Private Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge — was Verbraucherschützer und die BaFin daran kritisieren

17. Juli 2026 · Lesezeit ca. 10 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Die BaFin hat Lebensversicherungen 2026 erstmals als eigenes Verbraucherrisiko benannt. Was das für private Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge bedeutet — und was Sie in Ihrem Vertrag prüfen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BaFin hat kapitalbildende Lebensversicherungen 2026 erstmals ausdrücklich als eigenständiges Verbraucherrisiko benannt – neben Finfluencer-Angeboten und der Verschuldung durch Buy-now-pay-later.
  • Grund ist nicht das Produkt an sich, sondern die Kostenstruktur: In einer BaFin-Erhebung bei 54 Lebensversicherern lagen die Effektivkosten in Einzelfällen bei über vier Prozent pro Jahr, bei fondsgebundenen und hybriden Produkten im teuersten Marktviertel bei rund 1,9 bis über 3 Prozent.
  • Anders als Riester-Rente, Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge erhalten klassische Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen ohne Riester-Förderung keine staatliche Zulage oder vergleichbare Steuervorteile, die hohe Kosten ausgleichen könnten.
  • Durch die gesetzliche Zillmerung werden Abschlusskosten über mindestens fünf Jahre mit den Beiträgen verrechnet. Das führt dazu, dass der Rückkaufswert bei früher Kündigung oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.
  • Verbraucherzentralen kritisieren seit Jahren fehlende Flexibilität, hohe Kosten und eine wenig transparente Überschussbeteiligung. Stiftung Warentest fand im großen Test von Finanztest 06/2025 keine einzige „sehr gute" private Rentenversicherung.
  • Die Versicherungswirtschaft hält dagegen: Nur eine Versicherung kann das Langlebigkeitsrisiko wirklich auffangen und eine lebenslange Zahlung garantieren – unabhängig davon, wie alt jemand wird.
  • Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte Garantiezins, Überschussbeteiligung, Rückkaufswert-Tabelle und die Optionen Kündigung versus Beitragsfreistellung genau prüfen, bevor überhaupt eine Entscheidung ansteht.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Anlage- oder Versicherungsberatung. Er ersetzt keine individuelle Prüfung der eigenen Verträge durch eine unabhängige Versicherungsberatung.

Was genau sind Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, Riester und Rürup?

Der Begriff „private Rentenversicherung als Altersvorsorge" wird im Alltag für sehr unterschiedliche Produkte verwendet. Das ist einer der Gründe, warum die Debatte um Kosten und Nutzen oft durcheinandergerät. Grob lassen sich vier Varianten unterscheiden.

Die klassische Kapitallebensversicherung kombiniert einen Todesfallschutz mit einem Sparanteil, der zu einem vertraglich zugesicherten Garantiezins plus einer variablen Überschussbeteiligung verzinst wird. Die fondsgebundene Rentenversicherung ersetzt den klassischen Deckungsstock ganz oder teilweise durch Investmentfonds; dafür entfällt meist die klassische Zinsgarantie, und es kommen laufende Fondskosten hinzu. Beide Varianten sind grundsätzlich frei am Markt erhältlich, unabhängig von einer Riester-Förderung, und werden von Vermittlern häufig unter dem Label „private Altersvorsorge" verkauft.

Davon zu unterscheiden sind staatlich geförderte Vorsorgeformen: Die Riester-Rente und die Rürup-Rente (Basisrente) sind rechtlich ebenfalls Rentenversicherungsverträge (in bestimmten Fällen auch Fondssparpläne), erhalten aber Zulagen beziehungsweise einen Sonderausgabenabzug, die einen Teil der Kosten kompensieren können. Wer sich für dieses Feld interessiert, findet auf RenditeRadar eigene Erklärungen zur Riester-Rente, zur Rürup-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Artikel behandelt bewusst die nicht geförderten privaten Varianten, weil deren Kosten-Nutzen-Rechnung anders aussieht als bei geförderten Produkten.

