Ratgeber
Rürup-Rente (Basisrente) erklärt: Steuervorteil, Kosten und Nachteile
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 21 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Wie die Rürup-Rente funktioniert, wie hoch der Sonderausgabenabzug 2026 ausfällt, welche Nachteile sie hat und für wen sie sich lohnen kann – plus Vergleich zum ETF-Sparplan.
Wer als Selbstständige, Freiberuflerin oder gut verdienender Angestellter ohne betriebliche Zusatzversorgung nach Wegen sucht, fürs Alter vorzusorgen und dabei Steuern zu sparen, stößt früher oder später auf die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt. Sie wird oft in einem Atemzug mit Riester genannt, funktioniert aber komplett anders: kein Zulagensystem, keine Wohn-Riester-Option, dafür ein Steuervorteil, der seit 2023 in voller Höhe wirkt – und eine Reihe von Einschränkungen, die man kennen sollte, bevor man sich für Jahrzehnte bindet.
Dieser Ratgeber ordnet die Rürup-Rente sachlich ein: wie der Steuervorteil beim Sonderausgabenabzug funktioniert, was klassische und fondsgebundene Verträge unterscheidet, welche Nachteile strukturell in jedem Rürup-Vertrag stecken – und für wen sich das Produkt trotzdem lohnen kann. Wichtig vorweg: Dieser Text behandelt die Rürup-Rente als Versicherungsprodukt mit Steuervorteil. Wenn du stattdessen einen freien, jederzeit verfügbaren Kapitalaufbau über einen ETF-Sparplan meinst, findest du die entsprechenden Grundlagen im Ratgeber Altersvorsorge mit ETFs. Beide Wege werden hier bewusst gegenübergestellt, weil sie sich in Flexibilität, Steuerlogik und Zielgruppe fundamental unterscheiden.
Was ist die Rürup-Rente (Basisrente) überhaupt?
Die Rürup-Rente ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, der als Vorsitzender einer Regierungskommission maßgeblich an ihrer Konzeption beteiligt war. Sie wurde 2005 im Zuge des Alterseinkünftegesetzes eingeführt und ist gesetzlich in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Sie gehört zur sogenannten „Basisversorgung" – dem gleichen steuerlichen Topf wie die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke (etwa für Ärzt:innen, Anwält:innen, Architekt:innen). Das ist kein Zufall: Die Rürup-Rente wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler:innen konzipiert, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben und denen damit auch die klassische Basisabsicherung fürs Alter fehlt.
Das Prinzip ist einfach: Du zahlst über Jahre oder Jahrzehnte Beiträge in einen Vertrag ein – als laufenden Beitrag oder als Einmalzahlung –, das Kapital wird angelegt (klassisch verzinst oder fondsgebunden), und ab dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du daraus eine lebenslange monatliche Rente. Damit ein Vertrag steuerlich als Basisrente anerkannt wird, muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen:
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, nicht als Einmalbetrag.
- Der Rentenbeginn darf frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres liegen (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, galt teilweise das 60. Lebensjahr).
- Der Anspruch ist nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar – du kannst also weder vorzeitig verfügen noch das Kapital auf einen Schlag entnehmen.
Diese Restriktionen sind der Preis für die steuerliche Förderung. Sie unterscheiden die Rürup-Rente fundamental von einem ETF-Sparplan oder Depot, über das du jederzeit frei verfügen kannst.
Rürup-Rente und Riester-Rente – kurz eingeordnet
Beide Produkte werden oft in einem Satz genannt, funktionieren aber grundlegend anders. Die Riester-Rente richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und arbeitet mit staatlichen Zulagen plus optionalem Sonderausgabenabzug, dazu kommt bei Riester-Verträgen eine Beitragsgarantie zum Rentenbeginn. Die Rürup-Rente kennt keine Zulagen, richtet sich in erster Linie an Selbstständige, Freiberufler:innen und Gutverdienende und wirkt ausschließlich über den Sonderausgabenabzug. Wer beide Fördersysteme im Detail vergleichen will, sollte das als eigenständige Fragestellung behandeln – dieser Ratgeber konzentriert sich bewusst auf die Rürup-/Basisrente.
Der Steuervorteil: Sonderausgabenabzug in der Ansparphase
Das eigentliche Verkaufsargument der Rürup-Rente ist der Sonderausgabenabzug. Beiträge zur Basisrente kannst du – zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterskasse – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind diese Vorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig – ursprünglich sollte die volle Abzugsfähigkeit erst 2025 erreicht werden, der Gesetzgeber hat den Zeitplan aber vorgezogen (Jahressteuergesetz 2022). Das ist ein wesentlicher Unterschied zu früheren Jahren, in denen nur ein Teil der Beiträge absetzbar war.
