Ratgeber

Höchstrechnungszins und Garantiezins in der Lebensversicherung erklärt

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 11 Min. · Redaktion: RenditeRadar

Höchstrechnungszins, Garantiezins, Reservierungszins: Wer legt was fest, was garantiert die Police wirklich, wie hat sich der Wert seit 1903 entwickelt – und was bedeutet die DAV-Empfehlung von 1,0 % für 2027? Mit Rechenbeispielen.

*Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt allgemein, wie Höchstrechnungszins und Garantiezins in der Lebensversicherung zusammenhängen. Er ist keine Anlage-, Versicherungs- oder Rechtsberatung und bewertet kein konkretes Produkt. Zahlen zur Entwicklung des Höchstrechnungszinses und zur Herleitung stammen aus Veröffentlichungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV, Pressemitteilung vom 26.11.2025 und Fachinformation „Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung"). Stand: 14.10.2026.*

In Angeboten für Lebens- und Rentenversicherungen taucht fast immer ein Wort auf, das beruhigend klingt: Garantiezins. Dahinter steckt ein Versprechen, das viele Menschen falsch verstehen – etwa als garantierte Rendite auf alles, was sie einzahlen. Gleichzeitig wird in der Presse jedes Jahr über den Höchstrechnungszins berichtet, der oft als „Garantiezins" bezeichnet wird, obwohl es ein anderer Wert ist. Dieser Ratgeber sortiert die Begriffe, erklärt, wer was festlegt, zeigt die Entwicklung seit 1903 und rechnet an Beispielen durch, was 0,25 %, 1,0 % oder 4,0 % über Jahrzehnte tatsächlich bedeuten.

Wer erst noch grundsätzlich klären will, ob eine kapitalbildende Police oder ein Sparplan zu den eigenen Zielen passt, findet Einordnung im Vergleich Fondspolice oder ETF-Sparplan für die Altersvorsorge. Hier geht es bewusst nur um den Mechanismus hinter der Garantie.

Die drei Begriffe, die ständig verwechselt werden

BegriffWas er bedeutetWer legt ihn fest?
HöchstrechnungszinsObergrenze für den Zins, mit dem Lebensversicherer ihre Rückstellungen (Deckungsrückstellung) für neu abgeschlossene Verträge berechnen dürfenBundesfinanzministerium (BMF) per Verordnung – die Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV)
GarantiezinsDer Zins, den ein Versicherer seinen Kundinnen und Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichertDer einzelne Versicherer, innerhalb des Rahmens des Höchstrechnungszinses
ReservierungszinsDer Zins, mit dem der Versicherer seine Rückstellungen nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs berechnet; er darf den Höchstrechnungszins nicht übersteigenVersicherer und Verantwortlicher Aktuar, im gesetzlichen Rahmen

Die DAV formuliert den Unterschied so: Umgangssprachlich werde der Höchstrechnungszins oft mit dem Garantiezins gleichgesetzt, dabei handele es sich um verschiedene Werte. In der Vergangenheit seien Reservierungs- und Garantiezins in der Regel gleich hoch gewesen. Das ist der Grund, warum die Begriffe in der Praxis verschwimmen.

Entscheidend ist ein Detail im Namen: Es ist ein Höchstrechnungszins. Ein Versicherer darf niedrigere Garantien zusagen – theoretisch sogar gar keine. Die DAV weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen ihren Versicherungsnehmern auch niedrigere Garantien zusagen können als den jeweils gültigen Höchstrechnungszins. Und: Die Entscheidung, welchen Garantiezins ein Unternehmen anbietet, treffen „die Lebensversicherungsunternehmen und die Verantwortlichen Aktuare … eigenständig" innerhalb dieses Rahmens.

Was der Garantiezins bei einer Police konkret garantiert

Die Garantie bezieht sich auf den Sparanteil deiner Beiträge, nicht auf die komplette Einzahlung. Vereinfacht läuft eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung so:

1. Von jedem Beitrag werden zunächst Kosten abgezogen (zum Beispiel für Abschluss und Verwaltung) und, je nach Produkt, ein Anteil für einen Risikoschutz wie die Todesfallleistung. 2. Der verbleibende Teil – der Sparanteil – wird vom Versicherer angelegt und mindestens mit dem Garantiezins verzinst. 3. Zusätzlich beteiligt der Versicherer die Kundinnen und Kunden an Überschüssen. Diese Überschussbeteiligung ist nicht garantiert; sie hängt von den tatsächlichen Erträgen des Versicherers ab und kann jedes Jahr anders ausfallen.

