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Rentenreform: Kapitalrente mit 2 % Beitrag kommt später – Stand November 2026

6. November 2026 · Lesezeit ca. 5 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Nach Medienberichten beschließt das Kabinett vor Weihnachten nur den rentenrechtlichen Teil der Reform. Was die Kommission zur Kapitalrente, zum Renteneintritt und zur Rente mit 63 empfiehlt – und was noch offen ist.

Die Bundesregierung will die Rentenreform nach Medienberichten vom 5. November 2026 aufteilen: Vor Weihnachten soll das Kabinett nur den rentenrechtlichen Teil beschließen, zur geplanten Kapitalrente mit 2 Prozent Zusatzbeitrag soll es zunächst nur Eckpunkte geben, das Gesetz folgt 2027. Eine amtliche Bestätigung dieses Zeitplans lag am 6. November 2026 noch nicht vor; belegt sind dagegen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026, um die es hier geht.

Wer wissen will, was das für die eigene Altersvorsorge heißt, sollte Beschlusslage und Vorschlag auseinanderhalten. Genau das ordnet dieser Beitrag ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommission: Die Alterssicherungskommission übergab ihren Bericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Merz und das Bundesarbeitsministerium. Sie hatte im Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen.
  • Kapitalrente: Vorgeschlagen ist eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild: individuelle Kapitalkonten, zentral verwaltet, am Kapitalmarkt angelegt, finanziert über einen zusätzlichen Beitragssatz von 2 Prozent, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern.
  • Renteneintritt: Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission stiege sie zwischen 2031 und 2041 von 67 auf rund 67,5 Jahre.
  • Rente mit 63: Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden.
  • Stand: Es gibt bisher keinen Gesetzentwurf des Kabinetts zu diesen Punkten. Der Zeitplan (Kabinett im Dezember 2026, Bundestag und Bundesrat im ersten Quartal 2027) stammt aus Presseberichten, Stand 6. November 2026.

Was die Kommission vorgeschlagen hat

Die Kommission bestand aus 13 Mitgliedern und legte 33 Empfehlungen vor. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) versteht sie als Gesamtpaket. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

ThemaHeutiger StandEmpfehlung der Kommission
Regelaltersgrenze67 Jahreab 2031 Kopplung an die Lebenserwartung (Verhältnis 2:1), bis 2041 etwa 67,5 Jahre
Rente mit 63 (45 Versicherungsjahre)abschlagsfrei möglichabschaffen
Frühester Zugang für langjährig Versicherte (35 Jahre)63 Jahre, mit Abschlägen64 Jahre, danach parallel zur Regelaltersgrenze
Altersteilzeitab 55 Jahrenab 58 Jahren, kein Blockmodell mehr
RentenniveauHaltelinie bis 2031 befristetNachhaltigkeitsfaktor wieder anwenden, Übergangsfaktor ab 2032
Versichertenkreisu. a. viele Selbstständige nicht pflichtversichertneue Selbstständige, Abgeordnete, AG-Vorstände und Minijobs einbeziehen
Kapitaldeckungfreiwillig (private und betriebliche Vorsorge)verpflichtende Kapitalrente mit 2 Prozent Zusatzbeitrag

Als politisches Ziel nennt die Kommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent über alle drei Säulen der Alterssicherung. Ein Übergangsfaktor soll das Zugangsniveau bei 48 Prozent halten, bis die Kapitalrente wirkt. Die DRV rechnet damit, dass die Kapitalrente erst Renten für Jahrgänge ab 2040 spürbar erhöhen könnte.

Die Kapitalrente: Was bekannt ist und was offen bleibt

Die Idee: Neben die umlagefinanzierte gesetzliche Rente tritt ein Baustein, bei dem für jede Person ein eigenes Konto geführt wird. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Die Kommission empfiehlt eine schrittweise Einführung, nach Medienberichten idealerweise ab 2028.

Offen sind laut Berichterstattung unter anderem:

  • Verwaltung: Wer das Geld verwaltet, ist nicht entschieden. Genannt werden der Staatsfonds Kenfo und die Bundesbank.
  • Berechtigte: Wer in welchem Umfang profitiert, etwa Erwerbsgeminderte, Grundrentner oder Hinterbliebene, ist ungeklärt.
  • Starttermin und Stufen: Die Seite der Bundesregierung nennt keinen Starttermin.
  • Verzahnung: Die Kommission empfiehlt, die bereits beschlossene Frühstartrente mit der Kapitalrente zu verknüpfen. Wie das aussehen soll, ist offen.