Zur Einordnung, wie wir hierhin gekommen sind: Bei Einführung 2005 waren zunächst nur 60 % der Vorsorgeaufwendungen absetzbar, der Anteil stieg planmäßig um 2 Prozentpunkte pro Jahr – die volle Abzugsfähigkeit war ursprünglich erst für 2025 vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diesen Zeitplan im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 vorgezogen, sodass die 100 % bereits seit 2023 gelten. Für dich als Sparer:in bedeutet das: Seit 2023 zählt nicht mehr „ein Teil", sondern der volle eingezahlte Beitrag bis zum Höchstbetrag als Sonderausgabe.
Der Höchstbetrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2026 liegt er bei rund 30.826 Euro für Alleinstehende und rund 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Wichtig: Wer bereits Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk zahlt, muss diese Beiträge auf den Höchstbetrag anrechnen – der für Rürup-Beiträge tatsächlich verbleibende Spielraum ist bei Angestellten also oft deutlich kleiner als bei Selbstständigen ohne jede Pflichtvorsorge. Da sich dieser Höchstbetrag jedes Jahr ändert, lohnt sich vor einer konkreten Einzahlung immer ein Blick in die aktuelle Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung oder eine Rückfrage beim Finanzamt bzw. der Steuerberatung.
Wie wirkt der Steuervorteil konkret?
Der Sonderausgabenabzug senkt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Einzahlung. Wie viel du dadurch tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab – bei hohen Einkommen ist der Effekt in Euro deutlich größer als bei niedrigen. Das folgende Rechenbeispiel ist rein illustrativ und ersetzt keine individuelle Steuerberechnung:
Beispielrechnung (illustrativ, ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit):
Eine selbstständige Grafikdesignerin zahlt im Jahr 6.000 Euro in ihre Rürup-Rente ein. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 % (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) mindert der volle Sonderausgabenabzug ihre Steuerlast im selben Jahr um rund 2.100 Euro. Effektiv kostet sie die Einzahlung damit „netto" nur rund 3.900 Euro – vorausgesetzt, sie hätte ohnehin genug zu versteuerndes Einkommen, um den vollen Betrag steuerlich wirksam werden zu lassen. Bei niedrigerem Einkommen oder niedrigerem Grenzsteuersatz fällt die Entlastung entsprechend kleiner aus.
Dieser Steuervorteil ist real – er kehrt sich aber in der Rentenphase teilweise um, weil die spätere Rente nachgelagert besteuert wird (siehe unten). Die Rürup-Rente verschiebt die Steuerlast also tendenziell von der Erwerbsphase in die Rentenphase, sie eliminiert sie nicht.
Zweites Beispiel zum Vergleich (ebenfalls illustrativ): Ein angestellter Ingenieur mit moderatem Zusatzeinkommen zahlt 2.000 Euro im Jahr in einen Rürup-Vertrag ein. Da er bereits hohe Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, die auf denselben Höchstbetrag angerechnet werden, und sein Grenzsteuersatz niedriger ausfällt als im ersten Beispiel, fällt seine jährliche Steuerersparnis in Euro absolut betrachtet deutlich kleiner aus. Das zeigt: Der Sonderausgabenabzug entfaltet seine stärkste Wirkung bei hohem Grenzsteuersatz und bei Personen, die noch viel ungenutzten Spielraum innerhalb des Höchstbetrags haben – typischerweise Selbstständige ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein oft übersehener praktischer Vorteil speziell für Selbstständige mit schwankendem Einkommen: Die Beitragshöhe ist bei den meisten Rürup-Verträgen flexibel wählbar. In einem besonders guten Geschäftsjahr kannst du eine hohe Sonderzahlung leisten und den entsprechend hohen Steuervorteil mitnehmen, in einem schwächeren Jahr die Einzahlung reduzieren oder aussetzen. Das passt strukturell besser zu unregelmäßigen Einkommen als etwa ein fixer monatlicher Sparplan mit Förderanspruch, der eine Mindesteinzahlung voraussetzt. Der Haken dabei: Diese Flexibilität bezieht sich nur auf die Höhe der Einzahlung, nicht auf den Zugriff aufs bereits eingezahlte Kapital – das bleibt in jedem Fall bis zum Rentenbeginn gesperrt.
Klassische vs. fondsgebundene Rürup-Rente: Wie wird das Geld angelegt?
Innerhalb der Basisrente gibt es grob zwei Vertragsarten, die sich deutlich in Renditechancen, Kosten und Risiko unterscheiden.
Klassische (verzinste) Rürup-Rente: Der Versicherer legt die Beiträge konservativ an, meist überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, und garantiert einen Rechnungszins auf den Sparanteil sowie eine Mindestrente. Sicherheit steht im Vordergrund, die Renditechancen sind entsprechend begrenzt – in einem Niedrigzinsumfeld historisch oft enttäuschend, weil ein Großteil des eingezahlten Beitrags zunächst für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie den Aufbau von Sicherheitspuffern verwendet wird, bevor er überhaupt investiert wird.