Das bedeutet: Der Garantiezins ist eine Untergrenze für den Sparanteil, keine Rendite auf den Gesamtbeitrag und keine Vorhersage der Ablaufleistung. Wie hoch die tatsächlich ausgezahlte Summe ausfällt, hängt von Kosten, Laufzeit, Überschussbeteiligung und Produktart ab. Genau deshalb sind die Kostenangaben in den Vertragsunterlagen mindestens so wichtig wie die Zahl hinter dem Garantiezins.

Der Garantiezins wird zum Vertragsabschluss festgelegt und gilt grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit – auch wenn sich der Höchstrechnungszins später ändert. Eine Änderung betrifft nur Neuverträge: Die DAV spricht ausdrücklich von dem Höchstrechnungszins „für Neuverträge in der Lebensversicherung". Bestehende Verträge behalten ihren vereinbarten Garantiezins.

Wer legt den Höchstrechnungszins fest – und wie?

Die abschließende Entscheidung liegt beim Bundesministerium der Finanzen, das den Wert durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung festlegt. Die DAV gibt dazu jedes Jahr eine Empfehlung ab, an der sich das Ministerium in der Vergangenheit häufig orientiert hat. Die Empfehlung ist rechtlich nicht bindend.

Die DAV beschreibt ihr Vorgehen so:

1. Sie modelliert ein repräsentatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherers mit konservativer Anlagestrategie. Es besteht im Wesentlichen aus Staatsanleihen, staatlich garantierten Anleihen, besicherten Anleihen und Unternehmensanleihen sowie einem geringen Anteil an Substanzwerten wie Aktien und Immobilien. 2. Unter verschiedenen Annahmen zur Zinsentwicklung werden die erzielbaren Durchschnittsrenditen dieses Portfolios in die Zukunft projiziert; die Szenarien werden mit einem stochastischen Modell gewichtet. 3. Daraus wird ein fünfjähriger Durchschnitt gebildet, um kurzfristige Schwankungen abzuschwächen. 4. Auf die geglätteten Renditen wird ein Sicherheitsabschlag von 40 Prozent angewendet. Diesen Abschlag hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Aufsichtsregimes Solvency II verlangt. Die Vorgabe besteht nicht mehr, die DAV nutzt den Abschlag aber weiter. Zusätzlich gilt: Auch in Niedrigzinsphasen muss der Sicherheitsabschlag mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen.

Das Prinzip dahinter ist Vorsicht: Der Höchstrechnungszins soll so niedrig liegen, dass ein Versicherer die zugesagte Verzinsung auch dann noch erwirtschaften kann, wenn die Kapitalmärkte schwächer laufen als erwartet.

Die Entwicklung seit 1903

Die DAV veröffentlicht eine Übersicht über den Höchstrechnungszins seit 1903. Die Werte bis 1986 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Verfügung gestellt:

ZeitraumHöchstrechnungszins
1903–19223,50 %
1923–19414,00 %
1942–19863,00 %
1987 – 06/19943,50 %
07/1994 – 06/20004,00 %
07/2000 – 20033,25 %
2004–20062,75 %
2007–20112,25 %
2012–20141,75 %
2015–20161,25 %
2017–20210,90 %
2022–20240,25 %
ab 20251,00 %

Zwei Dinge lassen sich daran ablesen. Erstens spiegelt die Kurve das langfristige Zinsniveau am Kapitalmarkt: Als die Zinsen in den 1990er-Jahren hoch waren, lag der Höchstrechnungszins bei 4 %, in der langen Niedrigzinsphase fiel er bis auf 0,25 %. Zweitens war die Anhebung auf 1,0 % im Jahr 2025 laut DAV eine Reaktion darauf, dass sich das allgemeine Zinsniveau Anfang 2022 deutlich erhöht hatte.

