Lohnsteuer-Freibetrag 2027: Antrag ab 1. November, 600-Euro-Grenze
1. November 2026 · Lesezeit ca. 6 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Seit dem 1. November 2026 kannst du den Lohnsteuer-Freibetrag für 2027 beantragen. Was die 600-Euro-Grenze bedeutet, welche Fristen gelten und was ein Freibetrag wirklich bringt.
Seit dem 1. November 2026 nimmt das Finanzamt Anträge auf einen Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2027 an. Für 2026 endet die Frist am 30. November 2026. Wer höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, kann sich diese Beträge so schon während des Jahres im Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen, statt sie erst über die Steuererklärung zurückzuholen. Voraussetzung: Die Aufwendungen übersteigen zusammen 600 Euro (§ 39a Abs. 2 EStG).
Das Wichtigste in Kürze
- Antragsfenster: Der Antrag für 2027 ist ab dem 1. November 2026 möglich und bis spätestens 30. November 2027 zulässig; für 2026 läuft die Frist am 30. November 2026 ab.
- Mindestgrenze: Ein Antrag ist nur zulässig, wenn die relevanten Aufwendungen zusammen mehr als 600 Euro betragen. Bei Ehegatten zählt die Summe beider.
- Wirkung: Ein im Januar gestellter Antrag wirkt ab dem 1. Januar. Bei späterem Antrag wird der Freibetrag gleichmäßig auf die Monate ab Antragstellung verteilt.
- Gültigkeit: Die Beträge werden höchstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt. Danach ist ein neuer Antrag nötig.
- Kein Geschenk vom Staat: Der Freibetrag verschiebt Steuerentlastung zeitlich nach vorn. Die endgültige Steuer steht erst mit dem Steuerbescheid fest, im Zweifel gibt es eine Nachzahlung oder Erstattung.
- Reform im Gespräch: Der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform sieht für 2027 einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag vor (1.430 statt 1.230 Euro). Er ist noch nicht beschlossen.
Was ein Freibetrag überhaupt bewirkt
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Steuerklasse, Kinderfreibeträge und gegebenenfalls ein eingetragener Freibetrag. Ein Freibetrag mindert den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dadurch fällt die monatlich einbehaltene Lohnsteuer niedriger aus, das Netto steigt.
Wichtig ist, was er nicht tut: Er senkt die Jahressteuer nicht zusätzlich. Dieselben Aufwendungen könntest du auch erst in der Steuererklärung geltend machen und dann als Erstattung erhalten. Der Freibetrag ändert also vor allem den Zeitpunkt des Geldflusses. Wer ohnehin eine Erstattung erwartet, kann sie auf diese Weise über das Jahr verteilt bekommen. Wer dagegen im Gegenzug andere Einkünfte hat, etwa aus Vermietung, sollte beachten, dass sich daraus eine Nachzahlung ergeben kann.
Welche Posten der Freibetrag umfassen kann
§ 39a Abs. 1 EStG nennt die berücksichtigungsfähigen Posten. Für Arbeitnehmer sind in der Praxis vor allem diese relevant:
| Posten | Was zählt | Besonderheit |
|---|---|---|
| Werbungskosten | nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag | z. B. Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung |
| Sonderausgaben | nur der Teil über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro | bestimmte Posten, z. B. Kirchensteuer, Spenden |
| Außergewöhnliche Belastungen | Aufwendungen nach §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG | z. B. Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung |
| Pauschbeträge | für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene | Sonderregeln zur Geltungsdauer |
| Kinder ohne Kindergeldanspruch | Freibeträge nach Nr. 6 | wenn Kinderfreibeträge nicht über ELStAM laufen |
| Zweites Dienstverhältnis | Nr. 7 | mit Hinzurechnungsbetrag beim ersten Job |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | in Sonderfällen, Nr. 8 und 9 | z. B. bei dauernder Trennung |
Mehr zu absetzbaren Posten findest du in unserem Beitrag zu Sonderausgaben in der Steuererklärung und zur Homeoffice-Pauschale. Wer Änderungen bei der Steuerklasse prüft, findet Hintergründe im Ratgeber Steuerklasse wechseln.
Die 600-Euro-Grenze und die Fristen im Überblick
| Frage | Regel nach § 39a EStG |
|---|---|
| Wann beginnt die Antragsfrist? | am 1. November des Vorjahres |
| Wann endet sie? | am 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gilt |
| Wie hoch ist die Mindestgrenze? | Aufwendungen zusammen über 600 Euro |
| Wie lange gilt der Freibetrag? | höchstens zwei Kalenderjahre ab erstmaliger Geltung oder Änderung |
| Wann wirkt er rückwirkend ab Januar? | wenn der Antrag im Januar des Jahres gestellt wird |
| Wie wird er verteilt? | gleichmäßig auf die Monate ab Antragstellung |
| Was bei vereinfachtem Antrag? | möglich, wenn höchstens der Vorjahresfreibetrag beantragt wird und sich die Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben |
Für 2027 heißt das konkret: Der Antrag ist seit dem 1. November 2026 möglich. Er kann auf Papier oder elektronisch über „Mein ELSTER“ gestellt werden. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg nennt zudem einen vereinfachten Antrag für alle, die höchstens den zuletzt ermittelten Freibetrag beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge ändern lassen.
