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Riester-Rente erklärt: Zulagen, Kosten und die Reform 2027
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 20 Min. · Redaktion: RenditeRadar
Die Riester-Rente fördert Beschäftigte und Eltern über Grundzulage und Kinderzulage – wir erklären die Regeln, ein Rechenbeispiel für Familien und was die 2026 beschlossene Reform zum Altersvorsorgedepot ab 2027 bedeutet.
Riester-Rente einfach erklärt: Was steckt dahinter?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die 2002 im Zuge der Rentenreform unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester eingeführt wurde – daher der umgangssprachliche Name, offiziell handelt es sich um eine „zertifizierte private Altersvorsorge" nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Hintergrund war, dass das gesetzliche Rentenniveau damals absehbar sinken sollte und ein zusätzlicher, freiwilliger, staatlich bezuschusster Baustein die Lücke zumindest teilweise schließen sollte. Anders als die private Rentenversicherung auf eigene Faust funktioniert sie über ein Zulagenmodell: Der Staat zahlt dir eine jährliche Grundzulage und – falls vorhanden – eine Kinderzulage direkt in deinen Vertrag ein, sofern du selbst einen bestimmten Mindestbeitrag einzahlst. Zusätzlich kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Gefördert werden vor allem Menschen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Angestellte, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Empfänger von Elterngeld oder Arbeitslosengeld sowie – über den Ehepartner – auch Menschen ohne eigene Zulagenberechtigung. Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung war die klassische Riester-Rente dagegen meist nicht zugänglich; sie sind eher bei der Basisrente (Rürup-Rente) richtig.
Genau das ist der Punkt, an dem viele durcheinanderkommen: Riester-Rente, Rürup-Rente (Basisrente) und ETF-basierte private Altersvorsorge werden im Alltag oft in einen Topf geworfen, sind aber unterschiedliche Produkte für unterschiedliche Zielgruppen. Bevor es an die Details geht, deshalb zuerst der Überblick.
Wichtiger Hinweis vorab: 2026 ist ein besonderes Jahr für dieses Thema. Der Bundestag hat am 27. März 2026 das „Altersvorsorgereformgesetz" beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 löst ein neues, ETF-basiertes „Altersvorsorgedepot" die klassische Riester-Förderung für neu abgeschlossene Verträge ab. Was das für dich bedeutet, erklären wir weiter unten in einem eigenen Abschnitt – die in diesem Artikel beschriebenen Riester-Regeln (Grundzulage, Kinderzulage, Sockelbetrag) gelten für alle bestehenden Verträge unverändert weiter und für neue Riester-Verträge, die noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Riester vs. Rürup vs. ETF-Altersvorsorge im Vergleich
Die drei Wege in die private Altersvorsorge unterscheiden sich vor allem darin, wer gefördert wird, wie die Förderung funktioniert und wie flexibel das Geld später verfügbar ist.
| Kriterium | Riester-Rente | Rürup-Rente (Basisrente) | ETF-basierte private Vorsorge |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Angestellte, Beamte, Eltern, Menschen mit gesetzlicher Rentenversicherung | Selbstständige, Freiberufler, Gutverdiener (aber für alle offen) | Grundsätzlich für alle offen |
| Förderart | Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) plus optionaler Steuervorteil | Sonderausgabenabzug (2026: bis zu 100 % von max. 30.826 €/Jahr für Ledige) | Kein direkter Staatszuschuss; Sparerpauschbetrag auf Kapitalerträge |
| Flexibilität | Gering: zertifizierte Produkte, Kapital ist bis Rentenbeginn gebunden | Sehr gering: keine Kapitalauszahlung, nur lebenslange Rente ab 62 | Hoch: jederzeit verfügbar, kein Renteneintrittsalter nötig |
| Auszahlung | Lebenslange Rente (bis zu 30 % einmalige Kapitalauszahlung möglich) | Ausschließlich lebenslange Rente | Frei wählbar, z. B. über einen Entnahmeplan |
| Besteuerung | Nachgelagert: volle Besteuerung der Auszahlung | Nachgelagert: 2026 zu 84 % steuerpflichtig, steigend bis 100 % (2058) | Abgeltungssteuer auf Erträge, Sparerpauschbetrag nutzbar |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt (v. a. an Ehepartner/Kinder unter bestimmten Bedingungen) | Kaum vererbbar (Rentenversicherungscharakter) | Voll vererbbar wie normales Depot |
| Ab 2027 | Bestandsschutz, keine neuen Verträge nach altem Modell | Unverändert (nicht Teil der Reform) | Unverändert, ggf. Konkurrenz durch neues Altersvorsorgedepot |
Die Basisrente (Rürup-Rente) hat RenditeRadar bereits in einem eigenen Ratgeber zur Rürup-Rente ausführlich erklärt – dort geht es um den steuerlichen Sonderausgabenabzug für Selbstständige ohne Zulagenmodell. Wie ein ETF-basierter Vermögensaufbau für den Ruhestand grundsätzlich funktioniert, beschreibt der Ratgeber zur ETF-Altersvorsorge. Dieser Artikel hier konzentriert sich ausschließlich auf die Riester-Rente mit ihrem für Deutschland einzigartigen Zulagenmodell.