Fondsgebundene Rürup-Rente: Hier fließen die Beiträge ganz oder teilweise in Investmentfonds oder ETFs, die der Versicherer im Rahmen des Vertrags anbietet. Die Renditechancen sind höher, weil ein größerer Aktienanteil möglich ist – im Gegenzug trägst du das Kapitalmarktrisiko selbst, zumindest bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Manche Anbieter haben inzwischen recht kostengünstige, ETF-basierte Rürup-Tarife im Programm, bei denen die laufenden Kosten näher an denen eines klassischen ETF-Sparplans liegen als an denen eines klassischen Versicherungstarifs.
Worauf du bei der Fondsauswahl und den Kosten achten solltest
Genau hier liegt der große Unterschied zwischen einem guten und einem teuren Rürup-Vertrag – und der Grund, warum sich ein genauer Blick lohnt, bevor du unterschreibst:
- Abschluss- und Vertriebskosten: Viele klassische Rürup-Verträge verrechnen einen erheblichen Teil der ersten Beitragsjahre mit Abschlusskosten (Zillmerung). Das senkt den Rückkaufswert in den ersten Jahren drastisch und ist bei einem Produkt, das ohnehin nicht kündbar ist (nur beitragsfrei stellbar), besonders unangenehm.
- Laufende Verwaltungskosten: Diese fallen über die gesamte Laufzeit an und schmälern die Rendite Jahr für Jahr – ähnlich wie die Gesamtkostenquote (TER) bei einem ETF, nur meist deutlich höher.
- Fondsauswahl und -kosten: Bei fondsgebundenen Tarifen entscheidet die Qualität und Kostenstruktur der angebotenen Fonds über einen Großteil der langfristigen Rendite. Achte darauf, ob breit gestreute, kostengünstige Indexfonds/ETFs zur Auswahl stehen oder nur teure aktiv gemanagte Fonds mit Ausgabeaufschlag. Diversifikation über viele Branchen, Länder und Unternehmen ist auch hier ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
- Rentenfaktor und Kapitalmarktabhängigkeit: Der Rentenfaktor legt fest, wie aus dem angesparten Kapital am Ende eine monatliche Rente berechnet wird. Er wird oft erst bei Vertragsabschluss oder erst kurz vor Rentenbeginn endgültig festgelegt – ein Unsicherheitsfaktor, den ein reiner ETF-Sparplan mit anschließendem Entnahmeplan nicht hat, weil du dort selbst über Entnahmehöhe und -tempo entscheidest.
Realistische Renditeerwartungen für den fondsgebundenen Anteil solltest du dir unabhängig vom Anbieterversprechen bilden – Hintergründe dazu liefert der Beitrag Realistische Rendite bei Aktien und ETFs. Wichtig: Kein seriöser Anbieter kann eine feste Rendite für einen fondsgebundenen Vertrag garantieren, und dieser Artikel tut das erst recht nicht.
Die Auszahlungsphase: nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente
Der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase ist nur die halbe Geschichte. Die Rürup-Rente folgt – wie die gesetzliche Rente – dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Was in der Erwerbsphase steuerlich begünstigt eingezahlt wurde, wird in der Rentenphase versteuert.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente erstmals beginnt, und bleibt danach für die gesamte Rentendauer fest. Der Anteil ist seit Einführung 2005 kontinuierlich gestiegen und wird es weiter tun, bis er 100 % erreicht:
- Renten, die 2026 beginnen, sind derzeit zu rund 84 % steuerpflichtig (die restlichen rund 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei).
- Der steuerpflichtige Anteil steigt für später beginnende Renten weiter an – zuletzt um etwa einen halben Prozentpunkt pro Jahrgang – und soll nach aktueller Gesetzeslage 2058 bei 100 % ankommen.
- Diese Prozentsätze und der Zeitplan bis 2058 basieren auf der aktuell geltenden Rechtslage; der Gesetzgeber hat den ursprünglichen Anstieg in der Vergangenheit bereits einmal verändert. Für den exakten Prozentsatz deines individuellen Rentenjahrgangs ist die aktuelle Übersicht der Deutschen Rentenversicherung bzw. des Bundesfinanzministeriums die verlässlichste Quelle.
Wichtig zur Einordnung: Die Rürup-Rente wird nicht wie Kapitalerträge über die Abgeltungssteuer besteuert, sondern als „sonstige Einkünfte" bzw. Leibrente nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) greift hier nicht – er gilt nur für Kapitalerträge aus Depots, nicht für Renteneinkünfte. Das ist ein häufiger Irrtum und ein wichtiger Unterschied zur steuerlichen Behandlung eines ETF-Depots, wie sie im Ratgeber Steuererklärung für ETF-Anleger (Anlage KAP) beschrieben wird.
