Einkommensteuerreform 2027: Kabinett beschließt Gesetzentwurf mit unveränderten Zahlen

27. August 2026 · Aktualisiert: 16. September 2026 · Lesezeit ca. 5 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 beschlossen – mit den bereits aus dem Referentenentwurf bekannten Zahlen zu Grundfreibetrag, Kindergeld und Steuertarif. Wir ordnen ein, was sich rechtlich geändert hat und was noch fehlt.

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das „Einkommensteuerreformgesetz 2027" beschlossen. Das ist ein handfester Schritt weiter als der Referentenentwurf, den das Bundesfinanzministerium (BMF) am 18.08.2026 vorgelegt hatte – aus einem Ministeriumsvorschlag ist jetzt ein offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung geworden. Wichtig vorweg: Auch ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor die Zahlen wirklich gelten – aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie in dieser Form kommen, ist damit noch einmal deutlich gestiegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf zum „Einkommensteuerreformgesetz 2027" beschlossen – nach dem Referentenentwurf vom 18.08.2026 der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren.
  • Die Zahlen aus dem Referentenentwurf wurden im Kern unverändert übernommen: Der Grundfreibetrag soll von 12.348 € (2026) auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen.
  • Kindergeld soll ab 1.1.2027 auf 267 €/Monat und ab 2028 auf 272 €/Monat steigen, der Kinderfreibetrag parallel auf 10.056 € (2027) bzw. 10.236 € (2028).
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen.
  • Die Grenze für den 45-%-Spitzensteuersatz („Reichensteuer") soll von 277.826 € auf 250.000 € sinken – gegenfinanziert unter anderem durch einen neuen 47-%-Satz ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Der Entwurf geht jetzt in den Bundestag (erste Lesung, danach Ausschussberatungen) und braucht am Ende auch die Zustimmung des Bundesrats. Bis zur endgültigen Verabschiedung – üblicherweise gegen Ende des Jahres – können sich einzelne Werte noch ändern.
  • Laut BMF summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro; eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen soll nach Angaben des Ministeriums mehr als 600 € im Jahr zusätzlich haben.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er fasst den öffentlich bekannten Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammen – für die verbindliche Berechnung deiner persönlichen Steuerlast wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe.

Vom Referentenentwurf zum Kabinettsbeschluss: Was sich rechtlich geändert hat

Der Weg eines Gesetzes bis zum Inkrafttreten läuft typischerweise über mehrere Stationen:

1. Referentenentwurf (hier: 18.08.2026) – ein Fachministerium legt einen ersten Text vor, Verbände und Fachkreise können dazu Stellung nehmen. 2. Kabinettsbeschluss (hier: 02.09.2026) – die Bundesregierung als Ganzes beschließt den Entwurf und bringt ihn offiziell als „Regierungsentwurf" in den Bundestag ein. 3. Bundestag – erste Lesung, Beratung in den Fachausschüssen (hier vor allem der Finanzausschuss), zweite und dritte Lesung mit Abstimmung. In diesem Stadium werden häufig noch Details verändert. 4. Bundesrat – je nach Ausgestaltung des Gesetzes ist eine Zustimmung oder zumindest die Möglichkeit eines Einspruchs vorgesehen. 5. Ausfertigung und Verkündung – erst danach ist ein Gesetz tatsächlich in Kraft.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 befindet sich das Einkommensteuerreformgesetz 2027 jetzt in Schritt 3: Der Bundestag hat die erste Lesung aufgenommen. Nach den öffentlich verfügbaren Eckdaten des BMF wurden die zentralen Beträge aus dem Referentenentwurf unverändert in den Kabinettsentwurf übernommen – ein Hinweis darauf, dass es innerhalb der Koalition zu diesem Zeitpunkt keinen grundlegenden Nachverhandlungsbedarf mehr gab. Das ist keine Garantie dafür, dass sich in den Bundestagsberatungen nichts mehr ändert, aber ein deutlich stärkeres Signal als ein bloßer Referentenentwurf.

Die Zahlen im Überblick

Größe2026 (aktuell)2027 (geplant)2028 (geplant)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
Kinderfreibetrag (pro Elternpaar)9.756 €10.056 €10.236 €
Kindergeld (pro Kind/Monat)259 €267 €272 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €1.430 €
Grenze 45-%-Satz („Reichensteuer")277.826 €250.000 €250.000 €
Neuer Höchststeuersatz–47 % ab 280.000 €47 % ab 280.000 €

Diese Werte stammen aus dem Kabinettsentwurf und der begleitenden BMF-Pressemitteilung vom 02.09.2026. Sie sind weiterhin nicht rechtskräftig, solange Bundestag und Bundesrat nicht zugestimmt haben.