So funktioniert die Riester-Förderung: Zulagen im Detail
Das Herzstück der Riester-Rente ist die staatliche Zulage. Sie setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die dir direkt in deinen Riester-Vertrag gutgeschrieben werden.
Grundzulage
Die Grundzulage beträgt für jede unmittelbar zulageberechtigte Person 175 Euro pro Jahr. Diesen Betrag erhältst du unabhängig davon, wie viel du verdienst – solange du deinen Mindesteigenbeitrag leistest (siehe unten).
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommt eine Kinderzulage hinzu:
- 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden.
- 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden.
Die Kinderzulage wird in der Regel dem Konto der Mutter gutgeschrieben, kann auf gemeinsamen Antrag der Eltern aber auch dem Vater zugeordnet werden. Sie steht nur einmal pro Kind zur Verfügung, nicht doppelt für beide Elternteile.
Mindesteigenbeitrag: die 4-Prozent-Regel
Damit du die volle Zulage bekommst, musst du selbst einen Mindestbeitrag einzahlen. Er berechnet sich als 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres, gedeckelt auf maximal 2.100 Euro pro Jahr. Von diesem errechneten Betrag werden deine Zulagen bereits abgezogen – du musst also nicht die vollen 4 % zusätzlich zur Zulage aufbringen, sondern nur die Differenz.
Wichtig ist der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr (5 Euro im Monat): Selbst wenn die 4-Prozent-Berechnung rechnerisch einen niedrigeren oder sogar negativen Eigenbeitrag ergibt (etwa bei sehr niedrigem Einkommen oder vielen Kindern), musst du mindestens diesen Sockelbetrag einzahlen, um überhaupt eine Zulage zu erhalten. Zahlst du weniger ein, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Berufseinsteigerbonus
Wer zu Beginn des Riester-Vertrags noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage – ein Anreiz, früh mit dem Sparen anzufangen.
Wer ist zulageberechtigt?
Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulageberechtigten:
- Unmittelbar zulageberechtigt sind unter anderem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Eltern in Erziehungszeiten sowie bestimmte weitere Gruppen mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Mittelbar zulageberechtigt sind Ehepartnerinnen und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner einer unmittelbar zulageberechtigten Person, auch wenn sie selbst keinen eigenen Zugang zur Riester-Förderung hätten – vorausgesetzt, sie zahlen mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Vertrag ein.
Darüber hinaus zählen unter anderem auch Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld unter bestimmten Voraussetzungen, Pflegepersonen, Menschen in Altersteilzeit sowie Landwirtinnen und Landwirte in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum Kreis der unmittelbar Zulageberechtigten. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Erwerbssituation eine Zulageberechtigung begründet, findet eine detaillierte Auflistung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die organisatorisch bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist und die Riester-Zulagen verwaltet und auszahlt.
Welche Riester-Produktarten gibt es?
„Die" Riester-Rente ist kein einheitliches Produkt, sondern ein Förderrahmen, der auf unterschiedliche Vertragsarten angewendet wird. Das ist wichtig zu wissen, weil sich Kosten, Flexibilität und Renditechancen zwischen den Varianten deutlich unterscheiden – auch wenn die Zulagen in allen Fällen gleich berechnet werden.
