Ex-Dividendentag, Record Date und T+1: Was sich ab Oktober 2027 für Dividenden ändert

7. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 9 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Wann besteht Anspruch auf die Dividende? Ablauf von Hauptversammlung bis Zahltag, was Ex-Tag und Record Date bedeuten und wie T+1 ab 11.10.2027 die Termine zusammenrückt.

*Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Informationsartikel und keine Anlage- oder Steuerberatung. Er erklärt Abläufe rund um die Dividendenzahlung und eine geplante Änderung der Wertpapierabwicklung. Konkrete Termine einzelner Unternehmen und die technische Umsetzung in den Märkten können sich ändern; maßgeblich sind jeweils die Bekanntmachungen des Emittenten und die Angaben Ihrer Bank oder Ihres Brokers. Stand: 07.10.2026. Geprüft anhand von § 58 AktG und § 20 EStG (gesetze-im-internet.de) sowie der Verordnung (EU) 2025/2075 (Amtsblatt der EU).*

Jedes Jahr stellen Anlegerinnen und Anleger dieselbe Frage: *Bekomme ich die Dividende noch, wenn ich die Aktie heute kaufe?* Die Antwort hängt an einem Tag, der auf dem Dividendenkalender fast unscheinbar aussieht – dem Ex-Tag. Dazu kommen Record Date, Hauptversammlung und Zahltag. Und ab dem 11. Oktober 2027 ändert sich in der EU die Abwicklung von Wertpapiergeschäften von T+2 auf T+1. Was das mit Dividenden zu tun hat, erklärt dieser Beitrag – mit Beispielrechnung, den steuerlichen Grundlagen und einem Blick auf verbreitete Missverständnisse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dividende wird bei deutschen Aktiengesellschaften von der Hauptversammlung beschlossen; der Anspruch ist am dritten Geschäftstag nach dem Hauptversammlungsbeschluss fällig, sofern nichts Späteres festgelegt ist (§ 58 Abs. 4 AktG).
  • Wer die Aktie vor dem Ex-Tag kauft, ist beim Dividendenanspruch dabei. Ab dem Ex-Tag wird die Aktie „ohne Dividende" gehandelt, der Kurs wird in der Regel um etwa den Dividendenbetrag nach unten angepasst.
  • Das Record Date (Bestandsstichtag) legt fest, wer im Aktionärsregister bzw. in den Depotbeständen als Anspruchsberechtigter geführt wird. Bei der bisherigen Abwicklung T+2 liegt es einen Börsentag nach dem Ex-Tag.
  • Mit der T+1-Abwicklung (Verordnung (EU) 2025/2075, Anwendung ab 11. Oktober 2027) verkürzt sich der Abstand: Ex-Tag und Record Date fallen dann rechnerisch auf denselben Tag.
  • Ein Kauf kurz vor dem Ex-Tag ist kein Gratisgewinn: Der Kurs sinkt am Ex-Tag um die Dividende, und die Dividende wird als Kapitalertrag besteuert.
  • Dividenden sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € (Ehegatten bei Zusammenveranlagung 2.000 €, § 20 Abs. 9 EStG).

Der Dividendenkalender Schritt für Schritt

Der Weg von der Gewinnverwendung bis zum Geld auf dem Konto folgt einem festen Ablauf. Für deutsche Aktiengesellschaften sieht er so aus:

SchrittWas passiertBedeutung für Sie
1. VorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende vorNoch keine Zahlung, nur ein Vorschlag
2. HauptversammlungAktionäre beschließen die GewinnverwendungMit dem Beschluss entsteht der Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 Satz 1 AktG)
3. Ex-TagAktie wird „ex Dividende" gehandeltWer ab hier kauft, erhält die Dividende nicht mehr
4. Record DateStichtag für den BestandMaßgeblich für die Zuordnung der Anspruchsberechtigten
5. ZahltagGutschrift der DividendeNach Abzug von Steuern auf Ihrem Verrechnungskonto

Zur Fälligkeit sagt das Aktiengesetz: Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig; Hauptversammlungsbeschluss oder Satzung können eine spätere Fälligkeit festlegen (§ 58 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG). In der Praxis liegt der Zahltag damit kurz nach der Hauptversammlung. Der Ex-Tag fällt bei vielen deutschen Unternehmen auf den Geschäftstag nach der Hauptversammlung. Bei ausländischen Unternehmen – etwa in den USA, Großbritannien oder der Schweiz – können Abläufe und Fristen abweichen und es entstehen zusätzlich Quellensteuern, siehe unseren Beitrag zur Quellensteuer bei US-Aktien und ETFs.

