Tankrabatt Oktober bis Dezember 2026: Energiesteuersenkung, Weitergabe und Pendlerpauschale im Vergleich
24. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 18 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt vom 1.10. bis 31.12.2026 um 14,04 ct/l (rund 17 ct inkl. USt). Was gilt, was nicht (Heizöl), was ankommt und wie es zur Entfernungspauschale passt.
*Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die befristete Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) sachlich ein. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und enthält keine Empfehlung, wann oder wo du tanken solltest. Zentrale Fakten stammen aus den Informationen des Zolls (Fachmeldung vom 29.09.2026 und Steuersatz-Übersicht), der Pressemitteilung Nr. 364 des Statistischen Bundesamts vom 13.10.2026 sowie aus Fachveröffentlichungen von PwC und Ebner Stolz; zur Weitergabe-Erfahrung aus dem ersten Tankrabatt dienen Berichte über Bundeskartellamt und Markttransparenzstelle. Wo Quellen sich widersprechen oder wir etwas nicht an einer Primärquelle prüfen konnten, steht das im Text. Alle Rechenbeispiele sind Modellrechnungen mit ausdrücklich genannten Annahmen. Stand: 24.10.2026.*
Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 ist die Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum zweiten Mal in diesem Jahr befristet gesenkt. Wie schon im Mai und Juni steht dahinter eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter – zumindest auf dem Papier. Ob und wie viel davon an der Zapfsäule ankommt, regelt das Gesetz nicht. Dieser Beitrag erklärt, was genau beschlossen wurde, auf welcher Rechtsgrundlage, warum Heizöl nicht dazugehört, was die Rechenbeispiele für Pendler, Vielfahrer und Haushalte zeigen – und wie die Entlastung zur Entfernungspauschale und zur aktuellen Inflation passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zeitraum: 1. Oktober bis 31. Dezember 2026, also drei Monate. Ab 1. Januar 2027 gelten laut den vorliegenden Quellen wieder die regulären Steuersätze.
- Höhe: Die Energiesteuer sinkt bei Benzin und Diesel um 14,04 Cent pro Liter. Das ist die Zoll-Angabe. Weil die Umsatzsteuer auf einem niedrigeren Preis berechnet wird, ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 16,7 Cent (gerundet 17 Cent) je Liter.
- Neue Steuersätze: Benzin 514,10 € je 1.000 Liter (vorher 654,50 €), Diesel 330,00 € je 1.000 Liter (vorher 470,40 €), jeweils schwefelarm (höchstens 10 mg/kg).
- Keine Weitergabepflicht: Eine gesetzliche Pflicht, die Senkung an Autofahrer weiterzugeben, nennen die Quellen nicht. Beim ersten Tankrabatt kam nach Berichten über Kartellamt-Auswertungen nicht der volle Betrag an.
- Heizöl nicht erfasst: Der Zoll nennt nur Benzin, Diesel und gleichgestellte Kraftstoffe wie E85 und Biodiesel (FAME).
- Entfernungspauschale unabhängig: Sie liegt 2026 bei 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer und wird durch den Tankrabatt nicht verändert.
- Offen nach dem 31.12.: Die Bundesregierung will nach Medien- und PwC-Angaben mit der Mineralölwirtschaft über einen Spritpreisdeckel sprechen. Ob und wie das kommt, ist nicht entschieden.
Was beschlossen wurde: der Überblick
Der Tankrabatt ist keine Zahlung an Verbraucher, sondern eine vorübergehend niedrigere Steuer auf den Kraftstoff. Sie entsteht, wenn Mineralölunternehmen Benzin oder Diesel aus dem Steuerlager abgeben. Die Unternehmen zahlen weniger Energiesteuer – ob sie ihre Preise entsprechend senken, entscheidet der Markt.