Was sich für dich in der Praxis ändert

  • Geringere Steuerlast am unteren Ende: Ein höherer Grundfreibetrag bedeutet, dass ein größerer Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt – der Effekt ist bei niedrigeren Einkommen prozentual am stärksten spürbar.
  • Mehr Kindergeld, aber auch mehr Kinderfreibetrag: Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch (Günstigerprüfung), ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dich vorteilhafter ist. Steigen beide Werte parallel, bleibt die relative Vorteilhaftigkeit für die meisten Familien ungefähr gleich.
  • Werbungskosten-Pauschale steigt ohne Belegpflicht: Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.430 € statt 1.230 €) wird automatisch abgezogen, ohne dass du Werbungskosten einzeln nachweisen musst – nur wer mehr tatsächliche Werbungskosten hat, muss weiterhin Einzelnachweise führen.
  • Spürbar höhere Steuerlast nur bei sehr hohen Einkommen: Die Absenkung der Reichensteuer-Grenze auf 250.000 € und der neue 47-%-Satz ab 280.000 € betreffen nur einen kleinen Teil der Steuerpflichtigen mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen.

Was noch offen ist

  • Der genaue Zeitplan für die Bundestagsberatungen war zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht final terminiert.
  • Einzelne Detailregelungen (etwa zur Gegenfinanzierung oder zu Übergangsregeln) können sich in den Ausschussberatungen noch ändern, auch wenn die Kernzahlen bereits zweimal – im Referentenentwurf und im Kabinettsentwurf – bestätigt wurden.
  • Die Zustimmung des Bundesrats ist ein eigenständiger politischer Prozess, dessen Ausgang zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher vorhersagbar ist.

Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag abschließend abgestimmt hat.

Weiterführende Themen

Wer die politische Vorgeschichte dieser Reform nachlesen möchte, findet die ursprüngliche Ankündigung der Koalition in unserem Beitrag zur Einkommensteuerreform 2027. Wer wissen möchte, wie sich ein höherer Grundfreibetrag konkret auf die eigene Steuerlast auswirkt, kann das mit gängigen Brutto-Netto-Rechnern überschlagen, sobald die Werte final feststehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Direkt im Anschluss an diesen Beitrag findest du die wichtigsten Fragen kompakt beantwortet.

Fazit

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 ist die Einkommensteuerreform 2027 einen entscheidenden Schritt weiter: Aus einem Ministeriumsvorschlag ist ein offizieller Regierungsentwurf geworden, die zentralen Zahlen (Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, neue Reichensteuer-Stufen) blieben dabei unverändert. Endgültig entschieden ist die Reform trotzdem erst, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben – bis dahin sind die genannten Werte eine sehr wahrscheinliche, aber noch nicht rechtsverbindliche Momentaufnahme.

Häufige Fragen

Ist die Einkommensteuerreform 2027 jetzt beschlossene Sache?

Nein. Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf beschlossen – das ist ein offizieller Regierungsentwurf, aber noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor die Werte rechtsverbindlich gelten.

Haben sich die Zahlen gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2026 geändert?

Nach dem öffentlich verfügbaren Stand wurden die zentralen Beträge (Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die neuen Steuersätze für sehr hohe Einkommen) unverändert aus dem Referentenentwurf in den Kabinettsentwurf übernommen.

Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 werden?

Laut Kabinettsentwurf soll der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen.

Wer ist von der Anhebung der Reichensteuer-Grenze betroffen?

Betroffen wären Personen mit einem zu versteuernden Einkommen ab 250.000 € (statt bisher 277.826 €), für die dann der 45-%-Satz gilt, sowie ein neuer 47-%-Satz ab 280.000 €. Für die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen ändert sich an dieser Stelle nichts.

Wann tritt die Reform in Kraft?

Nach dem aktuellen Zeitplan sollen die Änderungen zum 1. Januar 2027 mit einer weiteren Stufe 2028 wirksam werden – vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat stimmen dem Gesetz bis dahin zu.

Was passiert, wenn der Bundesrat nicht zustimmt?

Sollte der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen, könnte je nach Ausgestaltung des Verfahrens ein Vermittlungsausschuss angerufen werden, in dem sich Änderungen an einzelnen Details ergeben können. Ob und in welcher Form das eintritt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös vorhersagen.

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