ProduktStaatliche FörderungKapitalgarantieAuszahlungsformTypischer Vertriebsweg
Klassische KapitallebensversicherungKeineGarantiezins auf SparanteilKapital oder Rente wählbarVersicherungsvermittler, Bank
Fondsgebundene Rentenversicherung (ungefördert)KeineMeist keine oder nur teilweiseKapital oder lebenslange RenteVersicherungsvermittler, Online-Versicherer
Riester-RenteZulagen, ggf. SonderausgabenabzugBeitragsgarantie zu Rentenbeginn vorgeschriebenLebenslange Rente (Teilkapitalauszahlung möglich)Versicherer, Banken, Fondsgesellschaften
Rürup-Rente (Basisrente)Sonderausgabenabzug in der AnsparphaseJe nach Tarif, oft ohne feste Garantie bei FondsvariantenAusschließlich lebenslange RenteVersicherer, Fondsgesellschaften

Die Tabelle zeigt bereits den zentralen Punkt: Nur bei Riester und Rürup gibt es einen staatlichen Ausgleich, der hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten zumindest teilweise abfedern kann. Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung oder einer ungeförderten fondsgebundenen Rentenversicherung müssen Kosten und spätere Leistung allein aus der Wertentwicklung des Vertrags erwirtschaftet werden.

Der Anlass: Was die BaFin 2026 zum Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen sagt

Die Finanzaufsicht BaFin veröffentlicht jährlich einen Bericht „Risiken im Fokus". Für 2026 hat sie darin erstmals ausdrücklich drei Verbraucherrisiken benannt, die eigenständig neben den klassischen Finanzstabilitätsrisiken stehen: die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen, die Aktivitäten von sogenannten Finfluencern in sozialen Medien sowie die drohende Überschuldung von Verbrauchern unter anderem durch Buy-now-pay-later-Modelle (BaFin, Fokusrisiken 2026).

Zur Einordnung der Größenordnung: Laut BaFin gibt es in Deutschland rund 59 Millionen kapitalbildende Lebensversicherungsverträge, allein 2024 kamen etwa 2,4 Millionen neue Verträge hinzu. Die Aufsicht stellt klar, dass sie das Produkt an sich nicht infrage stellt – kapitalbildende Lebensversicherung sei „ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge". Kritisch wird es aus Sicht der BaFin dort, wo der Kundennutzen durch die Kostenstruktur ausgehöhlt wird: „Manche Produkte bieten jedoch keinen angemessenen Kundennutzen, vor allem dann, wenn sie unangemessen teuer sind." In Extremfällen registrierte die Aufsicht Effektivkosten von über vier Prozent pro Jahr.

Konkreter wurde die BaFin im Juni 2026 mit einer eigenen Untersuchung zum „Kundennutzen in der Lebensversicherung", die auf einer Befragung von 54 Lebensversicherern beruht und an eine frühere Erhebung aus dem Jahr 2021 anknüpft (BaFin-Fachartikel vom 19. Juni 2026). Zentrale Befunde:

  • Bei fondsgebundenen und hybriden Produkten mit regulärer 30-jähriger Laufzeit sanken die Effektivkosten im teuersten Marktviertel seit 2021 um rund 0,4 Prozentpunkte auf etwa 1,9 Prozent pro Jahr – ein Fortschritt, den die BaFin unter anderem auf den verstärkten Einsatz kostengünstiger Indexfonds zurückführt.
  • Bei vorzeitiger Kündigung nach 15 Jahren lagen die Effektivkosten im teuersten Marktviertel dagegen bei rund 3,2 Prozent – deutlich höher als bei planmäßigem Vertragsende.
  • Bei klassischen Produkten veränderten sich die Effektivkosten kaum.
  • Erstmals hat die BaFin auch die Rentenbezugsphase untersucht, also die Zeit nach Rentenbeginn. Ergebnis: Mehr als die Hälfte der befragten Versicherer sieht für Verträge in der Rentenbezugsphase aktuell keine Beteiligung an Risikoüberschüssen vor. Als Begründung nannten Versicherer unter anderem in der Vergangenheit zu niedrig angesetzte Lebenserwartungen, die nachträglich höhere Rückstellungen nötig gemacht hätten. Die für die Versicherungsaufsicht zuständige BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens betonte dazu im Juni 2026, Sicherheitsmargen dürften nicht einseitig zulasten der Überschussbeteiligung der Kundinnen und Kunden gehen.

Als Konsequenz kündigte die BaFin an, Produktfreigabeverfahren stärker anhand von Risikoindikatoren wie Effektivkosten und Stornoquoten zu beobachten, Vermittler mit auffällig hohen Provisionen genauer zu betrachten und frühe Vertragskündigungen als Hinweis auf eine Fehlplatzierung außerhalb der eigentlichen Zielgruppe des Produkts zu werten.