| Merkmal | Benzin | Diesel |
|---|---|---|
| Regulärer Steuersatz (je 1.000 l, schwefelarm) | 654,50 € | 470,40 € |
| Steuersatz 1.10.–31.12.2026 | 514,10 € | 330,00 € |
| Differenz je Liter (Energiesteuer) | 14,04 ct | 14,04 ct |
| Differenz inkl. 19 % Umsatzsteuer | ca. 16,71 ct | ca. 16,71 ct |
*Quelle der Sätze: Zoll (Fachmeldung vom 29.09.2026 und Steuerhöhe-Übersicht). Die Spalte „inkl. Umsatzsteuer“ ist eigene Rechnung: 14,04 ct × 1,19 = 16,7076 ct.*
Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass die in der öffentlichen Kommunikation genannten 17 Cent erst aus der Kombination von gesenkter Energiesteuer und dadurch niedrigerer Umsatzsteuer entstehen. In den amtlichen Steuersätzen selbst steht nur die Senkung um 14,04 Cent.
Zur Einordnung: Es handelt sich um eine Wiederholung. Nach Zoll-Angaben wurden die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin schon ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt (Energiesteuersenkungsgesetz). Die Senkung ab Oktober hat denselben Betrag, läuft aber drei statt zwei Monate. Nach Presseberichten kostet sie Bund und Länder bis zu 2,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen; diese Zahl konnten wir nicht an einer Primärquelle prüfen.
Rechtsgrundlage: ein Anhang an ein Versicherungsgesetz
Auffällig ist der Gesetzgebungsweg. Die Senkung steht nicht in einem eigenen Gesetz, sondern wurde nach Angaben von PwC und Ebner Stolz per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in das VSAAG eingefügt – das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 über Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen. Nach dem Zoll-Informationsblatt ändern die Artikel 11 und 12 dieses Gesetzes das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV); rechtlich verankert ist der abgesenkte Satz in § 68 EnergieStG (und § 109a EnergieStV).
Die wichtigsten Daten in der Reihenfolge:
1. Bundestag: 2./3. Lesung am 25. September 2026. 2. Bundesrat: ebenfalls am 25. September 2026. Eine Fachmeldung nennt die 1068. Sitzung, TOP 102, Bundesrats-Drucksache 558/26. Hier weichen die Beschreibungen voneinander ab: Ebner Stolz schreibt, der Bundesrat habe „zugestimmt“, PwC schreibt, er habe auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Beides kann zutreffen, je nachdem, wie man den Vorgang rechtlich bezeichnet; wir haben die Originaldrucksache nicht eingesehen. 3. Verkündung: Als Fundstelle nennt ein Zoll-Informationsblatt BGBl. 2026 I Nr. 275 (in der Fachmeldung vom 29.09.2026 selbst fehlt die Angabe). Zum Datum widersprechen sich die uns vorliegenden Quellen: Eine Meldung spricht vom 30. September 2026, eine Gesetzesdatenbank führt das Gesetz mit dem Datum 25.09.2026 (Ausfertigungsdatum). Bei Gesetzen ist das nicht ungewöhnlich, denn Ausfertigungs- und Verkündungsdatum können auseinanderfallen. Verbindlich ist die Fundstelle im Bundesgesetzblatt. 4. Inkrafttreten: 1. Oktober 2026.
Welche Kraftstoffe betroffen sind
Laut Zoll gilt die Senkung für Benzin und Diesel sowie für gleichgestellte Energieerzeugnisse nach § 2 Absatz 4 EnergieStG – genannt werden Biokraftstoffe wie E85 und Biodiesel (FAME). Im Einzelnen:
- Super E5 und E10: Beide sind Benzin im steuerlichen Sinn; der Satz von 514,10 €/1.000 l gilt für schwefelarmes Benzin.
- Diesel: Der Satz von 330,00 €/1.000 l gilt für schwefelarmen Diesel (höchstens 10 mg/kg Schwefel).
- E85 und Biodiesel: Sie sind ausdrücklich erfasst; wie hoch die Entlastung im Einzelfall an der Tankstelle ausfällt, hängt von der jeweiligen Zusammensetzung und der Preisgestaltung ab. Die Quellen nennen dazu keine eigenen Zahlen.