Krankenversicherung im Ruhestand mitdenken
Ein Punkt, der bei der Rürup-Rente oft übersehen wird: Ob auf die Rentenzahlungen zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt von deinem Versicherungsstatus im Ruhestand ab. Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden auf Rürup-Renten in der Regel keine zusätzlichen Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge fällig; freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen auf ihre Rürup-Rentenzahlungen üblicherweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, privat Versicherte sind von dieser Frage nicht betroffen. Da die Regeln hier komplex sind und vom individuellen Versicherungsverlauf abhängen, ist das ein Punkt, den du – gerade als Selbstständige:r – am besten konkret mit deiner Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratung klärst, bevor du eine hohe Rürup-Rente aufbaust.
Nachteile und Risiken der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist kein „Steuertrick ohne Nachteile" – sie erkauft sich die Förderung mit strukturellen Einschränkungen, die für viele Menschen schwerer wiegen als der Steuervorteil:
Keine Kapitalauszahlung. Du kannst dir das angesparte Kapital nie auf einen Schlag auszahlen lassen – auch nicht teilweise. Es gibt ausschließlich die lebenslange monatliche Rente. Wer plant, im Ruhestand größere Einmalausgaben zu tätigen (Umzug, Immobilie, Pflege), hat aus einem Rürup-Vertrag dafür keinen Zugriff.
Kaum Vererbbarkeit. Stirbst du vor oder während des Rentenbezugs, verfällt das restliche Kapital grundsätzlich – es sei denn, du hast beim Vertragsabschluss ausdrücklich eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner:in oder kindergeldberechtigte Kinder vereinbart (in der Regel gegen einen Aufpreis bzw. eine niedrigere eigene Rente) oder eine Beitragsrückgewähr für die Ansparphase abgeschlossen. Ohne diese – meist nachträglich nicht mehr nachrüstbare – Zusatzvereinbarung ist das Kapital für alle anderen Erb:innen verloren.
Volle Inflexibilität. Der Vertrag lässt sich nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen – die laufenden Kosten fressen sich dann trotzdem weiter durch das angesparte Kapital. Ändert sich deine Lebenssituation grundlegend (Wechsel in die Anstellung, Einkommenseinbruch, andere Prioritäten), kommst du an das Geld trotzdem nicht heran.
Hohe Kosten bei klassischen Tarifen. Abschluss- und Verwaltungskosten vieler klassischer Rürup-Policen sind ein bekannter Kritikpunkt von Verbraucherschützern – sie schmälern die Rendite deutlich, gerade in den ersten Vertragsjahren.
Steigender steuerpflichtiger Anteil / Risiko der Doppelbesteuerung. Mit jedem Rentenjahrgang wird ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Gerichte haben sich in der Vergangenheit mit der Frage befasst, ob es dadurch in Einzelfällen zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen kann (Steuer auf Beiträge in der Einzahlungsphase und nochmals auf einen zu großen Teil der Rente). Der Gesetzgeber hat den Anstieg des steuerpflichtigen Anteils deshalb bereits einmal verlangsamt – das zeigt, dass hier weiterhin politischer und rechtlicher Anpassungsbedarf besteht.
Kein Kapitalmarktrisiko-Schutz vor Rentenbeginn bei fondsgebundenen Tarifen. Wer kurz vor dem geplanten Rentenbeginn einen Markteinbruch erlebt und keine automatische Absicherung im Vertrag hat, kann mit einer niedrigeren Rente starten als erhofft.
Keine Förderung für Angehörige ohne eigenes Einkommen. Anders als bei manchen anderen Vorsorgeformen gibt es hier keine Familienkomponente oder Zulagen für nicht erwerbstätige Partner:innen.
Kombiprodukte mit Berufsunfähigkeitsschutz verdienen besondere Vorsicht. Manche Anbieter verkaufen die Rürup-Rente gebündelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) im selben Vertrag. Das klingt praktisch, hat aber einen strukturellen Haken: Stellst du die Rürup-Komponente beitragsfrei, weil du sie dir zeitweise nicht mehr leisten kannst, verlierst du je nach Vertragsgestaltung unter Umständen auch den Berufsunfähigkeitsschutz – ausgerechnet dann, wenn du finanziell ohnehin unter Druck stehst. In der Verbraucherberatung wird deshalb häufig empfohlen, Altersvorsorge (Rürup) und Berufsunfähigkeitsschutz als zwei getrennte Verträge abzuschließen, damit eine Anpassung des einen nicht automatisch den anderen gefährdet. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab und ist eine Frage für eine unabhängige Versicherungsberatung, nicht für diesen Ratgeber.
Anbieterwechsel ist keine Selbstverständlichkeit. Anders als man vielleicht erwartet, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, das angesparte Kapital steuerunschädlich zu einem anderen Rürup-Anbieter mitzunehmen. Ein Wechsel funktioniert nur, wenn sowohl der bisherige als auch der neue Anbieter zustimmen – in der Praxis klappt das nicht immer. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, sollte diese Entscheidung deshalb besonders sorgfältig treffen, weil ein späterer Kurswechsel deutlich schwieriger ist als etwa ein Depotübertrag zwischen zwei Brokern.