Der Wert für 2027

Am 26.11.2025 hat die DAV empfohlen, den seit Januar 2025 geltenden Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten. In der Begründung nennt sie unter anderem:

  • Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten als in den Jahren der Niedrigzinsphase vor 2022; besonders wichtige langfristige Referenzzinsen wie der zehnjährige EUR-Swapsatz hätten im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 „deutlich über 2 Prozent" gelegen. Das ergebe einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu 1,0 %.
  • Zugleich bleibe die wirtschaftspolitische Lage anspruchsvoll; geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa führten zu stärkeren Schwankungen der Kapitalmärkte.
  • Die Inflation habe sich nach den hohen Werten der Jahre 2021 bis 2023 beruhigt; mittelfristig sei davon auszugehen, dass der Leitzins der EZB bei rund 2 Prozent bleibt.
  • Die Modellrechnungen ergäben für ein repräsentatives Anlageportfolio Durchschnittsrenditen, die dauerhaft über 1,0 % liegen, und lägen im Bereich des Vorjahres.

Eine ausdrückliche Einordnung zur Rechtslage: Die DAV-Empfehlung ist eine Empfehlung für eine gesetzliche Obergrenze, die das BMF per Verordnung festlegt. Eine formelle Festlegung des Ministeriums für 2027 haben wir bei der Recherche für diesen Beitrag nicht belegen können; welcher Wert tatsächlich gilt, ergibt sich aus der jeweils gültigen Fassung der Deckungsrückstellungsverordnung (Bundesgesetzblatt bzw. Veröffentlichung des BMF). Den aktuellen Stand der Zinslandschaft ordnet unser Beitrag EZB-Zinsentscheid im September 2026 ein.

Was 0,25 %, 1,0 % und 4,0 % über Jahrzehnte bedeuten

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum die Zahl hinter dem Komma zählt – und warum sie trotzdem weniger entscheidet, als der Begriff „Garantie" nahelegt. Wir betrachten einmalig 10.000 Euro Sparanteil, der über die Laufzeit nur mit dem jeweiligen Garantiezins wächst (jährliche Verzinsung, ohne Überschussbeteiligung, ohne Kosten und Steuern; die Beträge sind gerundet):

Garantiezinsnach 20 Jahrennach 30 Jahren
0,25 %10.512 €10.778 €
1,00 %12.202 €13.478 €
1,75 %14.148 €16.828 €
4,00 %21.911 €32.434 €

Der Abstand zwischen 0,25 % und 4,0 % ist enorm: Nach 30 Jahren wächst der Sparanteil bei 4,0 % auf mehr als das Dreifache, bei 0,25 % um weniger als 8 Prozent. Das erklärt, warum Altverträge mit hohem Garantiezins für Versicherte oft wertvoll sind – und warum sich eine Kündigung solcher Verträge besonders genau überlegen lässt. Unser Ratgeber Kapitallebensversicherung verkaufen oder kündigen geht auf diese Abwägung ein.

Ein zweites Beispiel zeigt einen Sparplan: 100 Euro monatlich über 20 Jahre (insgesamt 24.000 Euro Einzahlung), wieder nur mit dem Garantiezins verzinst, ohne Kosten und Überschüsse:

GarantiezinsEndwert nach 20 Jahren
0,25 %ca. 24.612 €
1,00 %ca. 26.566 €
4,00 %ca. 36.503 €

Bei 1,0 % garantiert der Sparanteil in diesem vereinfachten Beispiel also einen Zuwachs von gut 2.500 Euro auf 24.000 Euro Einzahlung. Dabei ist zu beachten, dass die Beispiele keine Kosten enthalten. In einer realen Police mindern Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Risikoprämien den Sparanteil, sodass die tatsächliche garantierte Leistung niedriger ausfällt. Die Rechnung dient nur dazu, den Effekt des Zinses isoliert zu zeigen – sie ist keine Prognose für ein Produkt.