- Nicht genannt: Autogas (LPG), Erdgas (CNG) und Strom für Elektroautos kommen in den Zoll-Mitteilungen nicht vor. Wir leiten daraus ab, dass sie nicht von dieser Senkung erfasst sind, haben das aber nicht gesondert bestätigt gefunden.
Für gewerbliche Nutzer gibt es eine Besonderheit: Für Diesel, der zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2026 bezogen wird, entfallen nach Zoll-Angabe aus beihilferechtlichen Gründen die Entlastungen nach § 47a EnergieStG (Eigenverbrauch) und § 56 EnergieStG (ÖPNV). Für die Land- und Forstwirtschaft ändern sich die Entlastungssätze nicht. Betriebe mit eigener Tankstelle sollen laut Zoll Mengen getrennt nach Zeiträumen erfassen. Für Privatleute ist das ohne Bedeutung – für Unternehmen aber ein reales Thema.
Keine gesetzliche Weitergabepflicht
Das ist der Kern der öffentlichen Debatte. Nach den uns vorliegenden Quellen gibt es keine gesetzliche Pflicht, die niedrigere Steuer an der Zapfsäule weiterzugeben. Die Zoll-Mitteilung enthält dazu keine Regelung; Berichte verweisen darauf, dass es nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums Sache der Kraftstofflieferanten sei, die geringere Steuerbelastung an die Endkunden weiterzugeben. Die BMF-Aussage selbst haben wir nicht im Original geprüft.
Was bleibt, ist die Marktbeobachtung: Das Bundeskartellamt und die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe werten Preise aus, und zwar nach dem ersten Tankrabatt auch mit Blick auf mögliche Mitnahmeeffekte.
Was der erste Tankrabatt gezeigt hat
Nach dem Auslaufen der ersten Senkung Ende Juni 2026 berichteten Medien über eine vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts: Die Entlastung sei nicht vollständig weitergereicht worden, „insbesondere bei Diesel“; eine abschließende Bewertung stehe noch aus. Die Mineralölwirtschaft widerspricht und sagt, die Preise seien um den vollen Betrag gesenkt worden. In einem Bericht vom 30.09.2026 werden Auswertungen der Markttransparenzstelle mit folgenden Durchschnittswerten wiedergegeben:
| Kraftstoff | Weitergabe im Schnitt (erste Senkung) | Nicht weitergegeben (rechnerisch) |
|---|---|---|
| Diesel | ca. 82,6 % | ca. 2,9 ct/l |
| Super E5 | ca. 77,8 % | ca. 3,7 ct/l |
*Diese Zahlen stammen aus einer Zweitquelle; wir haben sie nicht bei Kartellamt oder Markttransparenzstelle im Original geprüft. Die Spalte „rechnerisch“ stimmt mit unserer Nachrechnung überein: 16,71 ct × (1 − 0,826) ≈ 2,9 ct; 16,71 ct × (1 − 0,778) ≈ 3,7 ct.*
Zwei Hinweise zur Einordnung. Erstens ist „Weitergabe“ eine statistische Rekonstruktion: Rohölpreise, Raffineriemargen und Wechselkurse bewegen sich parallel, deshalb lässt sich nie sauber trennen, was Steuer und was Marktbewegung war. Zweitens gilt an Tankstellen weiterhin die sogenannte 12-Uhr-Regel: Preise dürfen nur einmal täglich um 12 Uhr erhöht, aber jederzeit gesenkt werden. Das Kartellamt beobachtet sie; nach dem Bericht gab es einzelne Verstöße.
Außerdem gilt: Nach Presseberichten betrifft die Senkung Kraftstoff, der ab dem 1. Oktober aus Raffinerien und Tanklagern abgegeben wird. An manchen Tankstellen kann daher der Effekt mit Verzögerung sichtbar werden.
Warum Heizöl nicht dazugehört
Das ist eine häufige Frage, weil Heizöl nach Destatis die stärkste Preissteigerung zeigt: +74,9 % gegenüber September 2025 und +18,5 % gegenüber August. Trotzdem gilt der Tankrabatt nicht für Heizöl.
