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Wohnungsbauprämie: Höhe, Einkommensgrenze, Sperrfrist und Antrag im Überblick

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 12 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Bis zu 70 Euro (Paare: 140 Euro) Prämie pro Jahr auf Bausparbeiträge – wenn das zu versteuernde Einkommen passt. Voraussetzungen, Sperrfrist, Antrag und typische Fehler.

*Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Informationsartikel und ersetzt keine individuelle Beratung. Er enthält keine Empfehlung für oder gegen einen Bausparvertrag. Stand: 13.10.2026. Die genannten Eckwerte (Prämiensatz, Höchstbeträge, Einkommensgrenzen) entsprechen der Fassung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) seit 2021 und wurden anhand mehrerer fachlicher Quellen abgeglichen; der Wortlaut des Gesetzes auf gesetze-im-internet.de konnte zum Zeitpunkt der Erstellung nicht abgerufen werden. Prüfen Sie Details daher vor einer Entscheidung bei Ihrer Bausparkasse oder dem Finanzamt.*

Wer einen Bausparvertrag besitzt, hört früher oder später von der Wohnungsbauprämie. Gemeint ist ein staatlicher Zuschuss, der auf einen Teil der jährlichen Einzahlungen gezahlt wird – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Förderung ist überschaubar (maximal 70 Euro pro Person und Jahr), aber sie kostet nichts extra, und sie wird oft verschenkt, weil niemand die Voraussetzungen kennt oder die Frist verpasst wird. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Wohnungsbauprämie funktioniert, wer sie bekommt, wie sie berechnet wird, was die Sperrfrist und die wohnwirtschaftliche Verwendung bedeuten und was bei einem Verstoß passiert. Zum Bausparen insgesamt, also zu Tarifen, Zinsen und Zuteilung, siehe den Ratgeber Bausparvertrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der prämienbegünstigten Sparleistungen. Gefördert werden maximal 700 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern mit Zusammenveranlagung. Die Prämie liegt damit bei höchstens 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr.
  • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen: Die Grenze liegt bei 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Zusammenveranlagung). Das ist nicht das Bruttoeinkommen.
  • Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2021. Zuvor lagen Prämiensatz und Grenzen niedriger (8,8 Prozent; 25.600 bzw. 51.200 Euro).
  • Es gilt eine siebenjährige Sperrfrist. Bei Verträgen ab 2009 wird die Prämie grundsätzlich nur gezahlt, wenn das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird.
  • Ausnahmen bestehen unter anderem für „junge Bausparer" und für Härtefälle wie Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
  • Die Prämie wird auf Antrag gewährt; in der Praxis übernimmt meist die Bausparkasse die Antragstellung. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage (bei vermögenswirksamen Leistungen) ist eine andere Förderung mit eigenen Regeln. Beide Förderungen können nebeneinander bestehen, haben aber getrennte Voraussetzungen.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Sparförderung, die im Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) geregelt ist. Der Staat will damit das Sparen für Wohneigentum unterstützen. Gefördert werden vor allem Einzahlungen auf Bausparverträge, außerdem bestimmte Beiträge an Bau- und Wohnungsgenossenschaften (Pflichtanteile für selbst genutzte Wohnungen).

Wichtig zur Einordnung:

  • Die Prämie ist ein Zuschuss, kein Kredit und keine Steuerermäßigung. Sie wird auf das Bausparkonto gutgeschrieben bzw. mit der Zuteilung ausgezahlt.
  • Sie ist einkommensabhängig: Wer ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen überschreitet, erhält keine Prämie.
  • Sie ist zweckgebunden: Der Staat verlangt, dass das angesparte Guthaben für Wohnzwecke eingesetzt wird.
  • Sie ist unabhängig vom Zinssatz des Bausparvertrags und von der Höhe der Darlehenszinsen – die Prämie ergänzt die Sparleistung, verändert aber nicht die Konditionen des späteren Bauspardarlehens.