Checkliste vor Vertragsabschluss
Wenn du nach dieser Abwägung einen Rürup-Vertrag konkret in Erwägung ziehst, lohnt sich vor der Unterschrift ein genauer Blick auf folgende Punkte:
- Effektivkosten über die gesamte Laufzeit (nicht nur die Abschlusskosten) – am besten anhand der Effektivkostenquote vergleichen, die Anbieter offenlegen müssen.
- Fondsauswahl bei fondsgebundenen Tarifen: Stehen breit gestreute, kostengünstige Indexfonds/ETFs zur Verfügung oder nur teure aktiv gemanagte Fonds?
- Höhe und Zeitpunkt der Zillmerung (Verrechnung der Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen) und Rückkaufswerte bei Beitragsfreistellung.
- Bedingungen für Hinterbliebenenschutz und Beitragsrückgewähr – lassen sie sich nachträglich anpassen oder müssen sie von Anfang an vereinbart werden?
- Flexibilität bei Beitragspausen und Sonderzahlungen, gerade bei schwankendem Einkommen.
- Wie der Rentenfaktor zustande kommt und ob es dazu verbindliche Garantien oder nur Prognosen gibt.
- Regulatorische Bewertung/Tests unabhängiger Institutionen wie Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen zum konkreten Tarif.
Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Beratung, hilft aber dabei, im Anbietervergleich die richtigen Fragen zu stellen.
Für wen kann sich die Rürup-Rente überhaupt lohnen?
In der Fachdiskussion – etwa bei Verbraucherzentralen – gilt die Rürup-Rente ausdrücklich nicht als Produkt für die breite Masse, sondern als Nischenlösung für bestimmte Konstellationen:
- Selbstständige und Freiberufler:innen ohne gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk, die überhaupt keine geförderte Basisabsicherung fürs Alter haben und einen hohen, stabilen Gewinn erzielen. Für sie kann der volle Sonderausgabenabzug einen spürbaren Steuereffekt haben, während gleichzeitig eine Form der Altersvorsorge aufgebaut wird, die vor Pfändung und (mit Einschränkungen) vor Zugriff im Fall einer Privatinsolvenz geschützt ist.
- Gutverdienende mit hohem Grenzsteuersatz, die ihren steuerlichen Spielraum zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk bereits ausschöpfen und zusätzlichen Sonderausgabenabzug suchen.
- GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die als sogenannte beherrschende Geschäftsführer:innen oft nicht rentenversicherungspflichtig sind und ähnlich wie Selbstständige eine eigene Basisabsicherung organisieren müssen.
- Personen mit schwankendem Einkommen, die die flexible Beitragshöhe gezielt nutzen wollen, um in guten Jahren mehr einzuzahlen und den Steuervorteil dann mitzunehmen, wenn er am meisten wirkt.
- Personen, die bewusst eine unkündbare, nicht anfassbare Zwangs-Sparstruktur wollen, weil sie wissen, dass sie sonst nicht diszipliniert genug sparen würden.
Für alle anderen Gruppen – insbesondere Angestellte mit gesetzlicher Rentenversicherung, Berufseinsteiger:innen, Menschen mit unsicherem oder schwankendem Einkommen sowie alle, die Wert auf Flexibilität und Liquidität legen – wird die Rürup-Rente in der einschlägigen Verbraucherberatung eher zurückhaltend bis kritisch bewertet. Wer noch ganz am Anfang des Vermögensaufbaus steht, sollte zuerst einen Notgroschen aufbauen, bevor überhaupt langfristig gebundenes Kapital infrage kommt.
Rürup-Rente oder ETF-Sparplan: Wann ist was die flexiblere Alternative?
Für die meisten Menschen ohne die oben genannte Sondersituation ist ein freier ETF-Sparplan die deutlich flexiblere Art, fürs Alter vorzusorgen. Wie das grundsätzlich funktioniert – Rentenlücke einschätzen, Sparrate festlegen, ETF-Sparplan einrichten, Entnahme im Ruhestand planen – erklärt der Ratgeber Altersvorsorge mit ETFs im Detail. An dieser Stelle nur die zentralen Unterschiede zur Rürup-Rente:
- Verfügbarkeit: Über ein ETF-Depot kannst du jederzeit ganz oder teilweise verfügen – bei der Rürup-Rente ist das Kapital bis zum Rentenbeginn faktisch eingefroren.
- Steuerliche Logik: ETF-Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer und dem Sparerpauschbetrag, nicht der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Es gibt keinen Sonderausgabenabzug beim Einzahlen, dafür auch keine spätere Versteuerung als Renteneinkommen.
- Entnahmephase: Bei einem ETF-Depot bestimmst du selbst, wie viel du wann entnimmst – dazu mehr im Ratgeber Entnahmeplan für den Ruhestand. Bei der Rürup-Rente legt der vertraglich festgelegte Rentenfaktor die Auszahlung weitgehend fest.
