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ELTIF 2.0 erklärt: Private Equity und Infrastruktur ab 1 Euro im Sparplan?

Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 7 Min. · Redaktion: RenditeRadar

ELTIF 2.0 macht Private Equity, Infrastruktur und Private Debt per Sparplan zugänglich – 34 Milliarden Euro Marktvolumen europaweit Ende 2025. Was sich 2024 geändert hat, wie Rücknahmen funktionieren und welche Risiken bleiben.

Private Equity, Infrastrukturprojekte oder Kreditfonds – bislang war das institutionelles Terrain oder etwas für sehr vermögende Privatanleger mit Mindestanlagen von 100.000 Euro und mehr. Mit der Reform der ELTIF-Verordnung (European Long-Term Investment Fund) ist seit 2024 der Weg frei für einen Fondstyp, der genau diese Anlageklassen per Sparplan schon ab kleinen Beträgen zugänglich machen soll. Die Branche meldet für 2025 ein Rekordjahr: 34,0 Milliarden Euro verwaltetes Vermögen europaweit, ein Plus von 54,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Beitrag erklärt, was ein ELTIF ist, was sich mit der Reform „ELTIF 2.0" geändert hat – und worauf Anleger bei Liquidität, Kosten und Risiko achten sollten.

*Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Produkterklärung und keine Anlageberatung oder Kaufempfehlung. Ob ein ELTIF zur eigenen Situation passt, hängt von individuellen Zielen, Anlagehorizont und Risikotragfähigkeit ab und sollte im Zweifel mit einer unabhängigen Beratung geklärt werden. Stand: September 2026.*

Was ist ein ELTIF überhaupt?

Ein ELTIF ist ein von der EU regulierter Fondstyp, der Anlegern Zugang zu langfristigen, illiquiden Vermögenswerten verschaffen soll: Private Equity (Unternehmensbeteiligungen außerhalb der Börse), Infrastrukturprojekte (Windparks, Glasfasernetze, Verkehrswege), Private Debt (Unternehmenskredite außerhalb des Bankensystems) sowie in geringerem Umfang auch Immobilien und andere Sachwerte. Anders als ein klassischer offener Investmentfonds oder ETF, der überwiegend börsengehandelte Wertpapiere hält und täglich handelbar ist, investiert ein ELTIF in Vermögenswerte, die sich nicht von heute auf morgen verkaufen lassen.

Die ursprüngliche ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 fand am Markt kaum Anklang – auch wegen einer für breite Privatanlegerschichten unpraktikablen Ausgestaltung. Mit der Reform durch Verordnung (EU) 2023/606 vom 15. März 2023, anwendbar seit dem 10. Januar 2024, hat der Gesetzgeber gezielt nachgebessert. In der Branche hat sich dafür der informelle Begriff „ELTIF 2.0" etabliert.

Was sich mit ELTIF 2.0 konkret geändert hat

Drei Änderungen sind für Privatanleger besonders relevant:

Einstiegshürden gesenkt. Nach der alten Fassung mussten Privatanleger mit einem Finanzinstrumente-Portfolio von bis zu 500.000 Euro mindestens 10.000 Euro investieren und durften dabei nicht mehr als 10 Prozent ihres Portfolios in ELTIFs halten. Beide Vorgaben sind entfallen (Erwägungsgrund 47 der Reform-Verordnung). Übrig bleibt die ohnehin für Wertpapiergeschäfte vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung nach MiFID II – eine ELTIF-spezifische Zusatzprüfung gibt es nicht mehr. In der Praxis bedeutet das: Manche Anbieter ermöglichen inzwischen ELTIF-Sparpläne bereits ab 1 Euro Sparrate.

Konzentrationsgrenzen neu gefasst. Ein ELTIF darf nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung höchstens 20 Prozent seines Kapitals in ein einzelnes Unternehmen, einen einzelnen Sachwert oder einen einzelnen Investmentfonds investieren – eine Diversifikationsvorgabe, die Klumpenrisiken begrenzen soll. Für die Kreditaufnahme des Fonds selbst gilt seit der Reform eine höhere Grenze: Ein für Privatanleger vertriebener ELTIF darf laut Artikel 16 bis zu 50 Prozent seines Nettoinventarwerts an Fremdkapital aufnehmen (zuvor pauschal 30 Prozent) – professionelle ELTIFs dürfen bis zu 100 Prozent.

