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Sofortrente vs. ETF-Entnahmeplan: Wie du dein Vermögen im Ruhestand am besten auszahlst
Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 17 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Sofortrente oder ETF-Entnahmeplan: Der Ratgeber erklärt Rentenfaktor, Ertragsanteilsbesteuerung und Höchstrechnungszins der Sofortrente und vergleicht sie mit dem Entnahmeplan anhand konkreter Rechenbeispiele.
Zwei Wege, ein Vermögen in Ruhestandseinkommen zu verwandeln
Wer mit 60, 65 oder 67 in Rente geht und neben der gesetzlichen Rente noch ein größeres Guthaben zur Verfügung hat – aus einer Lebensversicherung, einem Bausparvertrag, einer Erbschaft oder einfach einem ETF-Depot –, steht vor einer Frage, die sich nicht mit einer Sparrate mehr beantworten lässt: Wie zahlt man sich dieses Geld über zwanzig, dreißig oder mehr Jahre am besten selbst aus?
Zwei Antworten dominieren die Diskussion. Die erste ist die Sofortrente, eine private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, die ab dem ersten Monat eine lebenslange, garantierte Zahlung verspricht. Die zweite ist der ETF-Entnahmeplan, bei dem das Kapital im Depot investiert bleibt und in selbst gewählten Raten entnommen wird. Die Mechanik des Entnahmeplans – 4%-Regel, Sequence-of-Returns-Risiko, dynamische Entnahmestrategien – haben wir bereits ausführlich im Ratgeber Entnahmeplan im Ruhestand behandelt. Dieser Text konzentriert sich deshalb auf die Sofortrente, die auf RenditeRadar bislang kaum vorkam, und stellt beide Wege dann direkt gegenüber – mit Tabelle und durchgerechneten Beispielen.
Vorab die wichtigste Einordnung: Dies ist eine Erklärung der Mechanik, keine Empfehlung für das eine oder das andere Produkt. Eine Sofortrente lässt sich nach Vertragsschluss in aller Regel nicht mehr rückgängig machen – das eingezahlte Kapital ist dann in eine lebenslange Zahlung umgewandelt und nicht mehr als Kapitalbetrag verfügbar. Genau deshalb lohnt es sich, die Mechanik zu verstehen, bevor man eine größere Summe bindet.
Was ist eine Sofortrente überhaupt?
Eine Sofortrente – auch sofortbeginnende Rentenversicherung genannt – ist eine private Rentenversicherung, bei der du einmalig einen größeren Betrag einzahlst (den Einmalbeitrag) und die Versicherung dir im Gegenzug ab dem folgenden Monat eine monatliche Rente zahlt, garantiert bis an dein Lebensende. Es gibt keine Ansparphase: Der Vertrag beginnt mit der Auszahlung, nicht mit dem Sparen.
Das unterscheidet die Sofortrente grundlegend von zwei Produkten, mit denen sie oft verwechselt wird:
- Aufgeschobene Rentenversicherung: Hier zahlst du über Jahre oder Jahrzehnte ein (per Einmalbeitrag oder laufend), die Rente beginnt erst später. Klassische Riester- oder Rürup-Verträge funktionieren so.
- Rürup-Rente (Basisrente): Ein Sonderfall der aufgeschobenen Rentenversicherung mit steuerlicher Förderung in der Ansparphase, gedacht vor allem für Selbstständige. Wie die Rürup-Rente im Detail funktioniert, welchen Steuervorteil sie bringt und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir separat im Ratgeber Rürup-Rente erklärt. Der zentrale Unterschied: Rürup ist ein Ansparprodukt mit Steuervorteil während der Erwerbsphase, die Sofortrente ist ein reines Auszahlprodukt für bereits vorhandenes Kapital.
Private Rentenversicherungen im Allgemeinen stehen immer wieder in der Kritik – unter anderem, weil Kosten und Intransparenz die Rendite spürbar schmälern können. Die BaFin hat dazu wiederholt kritisch Stellung bezogen; eine Einordnung dieser Kritik findest du im Blogbeitrag Private Rentenversicherung als Altersvorsorge. Bei der Sofortrente geht es nicht primär um Vermögensaufbau, sondern um etwas anderes: die Absicherung eines Risikos, das ein reines Auszahlprodukt wie der ETF-Entnahmeplan strukturell nicht abdecken kann – das Langlebigkeitsrisiko.
