THG-Quote: Wie E-Auto-Besitzer jährlich eine THG-Prämie bekommen

3. August 2026 · Lesezeit ca. 8 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Wer ein Elektroauto besitzt, kann die CO₂-Einsparung des Fahrzeugs einmal im Jahr über eine Plattform verkaufen. Was die THG-Prämie 2026 realistisch bringt und was dabei steuerlich gilt.

Wer ein reines Elektroauto fährt, kann einmal im Jahr eine kleine Prämie kassieren, ohne dafür etwas zu tun außer ein Formular auszufüllen: die sogenannte THG-Prämie. Grundlage ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), ein Klimaschutzinstrument, das seit einigen Jahren auch privaten E-Auto-Haltern zugutekommt. Dieser Artikel erklärt, wie der Mechanismus funktioniert, was er 2026 realistisch bringt, wie die Anmeldung abläuft und wie die Prämie steuerlich behandelt wird.

Wichtig vorab: Die THG-Prämie ist ein moderater jährlicher Bonus im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich – kein nennenswertes Einkommen und keine Geldanlage. Dieser Artikel ordnet Chancen und Grenzen entsprechend nüchtern ein.

Was ist die THG-Quote überhaupt?

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen – vor allem Mineralölkonzerne –, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe Jahr für Jahr um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu senken. 2025 lag diese Quote bei rund 10,6 Prozent, 2026 bei rund 12 Prozent, bis 2030 soll sie auf 25 Prozent steigen.

Wer diese Quote nicht durch eigene Maßnahmen erfüllt, kann sie am Markt zukaufen. Und hier kommen E-Auto-Halter ins Spiel: Der Strom, mit dem ein Elektroauto fährt, gilt gegenüber fossilem Kraftstoff als CO₂-Einsparung. Diese Einsparung lässt sich als Zertifikat beim Umweltbundesamt (UBA) anmelden und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet das: eine jährliche Auszahlung, ohne dass er selbst am Markt aktiv werden muss – das übernimmt eine spezialisierte Plattform gegen eine Provision.

Die rechtliche Grundlage: § 37a BImSchG und 38. BImSchV

Die THG-Quote ist in § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verankert. Die konkrete Umsetzung – unter anderem, wie Ladestrom für Elektrofahrzeuge auf die Quote angerechnet werden kann – regelt die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Das Umweltbundesamt prüft die eingereichten Anträge, zertifiziert die CO₂-Einsparung und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus. Im Frühjahr 2026 hat der Bundestag eine Novelle beschlossen, die die Quote schrittweise weiter anhebt und zugleich die Regeln gegen Missbrauch bei der Nachhaltigkeitszertifizierung verschärft sowie die Anrechenbarkeit bestimmter Biokraftstoffe (etwa aus Palmöl- oder Sojabiomasse) einschränkt. Beides gilt als einer der Gründe, warum die Zertifikatspreise – und damit die Prämien für E-Auto-Halter – 2026 gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen sind.

Wer bekommt die THG-Prämie?

Anspruchsberechtigt sind Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) der Klasse M1 (Pkw), die auf sie zugelassen sind – nachgewiesen über die Zulassungsbescheinigung Teil I (den früheren Fahrzeugschein). Wichtig zur Abgrenzung:

  • Reine E-Autos (BEV): anspruchsberechtigt.
  • Plug-in-Hybride: nicht anspruchsberechtigt, da sie weiterhin einen Verbrennungsmotor nutzen und keine reine Stromfahrzeuge im Sinne der Verordnung sind.
  • Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeuge: unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anrechenbar, spielen mengenmäßig aber eine untergeordnete Rolle.
  • Geleaste oder gebraucht gekaufte E-Autos: grundsätzlich möglich, solange die Person als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist beziehungsweise – je nach Anbieter – eine entsprechende Nachweisführung möglich ist.