Wie die Kostenstruktur funktioniert: Zillmerung, Abschlusskosten und die Rückkaufswert-Falle

Um zu verstehen, warum gerade die ersten Jahre eines Vertrags für Kundinnen und Kunden ungünstig sind, lohnt ein Blick auf die sogenannte Zillmerung. Dabei werden die Abschlusskosten eines Vertrags – im Wesentlichen die Vermittlerprovision – nicht über die gesamte Laufzeit verteilt, sondern mit einem Großteil der Beiträge der ersten Vertragsjahre verrechnet. Seit einer VVG-Reform im Jahr 2008 schreibt die Deckungsrückstellungsverordnung vor, dass diese Verrechnung über mindestens fünf Jahre gestreckt werden muss; davor war eine noch aggressivere Verrechnung in den ersten ein bis zwei Jahren üblich. Der Bundesgerichtshof hat zudem, einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands folgend, bestimmte ältere Zillmerungsklauseln in Verträgen für unwirksam erklärt, weil sie Versicherte bei früher Kündigung unangemessen benachteiligten (vzbv).

Praktisch bedeutet das: Wer in den ersten Jahren kündigt, hat einen erheblichen Teil seiner Beiträge bereits für Abschlusskosten „verbraucht", die real angesparte Substanz ist entsprechend gering. Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten über die gesamte Laufzeit sowie – bei fondsgebundenen Varianten – zusätzlich die laufenden Kosten der gewählten Fonds (TER) und teils weitere Kosten für Garantien oder Fondswechsel.

Ein rein illustratives Rechenbeispiel (keine Angaben zu einem realen Produkt): Bei einem angenommenen Vertrag mit 100 Euro monatlichem Beitrag über 30 Jahre könnten die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren einen Teil der ersten Beitragsjahre binden. Selbst wenn danach nur noch laufende Verwaltungs- und gegebenenfalls Fondskosten anfallen, führt die Kombination aus vorgezogenen Abschlusskosten und laufenden Kosten dazu, dass die Effektivkosten über die gesamte Laufzeit gerechnet – je nach Anbieter und Tarif – spürbar von der Bruttowertentwicklung des zugrunde liegenden Fonds oder Deckungsstocks abweichen können. Genau diese Effektivkostenquote ist die Kennzahl, die seit einer gesetzlichen Informationspflicht (PRIIP-Verordnung) in den vorvertraglichen Unterlagen ausgewiesen werden muss und die laut BaFin bei einem Teil der Verträge auch heute noch im Bereich von über drei bis vier Prozent pro Jahr liegt.

Wer schon einen Vertrag besitzt und mit dem Gedanken spielt, ihn über einen sogenannten „Rückabwickler" oder „Vertragsoptimierer" aufzulösen, sollte laut Verbraucherzentrale Hamburg besonders vorsichtig sein: Solche Anbieter werben mit angeblichen Mehrerlösen, zahlen den Versicherten aber häufig nur 75 bis 80 Prozent des ohnehin ermittelten Rückkaufswerts aus. Für Altverträge aus dem Zeitraum 1994–2007/2008 kann stattdessen ein Blick auf den Widerrufsjoker lohnen – ein rechtlich anderer Weg mit eigenen Voraussetzungen und Hürden.

Der aktuelle Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene klassische Lebensversicherungen liegt seit Anfang 2025 bei 1,0 Prozent; die Deutsche Aktuarvereinigung hat für 2026 empfohlen, diesen Wert unverändert beizubehalten. Wichtig zur Einordnung: Der tatsächlich vereinbarte Garantiezins eines einzelnen Tarifs kann unter diesem Höchstwert liegen, und er gilt zudem meist nicht auf den vollen Bruttobeitrag, sondern nur auf den nach Kosten verbleibenden Sparanteil. Die tatsächliche Verzinsung des eingezahlten Bruttobeitrags liegt damit regelmäßig niedriger als der genannte Prozentsatz suggeriert.

Das Gegenargument der Versicherungswirtschaft: der Wert einer lebenslangen Rente

Eine ausgewogene Betrachtung darf die Position der Versicherungsbranche nicht auslassen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentiert, dass der eigentliche Kern einer Rentenversicherung nicht der Sparvorgang ist, sondern die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: das Risiko, länger zu leben als das eigene Ersparte reicht. Nur ein Kollektiv – wie es eine Versicherung durch die Bündelung vieler Verträge bildet – kann eine lebenslange Zahlung bis zum Tod garantieren, unabhängig davon, ob eine einzelne Person 75 oder 100 Jahre alt wird.