Rechenbeispiel
Die Zahlen sind angenommen und vereinfacht, keine Steuerberechnung für deinen Fall.
Eine Arbeitnehmerin hat 2027 voraussichtlich Werbungskosten von 1.900 Euro (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeitrag). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt im geltenden Recht 1.230 Euro und wird ohnehin automatisch berücksichtigt.
- Übersteigender Betrag: 1.900 − 1.230 = 670 Euro
- Die 600-Euro-Grenze ist damit überschritten (670 > 600), der Antrag ist zulässig.
- Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent beträgt der Effekt rund 201 Euro im Jahr (670 × 0,30).
- Bei Antrag im Januar 2027 verteilt sich das auf zwölf Monate: etwa 16,75 Euro mehr Netto pro Monat.
- Bei Antrag erst im Juli 2027 verteilt sich derselbe Freibetrag auf nur noch sechs Monate, der monatliche Effekt wäre etwa doppelt so hoch. Die Jahressumme bleibt gleich.
Sollten die Werbungskosten nur 1.700 Euro betragen, ergäbe sich ein übersteigender Betrag von 470 Euro. Das liegt unter 600 Euro, der Antrag wäre dann nicht zulässig; die Aufwendungen könntest du nur in der Steuererklärung geltend machen.
Was die Einkommensteuerreform ändern könnte
Der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform (Bundestags-Drucksache 21/8235 vom 28. September 2026) sieht vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro zu erhöhen. Das ist noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Sollte der Pauschbetrag steigen, bliebe weniger Raum für einen Freibetrag, weil nur Werbungskosten über dem Pauschbetrag zählen. Ob und wie der Entwurf die 600-Euro-Grenze selbst berührt, haben wir in den geprüften Quellen nicht belegt gefunden; maßgeblich bleibt bis zu einer Gesetzesänderung § 39a EStG.
Den Stand des Verfahrens fassen wir in unserem Beitrag zum Regierungsentwurf der Einkommensteuerreform zusammen; die Eckpunkte stehen im Artikel zur Einkommensteuerreform 2027.
Was du jetzt prüfen kannst
- Wie hoch deine absetzbaren Aufwendungen 2027 voraussichtlich sind und ob sie zusammen mit den Posten deines Ehegatten über 600 Euro liegen.
- Ob du Werbungskosten, die über den Pauschbetrag hinausgehen, ohnehin belegen kannst (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung).
- Ob du bereits einen Freibetrag für 2026 hast und ob sich deine Verhältnisse für 2027 geändert haben. Dann kommt gegebenenfalls der vereinfachte Antrag in Frage.
- Ob du eine Erstattung eher im Voraus über das Netto oder gebündelt nach der Steuererklärung bekommen möchtest. Beides führt zur gleichen Jahressteuer. Die Fristen für die Erklärung findest du im Beitrag Steuererklärung 2026: Fristen.
- Wie du ein höheres Netto planen kannst: Mit dem Sparplan-Rechner kannst du durchspielen, was ein zusätzlicher monatlicher Betrag über die Jahre bedeutet. Das ist eine Rechenhilfe, keine Empfehlung.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Quellen
- § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag, geltende Fassung, Stand 1. November 2026 (abgerufen)
- Finanzämter Baden-Württemberg: Wie bekomme ich einen Freibetrag?, Stand 2026 (Formulare 2026)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/8235, Stand 28. September 2026
Häufige Fragen
Ab wann kann ich den Lohnsteuer-Freibetrag für 2027 beantragen?
Die Antragsfrist beginnt nach § 39a EStG am 1. November des Vorjahres, also am 1. November 2026. Sie endet am 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gilt, für 2027 also am 30. November 2027.
Wie hoch muss die Summe der Aufwendungen für einen Freibetrag sein?
Ein Antrag ist nur zulässig, wenn die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen zusammen mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten zählen nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Bei Ehegatten wird die Summe beider betrachtet.
Bekomme ich mit dem Freibetrag insgesamt mehr Geld zurück?
Nein, nicht zwingend. Der Freibetrag senkt die monatliche Lohnsteuer und erhöht das Netto sofort. Die endgültige Jahressteuer steht erst im Steuerbescheid fest. Dieselben Aufwendungen könnten auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wie lange gilt ein eingetragener Freibetrag?
Die Beträge werden höchstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt, ab dem Jahr der erstmaligen Geltung oder einer Änderung. Danach ist ein neuer Antrag nötig. Das Finanzamt kann unter Bedingungen einen vereinfachten Antrag zulassen.
Wirkt der Freibetrag rückwirkend ab Januar?
Ein im Januar des Jahres gestellter Antrag wirkt ab dem 1. Januar. Bei späterer Antragstellung wird der Freibetrag gleichmäßig auf die Monate ab Antragstellung verteilt.