- Riester-Rentenversicherung: Die klassische und mit Abstand am weitesten verbreitete Variante. Ein Versicherer garantiert die Beitragssumme und zahlt ab Rentenbeginn eine lebenslange Rente. Dafür sind Abschluss- und Verwaltungskosten historisch oft vergleichsweise hoch, und die Aktienquote ist wegen der Beitragsgarantie meist gering – ein Kritikpunkt, der in den Auswertungen von Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest häufig auftaucht.
- Riester-Banksparplan: Ein verzinstes Sparkonto mit Zulagenförderung, ohne Kapitalmarktrisiko, aber auch ohne nennenswerte Renditechancen jenseits der aktuellen Zinsen. Wird heute kaum noch aktiv angeboten.
- Riester-Fondssparplan: Investiert einen Teil der Beiträge in Investmentfonds, meist mit einer Garantiekomponente, die die Aktienquote zum Vertragsende hin automatisch absenkt (Lebenszyklusmodell), um die Beitragsgarantie zu Rentenbeginn zu erfüllen.
- Wohn-Riester (Riester-Bausparvertrag/-Baudarlehen): Siehe eigener Abschnitt weiter unten – die Förderung fließt in Wohneigentum statt in eine Rente.
Bei einem Vertragsabschluss lohnt sich – unabhängig vom gewählten Anbieter – ein genauer Blick auf die ausgewiesenen Effektivkosten, weil diese über die lange Laufzeit einen erheblichen Einfluss auf das Endkapital haben. Das ist einer der Gründe, warum Verbraucherzentralen seit Jahren eine Kostenobergrenze fordern, die mit dem neuen „Standardprodukt" der Reform ab 2027 nun erstmals gesetzlich verankert werden soll.
Rechenbeispiel: Wie viel Zulage bekommt eine Familie mit Kindern?
Zahlen sind an dieser Stelle greifbarer als abstrakte Prozentsätze. Ein Beispiel:
Ausgangslage: Julia ist 34, angestellt und hat ein rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen von 32.000 Euro. Sie hat zwei Kinder, geboren 2017 und 2020 – beide nach 2008 geboren, damit gilt jeweils die höhere Kinderzulage.
Rechnung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| 4 % von 32.000 € (Mindesteigenbeitrag brutto) | 1.280 € |
| Grundzulage | 175 € |
| Kinderzulage Kind 1 (300 €) + Kind 2 (300 €) | 600 € |
| Zulagen gesamt | 775 € |
| Eigener Beitrag, den Julia noch zahlen muss (1.280 € − 775 €) | 505 € |
| Gesamtbeitrag im Vertrag pro Jahr | 1.280 € |
| Davon staatliche Zulage | 775 € (rund 60 % des Gesamtbeitrags) |
Julia muss also selbst rund 505 Euro im Jahr (etwa 42 Euro im Monat) einzahlen, um die volle Zulage von 775 Euro zu erhalten. Damit stammen 60 % ihres jährlichen Vertragsbeitrags direkt vom Staat – ein Effekt, der bei Familien mit mehreren Kindern und mittlerem Einkommen besonders stark ausfällt, weil die Kinderzulagen bei niedrigerem Eigenbeitrag prozentual stärker ins Gewicht fallen.
Zum Vergleich – ein zweites Beispiel: Markus ist Single, kinderlos, verdient 48.000 Euro brutto im Jahr. 4 % davon sind 1.920 Euro, abzüglich der Grundzulage von 175 Euro muss er 1.745 Euro selbst einzahlen. Die staatliche Zulage macht hier nur rund 9 % seines Gesamtbeitrags aus. Für ihn kann der zusätzliche Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug (siehe nächster Abschnitt) wirtschaftlich relevanter sein als die Zulage selbst – wie stark, hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab und lässt sich nur mit vollständigen persönlichen Angaben in der Steuererklärung ermitteln.
Diese zwei Beispiele zeigen das Muster, das auch die Deutsche Rentenversicherung und Verbraucherzentralen immer wieder betonen: Der relative Vorteil der Riester-Förderung hängt stark von der Anzahl der Kinder und der Einkommenshöhe ab, nicht von einem pauschalen „Riester lohnt sich" oder „Riester lohnt sich nicht".