Was wir belegen können: Der Zoll nennt als Gegenstand der Senkung ausschließlich Benzin und Diesel sowie gleichgestellte Kraftstoffe (E85, FAME). Heizöl kommt in der Mitteilung nicht vor, alle übrigen Steuersätze bleiben unverändert.
Eine Begründung nennen die Quellen nicht. Aus den Steuersätzen lässt sich aber eine naheliegende Erklärung ableiten, die wir ausdrücklich als eigene Einordnung kennzeichnen: Nach der Zoll-Übersicht liegt der Satz für gekennzeichnetes Gasöl zum Heizen bei 61,35 € je 1.000 Liter (6,135 ct/l) für schwefelarme Ware. Eine Senkung um 14,04 ct/l wäre mehr als doppelt so hoch wie die gesamte Energiesteuer auf diesen Brennstoff. Wer Heizöl entlasten wollte, bräuchte also ein anderes Instrument – zum Beispiel direkte Zuschüsse. Ob das geplant ist, geht aus den Quellen nicht hervor. Beachte außerdem: Die Zoll-Seite ordnet leichtes Heizöl nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG je nach Verwendung unterschiedlichen Sätzen zu; die Seite ist an dieser Stelle nicht eindeutig.
Wer mit Heizöl heizt, bekommt vom Tankrabatt also nichts. Zur Frage, wie sich der CO₂-Preis auf Heizöl und Kraftstoffe 2027 auswirkt, haben wir einen eigenen Beitrag: CO₂-Preis 2027 eingefroren: Was die BEHG-Reform bedeutet. Dort geht es um einen anderen Hebel (Zertifikatspreis), der nichts mit der Energiesteuer zu tun hat.
Rechenbeispiele: Was bedeutet das in Euro?
Die folgenden Beispiele sind Modellrechnungen. Die Annahmen stehen jeweils dabei; deine tatsächlichen Werte hängen von Fahrzeug, Fahrweise, Tankstelle und Preisgestaltung ab. Wir rechnen drei Wege: die volle Weitergabe (16,71 ct/l), die Weitergabe in Höhe des gerundeten Durchschnitts aus dem ersten Rabatt (ca. 13 ct/l) und den Zwischenwert.
Pro Tankfüllung und pro 100 Kilometer
| Verbrauch (l/100 km) | Entlastung pro 100 km bei 16,71 ct/l | bei 13,0 ct/l |
|---|---|---|
| 5,0 | 0,84 € | 0,65 € |
| 6,0 | 1,00 € | 0,78 € |
| 7,0 | 1,17 € | 0,91 € |
| 8,0 | 1,34 € | 1,04 € |
Für eine Tankfüllung von 50 Litern ergibt das bei voller Weitergabe rund 8,35 €, bei 13 ct/l rund 6,50 €.
Drei Beispielhaushalte für das Quartal
Annahmen: ein Quartal entspricht einem Viertel der Jahresfahrleistung; Weitergabe wie oben; alle Werte gerundet.
| Beispiel | Annahmen | Liter im Quartal | Entlastung bei 16,71 ct/l | bei 13,0 ct/l |
|---|---|---|---|---|
| Pendler, 28 km einfach | 55 Arbeitstage × 56 km = 3.080 km; 7,0 l/100 km | ca. 216 l | ca. 36 € | ca. 28 € |
| Vielfahrer | 25.000 km/Jahr, also 6.250 km im Quartal; 6,5 l/100 km | ca. 406 l | ca. 68 € | ca. 53 € |
| Haushalt mit zwei Autos | zusammen 20.000 km/Jahr, 5.000 km im Quartal; 6,8 l/100 km | ca. 340 l | ca. 57 € | ca. 44 € |
*Modellrechnung, keine Prognose. Die 55 Arbeitstage sind ein Viertel der in Steuerbeispielen üblichen 220 Arbeitstage; tatsächliche Tage hängen von Urlaub, Homeoffice und Feiertagen ab.*
Die Entlastung im Verhältnis zum Preis
Wie groß 16,71 Cent im Verhältnis zum Literpreis sind, hängt vom Preisniveau ab. Rein rechnerisch:
| Angenommener Literpreis | Anteil der 16,71 ct am Preis |
|---|---|
| 1,80 € | ca. 9,3 % |
| 2,00 € | ca. 8,4 % |
| 2,20 € | ca. 7,6 % |
| 2,40 € | ca. 7,0 % |
*Die Literpreise sind nur Rechenwerte zur Veranschaulichung und keine Marktdaten oder Prognosen.*
Das zeigt die Größenordnung: Der Tankrabatt dämpft die Kosten spürbar, aber er gleicht Preissprünge, wie sie Destatis ausweist (Kraftstoffe +37,1 % im Jahresvergleich), nur zu einem Teil aus.