Rücknahme- und Liquiditätsmechanik geregelt. Artikel 19 erlaubt Rücknahmen von Fondsanteilen während der Laufzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss eine Mindesthaltefrist verstrichen sein, der Fondsmanager muss ein geeignetes Liquiditätsmanagement nachweisen können, und bei zu vielen gleichzeitigen Rückgabewünschen greift ein anteiliges Gating – wer zuerst kommt, bekommt nicht automatisch zuerst sein Geld zurück, sondern alle Anleger werden anteilig gekürzt. Die genaue Dauer der Mindesthaltefrist legt die Verordnung selbst nicht als feste Zahl fest, sondern verweist auf technische Regulierungsstandards der ESMA – sie kann sich daher von Fonds zu Fonds unterscheiden und steht im Verkaufsprospekt bzw. den Basisinformationsblättern des jeweiligen Produkts.

Wie groß ist der Markt wirklich?

Laut der ELTIF-Studie 2026 von Scope Fund Analysis lag das europaweite ELTIF-Marktvolumen Ende 2025 bei 34,0 Milliarden Euro, verteilt auf 268 registrierte Produkte (198 davon mit auswertbaren Detaildaten). Deutschland liegt mit 4,4 Milliarden Euro und einem Marktanteil von 12,8 Prozent auf Platz 2 hinter Frankreich (14,1 Milliarden Euro). Allein 2025 flossen in Deutschland 1,6 Milliarden Euro an neuem Kapital in ELTIFs (2024: 943,5 Millionen Euro).

Wichtig für die Einordnung: Die häufig zitierte Zahl von „bis zu 50 Milliarden Euro" ist keine aktuelle Bestandsgröße, sondern eine Scope-Prognose für das Ende des Jahres 2026 – ein Wachstum von 40 bis 50 Prozent gegenüber dem heutigen Stand. Von befragten Vermögensverwaltern wird im Schnitt ein Zuwachs von 25 bis 30 Prozent für 2026 erwartet, mittelfristig (bis Ende 2028) rechnet Scope mit einem Marktvolumen von 70 bis 80 Milliarden Euro. Diese beiden Zahlen – aktueller Bestand und Prognose – sollten nicht verwechselt werden.

KennzahlWertStand
ELTIF-Marktvolumen Europa (AuM)34,0 Mrd. €Ende 2025
davon Deutschland4,4 Mrd. € (Rang 2, Marktanteil 12,8 %)Ende 2025
Frankreich (Rang 1)14,1 Mrd. €Ende 2025
Neues Kapital Deutschland 20251,6 Mrd. €Kalenderjahr 2025
Scope-Prognose Marktvolumen Europabis zu 50 Mrd. €Ende 2026 (Prognose)
Scope-Prognose mittelfristig70–80 Mrd. €Ende 2028 (Prognose)

Warum ELTIFs gerade jetzt an Fahrt gewinnen

Ein struktureller Rückenwind kommt aus der Altersvorsorgepolitik: Mit dem im Mai 2026 verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz startet zum 1. Januar 2027 das neue geförderte Altersvorsorgedepot, in dem ELTIFs als eine von mehreren zulässigen Anlageformen neben Fonds, ETFs und Anleihen ausdrücklich vorgesehen sind (staatliche Förderung fließt laut aktuellem Stand ab 2028). Wie viel Kapital davon konkret in ELTIFs fließen wird, lässt sich heute nicht seriös beziffern – Scope selbst nennt diesen Zusammenhang bislang nur als möglichen, nicht quantifizierten Wachstumstreiber. Wer sich generell für die Reform interessiert, findet Hintergründe in unserem Beitrag zum Altersvorsorgedepot 2027.