E-Roller, E-Motorräder & Co.: der kleinere Nebenfall

Neben Pkw sind auch bestimmte zulassungspflichtige, rein elektrische Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e (schnelle E-Roller und E-Motorräder mit amtlichem Kennzeichen) förderfähig. Nicht förderfähig sind dagegen zulassungsfreie Elektro-Kleinstfahrzeuge wie klassische E-Scooter ohne Kennzeichen oder S-Pedelecs ohne Zulassung – eine Gesetzesänderung von 2023 hat diese ausdrücklich ausgeschlossen. Da die allermeisten privaten Halter ein Auto anmelden, konzentriert sich dieser Artikel darauf.

Wie hoch ist die THG-Prämie aktuell (2026)?

Die Prämienhöhe schwankt mit dem Marktpreis für die Zertifikate – und der hat sich in den letzten Jahren stark bewegt. Die folgende Tabelle fasst die grobe Entwicklung zusammen, wie sie sich aus mehreren Marktbeobachtungen und Vergleichsportalen ergibt. Es handelt sich um Näherungswerte, keine amtlichen Festpreise – die tatsächliche Auszahlung hängt immer vom gewählten Anbieter und Vertragsmodell ab.

QuotenjahrGrobe Prämienspanne pro E-PkwEinordnung
2022bis zu rund 400 €, bei Mehrjahresverträgen phasenweise auch mehrMarktstart, hohe Nachfrage nach Zertifikaten
2023Rückgang im Jahresverlauf von rund 400 € auf ca. 130 €Zertifikatsangebot wuchs schneller als die Nachfrage
2024rund 100 €, mit weiterem Rückgang zum JahresendeAnhaltender Preisverfall
2025grob 50–100 €Markttief
2026 (Stand Sommer)grob 150–400 €, je nach Anbieter und VertragsmodellErholung u. a. durch strengere Anrechnungsregeln und geänderte Übertragungsmöglichkeiten

Für 2026 kursieren in Vergleichen sowohl feste (fixe) Angebote im Bereich von rund 150 bis 300 € als auch variable Modelle, bei denen Anbieter am Jahresende einen höheren, aber nicht von vornherein feststehenden Betrag in Aussicht stellen. Angebote am oberen Rand dieser Spanne sind eher die Ausnahme als der Regelfall und oft an Bedingungen wie eine längere Vertragsbindung geknüpft. Wer plant, sollte eher mit einem Betrag in der Mitte der Spanne rechnen und Werbeversprechen am oberen Ende kritisch prüfen.

So läuft die Anmeldung ab

  • Anbieter auswählen. Halter melden ihr Fahrzeug einmal pro Kalenderjahr bei einer THG-Quotenhandelsplattform an – nicht direkt beim Umweltbundesamt, da die Bündelung vieler Einzelfahrzeuge zu handelbaren Mengen praktisch nur über solche Plattformen sinnvoll funktioniert.
  • Daten und Fahrzeugschein hochladen. Nötig sind in der Regel Name, Adresse und ein Foto oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Prüfung und Zertifizierung. Die Plattform reicht die gesammelten Anträge beim Umweltbundesamt ein. Die Zertifizierung nimmt üblicherweise mehrere Monate in Anspruch, bei variablen Modellen bis zu einem halben Jahr oder länger.
  • Verkauf der Quote. Nach der Zertifizierung verkauft der Anbieter die gebündelte CO₂-Einsparung an quotenpflichtige Unternehmen.
  • Auszahlung. Bei festen Modellen erfolgt die Auszahlung häufig schon kurz nach Vertragsabschluss, bei variablen oder „Express"-Modellen orientiert sie sich am tatsächlichen Verkaufserlös und kommt entsprechend später.
  • Neuanmeldung im Folgejahr. Die Berechtigung gilt jeweils nur für ein Kalenderjahr – eine automatische Verlängerung gibt es meist nicht, eine erneute Anmeldung ist notwendig.

Rechenbeispiel: Eine THG-Prämie in der Praxis

Anna fährt einen VW ID.3, zugelassen auf ihren Namen. Im Februar 2026 meldet sie das Fahrzeug bei einer Plattform an und lädt ihre Zulassungsbescheinigung hoch. Sie entscheidet sich für ein festes Angebot von 260 € statt eines variablen Modells mit höherem, aber unsicherem Betrag, weil ihr eine planbare, zeitnahe Auszahlung wichtiger ist als die Chance auf ein paar Euro mehr. Rund vier bis sechs Wochen später erhält sie die 260 € auf ihr Konto. Ende 2026 muss sie sich, falls sie die Prämie erneut nutzen möchte, für das Quotenjahr 2027 neu anmelden – der Vorgang beginnt jedes Jahr von vorn.