Tankrabatt oder Entfernungspauschale: zwei verschiedene Mechaniken
Oft wird gefragt, ob der Tankrabatt die Pendlerpauschale „ersetzt“ oder ob man beides bekommt. Beides sind getrennte Regelungen, die nebeneinander gelten. Die Details zur Pauschale haben wir in Pendlerpauschale und Entfernungspauschale 2026 ausführlich erklärt. Hier nur die für den Vergleich nötigen Punkte:
- Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025; § 9 EStG). Die frühere Staffelung mit 0,30 € bis zum 20. Kilometer ist entfallen. In den uns vorliegenden Quellen zum Tankrabatt findet sich keine Änderung daran.
- Sie ist eine Pauschale für die einfache Strecke und wirkt als Werbungskosten in der Steuererklärung. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird ohnehin berücksichtigt; nur der darüber hinausgehende Teil senkt die Steuer.
- Sie hängt nicht vom Spritpreis ab: Weder ein Tankrabatt noch ein Preisanstieg ändern den Satz.
| Vergleichspunkt | Tankrabatt | Entfernungspauschale |
|---|---|---|
| Art | Niedrigere Steuer auf den Kraftstoff | Steuerlicher Werbungskostenabzug |
| Wann spürbar | Beim Tanken (Preis) – sofern weitergegeben | Mit der Steuererklärung bzw. Lohnsteuer-Freibetrag |
| Wer profitiert | Alle, die Benzin/Diesel tanken | Nur Arbeitnehmer mit Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, die über dem Pauschbetrag liegen |
| Verkehrsmittel | Nur Pkw mit Benzin/Diesel | Unabhängig vom Verkehrsmittel |
| Dauer | 1.10.–31.12.2026 | Dauerhaft (Stand 2026) |
| Höhe | ca. 1–1,3 € je 100 km Fahrt | 0,38 € je Entfernungskilometer (Abzug, keine Auszahlung) |
Ein konkreter Vergleich
Nehmen wir den Pendler mit 28 km einfacher Strecke aus der obigen Tabelle (7,0 l/100 km). Der Tankrabatt bringt im Quartal rund 28 bis 36 €. Die Entfernungspauschale beträgt für 220 Arbeitstage im Jahr 220 × 28 km × 0,38 € = 2.340,80 € als Abzug. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % und nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ergibt das nach dem Rechenbeispiel in unserem Pendlerpauschalen-Beitrag etwa 333 € weniger Steuern pro Jahr, im Durchschnitt also ca. 83 € je Quartal.
Das ist ein grober Vergleich. Die Pauschale gilt für das ganze Jahr, deckt alle Kosten des Arbeitswegs ab (nicht nur Sprit) und wirkt erst, wenn die Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen. Bei kurzem Arbeitsweg kann die steuerliche Wirkung null betragen, während der Tankrabatt beim Tanken trotzdem greift. Und: Wer Bahn oder Bus nutzt, hat zwar Anspruch auf die Pauschale, profitiert aber nicht vom Tankrabatt – mehr dazu in Jobticket, Deutschlandticket und Pendlerpauschale.