Chancen und Risiken im Überblick

Chancen: - Zugang zu Anlageklassen (Private Equity, Infrastruktur, Private Debt), die historisch anderen Renditequellen unterliegen als börsennotierte Aktien und ETFs und so zur Streuung eines Gesamtportfolios beitragen können. - Niedrige Einstiegshürde durch Sparplanfähigkeit ab kleinen Beträgen. - Regulierte, von der Fondsgesellschaft getrennte Verwahrung der Vermögenswerte – wie bei anderen EU-regulierten Investmentfonds werden ELTIF-Vermögenswerte grundsätzlich getrennt vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft gehalten.

Risiken: - Illiquidität ist kein Nebeneffekt, sondern Konstruktionsprinzip. Wer während der Mindesthaltefrist oder bei einer Rückgabewelle Geld braucht, kommt möglicherweise nicht oder nur anteilig heran (Gating nach Artikel 19). - Bewertung nicht tagesaktuell wie bei börsennotierten Wertpapieren. Private-Markets-Vermögenswerte werden typischerweise nur periodisch bewertet, nicht über einen liquiden Markt mit laufender Preisbildung. - Höhere und komplexere Kostenstrukturen sind bei Private-Equity- und Private-Debt-Strategien branchentypisch – ein Vergleich mit den Gesamtkosten eines ETF-Sparplans lohnt sich in jedem Fall vor dem Abschluss. - Kreditaufnahme des Fonds (bis zu 50 Prozent des Nettoinventarwerts) kann Verluste in einer Abwärtsphase verstärken. - Steuerliche Behandlung ist nicht einheitlich, sondern hängt von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des jeweiligen ELTIF ab (etwa als Sondervermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes oder als geschlossene AIF-Struktur) – anders als bei Aktien-ETFs lässt sich pauschal keine Teilfreistellung unterstellen. Wie die Teilfreistellung bei klassischen Fonds funktioniert, erklärt unser Beitrag Teilfreistellung bei ETFs und Fonds – ob ein konkretes ELTIF-Produkt darunterfällt, steht in dessen Besteuerungsgrundlagen bzw. sollte beim Anbieter erfragt werden.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung (rein illustrativ)

Angenommen, ein Anleger investiert monatlich 100 Euro über einen ELTIF-Sparplan, der in Infrastrukturprojekte investiert. Nach fünf Jahren beträgt sein eingezahltes Kapital 6.000 Euro. Möchte er in dieser Zeit vorzeitig aussteigen, könnte er – abhängig vom konkreten Fondsprospekt – entweder gar keine Rückgabemöglichkeit haben (reine Zeichnungsfrist-Fonds), oder eine Rückgabe beantragen, die wegen der Mindesthaltefrist und eines möglichen Gating-Mechanismus nicht in voller Höhe und nicht sofort erfüllt wird. Dieses Beispiel ist rein hypothetisch und ersetzt nicht die Lektüre der Rücknahmebedingungen im jeweiligen Verkaufsprospekt oder Basisinformationsblatt (PRIIPs-KID) des tatsächlich gewählten Produkts.

Vergleich zu anderen illiquiden Anlageformen

ELTIFs stehen nicht allein in der Kategorie „reguliert, aber illiquide". Wer offene Immobilienfonds kennt, findet dort mit Mindesthaltefristen und Kündigungsfristen ein strukturell ähnliches Prinzip – erklärt in unserem Beitrag zu offenen Immobilienfonds. Wer sich stattdessen für Nachrangdarlehen bei Immobilien-Crowdinvesting interessiert, sollte die dort deutlich höheren Ausfallrisiken kennen – nachzulesen in Nachrangdarlehen beim Immobilien-Crowdinvesting. Und wer generell verstehen möchte, wie die Vermögenstrennung bei Fondsgesellschaften im Insolvenzfall funktioniert, findet die Grundlagen in Was passiert mit meinem ETF, wenn die Fondsgesellschaft insolvent geht?.