Was die Garantie nicht leistet

Es gibt mehrere Missverständnisse, die in der Praxis immer wieder auftauchen:

  • „Garantiezins = Rendite." Nein. Der Garantiezins bezieht sich auf den Sparanteil nach Kosten. Die Rendite der gesamten Einzahlung ist wegen der Kosten niedriger und wegen der Überschussbeteiligung möglicherweise höher als die Garantie allein vermuten ließe.
  • „Der Höchstrechnungszins steigt, also bekomme ich mehr." Nur für Verträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden – und nur, wenn der Versicherer den höheren Wert tatsächlich zusagt. Er muss es nicht.
  • „Ein hoher Garantiezins macht jedes Produkt gut." Nein. Hohe Garantien kosten den Versicherer Eigenkapital, was sich in Kosten und Anlagestrategie niederschlagen kann. Bei fondsgebundenen Policen gibt es oft gar keine oder nur eine teilweise Garantie auf den Sparanteil. Zum Unterschied lohnt der Beitrag Fondsgebundene oder klassische Rentenversicherung.
  • „Die Garantie schützt vor Inflation." Nein. Ein Garantiezins von 1,0 % bei einer Inflationsrate über 1,0 % bedeutet real einen Kaufkraftverlust. Warum nominale und reale Rendite auseinanderfallen, erklärt der Beitrag Realzins und Inflation.
  • „Garantie heißt, dass das Geld sofort verfügbar ist." Nein. Die Garantieleistung gilt zum vereinbarten Ablauf oder Rentenbeginn; bei vorzeitiger Kündigung können Rückkaufswerte deutlich darunter liegen.

Altverträge und die Zinszusatzreserve

Für Verträge mit hohem Garantiezins entsteht für die Versicherer ein Problem, wenn die Marktzinsen niedriger sind als die zugesagte Garantie: Sie müssen die Garantien dennoch erfüllen. Dafür sieht die Deckungsrückstellungsverordnung zusätzliche Rückstellungen vor, die sogenannte Zinszusatzreserve. Für Kundinnen und Kunden ist das vor allem insofern relevant, als sie die Finanzkraft der Versicherer und die Überschussbeteiligung in Altbeständen beeinflusst. Einen Anspruch auf einen bestimmten Betrag begründet sie nicht. Details regelt die DeckRV; für die Entscheidung über den eigenen Altvertrag sind die Mitteilungen des Versicherers und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung der bessere Weg.

So liest du die Garantieangaben in einem Angebot

Wer ein Angebot vor sich hat, kann an diesen Stellen prüfen, was tatsächlich garantiert wird:

1. Welcher Garantiezins gilt? Er steht in den Vertragsunterlagen. Der Höchstrechnungszins ist nur die Obergrenze. 2. Worauf bezieht sich die Garantie? Auf den Sparanteil nach Kosten, nicht auf die Beitragssumme. Manche Produkte garantieren nur einen Teil der eingezahlten Beiträge. 3. Wie hoch sind die Kosten? Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Fondskosten sowie die Effektivkosten, die das Produktinformationsblatt und die Kosteninformation ausweisen, entscheiden, wie viel vom Beitrag überhaupt im Sparanteil ankommt. 4. Was ist garantiert, was nur prognostiziert? Beispielrechnungen mit höheren Zinssätzen zeigen unverbindliche Projektionen, keine Garantien. Die Garantieleistung steht gesondert im Angebot. 5. Was passiert bei vorzeitigem Ausstieg? Der Garantiewert gilt zum Ablauf. Zwischendurch zählt der Rückkaufswert. 6. Gibt es ein Widerrufsrecht? Für bestimmte Altverträge kann der Widerrufsjoker relevant sein; die Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Widerrufsjoker Lebensversicherung.

Wer sich für Alternativen interessiert, findet einen Überblick in den Beiträgen Private Rentenversicherung als Altersvorsorge und ETF-Rentenversicherung (Nettopolice). Welche Rolle der Garantiezins bei Rürup- und Riester-Produkten spielt, ist jeweils im Detail zu prüfen; Grundlagen dazu im Rürup-Ratgeber und im Riester-Ratgeber.