Inflation und Realzins: warum die Zahlen gerade jetzt wichtig sind
Das Statistische Bundesamt hat am 13. Oktober 2026 für den September die Inflationsrate mit +3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gemeldet (August +2,9 %, Juli +2,8 %). Verantwortlich war laut Destatis „erneut die Entwicklung der Energiepreise“:
| Größe (September 2026) | Veränderung zum Vorjahresmonat | Zum Vormonat |
|---|---|---|
| Verbraucherpreise insgesamt | +3,3 % | +0,6 % |
| Energie | +14,9 % | +3,8 % |
| Kraftstoffe | +37,1 % | +6,9 % |
| Leichtes Heizöl | +74,9 % | +18,5 % |
| Kerninflation (ohne Nahrungsmittel und Energie) | +2,4 % | – |
| Gesamtindex ohne Heizöl und Kraftstoffe | +1,8 % | – |
*Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 364 vom 13.10.2026. Die Mitteilung führt den Anstieg der Energiepreise auf den Rohölpreisanstieg seit Beginn des Iran-Kriegs zurück. Strom (−5,5 %), Erdgas (−2,8 %) und Fernwärme (−1,0 %) waren im Jahresvergleich günstiger.*
Zwei Dinge sind für den Tankrabatt wichtig. Erstens wirkte er sich laut Destatis „noch nicht auf die Septemberergebnisse aus“, weil er erst am 1. Oktober in Kraft trat. Wie stark er die Oktober-Inflation dämpft, wird sich erst in den nächsten Veröffentlichungen zeigen; eine Prognose geben wir nicht ab. Zweitens gilt rechnerisch: Eine befristete Preissenkung, die Ende Dezember ausläuft, kann im Index zunächst nach unten und später wieder nach oben wirken, sofern sie tatsächlich an der Zapfsäule ankam. Das ist eine mechanische Überlegung, keine Vorhersage – die Ölpreisentwicklung kann alles überlagern.
Für Sparer ist der Realzins die relevante Größe: grob gesagt der Zinssatz abzüglich der Inflationsrate. Eine hohe Gesamtinflation drückt ihn, auch wenn die Kerninflation mit 2,4 % deutlich niedriger liegt. Wie das für Tagesgeld und Festgeld aussieht, rechnen wir in Inflation im September 2026: Realzins bei Tagesgeld und Festgeld durch; die Grundlagen stehen in Realzins und Inflation. Zum Zinsumfeld des Septembers siehe außerdem EZB-Zinsentscheid September 2026. Der Tankrabatt ist übrigens keine Maßnahme der Geldpolitik, sondern der Finanzpolitik – er verändert den Preis, nicht den Zins.
Was nach dem 31. Dezember 2026 passiert
Gesichert ist wenig, und das sagen wir bewusst deutlich:
- Gesichert: Die abgesenkten Sätze gelten nur bis zum 31. Dezember 2026. Die Quellen sehen keine automatische Verlängerung vor. Ab dem 1. Januar 2027 würden damit nach dem Gesetzesstand wieder die regulären Sätze (654,50 € bzw. 470,40 € je 1.000 Liter) gelten. Der Kraftstoffpreis kann dann – bei sonst gleichen Bedingungen – um rund 16,7 ct/l höher liegen, als es der Rabatt zuvor kompensiert hat. Aus der Presse sind Äußerungen der Mineralölwirtschaft bekannt, die nach dem ersten Rabatt Preisanstiege zum Ende erwarten.
- Angekündigt, aber offen: Laut PwC (Update zum Entlastungspaket) will die Bundesregierung mit der Mineralölwirtschaft Gespräche führen mit dem Ziel, spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel einzuführen, etwa nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens. Medienberichte zeichnen dazu ein gemischtes Bild: Die Monopolkommission warnt, ein Deckel werde oft zum Zielpreis; die SPD-Fraktion will ihn, die Unionsfraktion lehnt einen staatlichen Preisdeckel nach diesen Berichten ab. Nach dem Stand unserer Recherche handelt es sich um ein Verhandlungsziel, nicht um ein beschlossenes Gesetz.
- Nicht bestätigt: Gelegentlich ist von einem „Preisspitzen-Mechanismus“ bis 1. Januar 2027 die Rede. Unter dieser Bezeichnung haben wir in den geprüften Quellen nichts gefunden; belegt ist nur die Ankündigung eines Preisdeckels. Wir behandeln den Begriff daher nicht als gesichert.