Das eigentliche Produkt: Versicherung gegen ein zu langes Leben
Der Kern einer Sofortrente ist eine Wette, die du nicht selbst eingehen kannst: das Risiko, länger zu leben als dein Kapital reicht. Ein ETF-Depot ist irgendwann aufgebraucht, wenn du zu viel und zu lange entnimmst – ganz gleich wie klug die Entnahmestrategie war. Eine Sofortrente dagegen zahlt garantiert weiter, und zwar unabhängig davon, ob du 80, 95 oder 105 Jahre alt wirst. Möglich wird das durch den Versicherungskollektiv-Effekt: Wer früher stirbt, "finanziert" implizit die Rente derjenigen, die besonders lange leben. Diese Umverteilung innerhalb des Versichertenkollektivs – nicht Kapitalanlage – ist der eigentliche ökonomische Mechanismus hinter der Sofortrente.
Der Rentenfaktor: das Herzstück der Kalkulation
Wie hoch deine monatliche Rente ausfällt, bestimmt der Rentenfaktor. Er gibt an, wie viel Euro monatliche Rente du pro 10.000 Euro Einmalbeitrag erhältst:
> Monatliche Rente = (Einmalbeitrag ÷ 10.000) × Rentenfaktor
Ein Rentenfaktor von 30 bei einem Einmalbeitrag von 100.000 Euro ergibt also 100.000 ÷ 10.000 × 30 = 300 Euro Monatsrente. Der Rentenfaktor hängt von mehreren Größen ab:
- Alter und Geschlecht bei Rentenbeginn (statistische Lebenserwartung – unisex-tarifiert seit 2012, Männer und Frauen zahlen also denselben Beitrag für dieselbe Rente),
- dem Rechnungszins, den der Versicherer der Kalkulation zugrunde legt,
- den einkalkulierten Kosten des Vertrags,
- der verwendeten Sterbetafel (aktuelle vs. veraltete Annahmen zur Lebenserwartung wirken sich direkt auf den Faktor aus).
Wichtig: Vergleichsportale unterscheiden meist zwischen einem garantierten Rentenfaktor (das Minimum, das vertraglich zugesichert ist) und einem hochgerechneten bzw. „konstanten" Rentenfaktor (garantierte Rente plus aktuell erwartete, nicht garantierte Überschussbeteiligung). Anfang 2026 nannten Vergleichsportale für einen 65-jährigen Mann mit 100.000 Euro Einmalbeitrag bei den jeweils besten Angeboten am Markt garantierte Monatsrenten von rund 425 Euro und Gesamtrenten (inklusive laufender Überschüsse) von rund 430 Euro – das entspricht Rentenfaktoren im Bereich von etwa 42 bis 43. Das sind Bestwerte einzelner Anbieter zu einem bestimmten Stichtag, keine Marktdurchschnitte – andere Anbieter und andere Tarifgenerationen liegen zum Teil deutlich darunter, und die Werte verschieben sich mit jeder Zinsänderung. Für die Rechenbeispiele weiter unten verwenden wir deshalb einen bewusst vorsichtiger gewählten, rein illustrativen Rentenfaktor und weisen das an der jeweiligen Stelle noch einmal aus.
Garantiezins vs. Überschussbeteiligung
Die Rente, die du am Ende bekommst, setzt sich aus zwei sehr unterschiedlichen Bausteinen zusammen:
Garantierte Rente. Sie basiert auf dem zum Vertragsabschluss gültigen Rechnungszins und ist über die gesamte Laufzeit vertraglich fest zugesagt – der Versicherer muss sie zahlen, egal wie sich Kapitalmarkt oder Sterblichkeit entwickeln. Die Obergrenze für diesen Rechnungszins bei neu abgeschlossenen Verträgen legt das Bundesfinanzministerium auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und in Abstimmung mit der BaFin fest – der sogenannte Höchstrechnungszins. Nach über zwanzig Jahren mit ausschließlich sinkenden Werten wurde er zum 1. Januar 2025 erstmals wieder angehoben, von 0,25 % auf 1,0 %. Für 2026 hat die DAV empfohlen, ihn unverändert bei 1,0 % zu belassen. Das ist die Obergrenze, nicht automatisch der Zins deines Vertrags – manche Versicherer kalkulieren vorsichtiger und legen einen niedrigeren Rechnungszins zugrunde.