Höhe und Berechnung der Prämie

Die Eckwerte

MerkmalAlleinstehendeEhepaare / eingetragene Lebenspartner (Zusammenveranlagung)
Prämiensatz10 %10 %
Förderfähige Sparleistung pro Jahr (Höchstbetrag)700 €1.400 €
Maximale Prämie pro Jahr70 €140 €
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)35.000 €70.000 €

Die Prämie wird also nur auf den Teil der Einzahlungen berechnet, der innerhalb des Höchstbetrags liegt. Zahlen Sie mehr ein, bringt der Mehrbetrag keine zusätzliche Prämie.

Rechenbeispiele

Beispiel 1 – Volle Förderung: Eine alleinstehende Person zahlt im Kalenderjahr 1.200 Euro auf ihren Bausparvertrag ein. Gefördert werden nur 700 Euro. Die Prämie beträgt 10 % von 700 Euro = 70 Euro.

Beispiel 2 – Teilförderung: Eine alleinstehende Person zahlt im Jahr 360 Euro ein (30 Euro monatlich). Die Prämie beträgt 10 % von 360 Euro = 36 Euro. Der Höchstbetrag wird nicht ausgeschöpft.

Beispiel 3 – Ehepaar: Ein verheiratetes Paar mit Zusammenveranlagung zahlt gemeinsam 1.400 Euro im Jahr ein. Die Prämie beträgt 10 % von 1.400 Euro = 140 Euro. Wichtig: Die Einkommensgrenze von 70.000 Euro bezieht sich auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.

Beispiel 4 – Hochgerechnet auf sieben Jahre: Wer sieben Jahre lang jeweils den Höchstbetrag einzahlt, hat 4.900 Euro gespart und höchstens 490 Euro Prämie erhalten (7 × 70 Euro). Das entspricht 10 % der geförderten Einzahlungen – unabhängig von Zinsen. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte.

Die Beispielzahlen sind vereinfacht; Zinsen, Abschlussgebühr, Kontoführungsgebühr und Tarifbedingungen des Bausparvertrags sind dabei nicht berücksichtigt.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Die Voraussetzungen

1. Einkommensgrenze

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Sparjahres, wie es das Finanzamt festsetzt. Das ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträgen (z. B. Kinderfreibeträgen) und weiteren Posten. Das erklärt, warum auch Personen mit einem Bruttogehalt über 35.000 Euro noch prämienberechtigt sein können. Eine verlässliche Prüfung gelingt mit dem Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres.

Für Paare gilt die doppelte Grenze nur bei Zusammenveranlagung. Wer als Paar einzeln veranlagt wird, wird als Alleinstehender behandelt.

2. Persönliche Voraussetzungen

Prämienberechtigt sind in der Regel Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch Jugendliche können also nach Erreichen der Altersgrenze eigene Verträge besparen und die Prämie erhalten. Für Kinder und Jugendliche ist das Einkommen der jeweiligen Person maßgeblich.

3. Geförderter Vertrag und Mindestbeitrag

Gefördert werden Beiträge an Bausparkassen aufgrund von Bausparverträgen sowie bestimmte Beiträge an Wohnungsgenossenschaften. Als Mindestbetrag werden in der Praxis 50 Euro Einzahlung pro Jahr genannt. Die Bausparkasse teilt auf Nachfrage mit, welche Einzahlungen im jeweiligen Jahr als prämienbegünstigt gemeldet werden.

4. Wohnwirtschaftliche Verwendung

Die Prämie wird nach heutigem Recht nur gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird. Dazu zählen insbesondere der Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung bzw. eines Hauses, der Erwerb eines Grundstücks für Wohnzwecke oder die Ablösung bestimmter Baudarlehen. Bei Bausparverträgen, die seit 2009 abgeschlossen wurden, entfällt die frühere Möglichkeit, nach Ablauf der Sperrfrist das Guthaben auch zu anderen Zwecken zu verwenden, ohne die Prämie zu verlieren.