- Nicht abzuleiten: Ob es einen dritten Tankrabatt gibt, geht aus den Quellen nicht hervor. Wir spekulieren nicht darüber.
Beim CO₂-Preis wiederum ist die Lage klarer: Nach unserem Beitrag zur BEHG-Reform bleibt der CO₂-Aufschlag auf Kraftstoffe 2027 voraussichtlich in der Größenordnung von 2026. Das ist unabhängig vom Ende des Tankrabatts, mildert aber einen zusätzlichen Sprung.
Haushaltsbudget: Spritkosten nüchtern berechnen
Der Tankrabatt ist ein befristeter Effekt. Für die Haushaltsplanung hilft es, Spritkosten unabhängig davon zu kennen. Das ist eine Rechenhilfe, keine Empfehlung.
Die Formel: Spritkosten pro 100 km = Verbrauch (l/100 km) × Literpreis. Beispiel: 6,5 l/100 km × 2,00 € = 13,00 € je 100 km. Mit angenommenem Rabatt von 16,71 ct wären es 6,5 × 1,8329 € = 11,91 €; der Unterschied beträgt rund 1,09 €.
| Verbrauch | Literpreis 1,80 € | 2,00 € | 2,20 € |
|---|---|---|---|
| 5,0 l/100 km | 9,00 € | 10,00 € | 11,00 € |
| 6,5 l/100 km | 11,70 € | 13,00 € | 14,30 € |
| 8,0 l/100 km | 14,40 € | 16,00 € | 17,60 € |
*Literpreise sind Beispielwerte, keine Marktdaten.*
Praktische, neutrale Ansatzpunkte:
1. Verbrauch tatsächlich messen: Bordcomputer-Angaben weichen oft ab. Tankquittung und Kilometerstand über mehrere Füllungen geben ein realistischeres Bild. 2. Jahreskosten statt Literpreis betrachten: Neben dem Sprit gehören Versicherung, Wartung, Reifen und Kfz-Steuer zu den Fahrzeugkosten. Wie sich die Steuer berechnet, zeigt der Beitrag zur Kfz-Steuer 2026. 3. Puffer einplanen: Energiepreise schwanken stark, wie die Destatis-Zahlen zeigen. Ein finanzieller Puffer für unregelmäßige Ausgaben ist grundsätzlich sinnvoll; Grundlagen dazu im Beitrag Notgroschen aufbauen. 4. Heizöl getrennt budgetieren: Weil der Tankrabatt dort nicht gilt, sollten die Ausgaben nicht miteinander verrechnet werden. 5. Tankzeitpunkt: Aussagen wie „vor 12 Uhr ist es am günstigsten“ oder „kurz vor Jahresende noch volltanken“ halten wir nicht für seriös planbar. Preise hängen von Standort, Wettbewerb und Rohölmarkt ab; wir sprechen dazu keine Empfehlung aus. Auch ein Tank-Vorrat vor dem 1. Januar ist keine Rechengröße, mit der man belastbar planen kann.
Häufige Missverständnisse
- „Der Tankrabatt sind 17 Cent Steuerersparnis.“ Genau genommen sind es 14,04 Cent Energiesteuer; die 17 Cent entstehen mit der Umsatzsteuer.
- „Die Tankstellen müssen den Rabatt weitergeben.“ Eine gesetzliche Pflicht nennen die Quellen nicht.
- „Der Tankrabatt gilt auch fürs Heizen.“ Nein, Heizöl ist nicht erfasst.
- „Mit dem Tankrabatt sinkt die Entfernungspauschale.“ Nein, die beiden Regelungen sind unabhängig.
- „Im Januar ist alles wie vorher.“ Nach Gesetzesstand gelten wieder die regulären Steuersätze. Preise werden aber vom Markt bestimmt und können vom Rechenmodell abweichen.