Überschussbeteiligung. Erwirtschaftet der Versicherer mehr, als er für die Garantien braucht (etwa weil die Kapitalanlagen besser laufen oder die Kollektivsterblichkeit günstiger ist als kalkuliert), fließt ein Teil davon als laufende Überschussbeteiligung in deine Rente zurück – nicht garantiert, sondern jährlich neu deklariert und in der Praxis auch nach unten anpassbar. Hinzu kommt oft ein Schlussüberschuss, der erst zum Vertragsende relevant wird. In der Werbung wird häufig die Summe aus Garantie und aktuell unterstellter Überschussbeteiligung als „Rente" beziffert – die tatsächliche Auszahlung kann davon nach oben wie unten abweichen, auch wenn Abweichungen nach unten bei laufenden Renten in der Praxis selten und politisch unerwünscht sind.
Steuerliche Behandlung: die Ertragsanteilsbesteuerung
Steuerlich ist die Sofortrente ein Sonderfall. Anders als eine „normale" Kapitalanlage wird nicht der volle Auszahlungsbetrag besteuert, sondern nur ein gesetzlich festgelegter Anteil – der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Die Idee dahinter: Ein Teil jeder Rentenzahlung gilt als Rückzahlung des eigenen, bereits versteuerten Einmalbeitrags und bleibt deshalb steuerfrei; nur der unterstellte „Ertrag" wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz) versteuert.
Entscheidend für die Höhe des Ertragsanteils ist ausschließlich dein Alter bei Rentenbeginn – nicht die Rendite, die der Vertrag tatsächlich erwirtschaftet. Je später die Rente beginnt, desto niedriger fällt der Ertragsanteil aus, weil statistisch weniger Rentenjahre zu erwarten sind und der als „Kapitalrückzahlung" geltende Anteil dadurch höher gewichtet wird. Die offizielle Tabelle zu § 22 EStG sieht unter anderem folgende Werte vor:
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 60 Jahre | 22 % |
| 63 Jahre | 20 % |
| 64 Jahre | 19 % |
| 65 Jahre | 18 % |
| 67 Jahre | 17 % |
| 70 Jahre | 15 % |
Dieser Prozentsatz wird einmalig bei Rentenbeginn festgeschrieben und gilt dann für die gesamte Laufzeit der Rente unverändert – selbst wenn sich Steuergesetze oder deine persönliche Situation später ändern. Praktisch heißt das: Bei einer Sofortrente von 700 Euro monatlich mit Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren sind nur 700 × 18 % = 126 Euro steuerpflichtig, die übrigen 574 Euro bleiben dauerhaft steuerfrei. Die 126 Euro werden dann mit deinem individuellen Grenzsteuersatz versteuert, nicht mit einem pauschalen Satz.
Das unterscheidet sich deutlich von der Besteuerung eines ETF-Entnahmeplans, wo grundsätzlich nur der jeweils realisierte Kursgewinn der Abgeltungssteuer unterliegt (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, bei Kirchensteuerpflicht zzgl. Kirchensteuer), abzüglich einer 30-prozentigen Teilfreistellung für Aktienfonds-ETFs und des jährlichen Sparerpauschbetrags von aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare. Die Mechanik der Entnahmeplan-Besteuerung inklusive Vorabpauschale ist im Ratgeber Entnahmeplan im Ruhestand ausführlicher erklärt.
Kosten: warum der beworbene Rentenfaktor nicht die ganze Geschichte ist
Der Rentenfaktor auf dem Angebotsblatt ist bereits eine Nettogröße – die Kosten des Vertrags sind rechnerisch schon eingepreist, indem sie den Rentenfaktor gegenüber einer kostenfreien Kalkulation senken. Trotzdem lohnt sich ein Blick darauf, wo diese Kosten anfallen:
- Abschlusskosten, meist über die ersten Vertragsjahre verteilt (bei einer Sofortrente ohne Ansparphase spielt das eine kleinere Rolle als bei aufgeschobenen Verträgen, ist aber nicht null).
- Verwaltungskosten, die laufend über die gesamte Rentenbezugsdauer anfallen und die Überschüsse schmälern, die sonst an dich weitergegeben würden.
- Kalkulationsreserven für Langlebigkeit und Kapitalanlagegarantien, die konservativ angesetzt werden müssen und die im Rentenfaktor „unsichtbar" enthalten sind.