Häufige Fehler

  • ELTIF mit einem klassischen ETF-Sparplan verwechseln. Trotz ähnlicher Sparplan-Mechanik handelt es sich um eine fundamental andere, illiquide Anlageklasse mit anderem Risikoprofil.
  • Die Mindesthaltefrist und Gating-Regeln vor dem Kauf nicht gelesen haben. Wer kurzfristig auf das investierte Geld angewiesen sein könnte, sollte kein Kapital in ELTIFs binden, das er in absehbarer Zeit braucht.
  • Die Kostenstruktur nicht mit Alternativen verglichen. Private-Markets-Strategien sind aufwendiger zu verwalten als passive Indexfonds – das schlägt sich in der Gesamtkostenquote nieder.
  • Steuerliche Behandlung pauschal wie bei einem Aktien-ETF unterstellen. Ob und in welcher Höhe eine Teilfreistellung greift, hängt vom einzelnen Produkt ab.

Fazit

ELTIF 2.0 hat aus einem Nischenprodukt für institutionelle Anleger einen sparplanfähigen Zugang zu privaten Kapitalmärkten gemacht – mit spürbarem Wachstum: 34 Milliarden Euro verwaltetes Vermögen europaweit Ende 2025, Tendenz laut Scope-Prognose deutlich steigend. Wer einsteigt, sollte sich aber bewusst sein, dass Illiquidität, Gating-Mechanismen bei der Rückgabe und komplexere Kostenstrukturen keine Nebenwirkungen, sondern der Kern dieser Anlageklasse sind. Ein Blick ins Verkaufsprospekt und PRIIPs-Basisinformationsblatt des konkreten Produkts ist vor jedem Einstieg unverzichtbar.

*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlageberatung. Stand: September 2026.*

Häufige Fragen

Was ist ein ELTIF genau?

Ein European Long-Term Investment Fund (ELTIF) ist ein EU-regulierter Fondstyp für langfristige, illiquide Vermögenswerte wie Private Equity, Infrastruktur oder Private Debt. Anders als ein ETF hält er keine überwiegend börsentäglich handelbaren Wertpapiere.

Was hat sich mit ELTIF 2.0 geändert?

Die Reform (Verordnung (EU) 2023/606, anwendbar seit 10. Januar 2024) hat die alte Mindestanlage von 10.000 Euro und die 10-Prozent-Portfoliogrenze für Privatanleger abgeschafft, die Konzentrationsgrenzen neu gefasst (max. 20 Prozent in einen einzelnen Vermögenswert) und die zulässige Kreditaufnahme für Privatanleger-ELTIFs auf bis zu 50 Prozent des Nettoinventarwerts angehoben.

Kann ich mein Geld aus einem ELTIF jederzeit zurückbekommen?

Nein. Rücknahmen sind erst nach einer Mindesthaltefrist möglich, deren genaue Dauer im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds steht. Zusätzlich kann bei vielen gleichzeitigen Rückgabewünschen ein anteiliges Gating greifen, sodass nicht alle Anleger sofort ihr volles Kapital zurückerhalten.

Wie groß ist der ELTIF-Markt aktuell?

Laut Scope Fund Analysis lag das europaweite ELTIF-Marktvolumen Ende 2025 bei 34,0 Milliarden Euro, Deutschland kam auf 4,4 Milliarden Euro (Rang 2 hinter Frankreich). Die oft genannten „50 Milliarden Euro“ sind eine Scope-Prognose für Ende 2026, keine aktuelle Bestandsgröße.

Werden ELTIF-Erträge wie bei einem Aktien-ETF teilfreigestellt?

Nicht automatisch. Die steuerliche Behandlung hängt von der rechtlichen Ausgestaltung des jeweiligen ELTIF ab – ob und in welcher Höhe eine Teilfreistellung greift, steht in den Besteuerungsgrundlagen des konkreten Produkts.

Für wen eignet sich ein ELTIF-Sparplan?

Für Anleger, die einen Teil ihres Portfolios über einen langen Zeitraum in illiquide Anlageklassen streuen möchten und auf dieses Kapital in absehbarer Zeit nicht angewiesen sind. Wer kurzfristige Liquidität braucht, sollte kein Kapital in ELTIFs binden.

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