Ex-Tag und Record Date: Was sie bedeuten

Der Ex-Tag ist der erste Handelstag, an dem die Aktie *ohne* Anspruch auf die bereits beschlossene Dividende gehandelt wird. Börsen passen den Kurs zu Handelsbeginn rechnerisch um den Dividendenbetrag an. Das bedeutet: Der Kurs am Ex-Tag liegt – bei sonst unveränderter Marktlage – etwa um die Dividende unter dem Schlusskurs des Vortages.

Das Record Date ist der Stichtag, an dem der Bestand festgestellt wird, der zum Empfang der Dividende berechtigt. Wegen der Abwicklungsdauer müssen Sie Aktien rechtzeitig gekauft haben, damit sie am Stichtag *tatsächlich* in Ihrem Depot liegen, nicht nur abgeschlossen sind.

Warum liegen beide heute einen Tag auseinander?

Ein Börsengeschäft wird heute in der EU in der Regel zwei Geschäftstage nach Abschluss abgewickelt (T+2): Erst dann wechseln Aktie und Geld tatsächlich den Besitzer. Rechnen wir mit einem Beispiel:

*Beispiel (frei gewählt, nicht an einen Emittenten angelehnt):* Das Record Date liegt auf einem Donnerstag. Damit die Aktie am Donnerstag im Depot liegt, muss das Geschäft am Dienstag abgeschlossen werden (Abwicklung Dienstag + 2 Geschäftstage = Donnerstag). Der erste Tag *ohne* Anspruch ist daher der Mittwoch – der Ex-Tag liegt einen Börsentag vor dem Record Date.

WochentagEreignis (Abwicklung T+2)Dividendenanspruch bei Kauf an diesem Tag
Dienstagletzter Handelstag *mit* Anspruchja (Abwicklung am Donnerstag)
MittwochEx-Tagnein
DonnerstagRecord Datenein

Was sich mit T+1 ab dem 11. Oktober 2027 ändert

Mit der Verordnung (EU) 2025/2075 wird die Abwicklung von Wertpapiergeschäften in der EU von T+2 auf T+1 verkürzt, also einen Geschäftstag nach Abschluss. Die Verordnung wurde am 14. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 11. Oktober 2027. Bestimmte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind aus Gründen ihrer Komplexität unter Bedingungen ausgenommen. Auch für die Schweiz und das Vereinigte Königreich ist nach Angaben der Marktteilnehmer eine parallele Umstellung im Oktober 2027 vorgesehen; die USA haben auf T+1 bereits im Mai 2024 umgestellt.

Für Dividenden folgt daraus: Wenn ein Geschäft nur noch einen Geschäftstag zur Abwicklung braucht, muss ein Kauf nicht mehr zwei, sondern nur noch einen Tag vor dem Record Date erfolgen. Rechnerisch rücken Ex-Tag und Record Date damit auf denselben Tag.

*Dasselbe Beispiel unter T+1:* Das Record Date liegt wieder auf einem Donnerstag. Ein am Mittwoch abgeschlossenes Geschäft ist am Donnerstag abgewickelt und rechtzeitig im Depot. Der Donnerstag ist damit der erste Tag *ohne* Anspruch – und zugleich das Record Date.

WochentagEreignis (Abwicklung T+1)Dividendenanspruch bei Kauf an diesem Tag
Mittwochletzter Handelstag *mit* Anspruchja (Abwicklung am Donnerstag)
DonnerstagEx-Tag = Record Datenein

Wichtig für die Einordnung: Die oben beschriebene Verschiebung ergibt sich aus der Logik der verkürzten Abwicklung und wird von Marktverbänden so erwartet. Wie einzelne Emittenten, Börsen und Zentralverwahrer die Termine konkret festlegen, regeln die jeweiligen Marktregeln. Für Sie als Anlegerin oder Anleger bleibt die einfache Faustregel: Maßgeblich ist der im Dividendenkalender oder in der Bekanntmachung genannte Ex-Tag.

Was ändert sich für Privatanleger praktisch?