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Neben der Zulage kannst du deine Riester-Beiträge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben (Anlage AV). Das Finanzamt führt dabei automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ausfällt als die bereits erhaltene Zulage. Ist das der Fall, wird dir die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt – die Zulage selbst bleibt davon unberührt.
Dieser Mechanismus erklärt, warum die Riester-Rente für Menschen mit höherem Einkommen und höherem Grenzsteuersatz trotz geringer Zulagenquote finanziell interessant sein kann: Der Steuervorteil wächst mit dem persönlichen Steuersatz, während die Zulage ein fester Betrag bleibt. Wie hoch dieser Effekt im Einzelfall tatsächlich ausfällt, lässt sich nur anhand der persönlichen Steuersituation berechnen – das ist eine Rechnung, die im Zweifel eine Steuerberatung oder ein Steuerprogramm zuverlässiger abbildet als eine Faustregel.
Steuerliche Behandlung der Auszahlung
Wie die gesetzliche Rente wird auch die Riester-Rente nachgelagert besteuert: Die Beiträge sind während der Ansparphase durch Zulage und Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt, dafür ist die spätere Auszahlung in der Rentenphase in voller Höhe einkommensteuerpflichtig – mit deinem dann individuellen, im Ruhestand meist niedrigeren Steuersatz.
Ein paar Details, die häufig übersehen werden:
- Zu Rentenbeginn darfst du dir bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig auszahlen lassen; auch dieser Teilbetrag ist voll steuerpflichtig.
- Liegt die monatliche Riester-Rente unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze (2026: rund 39,55 Euro im Monat), gilt sie als Kleinbetragsrente und kann komplett ausgezahlt werden – dafür gibt es seit 2018 eine ermäßigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung für das Jahr der Auszahlung.
- Da die Auszahlung zum individuellen Einkommensteuersatz erfolgt, lohnt sich eine Einordnung in die eigene Steuerplanung für den Ruhestand – ähnlich wie beim Thema Entnahmestrategie, das im Ratgeber zum Entnahmeplan für den Ruhestand behandelt wird (dort allerdings mit Fokus auf ETF-Depots statt Riester-Verträgen).
Wohn-Riester: Die Immobilien-Variante kurz erklärt
Eine Sonderform ist der sogenannte Wohn-Riester: Hier fließt das geförderte Kapital nicht in eine klassische Rentenversicherung, sondern in die Finanzierung oder Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum – etwa über einen Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Baudarlehen. Die Förderlogik ist identisch (Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage bis zu 300 Euro, Sockelbetrag 60 Euro, 4-Prozent-Regel), nur dass am Ende keine monatliche Rente steht, sondern mietfreies Wohnen im Alter als „Eigenheimrente".
Wohn-Riester hat eigene Besonderheiten – etwa die nachgelagerte Besteuerung über ein fiktives „Wohnförderkonto", das bis zum Rentenalter aufgezinst und dann versteuert wird. Das würde den Rahmen dieses Artikels sprengen; wenn Wohn-Riester für dich infrage kommt, lohnt sich eine vertiefte, produktspezifische Recherche zusätzlich zu diesem Überblick – inklusive der Frage, wie sich die Reform 2027 konkret auf Wohn-Riester-Verträge auswirkt (siehe Wohn-Riester-Reform 2027).
Die Riester-Reform 2027: Was sich durch das Altersvorsorgedepot ändert
Das ist der aktuell wichtigste Punkt beim Thema Riester-Rente, und er ist – anders als frühere Reformdebatten – kein bloßer Vorschlag mehr: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Damit ist die Reform seit Mai 2026 geltendes Recht. Die konkreten neuen Produkte und Regelungen treten allerdings erst zum 1. Januar 2027 in Kraft – bis dahin gilt für neu abgeschlossene Verträge weiterhin das klassische Riester-Modell, wie es in diesem Artikel beschrieben ist.
Die wichtigsten Eckpunkte der Reform, so wie sie aktuell von Bundesregierung und Deutscher Rentenversicherung kommuniziert werden:
- Neues Produkt „Altersvorsorgedepot": Ab 2027 können Sparerinnen und Sparer wählen zwischen Produkten mit 100-Prozent-Garantie, Produkten mit 80-Prozent-Garantie und einem renditeorientierten Altersvorsorgedepot ganz ohne Kapitalgarantie, das breiter in Aktien, Fonds und ETFs investieren darf.