Dieses Argument ist ökonomisch nicht trivial: Wer stattdessen sein Vermögen selbst in einem Entnahmeplan für den Ruhestand verwaltet, etwa auf Basis eines ETF-Depots, steht vor einem echten Dilemma. Entnimmt man vorsichtig wenig, bleibt möglicherweise am Lebensende ungenutztes Vermögen übrig; entnimmt man zu viel, steigt das Risiko, das Kapital bei überdurchschnittlicher Lebenserwartung vorzeitig aufzubrauchen. Eine echte lebenslange Rentenversicherung eliminiert dieses Risiko strukturell, weil das Langlebigkeitsrisiko auf das Kollektiv aller Versicherten verteilt wird – ein Effekt, den reines Sparen und Entnehmen ohne Versicherungskomponente prinzipiell nicht abbilden kann.

Aus dieser Perspektive kann ein Produkt mit lebenslanger Rentengarantie für Menschen mit ausgeprägter Risikoaversion, für Personen ohne verlässliche zweite Einkommensquelle im Alter oder für alle, die dem Prinzip des „erzwungenen Sparens" durch eine feste vertragliche Verpflichtung etwas abgewinnen, eine sinnvolle Funktion erfüllen. Kritiker entgegnen darauf allerdings, dass diese Langlebigkeitsabsicherung nicht zwingend an ein teures Kombinationsprodukt aus Sparen und Rentengarantie gekoppelt sein muss – und dass viele der heute verkauften Verträge in der Ansparphase primär als Kapitalanlage beworben werden, obwohl der eigentliche Mehrwert erst in der Rentenbezugsphase entsteht. Genau diese Phase ist es auch, in der die BaFin laut ihrer 2026er-Untersuchung eine unzureichende Überschussbeteiligung bei über der Hälfte der befragten Versicherer festgestellt hat.

Was Sie in einem bestehenden Vertrag prüfen sollten

Wer bereits eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung besitzt, sollte vor jeder Entscheidung zunächst Klarheit über die eigenen Vertragsdetails gewinnen. Folgende Punkte sind dafür zentral:

  • Garantiezins des eigenen Tarifs: Der individuell vereinbarte Zins kann deutlich vom aktuellen Höchstrechnungszins abweichen und ist meist in den Versicherungsscheinunterlagen oder der Jahresstandmitteilung ausgewiesen.
  • Überschussbeteiligung: Wie hoch war sie in den letzten Jahren, und gilt sie laufend oder erst als Schlussüberschuss bei Vertragsende? Gerade bei Verträgen in oder nahe der Rentenbezugsphase lohnt eine gezielte Nachfrage beim Versicherer.
  • Rückkaufswert-Tabelle: Der Versicherer ist verpflichtet, die voraussichtliche Entwicklung des Rückkaufswerts über die Laufzeit offenzulegen. Ein Vergleich zwischen eingezahlten Beiträgen und aktuellem Rückkaufswert zeigt, wie stark Abschluss- und Verwaltungskosten bislang zu Buche geschlagen haben.
  • Kündigung versus Beitragsfreistellung: Statt einer vollständigen Kündigung kann eine Beitragsfreistellung (Ruhenlassen des Vertrags ohne weitere Beitragszahlung) infrage kommen, wodurch ein bereits erreichter Vertragswert erhalten bleibt, ohne dass zusätzliches Kapital eingezahlt wird.
  • Effektivkostenquote laut vorvertraglicher Information: Diese Kennzahl aus den ursprünglichen Vertragsunterlagen zeigt, wie stark Kosten die Bruttowertentwicklung über die Gesamtlaufzeit mindern.
  • Rentenfaktor bei fondsgebundenen Verträgen: Er bestimmt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Kapital garantiert wird, und ist oft schon bei Vertragsabschluss festgelegt – ein Blick lohnt sich unabhängig vom aktuellen Fondswert.

Eine individuelle Bewertung, ob ein bestehender Vertrag fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden sollte, kann dieser Artikel nicht leisten. Dafür ist eine unabhängige Versicherungsberatung – etwa gegen Honorar oder über eine Verbraucherzentrale – der richtige Ansprechpartner.