Für den Vergleich zwischen Anbietern ist deshalb weniger die Kostenquote selbst als der Effektivertrag relevant: Wie hoch ist der garantierte Rentenfaktor eines Anbieters im Vergleich zu einem anderen bei identischen Eckdaten (Alter, Geschlecht, Rentengarantiezeit, Kapitalwahlrecht)? Zwei Verträge mit demselben Rechnungszins können durch unterschiedliche Kostenansätze zu spürbar unterschiedlichen Rentenfaktoren kommen – das ist der eigentliche Hebel, an dem sich Anbieter unterscheiden.
Wie du ein Sofortrenten-Angebot bewertest
Wer ein konkretes Angebot prüft, sollte über den reinen Rentenbetrag hinaus mindestens auf diese Punkte achten:
- Garantierter vs. hochgerechneter Rentenfaktor: Nur die garantierte Größe ist verbindlich. Vergleiche Angebote primär anhand dieses Werts, nicht anhand der optimistischeren Gesamtrente.
- Rechnungszins des konkreten Tarifs: Liegt er am aktuellen Höchstrechnungszins oder darunter?
- Rentengarantiezeit: Viele Verträge zahlen die Rente auch dann für eine Mindestzeit (z. B. 10 oder 15 Jahre) an Erben weiter, wenn du kurz nach Rentenbeginn stirbst. Ohne diese Klausel „verfällt" das eingezahlte Kapital beim frühen Tod vollständig an das Versichertenkollektiv – ein Punkt, der beim Thema Vererbbarkeit weiter unten wichtig wird.
- Kapitalwahlrecht: Manche Verträge erlauben zu Rentenbeginn eine Teilkapitalauszahlung statt der vollen Verrentung – das nimmt etwas Flexibilität zurück, reduziert aber auch die lebenslange Absicherung entsprechend.
- Finanzstärke und Bonität des Versicherers: Weil die Zusage über Jahrzehnte trägt, sind unabhängige Ratings (etwa von Assekurata, Franke & Bornberg oder Morgen & Morgen) und die Solvabilitätsquote des Anbieters relevante Anhaltspunkte – ein hoher Rentenfaktor nützt wenig, wenn die langfristige finanzielle Stabilität des Versicherers fraglich ist.
- Widerrufsfrist nutzen: Die gesetzliche Widerrufsfrist (in der Regel 30 Tage) ist die letzte Gelegenheit, den Vertrag ohne Nachteile rückgängig zu machen – danach ist die Bindung in der Praxis dauerhaft.
Die Alternative kurz erklärt: der ETF-Entnahmeplan
Der ETF-Entnahmeplan funktioniert grundlegend anders: Das Kapital bleibt investiert, du verkaufst regelmäßig Anteile und überweist dir den Gegenwert. Es gibt keine Versicherung, keine Verrentung und keine Kollektivumverteilung – nur dein Depot, der Kapitalmarkt und deine eigene Entnahmerate.
Die zentralen Fragen – wie hoch die Entnahmerate sein darf, warum die US-amerikanische 4%-Regel nicht unbesehen auf deutsche Verhältnisse übertragbar ist, was das Sequence-of-Returns-Risiko bedeutet und welche dynamischen Entnahmestrategien es gibt – haben wir bereits im Ratgeber Entnahmeplan im Ruhestand im Detail besprochen. An dieser Stelle nur die für den Vergleich wichtigsten Eckpunkte:
- Es gibt keine Garantie, dass das Kapital bis zum Lebensende reicht – bei ungünstiger Marktentwicklung und zu hoher Entnahmerate kann das Depot vorzeitig aufgebraucht sein.
- Das volle Kapital bleibt dein Eigentum und ist jederzeit verfügbar, veränderbar und vererbbar.
- Die erwartete langfristige Rendite liegt bei einem breit gestreuten Aktien-ETF-Portfolio historisch über dem, was ein Versicherer mit seiner konservativen Kapitalanlage (überwiegend Anleihen, aus aufsichtsrechtlichen Gründen) erzielen kann – das ist aber eine statistische Erwartung, keine Zusage, und mit entsprechendem Schwankungsrisiko verbunden.
Wer sich für den Depot-Weg entscheidet, findet im Depot-Vergleich eine Übersicht der Anbieter, und mit dem Rendite-Rechner lässt sich die Wirkung unterschiedlicher Entnahmeraten und Zeiträume überschlägig durchspielen.