- Neue Förderformel: Statt der festen Grundzulage soll es künftig eine Matching-Förderung geben – nach bisherigem Stand rund 50 Cent Staatszuschuss je gespartem Euro bis 360 Euro Einzahlung pro Jahr, danach 25 Cent je Euro. Für Kinder ist eine Förderung von bis zu 1 Euro je gespartem Euro bis maximal 300 Euro pro Kind im Gespräch. Da diese Formel erst mit Inkrafttreten der Detailregelungen 2027 endgültig angewendet wird, sind die genauen Modalitäten mit Vorsicht zu behandeln.
- Kostendeckel: Für ein „Standardprodukt", das jeder Anbieter bereitstellen muss, ist eine Kostenobergrenze von rund 1,0 % pro Jahr vorgesehen.
- Erweiterter Zugang: Erstmals sollen auch Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.
- Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn unverändert zu den bisherigen Bedingungen weiterführen. Es gibt keine automatische Umstellung. Ab 2027 sollen Bestandskunden aber wählen können, ob sie zur neuen Fördersystematik wechseln.
- Keine neuen klassischen Riester-Verträge ab 2027: Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abschließen. Wer noch von den in diesem Artikel beschriebenen Regeln profitieren möchte, muss einen Vertrag also noch bis Ende 2026 abschließen.
Zur Einordnung: Das Gesetz wurde im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Das zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung – etwa Höhe der neuen Förderformel, Ausgestaltung der Garantiestufen oder Kostenobergrenze – politisch nicht unumstritten war und in Details noch Gegenstand weiterer fachlicher Diskussion sein dürfte, auch wenn der Gesetzesbeschluss selbst feststeht.
Wichtige Einordnung: Auch wenn das Gesetz formal beschlossen ist, sind viele praktische Details – konkrete Produktangebote der Anbieter, technische Umsetzung, Übergangsregeln für Bestandsverträge – erst mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 endgültig zu bewerten. Behandle Zahlen und Mechanismen zur neuen Förderformel deshalb vorerst als vorläufigen Stand und nicht als abschließend geprüfte Fakten für deinen eigenen Vertrag – hier lohnt sich näher am Stichtag ein Blick auf aktuelle Informationen der Deutschen Rentenversicherung oder des Bundesministeriums für Finanzen.
Vor- und Nachteile der Riester-Rente
Die Riester-Rente wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Ein ausgewogenes Bild sollte beide Seiten zeigen.
Mögliche Vorteile
- Direkter Staatszuschuss: Grundzulage und Kinderzulage sind ein Zuschuss, der unabhängig von der Wertentwicklung des Vertrags gutgeschrieben wird.
- Beitragsgarantie: Klassische Riester-Verträge müssen mindestens die eingezahlten Beiträge (Eigenbeitrag plus Zulagen) zu Rentenbeginn garantieren – ein Kapitalverlust im engeren Sinn ist damit ausgeschlossen (was nicht mit einer Aussage über die reale, inflationsbereinigte Rendite verwechselt werden sollte).
- Besonders relevant für Familien: Wie im Rechenbeispiel oben gezeigt, kann die Zulagenquote bei mehreren Kindern und mittlerem Einkommen einen sehr großen Anteil des Gesamtbeitrags ausmachen.
- Pfändungsschutz: Riester-Guthaben genießt einen gewissen Schutz vor Pfändung und wird bei manchen Sozialleistungen nicht vollständig als Vermögen angerechnet.
Kritikpunkte und Risiken
- Kosten: Verbraucherzentralen kritisieren seit Jahren, dass ein erheblicher Teil der Beiträge und Zulagen durch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Provisionen aufgezehrt wird, besonders bei älteren Versicherungsprodukten.
- Geringe reale Rendite: Verbraucherschützer verweisen darauf, dass viele Riester-Verträge nicht einmal einen Inflationsausgleich erreichen – bei manchen Tarifen bräuchte man laut Berechnungen der Verbraucherzentrale ein sehr hohes Lebensalter, um das eingezahlte Geld inflationsbereinigt zurückzubekommen. Das hängt allerdings stark vom gewählten Produkt und Anbieter ab und lässt sich nicht pauschal auf „die Riester-Rente" insgesamt übertragen.