  • Weniger Pufferzeit: Ein Kauf am Tag vor dem Ex-Tag ist nach wie vor möglich, aber die Abwicklungsfrist ist knapper. Bei Orders über Börsenschluss hinaus oder bei Auslandsbörsen mit Zeitverschiebung sollten Sie besonders auf Handelsschluss und Ausführungstermin achten.
  • Fremdwährung: Wer Aktien in einer anderen Währung kauft, muss dafür ggf. Devisen beschaffen; auch hier verkürzt sich die Zeit. Das betrifft vor allem Broker mit eigenen Währungsprozessen.
  • Sparpläne: Ausführungstermine und Abrechnung laufen weiter über Ihre Bank; Sie müssen nichts aktiv umstellen.
  • Handelszeiten und Cut-offs: Banken und Broker können ihre Annahmeschlüsse anpassen. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Anbieter.

Dividendenanspruch und Kursabschlag: Kein Gratisgewinn

Ein Gedanke, der sich hartnäckig hält: *Ich kaufe kurz vor dem Ex-Tag, kassiere die Dividende und verkaufe danach.* Das funktioniert aus drei Gründen nicht als verlässliche Abkürzung:

1. Der Kurs fällt. Am Ex-Tag wird der Kurs um etwa die Dividende angepasst. Die Dividende ist ein Teil des Unternehmenswerts, der ausgeschüttet wird – kein zusätzlicher Wert. 2. Steuern. Die Dividende wird besteuert, während ein Kursverlust nur bei Verkauf realisiert wird und nur im Verlustverrechnungstopf nutzbar ist. Mehr dazu im Beitrag Verlustverrechnungstopf bei Aktien und ETFs. 3. Kosten. Orderentgelte, Spreads und gegebenenfalls Fremdwährungskosten fressen kleine Dividendenbeträge schnell auf. Kosten im Überblick: ETF-Kosten verstehen.

Der Gesetzgeber hat bestimmte Gestaltungen zusätzlich im Blick: § 36a EStG verlangt in definierten Fällen eine Mindesthaltedauer und ein Mindestwertänderungsrisiko, damit die auf Dividenden einbehaltene Kapitalertragsteuer voll angerechnet wird; fehlen die Voraussetzungen, können drei Fünftel der Kapitalertragsteuer nicht angerechnet werden (§ 36a Abs. 1 EStG). Das betrifft nach dem Gesetzeswortlaut bestimmte Kapitalerträge und Konstellationen und ist für normale Privatanleger mit langfristigen Positionen in der Regel ohne praktische Bedeutung – bei häufigem kurzfristigem Dividendenhandel lohnt eine steuerliche Beratung.

Beispielrechnung: Was bleibt von der Dividende?

Das folgende Beispiel ist rein illustrativ. Annahmen: 200 Aktien, Dividende 2,00 € je Aktie, 25 % Abgeltungsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer, keine Kirchensteuer, kein Freistellungsauftrag.

PositionRechnungErgebnis
Brutto-Dividende200 × 2,00 €400,00 €
Abgeltungsteuer25 % × 400 €100,00 €
Solidaritätszuschlag5,5 % × 100 €5,50 €
Netto-Dividende400 € – 100 € – 5,50 €294,50 €

Mit einem Freistellungsauftrag über mindestens 400 € wären die Steuern in diesem Beispiel null; die volle Brutto-Dividende von 400 € würde gutgeschrieben, weil der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG) nicht ausgeschöpft ist. Wie der Freistellungsauftrag eingerichtet und aufgeteilt wird, steht im Beitrag Freistellungsauftrag einrichten und aufteilen. Wer Dividenden in der Steuererklärung korrekt angeben will, findet Hilfe im Ratgeber Steuererklärung mit ETF: Anlage KAP.

Wichtig: Der Kursabschlag am Ex-Tag ist in diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Wer die Aktie am Ex-Tag hält, sieht vom Brutto-Betrag zwar 400 € Dividende, hat aber zugleich einen rechnerischen Kursverlust von rund 400 € im Depot.