Dieses Beispiel zeigt zugleich die Grenzen: 260 € pro Jahr entsprechen bei einem typischen Jahresstromverbrauch eines E-Autos von rund 2.500 bis 3.500 kWh häufig einem spürbaren, aber begrenzten Teil der Stromkosten – ein netter Nebeneffekt des Fahrzeugbesitzes, kein tragendes Element der Finanzplanung.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Für private Fahrzeughalter ist die THG-Prämie nach aktuellem Stand steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits 2022 klargestellt, dass die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart nach dem Einkommensteuergesetz zuzuordnen sind. Sie gelten insbesondere nicht als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen" im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG und unterliegen deshalb auch nicht der dortigen Freigrenze. In der privaten Steuererklärung muss die Prämie daher regelmäßig nicht angegeben werden.

Diese Steuerfreiheit gilt für privat gehaltene und privat genutzte Fahrzeuge. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug einem Betrieb zugeordnet ist – etwa bei Selbstständigen, Freiberuflern oder klassischen Firmenwagen: Hier zählt die THG-Prämie in der Regel als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wer unsicher ist, ob sein Fahrzeug steuerlich als privat oder betrieblich gilt, sollte das im Zweifel mit einem Steuerberater klären – dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Worauf du bei der Anbieterwahl achten solltest

Der Markt für THG-Quotenhandel besteht aus einer Vielzahl von Plattformen mit unterschiedlichen Konditionen. Ein paar allgemeine Kriterien helfen bei der Einordnung, unabhängig davon, welchen Anbieter man am Ende wählt:

  • Keine Vorabkosten. Seriöse Anbieter verlangen keine Gebühr für die Anmeldung – die Vergütung erfolgt ausschließlich über eine Provision vom Verkaufserlös.
  • Transparenz zwischen fest und variabel. Ein fester Betrag ist planbarer, ein variables oder „Express"-Modell kann mehr bringen, ist aber vom Marktverlauf abhängig. Anbieter sollten diesen Unterschied klar kommunizieren, nicht mit dem höchstmöglichen Betrag werben, ohne die Bedingungen dafür zu nennen.
  • Auszahlungsgeschwindigkeit. Manche Modelle zahlen innerhalb weniger Wochen, andere erst nach Abschluss des Zertifizierungsprozesses – teilweise erst im Folgejahr. Die tatsächlichen Fristen im Kleingedruckten sind wichtiger als Werbeaussagen wie „sofort".
  • Datenschutz. Für die Anmeldung werden Fahrzeug- und Personendaten übermittelt. Ein Anbieter sollte transparent machen, welche Daten er speichert, wie lange, und dass keine Weitergabe über den notwendigen Zweck hinaus erfolgt.
  • Erreichbarkeit und Bewertungen. Ein deutscher Firmensitz, ein erreichbarer Kundenservice und nachvollziehbare, breit gestreute Bewertungen sind einfache, aber wirksame Anhaltspunkte für Seriosität.
  • Vertragslaufzeit. Die meisten Angebote gelten für ein Kalenderjahr. Vorsicht ist geboten bei mehrjährigen Bindungen mit unklaren Kündigungsregeln.

Dieser Artikel nennt bewusst keine konkreten Anbieter – ein Vergleich der aktuellen Konditionen lohnt sich vor jeder Anmeldung, da sich Angebote und Marktpreise unterjährig ändern können.

Realistisch bleiben: Was die THG-Prämie ist – und was nicht

Die THG-Prämie ist ein jährlicher, moderater Bonus für E-Auto-Halter – kein Ersatz für Einkommen, keine Kapitalanlage und keine verlässlich planbare Einnahmequelle über mehrere Jahre. Wie die Tabelle oben zeigt, hat sich die Höhe zwischen 2022 und 2025 mehr als halbiert, bevor sie 2026 wieder anzog. Wer die Prämie in seine Finanzplanung einbezieht, sollte eher mit dem unteren bis mittleren Ende der aktuellen Spanne rechnen als mit den höchsten beworbenen Beträgen, und sich bewusst machen, dass sich der Markt von Jahr zu Jahr deutlich verschieben kann.