Die Sperrfrist: Sieben Jahre Bindung

Die Prämie ist an eine Sperrfrist von sieben Jahren geknüpft. Vereinfacht gesagt gilt:

  • Wird das Guthaben innerhalb der Sperrfrist ausgezahlt, ohne dass es wohnwirtschaftlich verwendet wird, ist das in der Regel prämienschädlich: Die Prämie entfällt bzw. muss zurückgezahlt werden.
  • Nach Ablauf der sieben Jahre wird die Prämie bei Verträgen ab 2009 trotzdem nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung gewährt.
  • Eine Verwendung für Wohnzwecke ist auch innerhalb der Sperrfrist unschädlich, zum Beispiel wenn das Bauspardarlehen zugeteilt und das Guthaben für den Wohnungskauf eingesetzt wird.

Ausnahmen

Das Gesetz kennt Ausnahmen, bei denen die Prämie trotz fehlender wohnwirtschaftlicher Verwendung nicht verloren geht oder nur eingeschränkt zurückgefordert wird:

1. Junge Bausparer: Wer den Vertrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, kann unter bestimmten Bedingungen den Vertrag auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung auflösen. Die Prämie bleibt dann für mindestens die letzten sieben Sparjahre vor der schädlichen Verwendung erhalten. 2. Härtefälle: Tod, völlige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit sowie längere Arbeitslosigkeit gelten als sozial begründete Ausnahmen. Auch hier ist die Prämie auf die letzten sieben Sparjahre bis zum Ereignis begrenzt. 3. Weitere Sonderfälle: Bei berufsbedingtem Umzug und ähnlichen Konstellationen enthält das Gesetz differenzierte Regeln. Die Bausparkasse prüft im Einzelfall.

Die genaue Auslegung dieser Ausnahmen hängt von den Einzelheiten ab. Wer eine Kündigung plant, sollte vorher bei der Bausparkasse nachfragen, welche Folgen sie für die Prämie hätte.

Antrag und Auszahlung: So kommt das Geld an

1. Sparjahr abwarten. Der Prämienantrag kann erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, für das die Prämie gezahlt werden soll. 2. Antrag stellen. In der Regel stellt die Bausparkasse den Antrag für Sie, nachdem Sie ihr die Antragstellung ermöglicht haben (oft über eine Erklärung im Bausparantrag oder ein jährliches Formular). Die Einkommensgrenze prüft das Finanzamt anhand der Steuerbescheide. 3. Frist beachten. Der Antrag muss innerhalb einer gesetzlichen Frist gestellt werden. Nach gängiger Darstellung läuft diese bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt. Fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach, ob diese Frist bei Ihnen automatisch eingehalten wird oder ob Sie selbst tätig werden müssen. 4. Festsetzung und Gutschrift. Das zuständige Finanzamt setzt die Prämie fest und zahlt sie an die Bausparkasse aus. Die Bausparkasse schreibt sie auf Ihrem Vertrag gut, ausgezahlt wird sie in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist oder bei Zuteilung und wohnwirtschaftlicher Verwendung.

Die Prämie wird in der gängigen Darstellung nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt; in Zweifelsfällen sollten Sie die Bescheinigung der Bausparkasse und Ihre Steuererklärung gemeinsam prüfen lassen.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Nicht verwechseln

MerkmalWohnungsbauprämieArbeitnehmer-Sparzulage
RechtsgrundlageWohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
VoraussetzungEigene Einzahlungen auf Bausparvertrag u. Ä.Vermögenswirksame Leistungen (VL), meist vom Arbeitgeber
AntragÜber die BausparkasseIn der Steuererklärung (Anlage VL)
Einkommensabhängig?Ja – zu versteuerndes EinkommenJa – eigene Einkommensgrenze

Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, sollte die beiden Förderungen getrennt betrachten. Eine Übersicht zu VL bietet der Ratgeber Vermögenswirksame Leistungen. Die Einkommensgrenzen und Höchstbeträge der Sparzulage weichen von denen der Wohnungsbauprämie ab; sie werden hier bewusst nicht pauschal genannt, weil sie sich unabhängig ändern.