Sofortrente vs. ETF-Entnahmeplan im direkten Vergleich
| Kriterium | Sofortrente | ETF-Entnahmeplan |
|---|---|---|
| Auszahlungsdauer | Garantiert lebenslang, unabhängig von der tatsächlichen Lebensdauer | Endlich – reicht nur so lange, wie Kapital und Entnahmerate es zulassen |
| Flexibilität | Sehr gering: Rentenhöhe und -struktur stehen bei Vertragsbeginn fest, Anpassungen kaum möglich | Hoch: Entnahmerate, -rhythmus und Depotstruktur jederzeit änderbar |
| Zugriff auf das Kapital | Nach Rentenbeginn in der Regel kein Zugriff auf einen Restkapitalbetrag mehr (außer bei Kapitalwahlrecht/Restkapitalauszahlung, falls vertraglich vorgesehen) | Jederzeit voller Zugriff auf das verbleibende Restkapital |
| Vererbbarkeit | Ohne Rentengarantiezeit: kein Übertrag an Erben beim Tod. Mit Rentengarantiezeit: nur der noch nicht ausgezahlte Teil der Garantiezeit | Volles Restkapital fällt in den Nachlass und ist frei vererbbar |
| Marktrisiko für dich | Praktisch keines (garantierter Teil); Überschussanteil kann schwanken | Direktes Marktrisiko, insbesondere bei ungünstiger Kursentwicklung kurz nach Rentenbeginn |
| Garantierter Boden | Ja – die garantierte Rente wird unabhängig vom Kapitalmarkt gezahlt | Nein – es gibt keine Zahlungsgarantie |
| Steuerliche Behandlung | Ertragsanteilsbesteuerung: nur ein kleiner, alterabhängiger Anteil (bei 65 Jahren z. B. 18 %) ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern | Abgeltungssteuer nur auf realisierte Kursgewinne, gemindert durch Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETFs) und Sparerpauschbetrag |
| Erwartete Rendite/Effektivkosten | Konservativ kalkuliert, durch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Sicherheitsmargen gedämpft | Historisch höhere erwartete Rendite bei entsprechend höherer Schwankungsbreite, laufende Kosten meist niedriger (ETF-TER, Depotgebühren) |
| Absicherung Langlebigkeitsrisiko | Ja – das ist der eigentliche Zweck des Produkts | Nein – bei sehr hohem Alter besteht das Risiko, dass das Kapital aufgebraucht ist |
| Reversibilität der Entscheidung | Nach Ablauf der Widerrufsfrist praktisch irreversibel | Jederzeit anpassbar, auch nachträglich teil-verrentbar |
Rechenbeispiele: 200.000 Euro mit 65
Die folgenden Zahlen sind bewusst illustrativ und dienen nur der Veranschaulichung der Mechanik – sie sind keine Angebote, keine Prognose und keine Aussage über tatsächlich erzielbare Beträge bei einem konkreten Anbieter. Ausgangspunkt: Ein 65-Jähriger verfügt über 200.000 Euro Einmalkapital und muss entscheiden, wie er es auszahlen lässt.
Beispiel A: Sofortrente mit illustrativem Rentenfaktor
Wir nehmen einen beispielhaften Rentenfaktor von 35 an – ein Wert deutlich unterhalb der Anfang 2026 von Vergleichsportalen genannten Bestwerte einzelner Anbieter (rund 42 bis 43), aber oberhalb schwächerer Tarife, gewählt, um die Mechanik an einer plausiblen mittleren Größenordnung zu zeigen.
- Monatliche Bruttorente: 200.000 ÷ 10.000 × 35 = 700 Euro
- Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 65 Jahren: 18 %
- Steuerpflichtiger Anteil: 700 € × 18 % = 126 Euro
- Bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von 25 % (illustrativ – abhängig vom sonstigen Einkommen, z. B. gesetzlicher Rente): Steuer = 126 € × 25 % = 31,50 Euro
- Monatliche Nettorente: 700 € − 31,50 € = rund 668,50 Euro
Läge das gesamte Einkommen im Ruhestand unterhalb des Grundfreibetrags (2026: 12.348 Euro für Alleinstehende), würde auf den steuerpflichtigen Anteil im Extremfall gar keine Steuer anfallen – in der Praxis kommt neben der Sofortrente aber meist noch die gesetzliche Rente hinzu, die den Grenzsteuersatz mitbestimmt.