Fazit

Die THG-Quote ermöglicht es Haltern reiner Elektroautos, die CO₂-Einsparung ihres Fahrzeugs einmal im Jahr über eine spezialisierte Plattform zu verkaufen und dafür eine Prämie zu erhalten – 2026 realistisch grob im Bereich von 150 bis 400 Euro, für Privatpersonen in aller Regel steuerfrei. Der Aufwand ist gering: Anmeldung, Fahrzeugschein hochladen, warten. Wer einen Anbieter ohne Vorabkosten und mit transparenten Auszahlungsbedingungen wählt, kann diesen kleinen jährlichen Bonus unkompliziert mitnehmen – sollte ihn aber als das behandeln, was er ist: ein netter Nebeneffekt des E-Auto-Besitzes, keine relevante Einnahmequelle.

*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Angaben zu Prämienhöhen sind Näherungswerte auf Basis öffentlich zugänglicher Marktbeobachtungen und können sich kurzfristig ändern.*

Häufige Fragen

Bekomme ich die THG-Prämie auch für einen Plug-in-Hybrid?

Nein. Anspruchsberechtigt sind nur reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride verfügen weiterhin über einen Verbrennungsmotor und fallen nicht unter die begünstigte Fahrzeugkategorie.

Muss ich mich jedes Jahr neu anmelden?

Ja. Die Berechtigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr (Quotenjahr). Eine automatische Verlängerung gibt es bei den meisten Anbietern nicht, eine erneute Anmeldung im Folgejahr ist notwendig.

Wie lange dauert es, bis die Prämie ausgezahlt wird?

Das hängt vom gewählten Modell ab. Feste Angebote werden häufig innerhalb weniger Wochen nach Vertragsabschluss ausgezahlt. Bei variablen Modellen orientiert sich die Auszahlung am tatsächlichen Verkaufserlös nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, was mehrere Monate dauern kann.

Muss ich die THG-Prämie in der Steuererklärung angeben?

Für privat gehaltene Fahrzeuge in aller Regel nicht: Das Bundesfinanzministerium hat 2022 klargestellt, dass die Prämie keiner Einkunftsart zuzuordnen ist und daher steuerfrei bleibt. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen, etwa Firmenwagen von Selbstständigen, gilt sie dagegen häufig als steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Gibt es die Prämie auch für geleaste oder gebraucht gekaufte E-Autos?

Grundsätzlich ja, solange die Person als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Bei Leasingfahrzeugen kann je nach Anbieter ein zusätzlicher Nachweis oder eine Zustimmung des Leasinggebers nötig sein.

Ist die THG-Quote dasselbe wie eine Förderung beim Autokauf?

Nein. Kaufförderungen wie der frühere Umweltbonus waren einmalige Zuschüsse beim Fahrzeugerwerb. Die THG-Prämie ist davon unabhängig und wird jährlich neu auf Basis der Fahrzeugzulassung ausgezahlt, unabhängig davon, wann und wie das Fahrzeug angeschafft wurde.

Kann ich die Quote auch direkt beim Umweltbundesamt anmelden statt über eine Plattform?

Formal ist eine Antragstellung möglich, in der Praxis bündeln Plattformen jedoch die Zertifikate vieler Fahrzeughalter, da einzelne Anträge für Privatpersonen kaum wirtschaftlich am Markt platziert werden können. Deshalb läuft die Anmeldung in der Praxis fast ausschließlich über spezialisierte Anbieter.

Was passiert, wenn ich mein E-Auto während des Jahres verkaufe?

Die Anmeldung bezieht sich auf den Halter zum Zeitpunkt der Antragstellung für das jeweilige Quotenjahr. Details zum Umgang mit einem unterjährigen Halterwechsel regeln die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters unterschiedlich, ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.

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