- Sinkende Vertragszahlen: Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab es Ende 2024 noch knapp 15 Millionen Riester-Verträge – die Zahl sinkt seit rund sechs Jahren, insbesondere bei Versicherungslösungen.
- Geringe Flexibilität: Das Kapital ist bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn gebunden; eine vorzeitige Kündigung führt in der Regel dazu, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
- Komplexität: Zulagenberechnung, Günstigerprüfung, unterschiedliche Produktarten (Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan, Wohn-Riester) und jetzt zusätzlich die Übergangsregeln zur Reform 2027 machen das Thema für Laien unübersichtlich.
Für wen kann sich Riester eignen – und für wen eher nicht?
Ohne eine pauschale Einordnung geben zu wollen, lässt sich aus den öffentlich verfügbaren Einschätzungen von Verbraucherzentralen und Deutscher Rentenversicherung eine grobe Tendenz ablesen: Die Zulagenquote – und damit ein möglicher Vorteil gegenüber einer ungeförderten Anlage – fällt tendenziell größer aus bei
- Familien mit mehreren Kindern und mittlerem bis niedrigem Einkommen (hohe Kinderzulage im Verhältnis zum nötigen Eigenbeitrag),
- Berufseinsteigern unter 25 Jahren (zusätzlicher Bonus),
- Menschen, die ohnehin eine Beitragsgarantie und keine Kapitalmarktschwankungen im Alterssparplan möchten.
Umgekehrt fällt die relative Förderquote geringer aus bei kinderlosen Gutverdienern mit hohem Grenzsteuersatz und langem Anlagehorizont – hier kann je nach individueller Situation eine Kombination aus gesetzlicher Rente und einem breit gestreuten ETF-Sparplan mit höherer Flexibilität wirtschaftlich attraktiver sein, muss es aber nicht zwangsläufig sein. Wie sich das im Einzelfall darstellt, hängt von Steuersatz, Anlagehorizont, Risikobereitschaft und familiärer Situation ab und lässt sich nur individuell durchrechnen – nicht durch eine allgemeine Regel.
Riester, Rürup oder ETF-Sparplan? Wie du dich orientieren kannst
Die drei Wege schließen sich nicht zwangsläufig gegenseitig aus – viele Haushalte kombinieren gesetzliche Rente, betriebliche Vorsorge, eine geförderte Komponente (Riester oder Rürup) und einen ungeförderten ETF-Sparplan.
Ein paar Fragen, die bei der Einordnung helfen können:
- Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hast du Kinder? Dann lohnt zumindest ein Blick auf die Riester-Zulagen, bevor du sie ausschließt.
- Bist du selbstständig ohne gesetzliche Rentenversicherung? Dann ist eher die Basisrente relevant – siehe den Ratgeber zur Rürup-Rente.
- Legst du Wert auf Flexibilität, jederzeitige Verfügbarkeit und höhere Renditechancen bei höherem Schwankungsrisiko? Dann ist ein selbst verwalteter, ungeförderter ETF-Sparplan eine Option, die im Ratgeber zur ETF-Altersvorsorge und im Ratgeber zum ETF-Portfolio-Aufbau ausführlich beschrieben wird. Zur Einordnung von Chancen und Risiken hilft außerdem der Ratgeber zur Asset Allocation.
- Wie wirkt sich die Besteuerung von Kapitalerträgen aus? Bei ungeförderten Depots greift die Abgeltungssteuer, allerdings mit jährlichem Sparerpauschbetrag als Freibetrag; mehr zur Abgeltungssteuer findest du im Glossar. Das ist ein anderer steuerlicher Mechanismus als die nachgelagerte Besteuerung bei Riester.
- Wie wichtig ist dir der Inflationsschutz? Die Wirkung von Inflation auf feste Rentenzusagen versus renditeorientierte Anlagen ist ein zentraler Punkt in der öffentlichen Kritik an Riester-Produkten mit niedriger Aktienquote.
- Willst du selbst durchrechnen, wie sich unterschiedliche Sparraten und Zeiträume auf dein Endkapital auswirken? Der Zinseszins-Rechner und der Sparplan-Rechner helfen bei der reinen Zahlenlogik – sie ersetzen aber keine Förder- oder Steuerberechnung für Riester oder Rürup. Für eine langfristige Zielplanung, etwa in Richtung finanzieller Unabhängigkeit, kann außerdem der Rechner für finanzielle Freiheit einen groben Anhaltspunkt liefern.