Beispiel B: ETF-Entnahmeplan mit 3,5 % bzw. 4 % Entnahmerate
- Bei 3,5 % Entnahmerate im ersten Jahr: 200.000 € × 3,5 % = 7.000 €/Jahr = rund 583 Euro/Monat (brutto vor Steuer)
- Bei 4 % Entnahmerate im ersten Jahr: 200.000 € × 4 % = 8.000 €/Jahr = rund 667 Euro/Monat (brutto vor Steuer)
Zur Steuerlast beim 4-%-Beispiel, stark vereinfacht: Nehmen wir illustrativ an, die Hälfte jeder Entnahme entspricht einem realisierten Kursgewinn (dieser Anteil hängt in der Realität vom individuellen Einstandskurs ab und kann stark variieren) – das wären 4.000 € Gewinn im Jahr. Nach 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs sind 2.800 € potenziell steuerpflichtig. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 € (Alleinstehende) verbleiben 1.800 € zu versteuern. Bei rund 26,375 % (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) ergibt das eine Steuer von etwa 475 €/Jahr bzw. rund 40 €/Monat. Netto blieben in diesem Beispiel also rund 627 Euro/Monat – wobei diese Rechnung nichts darüber aussagt, wie lange das Depot bei 4 % Entnahmerate tatsächlich durchhält (dazu ausführlich der Ratgeber zum Entnahmeplan).
Beispiel C: Teilverrentung als Mischform
Statt sich vollständig zu entscheiden, verrentet unser Beispiel-Rentner nur 80.000 Euro seines Kapitals sofort (Grundbedarf absichern) und lässt 120.000 Euro im ETF-Depot investiert:
- Sofortrente aus 80.000 €, Rentenfaktor 35: 80.000 ÷ 10.000 × 35 = 280 Euro/Monat brutto, davon 18 % (50,40 €) steuerpflichtig
- ETF-Entnahmeplan aus 120.000 € bei 3,5 %: 120.000 € × 3,5 % = 4.200 €/Jahr = 350 Euro/Monat brutto
- Zusammen: rund 630 Euro/Monat brutto, mit einem garantierten Sockel von 280 Euro und einem flexiblen, vererbbaren Rest von 120.000 Euro im Depot
Diese drei Beispiele zeigen vor allem eines: Die Bruttobeträge liegen in ähnlicher Größenordnung, aber die Eigenschaften der Zahlungen unterscheiden sich fundamental – Garantie und Lebenslänglichkeit auf der einen, Flexibilität und Vererbbarkeit auf der anderen Seite.
Kombinationsstrategien: die Teilverrentung
Die in Beispiel C skizzierte Teilverrentung ist in der Praxis ein verbreiteter Ansatz, um die Stärken beider Wege zu nutzen, ohne sich vollständig auf einen davon festzulegen: Ein Teil des Kapitals – oft orientiert am monatlichen Grundbedarf abzüglich gesetzlicher Rente – wird sofortverrentet und liefert damit einen garantierten Sockel, der auch im hohen Alter nicht versiegen kann. Der restliche Teil bleibt im Depot und wird flexibel entnommen, bleibt vererbbar und behält die Renditechance des Kapitalmarkts.
Diese Aufteilung ist eine unter mehreren informationellen Möglichkeiten und keine Empfehlung für eine bestimmte Quote – wie viel Prozent des Kapitals sinnvollerweise sofortverrentet werden, hängt von der Höhe der gesetzlichen Rente, dem sonstigen Vermögen, der Gesundheit, der Risikotragfähigkeit und persönlichen Präferenzen ab, die dieser Text nicht kennen kann.
Für wen tendiert was eher zu passen?
Ohne dass daraus eine individuelle Empfehlung wird, lassen sich einige strukturelle Tendenzen benennen:
Eine Sofortrente wird eher relevant, wenn …
- die gesetzliche Rente (und ggf. Betriebsrente) allein nicht ausreicht, um den monatlichen Grundbedarf zu decken,
- eine sehr hohe individuelle oder familiäre Lebenserwartung erwartet wird und das Risiko, das Kapital zu „überleben", schwer wiegt,
- emotionale Planungssicherheit – eine fixe, unveränderliche Zahlung – wichtiger ist als maximale Renditechance,
- kein Bedarf besteht, größere Teile des Kapitals zu vererben oder für unvorhergesehene Ausgaben verfügbar zu halten.
Ein ETF-Entnahmeplan wird eher relevant, wenn …
- Flexibilität – etwa für unerwartete größere Ausgaben, Pflegekosten oder Schenkungen zu Lebzeiten – wichtig ist,
- Vererbbarkeit des Restvermögens ein zentrales Ziel ist,
- eine gewisse Risikotragfähigkeit besteht, also Marktschwankungen finanziell und mental ausgehalten werden können,
- die gesetzliche Rente und andere garantierte Einkommensquellen bereits einen ausreichenden Grundbedarf abdecken, sodass zusätzliches Marktrisiko tragbar ist.
