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Einkommensteuerreform 2027: Regierungsentwurf im Bundestag

29. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 liegt im Bundestag: Grundfreibetrag 12.564 €, Kindergeld 267 €, Reichensteuer ab 250.000 €. Was geplant ist und was noch offen bleibt.

Die Einkommensteuerreform 2027 ist weiter nicht beschlossen, aber der Entwurf ist konkreter geworden: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 gebilligt, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen, das Kindergeld von 259 auf 267 Euro im Monat. Die Reform soll insgesamt mehr als 10 Milliarden Euro an Entlastung bringen. Zustimmen müssen noch Bundestag und Bundesrat.

Im Juli lagen nur Eckpunkte des Koalitionsausschusses vor, über die wir berichtet haben (Einkommensteuerreform 2027: Diese Entlastungen plant die Koalition). Seitdem gibt es einen Regierungsentwurf mit Zahlen auch für das Zwischenjahr 2027. Hier ist der aktuelle Stand, Stand: 29. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stand des Verfahrens: Kabinettsbeschluss am 2. September 2026, Regierungsentwurf als Bundestags-Drucksache 21/8235 vom 28. September 2026, erste Lesung am 8. Oktober 2026. Federführend ist der Finanzausschuss. Ein Gesetz ist es noch nicht.
  • Grundfreibetrag: 12.564 Euro im Jahr 2027 (plus 216 Euro), 12.900 Euro im Jahr 2028.
  • Kindergeld: 267 Euro im Monat ab Januar 2027, 272 Euro ab Januar 2028 (heute 259 Euro).
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
  • Gegenfinanzierung: 45 Prozent Reichensteuer schon ab 250.000 Euro, neu 47 Prozent ab 280.000 Euro; Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent; Minijob-Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent.
  • Nicht betroffen: Abgeltungssteuer und Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge stehen nicht im Entwurf.

Was der Regierungsentwurf gegenüber den Eckpunkten ändert

Neu gegenüber dem Stand vom Sommer sind vor allem die konkreten Werte für 2027. Im Juli war nur das Zielbild für 2028 bekannt. Außerdem nennt der Entwurf nun die Beträge beim Kinderfreibetrag und weitere Details.

GrößeHeute (2026)Entwurf 2027Entwurf 2028
Grundfreibetrag (ledig)12.348 €12.564 €12.900 €
Kindergeld je Kind und Monat259 €267 €272 €
Kinderfreibetrag (je Kind, beide Eltern)6.828 €7.128 €–
Freistellung Kinderexistenzminimum insgesamt9.756 €10.056 €10.236 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €1.430 €
Handwerkerleistungen: Anteil / Höchstbetrag20 % / 1.200 €15 % / 900 €15 % / 900 €
Minijob-Pauschsteuer2 %5 %5 %

Der Tarif soll zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen abgeflacht werden. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der berücksichtigte Stundenlohn ab 1. Januar 2027 von 50 auf 75 Euro steigen. Für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro.

Die Bundesregierung rechnet mit einer Entlastung von mehr als 10 Milliarden Euro über die Jahre 2027 und 2028. Die Steuermindereinnahmen beziffert die Bundestagsmeldung auf 4,515 Milliarden Euro für 2027 und 6,02 Milliarden Euro für 2028. Ihr Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr sparen.

Wer zahlt mit? Die Gegenfinanzierung

Die Entlastung wird nicht allein über Schulden finanziert. Der Entwurf sieht mehrere Gegenposten vor:

  • Reichensteuer: Der Satz von 45 Prozent soll nicht mehr erst ab 277.826 Euro gelten, sondern schon ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Ab 280.000 Euro soll eine neue Stufe von 47 Prozent greifen.
  • Handwerkerbonus: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Die Regierung nennt das Subventionsabbau.
  • Minijobs: Der einheitliche Pauschsteuersatz steigt von 2 auf 5 Prozent. Er wird vom Arbeitgeber gezahlt.
  • Rechenzentren: Beim Gewerbesteuer-Zerlegungsschlüssel soll es eine Änderung geben, die Standortgemeinden zugutekommt. Das belastet den Bund und die Länder.

Rechenbeispiele

Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Rechnungen mit angenommenen Werten, keine Steuerberechnung für deinen Fall.

