich im Mai 2026 im Trilog politisch auf einen gemeinsamen Text geeinigt, die förmliche Verabschiedung durch beide Organe und die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU stehen aber noch aus. Der Gesetzgebungs-Tracker des Europäischen Parlaments nennt aktuell Mitte Dezember 2026 als indikativen Termin für die Plenarabstimmung.
Was ist der Unterschied zwischen PSD3 und PSR?
PSD3 ist eine Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. PSR ist eine Verordnung, die nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten gilt, ohne nationale Umsetzung.
Ändert sich durch PSD3/PSR schon etwas an meinem Konto?
Aktuell nicht. Solange der Text nicht förmlich verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht ist, gilt er nicht. Der bereits verbindliche Namensabgleich bei SEPA-Echtzeitüberweisungen stammt aus einer separaten, bereits geltenden Verordnung.
Was ändert sich beim Bargeldzugang?
Nach dem im November 2025 politisch vereinbarten Text sollen Einzelhändler Barauszahlungen zwischen 100 und 150 Euro anbieten dürfen, ohne dass ein Einkauf nötig ist – vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Textes.
Wann wird PSD3/PSR für Verbraucher praktisch spürbar?
Frühestens nach der förmlichen Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt: Die PSR soll rund 18 Monate danach unmittelbar gelten, PSD3 braucht zusätzlich eine nationale Umsetzungsfrist. Realistisch ist mit spürbaren Änderungen nicht vor 2028 zu rechnen.