Lohnt sich die Wohnungsbauprämie? Eine nüchterne Einordnung

Die Wohnungsbauprämie ist ein kleiner, aber sicherer Zuschuss. Rein rechnerisch entsprechen maximal 70 Euro pro Jahr bei 700 Euro Einzahlung einer Prämie von 10 Prozent auf den eingezahlten Betrag. Ob sich ein Bausparvertrag insgesamt lohnt, hängt jedoch von mehr ab als von der Prämie:

  • Abschlussgebühr: Die meisten Bausparverträge verlangen einmalig einen Prozentsatz der Bausparsumme.
  • Guthabenzinsen: Sie sind bei vielen Tarifen niedrig; die Prämie gleicht das nur teilweise aus.
  • Darlehenszins: Der Hauptnutzen eines Bausparvertrags ist oft der festgeschriebene Darlehenszins für die Zukunft. Dieser Vorteil entsteht unabhängig von der Prämie und hängt von der Zinsentwicklung ab – er kann sich als Gewinn oder Nachteil herausstellen.
  • Bindung: Die Sperrfrist und die Zweckbindung schränken die Flexibilität ein.
  • Kosten der Bausparkasse: Kontoführungsgebühren mindern die Rendite.

Wer ohnehin plant, Wohneigentum zu erwerben oder zu modernisieren, und einen Bausparvertrag bereits hat, sollte jedenfalls prüfen, ob die Prämie tatsächlich beantragt wird. Wer noch keinen Vertrag hat, sollte die Prämie als einen von mehreren Faktoren sehen. Grundsätzliche Alternativen zum Bausparen im Rahmen der Immobilienfinanzierung behandelt der Ratgeber Baufinanzierung: Grundlagen; die Abwägung zwischen Kaufen und Mieten erklärt Miete oder Kaufen. Dieser Beitrag gibt keine individuelle Empfehlung.

Häufige Fehler und Stolperfallen

1. Antrag vergessen oder Frist verpasst. Wenn die Bausparkasse den Antrag nicht automatisch stellt, kann die Prämie verfallen. 2. Einkommensgrenze falsch einschätzen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. 3. Guthaben vorzeitig ausbezahlen lassen. Wird das Geld innerhalb der Sperrfrist ohne wohnwirtschaftliche Verwendung entnommen, kann die Prämie verloren gehen. 4. Zu viel einzahlen im Vertrauen auf die Prämie. Über 700 bzw. 1.400 Euro hinaus gibt es keine zusätzliche Prämie. 5. Prämie und Sparzulage verwechseln. Es sind getrennte Förderungen mit eigenen Anträgen und Grenzen. 6. Veraltete Zahlen verwenden. Viele Quellen im Netz nennen noch die Werte vor 2021 (8,8 Prozent; 512 Euro Höchstbetrag). 7. Einzelveranlagung bei Paaren übersehen. Dann gelten die Grenzen für Alleinstehende.

Checkliste: Wohnungsbauprämie prüfen

  • [ ] Bausparvertrag vorhanden und prämienbegünstigt?
  • [ ] Zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro (bzw. 70.000 Euro bei Zusammenveranlagung)?
  • [ ] Jahreseinzahlung mindestens 50 Euro und möglichst bis zum Höchstbetrag?
  • [ ] Antrag bei der Bausparkasse gestellt bzw. Ermächtigung erteilt?
  • [ ] Antragsfrist bei der Bausparkasse erfragt?
  • [ ] Sperrfrist (sieben Jahre) und Verwendungspflicht verstanden?
  • [ ] Bei Kündigung oder Teilauszahlung vorher die Folgen für die Prämie geklärt?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2026?

Sie beträgt 10 Prozent der förderfähigen Einzahlungen, höchstens 70 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 140 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Werte gelten nach der Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2021; prüfen Sie vor einer Entscheidung, ob zwischenzeitlich Änderungen beschlossen wurden.

Gilt die Einkommensgrenze für das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen?

Für das zu versteuernde Einkommen, wie es im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird. Das Bruttoeinkommen kann daher deutlich höher liegen.

Muss ich die Wohnungsbauprämie selbst beantragen?

Der Antrag wird in der Regel über die Bausparkasse gestellt. Je nach Anbieter müssen Sie sie dazu ermächtigen. Fragen Sie nach, wie Ihre Bausparkasse vorgeht und welche Frist gilt.

Muss ich die Wohnungsbauprämie versteuern?