Häufige Fehler im Umgang mit dem Garantiezins

  • Nur auf die Garantiezahl schauen und Kosten, Laufzeit sowie Flexibilität ausblenden.
  • Höchstrechnungszins und Garantiezins gleichsetzen und daraus schließen, jede neue Police werde automatisch mit dem aktuellen Höchstwert verzinst.
  • Einen Altvertrag mit hohem Garantiezins vorschnell kündigen, weil er „schlecht" aussieht, ohne den garantierten Ablaufwert, die Kosten und die steuerliche Situation zu prüfen.
  • Garantie mit Rendite verwechseln und aus einer Garantieleistung auf die erwartete Gesamtleistung schließen.
  • Beispielrechnungen im Angebot als Zusage lesen, obwohl nur die Garantiewerte rechtlich zugesichert sind.

Fazit

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze, die das Bundesfinanzministerium auf Empfehlung der Aktuare festlegt; der Garantiezins ist der Wert, den ein Versicherer in einem konkreten Vertrag zusagt – und der darf niedriger liegen. Die Garantie bezieht sich auf den Sparanteil nach Kosten, gilt für die gesamte Laufzeit und betrifft bei einer Änderung des Höchstrechnungszinses nur Neuverträge. Die lange Reihe von 4,0 % in den 1990er-Jahren bis 0,25 % zwischen 2022 und 2024 zeigt, wie stark der Wert dem Kapitalmarktzins folgt; seit 2025 liegt er bei 1,0 %, und die DAV empfiehlt, ihn auch für 2027 beizubehalten. Wer eine Police prüft, sollte den Garantiezins deshalb nie isoliert betrachten, sondern zusammen mit Kosten, Laufzeit, Garantieumfang und den eigenen Zielen – und bei Bedarf die Vertragsunterlagen mit einer unabhängigen Beratung durchgehen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Höchstrechnungszins und Garantiezins?

Der Höchstrechnungszins ist die vom Bundesfinanzministerium per Verordnung festgelegte Obergrenze für den Zins, mit dem Versicherer ihre Rückstellungen für Neuverträge berechnen dürfen. Der Garantiezins ist der Wert, den ein Versicherer seinen Kunden bei Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichert. Er darf niedriger sein als der Höchstrechnungszins.

Wie hoch ist der Höchstrechnungszins aktuell?

Seit Januar 2025 liegt er bei 1,0 Prozent. Von 2022 bis 2024 betrug er 0,25 Prozent. Die Deutsche Aktuarvereinigung hat am 26.11.2025 empfohlen, die 1,0 Prozent auch für 2027 beizubehalten. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Deckungsrückstellungsverordnung.

Gilt eine Änderung des Höchstrechnungszinses auch für meinen bestehenden Vertrag?

Nein. Die Änderung betrifft nur neu abgeschlossene Verträge. Bestehende Verträge behalten den bei Abschluss vereinbarten Garantiezins.

Garantiert der Garantiezins eine Rendite auf alle meine Einzahlungen?

Nein. Die Garantie bezieht sich auf den Sparanteil des Beitrags, also den Teil, der nach Abzug von Kosten und gegebenenfalls Risikoprämien übrig bleibt. Zusätzlich gibt es eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Die tatsächliche Gesamtrendite hängt von Kosten, Laufzeit und Produkt ab.

Wer entscheidet über die Höhe des Höchstrechnungszinses?

Das Bundesfinanzministerium entscheidet durch Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deutsche Aktuarvereinigung gibt dazu jährlich eine Empfehlung ab, die rechtlich nicht bindend ist.

Wie leitet die DAV ihre Empfehlung ab?

Sie projiziert die Renditen eines repräsentativen, konservativen Neuanlageportfolios, bildet einen fünfjährigen Durchschnitt und zieht einen Sicherheitsabschlag von 40 Prozent ab, der mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.

Ist ein hoher Garantiezins automatisch ein gutes Produkt?

Nein. Neben dem Garantiezins entscheiden Kosten, Garantieumfang, Laufzeit, Flexibilität und die Überschussbeteiligung. Ein Garantiezins von 1,0 Prozent liegt zudem bei Inflation über 1,0 Prozent real unter der Preissteigerung.

Passende Rechner & Vergleiche

Ähnliche Artikel