Risiken und typische Fehler
- Die Entscheidung als final unterschätzen. Eine Sofortrente lässt sich nach der Widerrufsfrist praktisch nicht mehr rückgängig machen – das Kapital ist dann in eine lebenslange Zahlung „verwandelt" (Kapitalverzehr im Versichertenkollektiv), nicht mehr als Einmalbetrag verfügbar oder übertragbar.
- Nur auf die höchste beworbene Rente schauen. Der hochgerechnete Rentenfaktor inklusive Überschussbeteiligung ist keine Garantie – vergleiche primär den garantierten Anteil.
- Frühen Tod nicht mitdenken. Ohne Rentengarantiezeit kann das komplette Kapital beim Tod kurz nach Rentenbeginn ersatzlos entfallen, wenn keine entsprechende Klausel vereinbart wurde.
- Beim Entnahmeplan die Entnahmerate zu hoch ansetzen. Wird zu Beginn eines Ruhestands mit ungünstiger Marktphase zu viel entnommen, kann das Depot spürbar früher aufgebraucht sein als bei gleicher Entnahmerate in einer günstigeren Marktphase – Details dazu (Sequence-of-Returns-Risiko) im Ratgeber zum Entnahmeplan.
- Steuerliche Nebenwirkungen ignorieren. Sowohl der steuerpflichtige Ertragsanteil der Sofortrente als auch realisierte ETF-Gewinne zählen zum zu versteuernden Einkommen bzw. zu den Kapitaleinkünften und können – je nach Höhe der gesetzlichen Rente – auch die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.
- Anbietervergleich nur nach Rentenhöhe, nicht nach Bonität. Eine Zusage über 20 oder 30 Jahre ist nur so viel wert wie die langfristige finanzielle Stabilität des Versicherers dahinter.
- Alles oder nichts denken. Die Teilverrentung wird in der Praxis häufig übersehen, obwohl sie viele der genannten Nachteile beider Extreme abmildern kann.
Fazit
Sofortrente und ETF-Entnahmeplan lösen dasselbe Grundproblem – ein vorhandenes Kapital in ein planbares Ruhestandseinkommen zu verwandeln – mit entgegengesetzten Mitteln. Die Sofortrente tauscht Flexibilität und Vererbbarkeit gegen eine garantierte, lebenslange Zahlung und schützt damit gezielt vor dem Langlebigkeitsrisiko. Der ETF-Entnahmeplan tauscht die Garantie gegen Flexibilität, Vererbbarkeit und eine historisch höhere erwartete Rendite – bei entsprechendem Marktrisiko und ohne Ablaufgarantie.
Keiner der beiden Wege ist objektiv „besser" – welcher näher an die eigene Situation passt, hängt von der Höhe der bereits garantierten Einkommensquellen, der individuellen Risikotragfähigkeit, familiären Faktoren wie Vererbungswünschen und nicht zuletzt der persönlichen Einschätzung der eigenen Lebenserwartung ab. Weil eine Sofortrente nach Vertragsschluss kaum revidierbar ist, während ein ETF-Entnahmeplan jederzeit angepasst werden kann, lohnt sich bei größeren Summen eine besonders sorgfältige Prüfung – im Zweifel mit unabhängiger, honorarbasierter Beratung (Honorarberater ohne Provisionsinteresse), bevor eine größere Summe unwiderruflich gebunden wird.
*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung. Stand: August 2026.*
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Sofortrente und einer Rürup-Rente?
Eine Sofortrente beginnt sofort mit der Auszahlung: Du zahlst einen Einmalbeitrag ein und erhältst ab dem Folgemonat lebenslang eine Rente. Die Rürup-Rente (Basisrente) ist dagegen ein Ansparprodukt mit Steuervorteil für die Beitragsphase, bei dem die Auszahlung erst Jahre oder Jahrzehnte später beginnt und meist über laufende Beiträge angespart wird. Details zur Rürup-Rente findest du im Ratgeber Rürup-Rente erklärt.
Wie wird eine Sofortrente steuerlich behandelt?