Keiner dieser drei Wege ist automatisch der bessere – welche Kombination zu deiner Situation passt, hängt von Einkommen, Familienstand, Kinderzahl, Steuersatz und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Riester-Vertrag wechseln, ruhen lassen oder kündigen
Ein Thema, das in der Praxis oft unterschätzt wird, ist der Umgang mit einem bestehenden Riester-Vertrag, wenn sich die Lebenssituation ändert – etwa bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder wenn ein Vertrag sich als teuer und wenig rentabel herausstellt.
- Anbieterwechsel: Es ist grundsätzlich möglich, das angesparte Riester-Kapital auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu übertragen, ohne die bereits erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen. In der Praxis fallen dabei aber teils Übertragungskosten an, und nicht jeder alte Vertrag lässt sich problemlos wechseln – ein Vergleich der Konditionen vor dem Wechsel ist sinnvoll.
- Beitragsfrei stellen (ruhen lassen): Wenn du vorübergehend keinen Eigenbeitrag mehr zahlen kannst oder willst, lässt sich ein Riester-Vertrag in der Regel beitragsfrei stellen. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten, es kommen aber keine neuen Zulagen mehr hinzu, solange kein Mindestbeitrag gezahlt wird.
- Kündigung: Wird ein Riester-Vertrag vorzeitig und vollständig gekündigt (nicht auf eine andere Anlageform „umgewandelt"), müssen die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden. Das kann wirtschaftlich unvorteilhaft sein, besonders wenn schon mehrere Jahre Zulagen geflossen sind. Ein Anbieterwechsel oder das Ruhenlassen des Vertrags ist deshalb in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Alternative zur vollständigen Kündigung – welche Option im Einzelfall passt, hängt aber von den konkreten Vertragsbedingungen ab.
- Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel: Wer arbeitslos wird oder ins Ausland zieht, verliert unter Umständen die unmittelbare Zulageberechtigung. Es lohnt sich, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die veränderte Situation zu melden, um Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Zulagen zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Was ist die Riester-Rente einfach erklärt?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für Menschen mit gesetzlicher Rentenversicherung (Angestellte, Beamte, Eltern u. a.). Der Staat zahlt eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr sowie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, wenn du selbst einen Mindestbeitrag einzahlst. Zusätzlich lassen sich die Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Rürup-Rente?
Riester richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Eltern und wird über Zulagen gefördert. Rürup (Basisrente) richtet sich vor allem an Selbstständige und wird ausschließlich über den steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert, ohne Zulagen. Details dazu im Ratgeber zur Rürup-Rente.
Wie hoch sind Grundzulage und Kinderzulage bei der Riester-Rente?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jede unmittelbar zulageberechtigte Person, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr hinzu, für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage wird in der Regel dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben.
Muss ich meinen Mindestbeitrag auch zahlen, wenn ich sehr wenig verdiene?
Ja, mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr (5 Euro im Monat) musst du selbst einzahlen, um überhaupt eine Zulage zu erhalten – auch wenn die 4-Prozent-Regel rechnerisch einen geringeren Betrag ergäbe.
Muss ich die Riester-Rente später versteuern?
Ja. Riester-Renten werden nachgelagert besteuert: Die Auszahlungen in der Rentenphase sind in voller Höhe mit deinem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern, auch eine mögliche Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach der Reform 2027?
Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert zu den bisherigen Konditionen weiter. Es gibt keine automatische Umstellung. Ab 2027 soll es die Möglichkeit geben, freiwillig zur neuen Fördersystematik des Altersvorsorgedepots zu wechseln.
Kann ich ab 2027 noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen?
Nach aktuellem Stand nicht mehr nach dem klassischen Riester-Modell. Das im März und Mai 2026 beschlossene Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden können; an ihre Stelle tritt das neue Altersvorsorgedepot.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester überträgt die Riester-Förderlogik (Zulagen, Sockelbetrag, 4-Prozent-Regel) auf die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, etwa über einen Bausparvertrag. Statt einer Rente steht am Ende mietfreies Wohnen im Alter, versteuert über ein sogenanntes Wohnförderkonto.