Kindergeld: Der Unterschied zu heute beträgt 8 Euro im Monat (267 – 259) im Jahr 2027, also 96 Euro im Jahr pro Kind. Ab 2028 sind es 13 Euro im Monat (272 – 259), also 156 Euro im Jahr pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppelt sich das auf 192 Euro (2027) beziehungsweise 312 Euro (2028).

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er steigt um 200 Euro (1.430 – 1.230). Wer ohnehin nur den Pauschbetrag ansetzt und einen Grenzsteuersatz von angenommenen 30 Prozent hat, spart rechnerisch etwa 60 Euro im Jahr (200 × 0,30). Wer bisher höhere Werbungskosten belegt hat, merkt weniger davon.

Handwerkerbonus: Bei angenommenen 4.000 Euro Arbeitskosten sinkt die Steuerermäßigung von 800 Euro (20 %) auf 600 Euro (15 %). Der neue Höchstbetrag von 900 Euro ist ab 6.000 Euro Arbeitskosten erreicht. Bisher lag diese Grenze bei 1.200 Euro Ermäßigung, ebenfalls bei 6.000 Euro Arbeitskosten.

Wichtig: Wie stark sich der Grundfreibetrag und der angepasste Tarif auf eine einzelne Person auswirken, hängt vom Einkommen ab. Der Gesetzentwurf nennt dafür die Tarifformeln, die ein Lohnsteuerrechner abbildet. Eine pauschale Aussage wie „Alle haben X Euro mehr netto" ist daher nicht möglich.

Politische Positionen in der ersten Lesung

Bei der Debatte am 8. Oktober 2026 zeichneten sich unterschiedliche Linien ab, wie das Textarchiv des Bundestags festhält:

  • SPD: Die Schwerpunkte seien richtig, die Gegenfinanzierung über Reichensteuer und Handwerkerbonus gerecht, aber sie müsse seriös sein.
  • CDU/CSU: Die Union hätte einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression bevorzugt und will im weiteren Verfahren prüfen, ob das noch möglich ist.
  • AfD: Lehnt die Reform ab und sieht ein verdecktes Steuererhöhungsgesetz.
  • Grüne: Die Reform sei zu kleinteilig, die Kinderfreibeträge begünstigten Gutverdiener stärker.
  • Linke: Die Entlastung sei zu gering, die obersten fünf Prozent sollten stärker belastet werden.

Das zeigt: Im parlamentarischen Verfahren sind noch Änderungen möglich. Die Zahlen in diesem Artikel gelten für den Regierungsentwurf, nicht für ein verabschiedetes Gesetz.

Was du jetzt prüfen kannst

  • Ob du bisher nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzt oder höhere Werbungskosten belegst. Davon hängt ab, wie viel der höhere Pauschbetrag ändert.
  • Ob du regelmäßig Handwerkerleistungen absetzt und wie hoch deine Arbeitskosten pro Jahr sind. Bei Rechnungen über 6.000 Euro Arbeitskosten würde die Kürzung des Höchstbetrags voll durchschlagen.
  • Ob du Kinder hast und wie sich Kindergeld und Kinderfreibetrag bei deinem Einkommen auswirken. Das Finanzamt führt dazu die Günstigerprüfung durch.
  • Ob du einen Minijob beschäftigst. Der Pauschsteuersatz des Arbeitgebers soll steigen.
  • Wie ein möglicher Netto-Zuwachs in deine laufende Planung passt. Mit dem Sparplan-Rechner kannst du durchspielen, was zusätzliche Sparbeträge über die Jahre bedeuten würden. Die Frist für die laufende Erklärung findest du in unserem Beitrag zur Steuererklärung 2026, weitere Hintergründe im Steuern-Ratgeber.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Quellen

Häufige Fragen

Ist die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 gebilligt, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 sein?

Laut Regierungsentwurf steigt der Grundfreibetrag von 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Das ist ein Plus von 216 Euro im ersten Schritt.

Wie viel Kindergeld soll es 2027 geben?

Das Kindergeld soll von 259 Euro auf 267 Euro im Monat ab Januar 2027 und auf 272 Euro ab Januar 2028 steigen. Das sind 96 Euro mehr pro Kind und Jahr im Jahr 2027.

Was ändert sich beim Handwerkerbonus?

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken. Der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro gesenkt werden.

Ändert die Reform etwas an der Abgeltungssteuer?

Nein, der Entwurf betrifft die Einkommensteuer auf Einkünfte wie Gehalt, nicht die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Der Sparerpauschbetrag ist nicht Teil des Entwurfs.

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