Nach der Ertragsanteilsbesteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG ist nur ein alterabhängiger Prozentsatz der Rente steuerpflichtig – bei Rentenbeginn mit 65 Jahren zum Beispiel 18 %. Dieser Prozentsatz wird bei Rentenbeginn festgeschrieben und bleibt für die gesamte Laufzeit gleich. Nur der steuerpflichtige Anteil wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert, der Rest bleibt dauerhaft steuerfrei.
Kann ich eine Sofortrente nach Vertragsschluss noch kündigen oder rückgängig machen?
Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (in der Regel rund 30 Tage) kannst du den Vertrag ohne Nachteile widerrufen. Danach ist eine Sofortrente in der Praxis kaum mehr rückabwicklbar, weil das Einmalkapital bereits in eine lebenslange Zahlung umgewandelt wurde – es gibt anders als bei vielen Sparverträgen keinen Rückkaufswert in Höhe des eingezahlten Kapitals. Diese weitgehende Endgültigkeit ist einer der wichtigsten Unterschiede zu einem ETF-Entnahmeplan.
Was passiert mit dem restlichen Kapital, wenn ich kurz nach Rentenbeginn sterbe?
Ohne vereinbarte Rentengarantiezeit entfällt das verbleibende Kapital beim Tod vollständig – es fließt in das Versichertenkollektiv und nicht an die Erben. Mit einer Rentengarantiezeit (zum Beispiel 10 oder 15 Jahre) wird die Rente für den Rest dieser Garantiezeit an die Erben weitergezahlt. Bei einem ETF-Entnahmeplan dagegen fällt das komplette verbleibende Restkapital jederzeit in den Nachlass.
Was ist der Rentenfaktor und wie berechne ich meine Rente daraus?
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro monatliche Rente du pro 10.000 Euro Einmalbeitrag erhältst. Die Formel lautet: Einmalbeitrag geteilt durch 10.000, multipliziert mit dem Rentenfaktor. Bei einem Rentenfaktor von 30 und 100.000 Euro Einmalbeitrag ergibt das eine Monatsrente von 300 Euro. Achte beim Vergleich mehrerer Angebote vor allem auf den garantierten, nicht den hochgerechneten Rentenfaktor.
Wie hoch ist der aktuelle Höchstrechnungszins für Rentenversicherungen?
Der Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen mit Zinsgarantie liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 1,0 % – nach über zwanzig Jahren mit ausschließlich sinkenden Werten die erste Anhebung. Für 2026 wurde von der Deutschen Aktuarvereinigung empfohlen, ihn unverändert bei 1,0 % zu belassen. Das ist eine Obergrenze; einzelne Versicherer können in ihren Tarifen auch einen niedrigeren Rechnungszins zugrunde legen.
Ist ein ETF-Entnahmeplan sicherer als eine Sofortrente?
Nein, eher im Gegenteil in Bezug auf Zahlungssicherheit: Ein ETF-Entnahmeplan bietet keine Zahlungsgarantie und trägt volles Marktrisiko, während eine Sofortrente eine vertraglich garantierte, lebenslange Mindestzahlung liefert. Dafür bietet der Entnahmeplan volle Flexibilität, Vererbbarkeit des Restkapitals und historisch eine höhere erwartete Rendite. Welches Risiko schwerer wiegt – Marktschwankung oder Langlebigkeit ohne ausreichendes Kapital – ist eine individuelle Abwägung.
Was bedeutet Teilverrentung als Kombinationsstrategie?
Bei einer Teilverrentung wird nur ein Teil des vorhandenen Kapitals in eine Sofortrente umgewandelt, meist um den monatlichen Grundbedarf abzusichern, während der Rest im ETF-Depot investiert bleibt und flexibel entnommen wird. So entsteht ein garantierter Einkommenssockel bei gleichzeitig erhaltener Flexibilität und Vererbbarkeit für den übrigen Kapitalanteil. Es handelt sich um einen verbreiteten Ansatz, nicht um eine pauschale Empfehlung für eine bestimmte Aufteilung.
Lohnt sich eine Sofortrente eher für Frauen oder für Männer?
Seit 2012 gilt in der EU eine Unisex-Tarifierung: Frauen und Männer zahlen für dieselbe zugesagte Rente denselben Einmalbeitrag, obwohl Frauen statistisch länger leben. Rein versicherungsmathematisch ist eine Sofortrente dadurch für Frauen im Erwartungswert tendenziell vorteilhafter, weil sie im Schnitt länger von der garantierten Zahlung profitieren. Die individuelle Vorteilhaftigkeit hängt aber immer von der tatsächlichen Lebensdauer ab, die niemand vorab kennt.