- Vererbbarkeit: Ein ETF-Depot ist regulärer Nachlassbestandteil und geht vollständig an deine Erben. Bei der Rürup-Rente ist das, wie beschrieben, nur eingeschränkt und nur mit Zusatzvereinbarung möglich.
- Kosten: Ein ETF-Sparplan über einen günstigen Broker verursacht in der Regel deutlich niedrigere laufende Kosten als eine klassische Versicherungspolice – mehr dazu im Ratgeber ETF-Kosten verstehen.
Die beiden Wege schließen sich nicht gegenseitig aus. In der Praxis kombinieren viele Selbstständige einen Rürup-Vertrag (für den Steuervorteil und die Basisabsicherung) mit einem freien, flexiblen ETF-Depot (für Liquidität und Ziele, die vor dem Rentenalter anfallen). Welche Gewichtung sinnvoll ist, hängt stark von Einkommen, Steuersituation, vorhandener Basisabsicherung und persönlicher Risikoneigung ab – eine pauschale Antwort gibt es hier bewusst nicht.
Rürup-Rente, ETF-Sparplan und gesetzliche Rente im Vergleich
| Kriterium | Rürup-Rente (Basisrente) | ETF-Sparplan | Gesetzliche Rentenversicherung |
|---|---|---|---|
| Flexibilität / Verfügbarkeit | Kein Zugriff vor Rentenbeginn (frühestens ab 62), nur beitragsfrei stellbar | Jederzeit verfügbar, frei entnehmbar | Kein individueller Zugriff, Rentenbeginn gesetzlich geregelt |
| Steuervorteil beim Einzahlen | Sonderausgabenabzug, 2026 zu 100 % bis zum Höchstbetrag | Kein Abzug beim Einzahlen | Sonderausgabenabzug wie Rürup (gemeinsamer Höchstbetrag) |
| Besteuerung der Auszahlung | Nachgelagert, 2026 zu rund 84 % steuerpflichtig (steigend bis 2058) | Abgeltungssteuer nur auf Erträge, Sparerpauschbetrag nutzbar | Nachgelagert, ähnlicher Besteuerungsanteil wie Rürup |
| Kapitalauszahlung möglich? | Nein, nur lebenslange Rente | Ja, vollständig frei wählbar | Nein, nur laufende Rente |
| Vererbbarkeit | Stark eingeschränkt, nur mit Zusatzvereinbarung (Ehepartner/Kinder) | Voll vererbbar wie jedes Depot | Eingeschränkt (Witwen-/Waisenrente nach gesetzlichen Regeln) |
| Renditechancen | Klassisch niedrig, fondsgebunden höher aber kostenabhängig | Abhängig von Marktentwicklung, historisch langfristig attraktiv | Anpassung an Lohnentwicklung, kein Kapitalmarktrisiko |
| Kosten | Teils hoch (Abschluss-/Verwaltungskosten), fondsgebunden variabel | In der Regel niedrig bei ETFs | Keine individuellen Produktkosten |
| Pfändungs-/Insolvenzschutz | Weitgehend geschützt | Nicht besonders geschützt | Gesetzlich geschützt |
*Die Tabelle vereinfacht bewusst und ersetzt keine individuelle Beratung. Einzelne Werte (z. B. Kosten, Renditechancen) hängen stark vom konkreten Anbieter bzw. Vertrag ab.*
Rürup-Rente in der Steuererklärung
Praktisch läuft die Rürup-Rente in zwei getrennten steuerlichen Vorgängen: Während der Ansparphase meldest du die gezahlten Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung. Die Grundlage dafür liefert dein Anbieter automatisch per elektronischer Datenübermittlung ans Finanzamt – ähnlich wie bei anderen Vorsorgeprodukten musst du selbst in der Regel keine Belege mehr manuell einreichen, solltest die vorausgefüllten Werte aber trotzdem gegenprüfen. In der Rentenphase werden die Rürup-Zahlungen dann als sonstige Einkünfte in der Anlage R erklärt, mit dem für deinen Rentenjahrgang festgeschriebenen steuerpflichtigen Anteil. Das ist ein anderes Formular und eine andere Logik als bei der Besteuerung von ETF-Erträgen über die Anlage KAP, die im Ratgeber Steuererklärung für ETF-Anleger beschrieben wird – wer beide Anlageformen parallel nutzt, füllt im Alter potenziell beide Formulare gleichzeitig aus.
Wenn du die Steuererklärung generell lieber digital erledigst, findet sich ein Überblick über gängige Programme im Ratgeber Steuersoftware im Vergleich; für die aktuellen Abgabefristen lohnt ein Blick in den Beitrag Steuererklärung Frist 2026.
Was passiert bei einem Wechsel in die Anstellung oder bei Geschäftsaufgabe?