Typische Fehler

  • Verträge frühzeitig kündigen, ohne vorher die genaue Rückkaufswert-Tabelle und Alternativen wie die Beitragsfreistellung zu kennen.
  • Angeboten von Rückabwicklern oder Vertragsoptimierern vertrauen, ohne zu prüfen, dass diese oft nur 75 bis 80 Prozent des regulären Rückkaufswerts auszahlen.
  • Reinen Todesfallschutz und Kapitalaufbau in einem einzigen Produkt vermischen, statt beides getrennt zu betrachten – etwa über eine separate Risikolebensversicherung für die Absicherung von Hinterbliebenen und einen unabhängigen Kapitalaufbau, zum Beispiel über ein planvoll aufgebautes ETF-Portfolio.
  • Den Garantiezins mit der tatsächlichen Rendite des Bruttobeitrags verwechseln, obwohl der Garantiezins meist nur auf den Sparanteil nach Kosten wirkt.
  • Sich allein auf mündliche Aussagen von Vermittlern verlassen, statt die schriftliche Effektivkostenquote und die Rückkaufswert-Tabelle selbst einzusehen.
  • Mehrere ähnliche Verträge parallel laufen lassen, ohne die Gesamtkostenbelastung über alle Verträge hinweg zu betrachten.

Häufige Fragen

Ist eine private Rentenversicherung grundsätzlich eine schlechte Altersvorsorge?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. BaFin, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest kritisieren nicht das Produkt an sich, sondern dass ein Teil der am Markt angebotenen Verträge unangemessen hohe Kosten hat, die den Nutzen für Kundinnen und Kunden schmälern. Ob ein konkreter Vertrag sinnvoll ist, hängt von seinen individuellen Konditionen ab.

Was unterscheidet eine private Rentenversicherung von der Riester-Rente?

Die Riester-Rente erhält staatliche Zulagen und unter Umständen einen Sonderausgabenabzug, die einen Teil der Kosten ausgleichen können. Eine private, ungeförderte Rentenversicherung muss Kosten und Leistung allein aus der Wertentwicklung des Vertrags erwirtschaften.

Was bedeutet Zillmerung konkret für meinen Vertrag?

Zillmerung beschreibt die Verrechnung der Abschlusskosten mit den Beiträgen der ersten Vertragsjahre. Gesetzlich vorgeschrieben ist seit 2008 eine Streckung über mindestens fünf Jahre. In der Praxis führt das dazu, dass der Rückkaufswert bei früher Kündigung deutlich unter der Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge liegen kann.

Warum ist der Rückkaufswert in den ersten Jahren so niedrig?

Weil ein erheblicher Teil der frühen Beiträge zunächst für Abschlusskosten verwendet wird und gleichzeitig laufende Verwaltungskosten anfallen. Erst danach beginnt der Vertrag, in nennenswertem Umfang Kapital für die spätere Auszahlung aufzubauen.

Was sagt die BaFin 2026 konkret zu Lebensversicherungen?

Die BaFin hat die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen 2026 erstmals als eigenständiges Verbraucherrisiko benannt. Eine begleitende Untersuchung bei 54 Versicherern ergab unter anderem, dass die Effektivkosten in Einzelfällen über vier Prozent pro Jahr liegen und mehr als die Hälfte der Versicherer für die Rentenbezugsphase aktuell keine Risikoüberschussbeteiligung vorsieht.

Welchen Vorteil hat eine Rentenversicherung gegenüber einem reinen ETF-Entnahmeplan?

Eine echte lebenslange Rentenversicherung sichert das Langlebigkeitsrisiko ab: Die Zahlung läuft bis zum Lebensende, unabhängig vom Alter, das jemand tatsächlich erreicht. Ein Entnahmeplan aus einem Depot bietet diese Garantie nicht automatisch, sondern erfordert eigene Annahmen über die Entnahmehöhe und die verbleibende Lebenserwartung.

Sollte ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Das kann dieser Artikel nicht beantworten. Ob eine Kündigung, eine Beitragsfreistellung oder eine Fortführung sinnvoll ist, hängt von individuellen Vertragsdetails wie Garantiezins, bisheriger Überschussbeteiligung und aktuellem Rückkaufswert ab. Für eine belastbare Einschätzung ist eine unabhängige Versicherungsberatung der richtige Weg.

Was ist der Unterschied zwischen Höchstrechnungszins und Garantiezins?

Der Höchstrechnungszins ist ein staatlich festgelegter Höchstwert, den neu abgeschlossene klassische Lebensversicherungen nicht überschreiten dürfen; er liegt seit 2025 bei 1,0 Prozent. Der tatsächliche Garantiezins eines einzelnen Tarifs kann darunter liegen und wirkt zudem meist nur auf den Sparanteil nach Abzug der Kosten, nicht auf den vollen Bruttobeitrag.

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