ETFs: Ausschüttungstermine laufen anders

Bei ausschüttenden ETFs gibt es ebenfalls Ex-Tage und Zahltage, die von der Fondsgesellschaft festgelegt werden – oft quartalsweise oder halbjährlich und nicht an Hauptversammlungen gekoppelt. Der Kursabschlag am Ex-Tag gilt analog. Thesaurierende ETFs schütten nicht aus; hier kann die steuerliche Vorabpauschale anfallen. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Thesaurierend oder ausschüttend; die steuerliche Behandlung von Fondserträgen inklusive Teilfreistellung beschreibt der Ratgeber Teilfreistellung bei ETFs und Fonds. Wer auf Dividenden als Anlagestil setzt, findet weitere Aspekte im Ratgeber Dividendenstrategie mit ETFs und Aktien.

Häufige Fehler und Missverständnisse

  • Ex-Tag und Zahltag verwechseln. Maßgeblich für den Anspruch ist der Kauf *vor* dem Ex-Tag, nicht die Gutschrift.
  • Auf Kursgewinn durch die Dividende hoffen. Der Kursabschlag gleicht die Ausschüttung rechnerisch aus.
  • Termine aus dem Gedächtnis nehmen. Termine ändern sich; maßgeblich ist die Bekanntmachung des Emittenten.
  • T+1 als Gefahr für den Anspruch sehen. Die Umstellung ändert die Termine im Kalender, nicht das Prinzip des Dividendenanspruchs.
  • Freistellungsauftrag vergessen. Ohne ihn werden Dividenden bis zur Höhe des Pauschbetrags zunächst voll versteuert; eine Erstattung erfolgt dann nur über die Steuererklärung.
  • Quellensteuer unterschätzen. Bei ausländischen Aktien kann im Ausland Steuer einbehalten werden.

Fazit

Der Ex-Tag entscheidet, ob Sie bei der nächsten Dividende dabei sind – und er ist nichts, wovon man durch geschicktes Timing profitieren könnte, da der Kurs um die Dividende sinkt und Steuern anfallen. Mit der Umstellung auf T+1 ab dem 11. Oktober 2027 rücken Ex-Tag und Record Date in der EU rechnerisch zusammen. Für Privatanleger ändert sich das Grundprinzip nicht: Wer vor dem Ex-Tag besitzt, erhält die Dividende. Praktisch lohnt es sich, die Termine im Blick zu behalten, Orderzeiten einzuplanen und steuerlich vorbereitet zu sein – mit Freistellungsauftrag und einem klaren Verständnis dafür, dass die Dividende aus dem Unternehmenswert stammt. RenditeRadar bietet hierzu Informationen, keine individuelle Anlageberatung.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Aktie kaufen, um die Dividende zu bekommen?

Sie müssen die Aktie vor dem Ex-Tag kaufen, also spätestens am letzten Handelstag davor. Maßgeblich ist der in der Bekanntmachung des Unternehmens oder im Dividendenkalender Ihres Brokers genannte Ex-Tag. Wer am Ex-Tag oder später kauft, erhält die bereits beschlossene Dividende nicht mehr.

Was ist der Unterschied zwischen Ex-Tag und Record Date?

Der Ex-Tag ist der erste Handelstag ohne Dividendenanspruch. Das Record Date ist der Stichtag, an dem der Bestand der Anspruchsberechtigten festgestellt wird. Bei der bisherigen Abwicklung T+2 liegt das Record Date einen Börsentag nach dem Ex-Tag, mit T+1 fallen beide rechnerisch auf denselben Tag.

Ab wann gilt T+1 in der EU?

Die Verordnung (EU) 2025/2075 wurde am 14. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 11. Oktober 2027. Dann sollen Wertpapiergeschäfte einen Geschäftstag nach Abschluss abgewickelt werden statt wie bisher nach zwei Geschäftstagen.

Verliert mein Dividendenanspruch durch T+1 an Wert?

Nein. Das Prinzip bleibt gleich: Wer vor dem Ex-Tag Aktionär ist, erhält die Dividende. Es ändern sich die Termine im Kalender und die verfügbare Abwicklungszeit, nicht der Anspruch selbst.

Wann wird die Dividende ausgezahlt?

Bei deutschen Aktiengesellschaften ist der Anspruch auf den Bilanzgewinn am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, sofern Hauptversammlungsbeschluss oder Satzung keine spätere Fälligkeit festlegen (§ 58 Abs. 4 AktG). Der genaue Zahltag steht in der Bekanntmachung des Unternehmens.

Wie werden Dividenden in Deutschland besteuert?

Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Es gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten, § 20 Abs. 9 EStG) und kann über einen Freistellungsauftrag genutzt werden.

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