Ein häufiges Bedenken: Was ist, wenn du heute selbstständig bist, morgen aber in eine Festanstellung wechselst oder dein Unternehmen aufgibst? Ein bestehender Rürup-Vertrag läuft in diesem Fall grundsätzlich unverändert weiter – du musst ihn nicht kündigen, kannst ihn aber auch nicht einfach auszahlen lassen. Als Angestellte:r zahlst du dann in der Regel weiterhin Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf denselben Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug angerechnet werden – dein Spielraum für zusätzliche Rürup-Einzahlungen wird dadurch kleiner. Reicht dir das Geld gerade nicht, kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen, bis sich deine Situation wieder stabilisiert. Genau diese Inflexibilität ist der Grund, warum ein Rürup-Vertrag nie mit Geld befüllt werden sollte, das du in absehbarer Zeit für andere Zwecke brauchen könntest – dafür ist ein liquides ETF-Depot oder ein Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto besser geeignet.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- „Ich kann die Rürup-Rente wie Riester mit Zulagen fördern lassen." Nein – die Rürup-Rente kennt keine Zulagen, nur den Sonderausgabenabzug. Das Fördersystem ist ein anderes als bei Riester-Verträgen.
- „Der Sparerpauschbetrag gilt auch für meine Rürup-Rente." Nein, wie oben erklärt gilt der Sparerpauschbetrag nur für Kapitalerträge, nicht für die als sonstige Einkünfte besteuerte Rürup-Rente.
- „Ich kann jederzeit kündigen, wenn ich das Geld brauche." Nein, du kannst den Vertrag nur beitragsfrei stellen, nicht kündigen und dir das Kapital auszahlen lassen.
- „100 % Sonderausgabenabzug heißt, ich zahle später auch keine Steuern." Nein, im Gegenteil: Der volle Abzug in der Ansparphase steht der nachgelagerten Besteuerung mit einem hohen (und weiter steigenden) steuerpflichtigen Anteil in der Rentenphase gegenüber.
- „Ein Rürup-Vertrag ersetzt einen Notgroschen oder ein flexibles Depot." Nein – wegen der vollständigen Bindung des Kapitals bis zum Rentenbeginn eignet sich die Rürup-Rente strukturell nicht für Ziele, die vor dem Ruhestand liegen, egal wie attraktiv der Steuervorteil im Einzelfall aussieht.
- „Ich kann problemlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln, wenn ich später einen besseren Tarif finde." Nur eingeschränkt: Wie oben beschrieben, ist ein Anbieterwechsel nicht garantiert und hängt von der Zustimmung beider Anbieter ab. Die Anbieterwahl beim Abschluss verdient deshalb besondere Sorgfalt.
Fazit: Rürup-Rente als gezieltes Werkzeug, nicht als Standardlösung
Die Rürup-Rente ist kein schlechtes Produkt per se, aber ein sehr spezielles. Der Sonderausgabenabzug mit inzwischen 100 % Abzugsfähigkeit ist ein echter, spürbarer Steuervorteil – vor allem für Selbstständige und Gutverdiener:innen ohne gesetzliche Rentenversicherung, die eine geförderte Basisabsicherung suchen und mit der vollständigen Bindung des Kapitals bis zum Rentenbeginn gut leben können. Dem stehen handfeste Nachteile gegenüber: keine Kapitalauszahlung, kaum Vererbbarkeit ohne Zusatzvereinbarung, hohe Kosten bei klassischen Tarifen und eine nachgelagerte Besteuerung, die mit jedem Rentenjahrgang zunimmt.
Für alle, die in erster Linie flexibel, liquide und ohne langfristige Vertragsbindung fürs Alter vorsorgen wollen, ist ein breit gestreuter ETF-Sparplan – wie im Ratgeber Altersvorsorge mit ETFs beschrieben – in aller Regel der zugänglichere Weg. Wer sich unsicher ist, wie sich ein bestehendes ETF-Portfolio grundsätzlich strukturieren lässt, findet ergänzend Grundlagen im Ratgeber Passiv investieren.
Ob eine Rürup-Rente in deiner individuellen Situation sinnvoll ist, hängt so stark von Einkommen, Steuersituation, Krankenversicherungsstatus und persönlichen Prioritäten ab, dass eine pauschale Empfehlung unseriös wäre. Als grobe Orientierung: Je klarer du in die Kategorie „Selbstständig, hoher und stabiler Gewinn, keine gesetzliche Rentenversicherung, hoher Grenzsteuersatz" fällst, desto eher lohnt sich eine nähere Prüfung. Je mehr du dagegen Wert auf Flexibilität, Liquidität und die Möglichkeit legst, im Ruhestand auch mal auf einen größeren Betrag zuzugreifen, desto eher solltest du zuerst den ETF-Weg durchdenken – oder beide Bausteine in einer für dich passenden Gewichtung kombinieren. Ziehe für die konkrete Entscheidung in jedem Fall eine Steuerberatung und, falls es um ein konkretes Versicherungsprodukt geht, eine unabhängige Finanz- bzw. Versicherungsberatung hinzu – gerade weil sich Steuervorteil und Bindungsdauer über Jahrzehnte hinweg auswirken und ein Fehler hier nur schwer zu korrigieren ist.
*Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Stand: Juli 2026.*
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?
Die Rürup-Rente (Basisrente) wirkt ausschließlich über den Sonderausgabenabzug und richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler:innen und Gutverdienende ohne gesetzliche Rentenversicherung. Die Riester-Rente arbeitet dagegen mit staatlichen Zulagen und richtet sich in erster Linie an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Beide Produkte unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regeln und sollten nicht verwechselt werden.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Angestellte?
Für die meisten Angestellten mit gesetzlicher Rentenversicherung ist der zusätzliche Spielraum beim Sonderausgaben-Höchstbetrag meist gering, weil die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bereits einen großen Teil davon ausschöpfen. In der Verbraucherberatung wird die Rürup-Rente für normal verdienende Angestellte deshalb eher zurückhaltend bewertet. Interessanter kann sie für Gutverdiener:innen mit hohem Grenzsteuersatz und zusätzlichem steuerlichen Spielraum sein – das ist aber eine individuelle Frage.
Kann ich mir meine Rürup-Rente vorzeitig oder als Einmalbetrag auszahlen lassen?
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (bei älteren Verträgen teils ab 60). Eine Kapitalauszahlung, auch nur teilweise, ist nicht vorgesehen. Bei finanziellen Engpässen lässt sich der Vertrag lediglich beitragsfrei stellen, nicht kündigen und auszahlen.
Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?
Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das restliche Kapital grundsätzlich. Nur wenn beim Vertragsabschluss ausdrücklich eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner:in bzw. kindergeldberechtigte Kinder oder eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, erhalten diese im Todesfall eine Leistung. Andere Erb:innen gehen in jedem Fall leer aus. Diese Zusatzoptionen lassen sich meist nur bei Vertragsabschluss und nicht nachträglich vereinbaren.
Wie hoch ist der Sonderausgabenabzug für die Rürup-Rente 2026?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Rürup-Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Für 2026 liegt dieser laut aktuellem Kenntnisstand bei rund 30.826 Euro für Alleinstehende bzw. rund 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bereits gezahlte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk werden darauf angerechnet. Da sich der Betrag jährlich ändert, lohnt sich vor einer konkreten Einzahlung ein Blick in die aktuelle Übersicht der Deutschen Rentenversicherung oder eine Rückfrage bei der Steuerberatung.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter besteuert?
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert, ähnlich wie die gesetzliche Rente. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und gilt danach lebenslang fest. Für Renten, die 2026 beginnen, sind aktuell rund 84 % steuerpflichtig; der Anteil steigt für spätere Rentenjahrgänge weiter an und soll nach heutigem Rechtsstand 2058 bei 100 % ankommen. Für den exakten Wert deines Rentenjahrgangs ist die aktuelle Tabelle der Finanzverwaltung maßgeblich.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für die Rürup-Rente?
Nein. Der Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) gilt nur für Kapitalerträge aus Depots und Konten, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Die Rürup-Rente wird dagegen als sonstige Einkünfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – der Sparerpauschbetrag findet hier keine Anwendung.
Was ist besser: Rürup-Rente oder ETF-Sparplan?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein ETF-Sparplan bietet volle Flexibilität, jederzeitigen Zugriff und volle Vererbbarkeit, aber keinen Sonderausgabenabzug beim Einzahlen. Die Rürup-Rente bietet einen echten Steuervorteil in der Ansparphase, dafür aber vollständige Kapitalbindung bis zum Rentenbeginn, eingeschränkte Vererbbarkeit und nachgelagerte Besteuerung. Viele Selbstständige kombinieren beide Bausteine. Mehr zum ETF-Weg im Ratgeber Altersvorsorge mit ETFs.
Zahle ich im Ruhestand Krankenversicherungsbeiträge auf meine Rürup-Rente?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen in der Regel keine zusätzlichen Beiträge auf die Rürup-Rente. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen üblicherweise Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rürup-Rentenzahlungen leisten. Privat Versicherte sind davon nicht betroffen. Da die Regeln komplex sind, lohnt eine konkrete Rückfrage bei der Krankenkasse.
Was unterscheidet eine klassische von einer fondsgebundenen Rürup-Rente?
Die klassische Rürup-Rente legt Beiträge konservativ mit Garantiezins an, bietet Sicherheit, aber begrenzte Renditechancen. Die fondsgebundene Variante investiert ganz oder teilweise in Fonds oder ETFs, bietet höhere Renditechancen, aber auch Kapitalmarktrisiko bis zum Rentenbeginn. Bei fondsgebundenen Tarifen entscheiden Fondsauswahl und Kostenstruktur maßgeblich über die langfristige Rendite.