Fazit
Die befristete Energiesteuersenkung vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 ist klar umrissen: 14,04 Cent weniger Energiesteuer auf Benzin und Diesel, rechnerisch rund 16,7 Cent inklusive Umsatzsteuer, eingebettet in das VSAAG und verankert in § 68 EnergieStG. Offen bleibt, wie viel davon an der Zapfsäule ankommt – die Erfahrung aus dem ersten Tankrabatt deutet nach Berichten auf eine Weitergabe von grob 78 bis 83 % hin, bei einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung des Kartellamts. Heizöl ist nicht erfasst, obwohl es laut Destatis am stärksten im Preis gestiegen ist.
Für die Haushaltsplanung bedeutet das: Die Entlastung liegt je nach Fahrleistung im Quartal im Bereich von etwa 20 bis 70 Euro und ist damit spürbar, aber begrenzt. Sie ersetzt weder die Entfernungspauschale noch gleicht sie die Preissprünge vollständig aus. Was nach dem 31. Dezember passiert, ist offen; ein Spritpreisdeckel ist als Verhandlungsziel genannt, nicht beschlossen. Wer seine Spritkosten pro 100 Kilometer kennt, kann Änderungen jederzeit selbst einordnen – ohne auf Prognosen angewiesen zu sein.
*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Veröffentlichungen von Zoll, Bundesrat, Bundesgesetzblatt und Statistischem Bundesamt.*
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Tankrabatt von Oktober bis Dezember 2026?
Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 um 14,04 Cent je Liter (Zoll). Weil die Umsatzsteuer auf einem niedrigeren Preis berechnet wird, ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 16,7 Cent, meist auf 17 Cent gerundet. Wie viel davon an der Zapfsäule ankommt, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Müssen Tankstellen den Tankrabatt an Autofahrer weitergeben?
Nach den vorliegenden Quellen gibt es keine gesetzliche Weitergabepflicht. Es liegt bei den Kraftstofflieferanten, die geringere Steuerlast weiterzugeben. Das Bundeskartellamt und die Markttransparenzstelle beobachten die Preise; nach Berichten wurde beim ersten Tankrabatt im Schnitt nicht der volle Betrag weitergereicht, eine abschließende Bewertung steht aus.
Gilt der Tankrabatt auch für Heizöl?
Nein. Der Zoll nennt nur Benzin und Diesel sowie gleichgestellte Kraftstoffe wie E85 und Biodiesel (FAME). Heizöl ist nicht erfasst, obwohl es laut Statistischem Bundesamt im September 2026 um 74,9 % teurer war als ein Jahr zuvor.
Welche Kraftstoffe sind vom Tankrabatt betroffen?
Benzin (z. B. Super E5 und E10) und Diesel sowie nach Angaben des Zolls gleichgestellte Energieerzeugnisse wie E85 und Biodiesel. Autogas, Erdgas und Strom werden in den Zoll-Mitteilungen nicht genannt.
Ersetzt der Tankrabatt die Pendlerpauschale?
Nein. Die Entfernungspauschale beträgt 2026 unverändert 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer und wirkt als steuerlicher Werbungskostenabzug in der Steuererklärung. Der Tankrabatt senkt dagegen den Kraftstoffpreis an der Zapfsäule. Beide Regelungen gelten unabhängig voneinander.
Wie viel spare ich im Quartal ungefähr?
Das hängt von Fahrleistung und Weitergabe ab. Modellrechnung: Bei 7 l/100 km und 3.080 km im Quartal (28 km Arbeitsweg, 55 Arbeitstage) sind es rund 28 bis 36 Euro; bei 25.000 km Jahresfahrleistung und 6,5 l/100 km rund 53 bis 68 Euro. Eine Tankfüllung von 50 Litern entspricht rechnerisch 6,50 bis 8,35 Euro.
Was passiert nach dem 31. Dezember 2026?
Die abgesenkten Steuersätze laufen am 31. Dezember 2026 aus; ab 1. Januar 2027 gelten nach Gesetzesstand wieder die regulären Sätze. Die Bundesregierung hat laut PwC angekündigt, mit der Mineralölwirtschaft über einen Spritpreisdeckel zu sprechen, der spätestens zum 1. Januar 2027 kommen soll. Das ist ein Verhandlungsziel, kein beschlossenes Gesetz.