Lohnt sich die Riester-Rente für mich?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Tendenziell ist die staatliche Förderquote im Verhältnis zum Eigenbeitrag höher bei Familien mit mehreren Kindern und mittlerem bis niedrigem Einkommen, während sie bei kinderlosen Gutverdienern mit langem Anlagehorizont geringer ausfällt. Kosten und Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags spielen ebenfalls eine große Rolle.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Todesfall?
Riester-Guthaben ist nur eingeschränkt vererbbar. In der Ansparphase kann das Kapital in der Regel auf den Riester-Vertrag des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Andere Erbinnen und Erben – etwa Kinder – erhalten meist nur das um Zulagen und Steuervorteile bereinigte Restkapital, oder je nach Vertrag eine Hinterbliebenenrente, sofern diese mitversichert wurde. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Vertragsart und Anbieter und sollten in den individuellen Vertragsbedingungen nachgelesen werden.
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*Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über die Riester-Rente auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen von Bundesministerien, Deutscher Rentenversicherung und Verbraucherzentralen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Anlageberatung, Steuerberatung oder Vermittlung. Insbesondere die Entscheidung zwischen Riester-Rente, Rürup-Rente und ETF-basierter Altersvorsorge hängt von deiner persönlichen Einkommens-, Familien- und Steuersituation ab – ziehe dafür im Zweifel eine unabhängige, individuelle fachliche Beratung hinzu, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einer Steuerberatung.*
Häufige Fragen
Was ist die Riester-Rente einfach erklärt?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für Menschen mit gesetzlicher Rentenversicherung (Angestellte, Beamte, Eltern u. a.). Der Staat zahlt eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr sowie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, wenn du selbst einen Mindestbeitrag einzahlst. Zusätzlich lassen sich die Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Rürup-Rente?
Riester richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Eltern und wird über Zulagen gefördert. Rürup (Basisrente) richtet sich vor allem an Selbstständige und wird ausschließlich über den steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert, ohne Zulagen.
Wie hoch sind Grundzulage und Kinderzulage bei der Riester-Rente?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jede unmittelbar zulageberechtigte Person, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr hinzu, für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro pro Jahr.
Muss ich meinen Mindestbeitrag auch zahlen, wenn ich sehr wenig verdiene?
Ja, mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr (5 Euro im Monat) musst du selbst einzahlen, um überhaupt eine Zulage zu erhalten - auch wenn die 4-Prozent-Regel rechnerisch einen geringeren Betrag ergäbe.
Muss ich die Riester-Rente später versteuern?
Ja. Riester-Renten werden nachgelagert besteuert: Die Auszahlungen in der Rentenphase sind in voller Höhe mit deinem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern, auch eine mögliche Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach der Reform 2027?
Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert zu den bisherigen Konditionen weiter. Es gibt keine automatische Umstellung. Ab 2027 soll es die Möglichkeit geben, freiwillig zur neuen Fördersystematik des Altersvorsorgedepots zu wechseln.
Kann ich ab 2027 noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen?
Nach aktuellem Stand nicht mehr nach dem klassischen Riester-Modell. Das im März und Mai 2026 beschlossene Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden können; an ihre Stelle tritt das neue Altersvorsorgedepot.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester überträgt die Riester-Förderlogik (Zulagen, Sockelbetrag, 4-Prozent-Regel) auf die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, etwa über einen Bausparvertrag. Statt einer Rente steht am Ende mietfreies Wohnen im Alter, versteuert über ein sogenanntes Wohnförderkonto.
Lohnt sich die Riester-Rente für mich?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Tendenziell ist die staatliche Förderquote im Verhältnis zum Eigenbeitrag höher bei Familien mit mehreren Kindern und mittlerem bis niedrigem Einkommen, während sie bei kinderlosen Gutverdienern mit langem Anlagehorizont geringer ausfällt.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Todesfall?
Riester-Guthaben ist nur eingeschränkt vererbbar. In der Ansparphase kann das Kapital in der Regel auf den Riester-Vertrag des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Andere Erbinnen und Erben erhalten meist nur das um Zulagen und Steuervorteile bereinigte Restkapital.