Durchgerechnetes Beispiel (Vorschlag, kein Gesetz)

Angenommen, der Zusatzbeitrag käme im Endausbau wie vorgeschlagen: 2 Prozent auf ein Bruttoeinkommen von 4.000 Euro im Monat sind 80 Euro, davon 40 Euro vom Arbeitnehmer und 40 Euro vom Arbeitgeber. Wie die Beiträge bemessen werden und ob es Stufen oder Grenzen gibt, steht nicht fest. Die Rechnung zeigt nur die Größenordnung, nicht eine künftige Rente. Was aus solchen Beiträgen wird, hängt von Anlageergebnissen und Kosten ab; vergangene Börsenrenditen sind kein Maßstab für künftige. Mit dem Sparplanrechner kannst du für beliebige Annahmen durchspielen, wie sich regelmäßige Einzahlungen entwickeln.

Was schon beschlossen ist – und was nicht

Zu unterscheiden sind drei Ebenen:

1. Beschlossen: Das Rentenpaket 2025 mit der Sicherung des Rentenniveaus, das Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Aktivrente sowie der Kabinettsbeschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge vom Dezember 2025. Die Frühstartrente hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats stand zuletzt noch aus. 2. Gewürdigt, aber nicht gesetzlich: Der Koalitionsausschuss würdigte den Kommissionsbericht am 2. Juli 2026 und kündigte an, die Empfehlungen zügig umzusetzen. Das ist eine politische Absichtserklärung. 3. Berichtet, nicht bestätigt: Der Zeitplan mit Kabinettsbeschluss im Dezember 2026 und der Aufteilung in einen rentenrechtlichen und einen kapitalmarktbezogenen Teil.

Der Wortlaut eines späteren Gesetzentwurfs kann von den Kommissionsempfehlungen deutlich abweichen. Bis dahin gilt weiterhin das geltende Recht, also auch die heutige Regelaltersgrenze.

Was du jetzt prüfen kannst

Keine Empfehlung, sondern neutrale Prüfpunkte:

  • Rentenauskunft: Die jährliche Renteninformation der DRV zeigt, was nach heutigem Recht zu erwarten ist. Die Differenz zu deinem Wunsch-Einkommen im Alter ist die Lücke, die private und betriebliche Vorsorge füllen müssten.
  • Betriebsrente: Ob dein Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet und welche Kosten und Bedingungen gelten, kannst du erfragen. Der Sozialpartnerdialog dazu läuft laut Kommission 2026.
  • Kosten privater Vorsorge: Gebühren wirken über Jahrzehnte. Wie, erklärt der Ratgeber ETF-Kosten verstehen.
  • Inflation: Heutige Beträge verlieren über lange Zeiträume an Kaufkraft. Mit dem Inflationsrechner siehst du den Effekt.
  • Anbieter vergleichen: Wer ein Depot nutzt, findet im Depotvergleich Konditionen; die Reihenfolge ist redaktionell sortiert, es handelt sich nicht um Anlageberatung.
  • Kinder: Zur Frühstartrente gibt es den Überblick Frühstart-Rente erklärt.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist die geplante gesetzliche Kapitalrente?

Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild: individuelle Konten, zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt. Finanziert würde sie über einen zusätzlichen Beitragssatz von 2 Prozent, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein Gesetz gibt es dazu noch nicht.

Ist die Rentenreform schon beschlossen?

Nein. Beschlossen sind frühere Teile wie das Rentenpaket 2025 und die Aktivrente. Die Empfehlungen der Kommission vom 23. Juni 2026 sind bisher nicht als Gesetz verabschiedet. Nach Medienberichten soll das Kabinett im Dezember 2026 zumindest den rentenrechtlichen Teil beschließen.

Steigt das Renteneintrittsalter auf 67,5?

Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Nach ihren Berechnungen stiege sie bis 2041 von 67 auf etwa 67,5 Jahre. Bis zu einem Gesetz gilt die heutige Regelung.

Wird die Rente mit 63 abgeschafft?

Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Zugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Ob und wie der Gesetzgeber das umsetzt, ist offen. Aktuell gilt weiterhin das geltende Recht.

Wann könnte die Kapitalrente starten?

Ein verbindlicher Starttermin steht nicht fest. Die Kommission empfiehlt eine schrittweise Einführung, nach Medienberichten idealerweise ab 2028. Laut Berichten soll es zunächst nur Eckpunkte geben, das Gesetz folgt 2027.

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