Nach gängiger Darstellung gehört die Prämie nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Im Einzelfall können Sie das mit Ihrer Steuerberatung klären.

Was passiert, wenn ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündige?

Erfolgt keine wohnwirtschaftliche Verwendung, kann die Prämie entfallen oder zurückzuzahlen sein. Ausnahmen gelten für junge Bausparer (Vertragsabschluss bis 25) und bestimmte Härtefälle. Fragen Sie vor der Kündigung bei der Bausparkasse nach den Folgen.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage gleichzeitig bekommen?

Die Förderungen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen. Sie können grundsätzlich nebeneinander in Betracht kommen, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind – die Einzelheiten sollten Sie bei Ihrer Bausparkasse und beim Arbeitgeber klären.

Gibt es die Prämie auch für Kinder?

Ja, sofern die prämienberechtigte Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Das Einkommen der jeweiligen Person ist maßgeblich.

Wird die Wohnungsbauprämie auch für Modernisierungen gezahlt?

Ja. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung zählen neben Kauf und Bau auch die Modernisierung. Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen finden Sie im Ratgeber KfW-Förderung für energetische Sanierung.

Fazit

Die Wohnungsbauprämie ist ein kleiner, aber unkomplizierter Zuschuss für alle, die einen Bausparvertrag besitzen und deren zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro (bzw. 70.000 Euro bei Zusammenveranlagung) liegt. Die Eckwerte – 10 Prozent, höchstens 700 bzw. 1.400 Euro förderfähige Sparleistung, also 70 bzw. 140 Euro Prämie pro Jahr – gelten seit 2021. Wichtig sind die siebenjährige Sperrfrist, die wohnwirtschaftliche Verwendungspflicht bei Verträgen ab 2009 und die rechtzeitige Antragstellung. Ob sich ein Bausparvertrag insgesamt lohnt, entscheiden vor allem Gebühren, Zinsen und die persönliche Bau- oder Kaufplanung – die Prämie allein ist selten das tragende Argument. Wer die Voraussetzungen kennt, vermeidet es jedoch, einen kleinen Zuschuss zu verschenken. Ergänzend lohnt der Blick auf die Wohn-Riester-Reform 2027 und auf den Überblick zu vermögenswirksamen Leistungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2026?

Sie beträgt 10 Prozent der förderfähigen Einzahlungen, höchstens 70 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 140 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Werte gelten nach der Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2021; prüfen Sie vor einer Entscheidung, ob zwischenzeitlich Änderungen beschlossen wurden.

Gilt die Einkommensgrenze für das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen?

Für das zu versteuernde Einkommen, wie es im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird. Das Bruttoeinkommen kann daher deutlich höher liegen.

Muss ich die Wohnungsbauprämie selbst beantragen?

Der Antrag wird in der Regel über die Bausparkasse gestellt. Je nach Anbieter müssen Sie sie dazu ermächtigen. Fragen Sie nach, wie Ihre Bausparkasse vorgeht und welche Frist gilt.

Muss ich die Wohnungsbauprämie versteuern?

Nach gängiger Darstellung gehört die Prämie nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Im Einzelfall können Sie das mit Ihrer Steuerberatung klären.

Was passiert, wenn ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündige?

Erfolgt keine wohnwirtschaftliche Verwendung, kann die Prämie entfallen oder zurückzuzahlen sein. Ausnahmen gelten für junge Bausparer (Vertragsabschluss bis 25) und bestimmte Härtefälle. Fragen Sie vor der Kündigung bei der Bausparkasse nach den Folgen.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage gleichzeitig bekommen?

Die Förderungen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen. Sie können grundsätzlich nebeneinander in Betracht kommen, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind – die Einzelheiten sollten Sie bei Ihrer Bausparkasse und beim Arbeitgeber klären.

Gibt es die Prämie auch für Kinder?

Ja, sofern die prämienberechtigte Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Das Einkommen der jeweiligen Person ist maßgeblich.

Wird die Wohnungsbauprämie auch für Modernisierungen gezahlt?

Ja. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung zählen neben Kauf und Bau auch die Modernisierung. Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen finden Sie im Ratgeber KfW-Förderung für energetische Sanierung.

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